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  • Dauerhafte Instandsetzung beschädigter Gehwegplatten in der Niedernhausener Straße
    OFOB 1
    17.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 29/1 Betreff: Dauerhafte Instandsetzung beschädigter Gehwegplatten in der Niedernhausener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beschädigte und abgesenkte Gehwegplatten in der Niedernhausener Straße auf Höhe der Gebäuderückseite der Europa-Allee 85 dauerhaft instand zu setzen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Absenkung des Untergrunds und daraus resultierende Schäden am Gehweg künftig zu vermeiden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. aus welchen Gründen es an der betreffenden Stelle zur Absenkungen der Gehwegoberfläche kommt, 2. ob eine unzureichende Stabilisierung oder Unterspülung des Untergrunds vorliegt. Begründung: In der Niedernhausener Straße auf Höhe der Gebäuderückseite der Europa-Allee 85 ("what3words"-Koordinaten: ///frosch.tafel.staub) befindet sich eine beschädigte und abgesenkte Gehwegfläche. Nach Augenschein wurde die betroffene Gehwegplatte bereits zuvor ausgetauscht oder provisorisch ersetzt. Dennoch ist der Bereich erneut beschädigt und weist inzwischen eine deutliche Vertiefung des Untergrunds auf. Die Schadensstelle stellt eine Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar sowie für ältere Menschen und Personen mit Kinderwagen. Durch die offene und abgesenkte Fläche besteht zudem die Gefahr weiterer Schäden an angrenzenden Gehwegplatten. Eine kurzfristige und zusätzlich dauerhafte Instandsetzung ist erforderlich, um die Sicherheit wiederherzustellen. Die Instandhaltung sollte eine erneute Absenkungen künftig vermeiden. Anlage 1 & 2: Niedernhausener Straße, Höhe Gebäuderückseite Europa-Allee 85 (Foto: Leonhard Frimmersdorf) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 29/1 wurde zurückgezogen.

  • Unterliederbach: Weiter Handlungsbedarf für die Toilettenanlage des DPSG Stamm der Cherusker Pfadfinderstamms
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 30/6 Betreff: Unterliederbach: Weiter Handlungsbedarf für die Toilettenanlage des DPSG Stamm der Cherusker Pfadfinderstamms Vorgang: EA 61/24 OBR 6; B 22/25 Der Magistrat stellt in seinem Bericht B22 vom 13.01.2025 fest, dass der beantragte Investitionskosten Zuschuss von 10.000 € nicht ausreichend ist, für den Neubau der Anlage. Der Magistrat kann wegen der Dringlichkeit anderer notwendiger Toilettenanlagen für den Haushalt 2024/2025 die Mittelverwendung für die gewünschte Toilettenanlage gem. EA 61 nicht sicherstellen. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat (Dezernat XI-Bildung, Immobilien und Neues Bauen), wird gebeten, mit Verweis auf den Antrag des Ortsbeirats und dessen Etat-Anregung EA61 vom 16.04.2024, dem Ortsbeirat zu berichten wie die leider weiterhin offene Situation für die Pfadfinder gelöst werden soll. Zur nicht ausreichenden Summe von 10.000 € ist anzumerken, dass der Vorstand des Fördervereins und der Vorstand des Pfadfinderstammes DPSG Cherusker in einer Projektbeschreibung dargelegt haben, dass die Kosten für die Anschaffung einer den Notwendigkeiten entsprechenden Toilettenanlage ausreichen werden. Evtl. darüber hinausgehende Kosten für Transport und Installation der Anlage werden aus Eigenmitteln des Fördervereins oder über Spenden und Sponsoren finanziert werden. Das Handlungsziel des Vereins ist, den Bürger*innen eine positive Antwort auf ihren Antrag zu ermöglichen, um die weitere Planung der Vereinsarbeit für Kinder und Jugendliche der umliegenden Stadtteile sicherstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2026, OF 47/6 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 61 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 19 Die CDU-Fraktion stellt den folgenden mündlichen Antrag: "Der Ortsbeirat stellt dem Pfadfinderstamm DPSG Stamm der Cherusker aus seinem Budget 7.500 Euro zur Anschaffung einer barrierefreien mobilen Toilettenanlage auf dem Vereinsgelände zur Verfügung, damit die Nutzung weiterhin möglich ist. Aufbau, Transport, Installation und weitere Kosten finanziert der Verein über Eigenmittel, Spenden, Sponsoren und Eigeninitiativen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 11 2026 Auskunftsersuchen V 26 2026 1. 1. Die Vorlage OF 30/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der mündliche Antrag wird beschlossen. 2. Die Vorlage OF 47/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu 1: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, Linke und Volt gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, AfD und FDP gegen SPD, GRÜNE und Linke (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

  • Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg/Zur Waldau verbessern
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 34/6 Betreff: Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg/Zur Waldau verbessern Im Bereich Tränkweg / Zur Waldau kommt es insbesondere zu Stoßzeiten zu einer angespannten und unübersichtlichen Verkehrssituation. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge und die örtlichen Gegebenheiten sehr eng. Nach Beobachtungen kommt es dabei auch vor, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen. Zudem wird berichtet, dass die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ausreichend eingehalten werden. Der Bereich wird von Schüler*innen als Schulweg zur Carl-von-Weinberg-Schule und zur Goldsteinschule sowie als Weg zum Kinderzentrum Zur Waldau genutzt. Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation ist eine sichere Nutzung, insbesondere auch mit dem Fahrrad, nur eingeschränkt möglich. Aus der Elternschaft wurde außerdem der Wunsch geäußert, im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen, da diese Stelle Teil des direkten Schulwegs zur Goldsteinschule ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Bereich Tränkweg / Zur Waldau in Goldstein kurzfristig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, zur Verkehrsberuhigung und zur sicheren Querung der Straße zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Ausweichen von Kraftfahrzeugen auf Gehwege wirksam zu verhindern, ob durch temporäre oder dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachungen, bspw. durch Enforcement Trailer oder stationäre Einrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit verbessert werden kann, ob zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen, Markierungen, Beschilderungen oder bauliche Anpassungen erforderlich sind, um die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden zu erhöhen, ob im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof ein Fußgängerüberweg, ggf. zunächst auch als vorläufige oder temporäre Lösung während der bestehenden Baustellensituation, eingerichtet werden kann, ob die Schulen, Elternvertretungen und zuständigen Stellen für Schulwegsicherheit in die Prüfung einbezogen werden können. Begründung: Die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg hat höchste Priorität. Im Bereich Tränkweg / Zur Waldau bestehen derzeit durch enge Fahrbahnverhältnisse, parkende Fahrzeuge, Ausweichverkehr über Gehwege und nicht eingehaltene Geschwindigkeiten problematische Verkehrssituationen für Schüler*innen, Fußgänger*innen und Radfahrende. Eine sichere Querungsmöglichkeit im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof und weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Gehwegsicherung können dazu beitragen, die Schulwegsicherheit in Goldstein deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2026 Die Vorlage OF 34/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme)

  • Frankfurter Westen: Aktueller Sachstand und Auswirkungen auf den Frankfurter Westen
    OFOB 6
    17.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 36/6 Betreff: Frankfurter Westen: Aktueller Sachstand und Auswirkungen auf den Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen Sachstand und der aktuellen Berichterstattung der Regionaltangente West (RTW), insbesondere im Bereich Frankfurt-Höchst, zu beantworten: Welche konkreten Auswirkungen haben die zuletzt öffentlich bekannt gewordenen Verzögerungen im Bereich Bahnhof Frankfurt-Höchst auf den aktuellen Zeit- und Bauablauf der RTW? Welche Meilensteine gelten aus Sicht des Magistrats derzeit als besonders kritisch für die termingerechte Fertigstellung des Projekts? Welche zusätzlichen Kostenrisiken ergeben sich nach aktuellem Stand aus den Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten im Bereich Frankfurt-Höchst? Welche finanziellen Risiken könnten hierbei unmittelbar oder mittelbar auf die Stadt Frankfurt am Main entfallen? Welche Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten besitzt die Stadt Frankfurt am Main innerhalb der Projektgesellschaft beziehungsweise gegenüber den weiteren Projektpartnern, um auf Verzögerungen oder Kostensteigerungen zu reagieren? Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Magistrats beziehungsweise des Mobilitätsdezernats ergriffen, um den Projektfortschritt im Bereich Frankfurt-Höchst zu begleiten und bestehende Risiken zu minimieren? Hält der Magistrat trotz der aktuellen Entwicklungen weiterhin an der vollständigen Inbetriebnahme der RTW bis Ende 2030 fest? Begründung: Die Regionaltangente West stellt eines der bedeutendsten Infrastruktur- und Nahverkehrsprojekte für den Frankfurter Westen sowie die gesamte Rhein-Main-Region dar. Insbesondere für die Stadtteile des Ortsbezirks 6 besitzt das Projekt eine erhebliche Bedeutung für die Verbesserung der tangentialen Verkehrsverbindungen, die Entlastung bestehender Verkehrsknoten sowie die langfristige Stärkung eines attraktiven öffentlichen Nahverkehrs. In den vergangenen Wochen wurde öffentlich über Verzögerungen und technische Schwierigkeiten im Bereich Bahnhof Frankfurt-Höchst berichtet. Gerade dieser Abschnitt gilt aufgrund seiner komplexen infrastrukturellen Anforderungen als einer der sensibelsten Bereiche des Gesamtprojekts. Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie möglicher Auswirkungen auf Zeitplan, Kostenentwicklung und Belastungen für den Frankfurter Westen erforderlich. Der Ortsbeirat 6 bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung der RTW als zukunftsweisendes Infrastrukturprojekt. Gleichzeitig besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, frühzeitig Klarheit über bestehende Risiken, Steuerungsmöglichkeiten und die Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt am Main zu erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 28 2026 Die Vorlage OF 36/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Westen: Sicherung der Außengelände von Kindertagesstätten überprüfen
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 38/6 Betreff: Frankfurter Westen: Sicherung der Außengelände von Kindertagesstätten überprüfen In städtischen Kindertagesstätten und denen der freien Träger haben der Schutz der Kinder und die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht höchste Priorität. Gerade Außengelände müssen so gesichert sein, dass Kinder diese nicht unbemerkt verlassen können. Dies gilt insbesondere dort, wo sich Straßenverkehr, Parkflächen oder andere Gefahrenquellen in unmittelbarer Nähe befinden. Aus der Bevölkerung und von Elternseite wurden vereinzelt Besorgnisse geäußert, dass Außentüren, Tore oder Schließmechanismen an einzelnen Kindertagesstätten möglicherweise nicht ausreichend gesichert sind oder von Kindern bedient werden könnten. Zudem gibt es Hinweise auf mindestens einen Fall, in dem Kinder ein Außengelände unbemerkt verlassen konnten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sicherung der Außengelände der Kindertagesstätten im Frankfurter Westen zu überprüfen und notwendige Nachbesserungen zu veranlassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Zaunanlagen, Tore, Außentüren, Schließmechanismen und sonstige Sicherungssysteme den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und intakt sind, ob die vorhandenen baulichen und technischen Vorrichtungen ausreichend geeignet sind, um ein unbemerktes Verlassen des Außengeländes durch Kinder wirksam zu verhindern, ob zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie kindergesicherte Schließmechanismen, automatische Türschließer, Sicherheitsknäufe oder Schleusenbereiche erforderlich sind, ob es für die regelmäßige Kontrolle, Wartung und zeitnahe Reparatur sicherheitsrelevanter Einrichtungen verbindliche Abläufe gibt, Begründung: Kindertagesstätten tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass Tore, Außentüren und sonstige Zugänge zu Kita-Außengeländen zuverlässig gesichert sind und im Alltag nicht unbeabsichtigt offenstehen oder von Kindern eigenständig geöffnet werden können. Bereits einzelne Hinweise oder Vorfälle sollten Anlass sein, bestehende Sicherungssysteme vorsorglich zu überprüfen und mögliche Schwachstellen zu beseitigen. Eine Bestandsaufnahme der städtischen Kindertagesstätten im Frankfurter Westen kann dazu beitragen, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen, notwendige Reparaturen oder Nachrüstungen zeitnah umzusetzen und einheitlich hohe Sicherheitsstandards sicherzustellen. Soweit möglich, sollten auch Kindertagesstätten freier Träger einbezogen oder entsprechend beraten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 38/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 38/6 wurde zurückgezogen.

  • Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr Kalbach
    OFOB 12
    16.05.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2026, OF 10/12 Betreff: Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr Kalbach Der Ortsbeirat 12 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zwei genehmigten Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus Kalbach so umzugestalten und verkehrsrechtlich anzuordnen, dass diese dauerhaft und ausschließlich von Einsatzkräften der Feuerwehr genutzt werden können. Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: Aufhebung der allgemeinen Parkfreigabe für die beiden Stellplätze. Anordnung einer ausschließlichen Nutzung für Einsatzkräfte der Feuerwehr, z. B. durch: entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen ("Nur für Einsatzkräfte der Feuerwehr"), eindeutige Bodenmarkierungen. Sicherstellung, dass die Regelung klar erkennbar, rechtssicher und kontrollierbar ist. Begründung: Die beiden Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus sind aktuell als allgemeine Parkplätze genehmigt. In der Praxis werden sie jedoch regelmäßig von privaten Fahrzeugen genutzt. Dies führt dazu, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach im Alarmfall keine ausreichenden Abstell- und Bereitstellungsflächen unmittelbar am Feuerwehrgerätehaus vorfinden. Für einen schnellen und reibungslosen Einsatzablauf ist es erforderlich, dass Einsatzkräfte ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus abstellen können. Zeitverluste beim Suchen von Parkmöglichkeiten können die Ausrückzeiten verlängern und damit die Effektivität der Gefahrenabwehr beeinträchtigen. Nach § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Stellflächen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränken oder regeln, insbesondere wenn dies für die Aufrechterhaltung von Rettungs- und Feuerwehreinsätzen erforderlich ist 1. Die Reservierung der beiden Stellplätze ausschließlich für Einsatzkräfte stellt eine verhältnismäßige und zielgerichtete Maßnahme dar, um: die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Kalbach dauerhaft sicherzustellen, Ausrückzeiten zu verkürzen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Stadtteil zu leisten. Der Wegfall von zwei öffentlichen Stellplätzen ist angesichts der besonderen Bedeutung der Feuerwehrarbeit vertretbar und im öffentlichen Interesse gerechtfertigt. Quelle, Google Maps, Schirmaufnahme Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 557 2026 Die Vorlage OF 10/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

  • Krähensichere Mülleimer in ganz Kalbach anbringen
    OFOB 12
    16.05.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2026, OF 11/12 Betreff: Krähensichere Mülleimer in ganz Kalbach anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sämtliche bestehenden Mülleimer im Stadtteil Kalbach schrittweise durch krähensichere Mülleimer zu ersetzen, um die Verteilung von Müll im öffentlichen Raum wirksam zu verhindern und die Sauberkeit nachhaltig zu verbessern. Begründung: Immer wieder wird Müll von Vögeln, insbesondere Raben, aus offenen Mülleimern herausgezogen und in der Umgebung verteilt. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild öffentlicher Räume erheblich, sondern trägt auch in großem Maße zur Umweltverschmutzung bei. Der Einsatz von Mülleimern mit verschließbaren Deckeln stellt eine einfache, kosteneffiziente und wirkungsvolle Maßnahme dar, um dieses Problem nachhaltig zu verhindern. Dadurch können Sauberkeit, Umweltschutz und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden. Grünanlage oberhalb der L3019 Quelle, eigene Aufnahme Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 11/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 11/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Annahme)

  • Neuberechnung des Erbbauzins in Goldstein
    OFOB 6
    16.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2026, OF 35/6 Betreff: Neuberechnung des Erbbauzins in Goldstein Vorgang: M 84/16; M 213/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat gebeten, darzulegen, warum eine Anhörung des Ortsbeirates 6 im Vorfeld der oben genannten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung entgegen § 82 Abs. 3 HGO unterblieben ist; darzulegen, ob es durch die Neuregelung des Erbbauzinses dazu kommen kann, dass für selbstgenutztes Wohneigentum künftig ein Erbbauzins von 17 €/m² statt bisher 8,00 €/m² zu entrichten ist und es somit zu einer Steigerung um 112,5 % kommt; im Interesse einer besseren Transparenz anhand von Beispielsrechnungen darzulegen, wie sich die Neuregelung der Bemessung des Erbpachtzinses konkret auswirkt, wobei nach Möglichkeit unterschiedliche praktische Beispiele (selbstgenutztes Grundstück, für Vermietungszwecke genutztes Grundstück) als Grundlage verwandt werden mögen und ob und welche Auswirkung die Reform der Berechnung der Bodenrichtwerte als Grundlage für Berechnung des Erbbauzinses hat; darzulegen, wie Ziffer 1.3 der M 213 praktisch anzuwenden ist, und welche Informationen und Unterlagen von Vermieter:innen vorzulegen sind, um "die Mieten fristgerecht nachzuweisen" und wie die Berechnung insbesondere gemäß Ziffer 1.3, 2. Spiegelstrich zu erfolgen hat. anhand eines fiktiven aber an der Realität angelehnten Beispielfalles darzulegen, wie die sog. Härtefallregelung nach Ziffer 1.4 ausgestaltet sein soll; ein Beispiel für die Berechnung eines Zinsvorteils vorzulegen (Ziffern 2.1 und 2.2). Begründung: Wie schon bei der Veröffentlichung der Vorlage M84 in 2016 hat die nunmehr vorgelegte M213 zu einer großen Verunsicherung der Siedler:innen in Goldstein geführt. Das in dem Antrag genannte Beispiel einer Steigerung von 112,5 Prozent ist aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat 6 herangetragen worden und es zeigt, wie groß die Verunsicherung ist, was angesichts solcher Steigerungen nicht verwunderlich ist. Viele Regelungen sind schwer verständlich und lassen vermuten, dass sie praktisch kaum umsetzbar sind. Daher ist es erforderlich, bei der Neuberechnung der Erbbauzinsen für mehr Transparenz zu sorgen und darzulegen, wie die Regelungen hinsichtlich der Festlegung und Nachprüfung des Erbbauzinses für vermietete Häuser praktisch angewandt werden sollen. Die Regelungen hierzu sind wenig verständlich, weil nicht immer klar ist, welche Bezugsgrößen gemeint sind, z.B. Begriff der "Mieteinnahmen". Unklar ist auch, wie die Kappungsgrenzen in Ziffer 1.3 zweiter Spiegelstrich auszulegen sind und mit welchen Bezugsgrößen ein angeblicher Zinsvorteil bei der Neufestsetzung des Erbbauzins zu berechnen ist. Wichtig ist es auch, mehr Transparenz in Bezug auf die Anwendung der Härtefallregelung herzustellen. Zu erläutern wäre beispielsweise, wie sich diese Härtefallregelung im Verhältnis zu einem ggf. bestehenden Anspruch auf Wohngeld verhält. Auch insoweit herrscht große Verunsicherung, gerade bei Rentner:innen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2026 Die Vorlage OF 35/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Abstellen der E-Roller diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum
    OFOB 6
    16.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2026, OF 37/6 Betreff: Abstellen der E-Roller diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, ob im Frankfurter Westen inzwischen genügend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt. welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen. welchen Nutzen die von den Nutzenden der E-Roller gemachten Fotos vom Abstellen haben, wenn diese sichtbar auf dem Foto verkehrswidrig auf den Bürgersteigen und Fußgängerwegen abgestellt werden? Müssen die Nutzer und Nutzerinnen bei allen Verleihfirmen Fotos vom Abstellen der Roller hinterlegen? Oder nur bei der ein oder anderen Verleihfirma? Sichtet die Verleihfirma die Fotos und wie welche Konsequenzen werden daraus gezogen Begründung: Die E-Roller sind im täglichen Leben ein nicht mehr wegzudenkendes Verkehrsmittel für das Vorankommen im öffentlichen Raum. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer und Nutzerinnen achtet auch darauf, wo und wie man das Gefährt abstellt. Es gibt aber eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen wo ihre Fahrt gerade endet. Dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer und -nehmerinnen behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es ist auch nicht die Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen, jeden falsch abgestellten E-Roller zu melden, sondern es ist Aufgabe der jeweiligen Firma, die die E-Roller verleihen, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur dort abgestellt werden können, wo sie einen Platz haben oder keine Behinderung der Zufußgehenden und hier insbesondere auch den mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen. Dazu gehört auch, dass diese Roller nicht ohne Verstand auf den Gehwegen hinterlassen werden können. Sie sind nicht nur eine Behinderung, sondern vor allem eine große Gefährdung von Zufußgehenden im ihnen zugeteilten Straßenraum. Fotos als Beispiel falsch abgestellter E-Roller anbei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.07.2026, OF 63/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 37/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 68 2026 1. Die Vorlage OF 37/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 63/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 63/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen
    OFOB 12
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 14/12 Betreff: Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen Vorgang: B 136/26 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die Entsiegelungsmaßnahmen im Bonifatiuspark vorzustellen. Begründung: Mit dem Magistratsbericht B136/2026 berichtet der Magistrat von geplanten Entsiegelungsmaßnahmen im Jahr 2026. Darin wird ein Vorhaben im Bonifatiuspark erwähnt, bei dem 90 qm entsiegelt werden sollen. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran, über die geplanten Maßnahmen vor der Umsetzung informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 136 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 285 2026 Die Vorlage OF 14/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße FrankfurtSeckbach
    OFOB 11
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 2/11 Betreff: Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße Frankfurt-Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Neubegrünung der einzelnen grünen Inseln in der Hochstädterstraße erfolgt, verbunden mit einem regelmäßigen Grünschnitt und Pflege, wenn möglich auch passende Bäume, als Schattenspender, zu setzen. Begründung: Die Straße ist durch Schule und Sportplatz sehr frequentiert und die wenigen grünen Inseln werden auf Grund mangelnder Pflege und Bepflanzung zusätzlich zugeparkt, sodass sie ihren eigentlichen Zweck verlieren. Eine besondere Gefahr besteht durch das Parken auf der maroden Fläche, da keine Abgrenzung erkennbar ist, und das direkt vor Schule und Sportplatz. Außerdem wirkt diese Straße gerade im Bereich der Schule, als sehr ungepflegt. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2026 Die Vorlage OF 2/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "der einzelnen grünen Inseln" durch "der beiden markierten Flächen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Spielplätze wieder bespielbar machen
    OFOB 6
    15.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 29/6 Betreff: Unterliederbach: Spielplätze wieder bespielbar machen der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Spielplätze und Spielgeräte in Unterliederbach-Ost schnellstmöglich instand zu setzen und freizugeben, bzw. die geplanten Maßnahmen auch gegenüber des Quartiermanagements und der Kinderbeauftragten zu erläutern. Spielbereich im Gepidenforum: ist seit Sommer 2025 mit Bauzäunen ohne jegliche Info bis zum heutigen Zeitpunkt gesperrt Gesamter Spielplatz ,,Schlotterland " am Ende des Cheruskerweg zur Kleingartenanlage Teutonenweg: im November 2025 in einer Tagesaktion abgerissen neu Installiertes Spielgerät im Sieringpark: 5 Tage nach Fertigstellung im Dezember 2025 mit Bauzäunen abgesperrt. Möglicher Schaden durch Feuerwerkskörper aus der Silvesternacht ist bis heute nicht repariert. Das Grünflächenamt ist aufzufordern, solche Maßnahmen in Zukunft dem Quartiermanagement, der Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat zu erklären und eine schnelle Abhilfe zu schaffen. Begründung: Seit Sommer 2025 wurden in Unterliederbach-Ost zunehmend Sperrungen oder gar Entfernung einiger Spielplätze ohne jegliche Vorankündigung oder Erklärung des Grünflächenamtes gegenüber Quartiersmanagement, Nachbarschaftsverein oder der Kinderbeauftragten beobachtet. Bis heute gibt es keinerlei Erklärung oder Ersatz. Ohne Erklärung solcher Maßnahmen entsteht nicht nur bei den Eltern und Kindern im Quartier großer Frust, sondern auch die Ehrenamtlichen fühlen sich als Multiplikatoren nicht mehr ernstgenommen in ihrer Arbeit! Für die Eltern im Quartier sind die Spielplätze von großer Bedeutung, zumal jetzt wieder die Außen-Saison losgeht. Ader Ortsbeirat erwartet Antworten zu bekommen, wieso es Monate, in einem Fall fast ein Jahr, dauert, bis diese Spielplätze wieder nutzbar sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 118 2026 Die Vorlage OF 29/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verdienter Neuanstrich des Historischen Rathauses in Seckbach
    OFOB 11
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 3/11 Betreff: Verdienter Neuanstrich des Historischen Rathauses in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unser Schmuckstück in Seckbach mit einem neuen Anstrich der Fassade zu versehen Begründung: Seckbach gehört mit seinen vielen Fachwerkhäusern und vor allem mit seinem schönen Rathaus zu einem sehenswerten Stadtteil, dessen Rathaus, unbedingt, um eine weitere Verwitterung vorzubeugen, einen neuen Anstrich der Fassade benötigt. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2026 Die Vorlage OF 3/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Hundekotbeutelspender am sogenannten Bechtenwaldpark
    OFOB 6
    15.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 33/6 Betreff: Zeilsheim: Hundekotbeutelspender am sogenannten Bechtenwaldpark der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Ein bis zwei Hundekotbeutelspender im Zeilsheimer Bechtenwaldpark aufzustellen. Paten sind bereit, diese zu betreuen und zu bestücken. Begründung: Das Quartiersmanagement möchte den Bechtenwaldpark mehr beleben und dazu beitragen, dass die Menschen ihn als positiven Aufenthalts- und Freizeitort wahrnehmen und nutzen. Mittlerweile finden mehrere Feste und Veranstaltungen im Bechtenwaldpark statt, die gut besucht werden. Eines der großen Themen hier ist auch das unappetitliche Thema Hundekot. Niemand möchte zwischen Tretminen seine Picknickdecke auslegen. Daher haben sich Anwohner bereit erklärt, als Paten für die Hundekotspender zur Verfügung zu stehen. Das Quartiersmanagement kennt diese Personen und wird sie hierbei unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 120 2026 Die Vorlage OF 33/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung von CarlO im Rahmen der World Design Capital 2026
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 37/2 Betreff: Unterstützung von CarlO im Rahmen der World Design Capital 2026 Vorgang: OIB 472/26 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Projekt "CARLO" auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot im Zeitraum von Mitte Juni bis November 2026 aktiv zu unterstützen und gemeinsam mit dem Ortsbeirat 2, dem Projektteam vom Büro OMC°C - Office for Micro Climate Cultivation GmbH, dem Stadtteilbüro Bockenheim, der Nachbarschaft, Schulen, Initiativen und Kulturschaffenden zu begleiten. Der Antrag wird begleitend zur Vorstellung des Projekts in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 15. Juni 2026 durch die Projektverantwortliche des Büros OMC°C, Frau Nicola Stattmann, eingebracht. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. für Sauberkeit und Ordnung am Standort Sorge zu tragen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen, häufiges ‚Nachschauen' sowie eine zeitnahe Beseitigung von Müll und Verunreinigungen; 2. die städtische Entsorgung und Reinigung am Standort über die FES sicherzustellen, insbesondere durch ausreichende Abfallbehälter, höhere Leerungsintervalle sowie eine bedarfsgerechte Reinigung des Umfelds der Installation während der gesamten Projektlaufzeit; 3. die Bewässerung der Installation zu unterstützen, insbesondere durch das Auffüllen der Wasser-Speicher-Boxen bei Bedarf, voraussichtlich zwei- bis dreimal im Zeitraum von Mitte Juni bis November 2026; 4. geeignete Maßnahmen zum Schutz der Installation zu prüfen, insbesondere gegen Vandalismus, Beschädigungen und Vermüllung; dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine temporäre Videoüberwachung, etwa durch Kameras, oder andere geeignete Sicherheitsmaßnahmen am Standort möglich sind; 5. ein begleitendes Programm vor Ort zu unterstützen, etwa mit kleineren kulturellen, nachbarschaftlichen, schulischen oder bildungsbezogenen Formaten unter dem entstehenden Blätterdach. Begründung: Das Projekt CarlO ist eine temporäre Begrünungs- und Aufenthaltsinstallation auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot. Es ist Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026/ WDC 2026 und wird in diesem Rahmen vollständig finanziert. Der Antrag wird begleitend zur Vorstellung des Projekts durch die Projektverantwortliche des Büros OMC°C - Office for Micro Climate Cultivation GmbH, Frau Nicola Stattmann, in der heutigen Sitzung des Ortsbeirates 2 am 15. Juni 2026 eingebracht. Da die Umsetzung bereits kurz bevorsteht, soll die notwendige städtische Unterstützung für Sauberkeit, Ordnung, Bewässerung, Schutz und eine angemessene Begleitung vor Ort zeitnah und verlässlich gesichert werden. Dem jetzigen Antrag ging bereits die Etatanregung OF 1322/2 von CDU und FDP vom 1.12.2025 voraus. Mit dieser hatte der OBR 2 beantragt, für das Projekt ‚UNITS für den Carlo-Schmid-Platz' € 3.000 aus eigenen Mitteln bereitzustellen und den Magistrat zu bitten, die verbleibenden € 23.000 aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Ziel war es, zwei zusätzliche UNITS-Module von OMC°C für den Carlo-Schmid-Platz zu ermöglichen. Die WDC 2026 war seinerzeit an die Antragsteller herangetreten und hatte den OBR 2 als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt für die Umsetzung eines solchen Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS sollten bereits über die World Design Capital finanziert werden, sodass der Carlo-Schmid-Platz insgesamt fünf Module erhalten hätte. Nach der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats vom 18.5.2026 zur Etatanregung OF 1322/2 sind weitere interne Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat teilte hierzu mit: "Weitere interne Abstimmungen sind erforderlich. Aus diesem Grund benötigt der Magistrat mehr Zeit für die Prüfung der Ortsbeirats-Initiative." Der nun vorliegende Antrag knüpft an diese Vorbefassung an und führt das Anliegen fort. Nachdem CarlO inzwischen vollständig finanziert ist und die Umsetzung unmittelbar bevorsteht, geht es nun darum, die praktische Unterstützung der Stadt Frankfurt am Standort sicherzustellen. Der OBR 2 sieht es als besondere Wertschätzung für den Stadtteil, dass mit CarlO ein Projekt dieses bedeutenden regionalen Gestaltungsjahres im Herzen des Ortsbezirks umgesetzt wird. Diese Ehre greift er gerne auf und begleitet das Vorhaben konstruktiv. Mit CarlO entsteht die Chance, einen heute wenig einladenden Stadtraum vor dem Bockenheimer Depot für mehrere Monate grüner, schattiger, offener und lebendiger zu gestalten. Das Projekt soll als konsumfreier Treffpunkt für Jung und Alt dienen und den Menschen im Stadtteil unmittelbar zugutekommen. Zugleich zeigt CarlO beispielhaft, wie öffentliche Räume künftig klimaangepasster und gemeinschaftlicher gestaltet werden können. Gerade kleinere Plätze im dicht bebauten Stadtraum brauchen mehr Aufenthaltsqualität, Schatten, Grün und Möglichkeiten zur Begegnung. Das Projekt weist damit über den konkreten Standort hinaus in die Zukunft. Der OBR 2 unterstützt das CarlO ausdrücklich. Damit es seine Wirkung für den Stadtteil entfalten kann, braucht es nun eine verlässliche, pragmatische und konstruktive Begleitung durch die Stadt Frankfurt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 31 Es besteht Einvernehmen, dass über die Ziffer 4 des Antrags gesondert abgestimmt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 159 2026 1. Die Ziffern 1, 2, 3 und 5 der Vorlage OF 37/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 4 der Vorlage OF 37/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1: Einstimmige Annahme zu 2: 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Finanzierung einer CarlO-Informationsbroschüre
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 38/2 Betreff: Finanzierung einer CarlO-Informationsbroschüre Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinen Verfügungsmitteln einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für den Druck einer Informationsbroschüre zum Projekt "CarlO" auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot zur Verfügung. Die Broschüre soll Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner über das Projekt informieren, dessen Ziele verständlich erklären und zur Nutzung sowie Beteiligung einladen. Sie soll insbesondere in die Briefkästen im Umfeld des Carlo-Schmid-Platzes verteilt und an zentralen Stellen im Ortsbezirk 2 ausgelegt werden. Begründung: Das Projekt "CarlO" ist Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 und wird in diesem Rahmen vollständig finanziert. Es bietet die besondere Chance, den Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot temporär zu beleben, grüner zu gestalten und als konsumfreien Treffpunkt für das Quartier erfahrbar zu machen. Damit ein solches Projekt vor Ort gut angenommen wird, braucht es eine verständliche und niedrigschwellige Information der Bürgerinnen und Bürger. Gerade Anwohnerinnen und Anwohner sollten frühzeitig erfahren, was geplant ist, warum das Projekt umgesetzt wird und wie sie es nutzen oder sich einbringen können. Eine einfache Broschüre ist hierfür ein geeignetes Mittel. Sie kann direkt im Umfeld verteilt und zusätzlich an zentralen Orten im Ortsbezirk ausgelegt werden. Der Ortsbeirat 2 leistet damit einen konkreten Beitrag dazu, das Projekt im Stadtteil bekannt zu machen, Akzeptanz zu schaffen und zur Beteiligung einzuladen. Für den Ortsbezirk 2 ist es ein großer Gewinn und auch eine besondere Ehre, Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 zu sein. Dies sollte im Quartier sichtbar werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 15 2026 Die Vorlage OF 38/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betrag auf 300 Euro angepasst wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE, SPD, 1 Linke, FDP und Volt

  • Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach
    OFOB 11
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 4/11 Betreff: Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bepflanzte Blumenkübel zur Verschönerung des tristen Platzes vor dem Historischen Rathaus in Seckbach Wilhelmshöherstraße / Ecke Hofhausstraße aufzustellen. Pflege- Patenschaft vorhanden Begründung: Der Kern in Alt Seckbach, der zum Verweilen einlädt, ist der kleine Platz vor dem historischen Rathaus in Seckbach. Die schöne Bank und der gut platzierte Bücherschrank laden geradezu zu einer Pause ein, wenn da nicht der allgemein hässliche Anblick wäre, der durch Aufstellung von schönen bepflanzten Blumenkübeln dem ganzen Ortskern einen gewissen Charme geben würde. Deshalb ist das Aufstellen von Blumenkübeln wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 130 2026 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsvotum respektieren – Fahrradstellplätze im Großen Hasenpfad schaffen und Parkmöglichkeiten erhalten
    OFOB 5
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 42/5 Betreff: Ortsbeiratsvotum respektieren - Fahrradstellplätze im Großen Hasenpfad schaffen und Parkmöglichkeiten erhalten Vorgang: OM 7600/25 OBR 5; ST 515/26 Der Ortsbeirat weist die ST 515 2026 zurück und bittet den Magistrat, den einstimmigen Beschluss des Ortsbeirates vom 24.10.2025, keinen Parkraum entfallen zu lassen, zu respektieren und umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat am 24.10.2025 einstimmig beschlossen, im Bereich des Großen Hasenpfades keinen Parkraum entfallen zu lassen. Dieser Beschluss spiegelt den klaren Willen des Gremiums wider. Ziel ist es, die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu erhalten, um die Erreichbarkeit für die Anwohnerinnen und Anwohner auch zukünftig sicherzustellen und den Parkdruck nicht unnötig weiter zu erhöhen. Die ST 515 2026 steht im Widerspruch zu diesem Beschluss, da sie eine Reduzierung des Parkraums vorsieht. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, den einstimmigen Beschluss zu respektieren und umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7600 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 515 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 252 2026 Die Vorlage OF 42/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße beseitigen
    OFOB 3
    15.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 44/3 Betreff: Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Bau und Immobilien zu bitten, die Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße durch Fahrradbügel zu beseitigen. Begründung: Der Zugang zum Eingang in die Quartiersgarage in der Lenaustraße wird durch Fahrradbügel behindert. Wenn an allen Bügeln Fahrräder angeschlossen sind, kommt man nur noch schlecht und mit einem Rollator oder mit Gepäck z.B. einem Koffer nicht mehr durch. Vermutlich würde es reichen, einen Fahrradbügel abzumontieren. Das Areal gehört dem Amt für Bau und Immobilien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 239 2026 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 45/2 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben Vorgang: OM 8209/26 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem mehrheitlichen Beschluss des Ortsbeirats 2 vom 26. Januar 2026 zur OF 1377 Rechnung zu tragen, das Taubenhaus auf dem "Alten Friedhof" in Bockenheim-Süd / City West zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird; 3. darzustellen, aus welchen Gründen das Taubenhaus nach Protesten am vorherigen Standort in der Frankenallee im Stadtteil Gallus auf den "Alten Friedhof" in Bockenheim-Süd verlagert wurde und weshalb dies offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 sowie ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte; 4. sicherzustellen, dass ein künftiger Standort nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Bockenheim-Süd/ City West führt und nicht in unmittelbarer Nähe zu Schulwegen, Kinderspielplätzen, Wohnbebauung, intensiv genutzten Grünflächen, Grabstätten, religiösen Einrichtungen oder sensiblen Aufenthaltsbereichen liegt; 5. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen, 6. die umliegenden Grabstätten, den historischen Charakter des "Alten Friedhofs", den alten Baum- und Pflanzenbestand sowie den pietätvollen Charakter des Areals dauerhaft vor Verunreinigungen, Beschädigungen und Entwertung durch Taubenansammlungen zu schützen; 7. die Belange des unmittelbar angrenzenden Kleinkinderspielplatzes, der griechisch-orthodoxen Prophet-Elias-Gemeinde sowie der historisch gewachsenen Wegebeziehungen vom Westbahnhof in die City West und zu den umliegenden Schulen besonders zu berücksichtigen; 8. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte sowie in die weitere Entwicklung des Areals einzubeziehen. Begründung: Der "Alte Friedhof" Bockenheim an der Solmsstraße ist ein historisches Areal. Er wurde 1825 angelegt, diente bis 1898 als Begräbnisstätte und wurde 1916 in eine öffentliche Grünanlage umgewandelt. Heute ist nur noch ein kleiner Rest des historischen Friedhofsparks mit Grabstätten und altem Baumbestand erhalten. Ein solcher Ort ist kein geeigneter Standort für ein Taubenhaus. Die Antragstellerin greift zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern und Eltern auf. Die Sorgen betreffen vor allem hygienische Belastungen, den angrenzenden Kleinkinderspielplatz, Schulwege und Wegebeziehungen zur Georg-Büchner-Schule und zur Toni-Sender-Schule, den Schutz der verbliebenen Grabstätten sowie den Erhalt der einzigen grünen Oase in der unmittelbaren Umgebung. Der "Alte Friedhof" ist zugleich Durchgang vom Westbahnhof in die City West und in Richtung Georg-Büchner-; und Toni-Sender-Schule. Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen müssen sauber, sicher und frei von vermeidbaren hygienischen Belastungen sein. In Bockenheim-Süd/ City West fehlt es an wohnortnahen Grün-, Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Familien. Nach dem Abbau des Taubenhauses sollte die Fläche wieder dem Quartier zurückgegeben und für die Kinder aus dem Quartier als einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese zurückgewonnen werden. Auch für Schüler der benachbarten Schulen kann das Areal als konsumfreier Aufenthaltsraum im Freien eine wichtige Funktion erfüllen. Der Ortsbeirat 2 hat am 26. Januar 2026 der OF 1377 mehrheitlich zugestimmt. Damit liegt bereits ein klares Votum für die Verlagerung des Taubenhauses an einen geeigneteren Standort vor. Das Taubenhaus befand sich zuvor in der Frankenallee im Gallus und wurde dort nach Protesten entfernt. Anschließend wurde es nach Bockenheim-Süd verlagert - offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 und ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Ein Standortkonflikt darf nicht einfach in ein anderes sensibles Quartier verschoben werden. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 26. Mai 2026 unter der Überschrift "Geduld am Ende: Das Frankfurter Taubenmanagement ist gescheitert" über erhebliche Defizite des Frankfurter Taubenmanagements. Genannt wird dabei auch der grüne Container auf dem Alten Friedhof in Bockenheim, der sich laut Bericht bisher nicht als bevorzugter Aufenthaltsort der Tauben entwickelt habe. Taubenmanagement muss Probleme lösen und darf keine neuen Belastungen in sensiblen Wohn-, Schul- und Grünbereichen schaffen. Das einzige erhaltene grüne Areal in der unmittelbaren Umgebung darf daher nicht durch ein ungeeignetes Taubenhaus blockiert werden. Impression der Anlage/ Aufnahmen der Antragstellerin im Mai 2026 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8209 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 38 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden und zur Abstimmung zu kommen. Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, über die Ziffer 2 des Antrags gesondert abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 161 2026 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 45/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2.: zu Ziffer 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8: CDU, SPD, 1 Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE und Volt (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu Ziffer 2: CDU, SPD, Linke und AfD gegen GRÜNE, 1 FDP und Volt (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

  • Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten transparent darstellen
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 48/2 Betreff: Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten transparent darstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann der Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten, begrenzt durch Bockenheimer Landstraße, Siesmayerstraße, Fürstenbergerstraße und Reuterweg, vorgesehen ist; 2. aus welchem Grund in dem Gebiet bereits vor Monaten Parkscheinautomaten aufgestellt, bislang jedoch nicht in Betrieb genommen wurden; 3. ob vor der tatsächlichen Inbetriebnahme eine angemessene Übergangs- beziehungsweise Informationsphase vorgesehen ist; 4. wie sichergestellt wird, dass Anwohner sowie Besucher rechtzeitig und eindeutig über den Beginn der Parkraumbewirtschaftung informiert werden; 5. ob es im Vorfeld Gespräche, Informationsveranstaltungen oder sonstige Formen der Einbindung der Bürgerschaft beziehungsweise der Anwohner gegeben hat; 6. falls ja, wann und in welcher Form diese stattgefunden haben; 7. falls nein, warum auf eine vorherige Einbindung der Bürgerschaft verzichtet wurde; 8. auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in diesem Gebiet getroffen wurde. Begründung: In dem Gebiet rund um den Palmengarten, begrenzt durch Bockenheimer Landstraße, Siesmayerstraße, Fürstenbergerstraße und Reuterweg, wurden in den vergangenen Monaten flächendeckend Parkscheinautomaten aufgestellt. Diese sind bislang jedoch nicht in Betrieb genommen worden. Für die Bürger ist dadurch eine unklare Situation entstanden. Wer über Monate hinweg Parkscheinautomaten sieht, die dauerhaft außer Betrieb sind, wird sich naturgemäß daran gewöhnen und nicht täglich prüfen, ob sich dieser Zustand geändert hat. Wenn die Parkraumbewirtschaftung dann ohne klare vorherige Information startet, sind Missverständnisse und unnötige Verwarnungen absehbar. Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob und in welcher Form die betroffene Bürgerschaft vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung eingebunden wurde. Gerade bei einer Maßnahme, die den Alltag der Anwohner unmittelbar betrifft, ist eine transparente Information und nachvollziehbare Begründung erforderlich. Der Ortsbeirat bittet daher um eine klare Darstellung des weiteren Zeitplans, der vorgesehenen Kommunikation sowie der Entscheidungsgrundlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 48/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 79 2026 1. Die Ziffern 1, 2 und 4 der Vorlage OF 48/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 3, 5, 6, 7 und 8 der Vorlage OF 48/2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1: Einstimmige Annahme zu 2: GRÜNE, SPD, 1 Linke und FDP gegen CDU und 1 Linke (= Annahme)

  • Mehr Babyschaukeln im Westend und im Ortsbezirk 2
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 52/2 Betreff: Mehr Babyschaukeln im Westend und im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 2 den vorhandenen Bestand an Babyschaukeln auf den öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk 2 zeitnah mitzuteilen, 2. insbesondere für das Westend sowie für die Bereiche Kuhwald und Rebstock darzustellen, auf welchen öffentlichen Spielplätzen Babyschaukeln vorhanden sind und wo Ergänzungen möglich sind, 3. vorrangig den Spielplatz Eppsteiner Straße sowie die Spielplätze im Grüneburgpark hinsichtlich zusätzlicher Babyschaukeln zu prüfen, 4. auch geeignete Spielplätze in Kuhwald und Rebstock auf Ergänzungsmöglichkeiten zu prüfen, 5. bei Bedarf zusätzliche Babyschaukeln im Westend sowie in weiteren geeigneten Bereichen des Ortsbezirks 2, insbesondere in Kuhwald und Rebstock, zeitnah einzurichten, 6. bei der Erneuerung oder dem Austausch von Spielgeräten künftig verstärkt darauf zu achten, dass auch altersgerechte Angebote für Babys und Kleinkinder, insbesondere Babyschaukeln, vorgesehen werden, 7. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte einzubeziehen. Begründung: Von Eltern wurde darauf hingewiesen, dass im Westend kaum oder keine ausreichenden Angebote an Babyschaukeln vorhanden sind. Auch für die Bereiche Kuhwald und Rebstock besteht nach bisheriger Wahrnehmung zusätzlicher Bedarf. In Bockenheim insgesamt scheint der Bedarf dagegen eher gedeckt zu sein; umso wichtiger ist eine gezielte Betrachtung der Bereiche, in denen weiterhin Lücken bestehen. Babyschaukeln sind ein wichtiges, sicheres und altersgerechtes Spielangebot für die jüngsten Kinder. Gerade Familien mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersgruppen sind darauf angewiesen, dass Spielplätze Angebote für kleine und größere Kinder bereithalten. Nur so können Geschwister gemeinsam einen Spielplatz nutzen, ohne dass die Kleinsten außen vor bleiben. Besonders im dicht bebauten Westend sind gut ausgestattete öffentliche Spielplätze für Familien unverzichtbar. Der Spielplatz Eppsteiner Straße sowie die Spielplätze im Grüneburgpark sollten daher vorrangig betrachtet werden. Auch in Kuhwald und Rebstock sollten geeignete Standorte geprüft werden. Bei künftigen Erneuerungen von Spielgeräten sollte von Anfang an mitgedacht werden, dass auch die Kleinsten ein passendes Angebot brauchen. Zusätzliche Babyschaukeln sind eine vergleichsweise einfache, kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für Familien im Stadtbezirk. Beispielbild Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 52/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 357 2026 Die Vorlage OF 52/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke sowie Abwesenheit 1 Linke

  • Sanierung der Wöhlerstraße (Westend) in den Bereichen der Häuser Nr. 12 bis Nr. 20
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 54/2 Betreff: Sanierung der Wöhlerstraße (Westend) in den Bereichen der Häuser Nr. 12 bis Nr. 20 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wöhlerstraße im Westend im Bereich der Hausnummern 12 bis 20 zeitnah in einem Teilbereich zu sanieren. Dabei sind insbesondere die Fahrbahn sowie die beschädigten Gehwegbereiche, insbesondere vor der Hausnummer 20, instand zu setzen. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat klare Rückmeldungen des zuständigen Amtes zu übermitteln, bis wann mit einer Beseitigung der bestehenden Schäden zu rechnen ist. Begründung: Die Wöhlerstraße ist, ganz maßgeblich, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen seit dem Baubeginn auf der Bockenheimer Straße, in Mitleidenschaft gezogen. Die Anzahl der Schlaglöcher nimmt stetig zu und Fahrradfahrer müssen dort inzwischen Slalom fahren. Ebenfalls sind Teile des Bürgersteigs vor der Hausnummer 20 inzwischen vollständig zerbröselt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Fußgänger insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führt. Es muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 54/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung der Staufenstraße im Westend
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 61/2 Betreff: Sanierung der Staufenstraße im Westend Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Staufenstraße in den Abschnitten zwischen Freiherr-vom- Stein-Straße und Liebigstraße sowie zwischen Oberlindau und Reuterweg vollständig zu sanieren und dem Ortsbeirat darzustellen, wann diese Maßnahme umgesetzt werden kann. Begründung: Der Zustand der Staufenstraße ist inzwischen erheblich gefährdend für Fahrradfahrer, motorisierte Zweiradfahrer und Kfz. Besonders im Bereich von der ev.-reformierten Kirche bis zur Kreuzung Liebigstraße und von Oberlindau bis Reuterweg, besonders auf der Höhe des Kindergartens. Die Straße hat immer wieder neue schwere Schlaglöcher, die dann nach einer längeren Weile notdürftig geflickt werden. In diesen Bereichen weißt die Straße inzwischen extreme Unebenheiten und Risse auf und es führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrradfahrer diesen ausweichen müssen, während sie Gegenverkehr haben. Besonders seit die Baustelle auf der Bockenheimer Landstraße den Verkehr verstärkt auf die Staufenstraße ausweichen lässt, wird diese immer stärker in Mitleidenschaft gezogen. Die wiederholten punktuellen Ausbesserungen reichen nicht mehr aus, erforderlich ist eine vollständige Sanierung, die inzwischend dringend überfällig ist. Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 61/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße
    OFOB 2
    15.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2026, OF 62/2 Betreff: Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße Vorgang: OM 5492/24 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert und erneut aufgefordert, die beiden Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 an einen geeigneteren Standort zu verlegen. Als alternativen Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich auf Höhe der Feldbergstraße 35 bis 37 vor. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits am 27.05.2024 mit dem Antrag OM 5492 die Verlegung der beiden Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 beantragt. Eine Antwort des Magistrats liegt hierzu bislang nicht vor. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat solche kleinteiligen, aber für den Stadtteil unmittelbar relevanten Anliegen künftig zeitnah beantwortet und nicht unbearbeitet liegen lässt. An der Situation vor Ort hat sich unverändert nichts geändert, weshalb eine erneute Befassung erforderlich ist. Die derzeitige Platzierung der beiden Container vor der Feldbergstraße 17 führt weiterhin zu Problemen. Bei der Entleerung der Container wurde wiederholt ein unmittelbar danebenstehender Baum erheblich touchiert. Zudem werden in diesem Bereich dringend zusätzliche Flächen für (Lasten-) Fahrrad- und Mofaständer benötigt. Der vorgeschlagene neue Standort auf Höhe der Feldbergstraße 35 bis 37 bietet deutlich mehr Platz. Dort könnten die Kleidercontainer geordneter und mit weniger Beeinträchtigung des Straßenraums aufgestellt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob an diesem Standort auch Altglascontainer ergänzt werden können, da solche Angebote im Quartier bislang nicht ausreichend vorhanden sind. Auch aus städtebaulicher Sicht erscheint der vorgeschlagene Standort geeigneter. Durch die dort vorhandene Infrastruktur mit Geschäften, Bürogebäuden und Gastronomie ist eine bessere Einbindung in das Umfeld gegeben. Zugleich wäre die Sichtbarkeit der Container erhöht, ohne die bestehende Situation vor der Feldbergstraße 17 weiter zu belasten. Der Antrag erfolgt auch auf ausdrückliche Bitte von Anwohnern. Die Container des Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 Alternativstandort vor der Feldbergstraße 35 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5492 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 62/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 62/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 62/2 wurde zurückgezogen.

  • Städtische Mehrthemenumfrage – „Leben in Frankfurt“
    A
    13.05.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.05.2026, A 3 Betreff: Städtische Mehrthemenumfrage - "Leben in Frankfurt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.07.2026 Die seit drei Jahrzehnten regelmäßig durchgeführten städtischen Umfragen sind wichtige Erkenntnisquellen für Verwaltung und Politik. Ihre Ergebnisse fließen u. a. in die iSTEK und spiegeln sich im besten Fall in der Frankfurter Stadtentwicklung ab. Aktuell ergibt sich aus der Umfrage 2025 ein typisches Muster: die Feststellung einer hohen Grundzufriedenheit - vier von fünf Menschen leben gern in ihrer Stadt - steht einer wachsenden Problemwahrnehmung gegenüber. Dabei haben sich die Themenfelder Wohnen, Sauberkeit und Drogenproblematik am meisten verschärft, obwohl sie in vorherigen Umfragen ebenso die führenden Ränge besetzten. Des Weiteren wurde in der aktuellen Version insbesondere ein Schwerpunkt auf die Kommunalpolitik gelegt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie bewertet der Magistrat die Beteiligungsquote der Angeschriebenen an der Umfrage? 2. Gibt es bezüglich der Umfrageteilnahme Rückschlüsse auf die Teilnahmebereitschaft der Bürger? 3. Lässt die Umfrageteilnahme erkennbare Rückschlüsse auf die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl in Frankfurt insgesamt zu? 4. Erkennt der Magistrat eine Korrelation zwischen der Teilnehmerzahl an der Umfrage und der grundsätzlichen Beteiligung an der Wahl in spezifischen Ortsbezirken? 5. Welche politischen Konsequenzen zieht der Magistrat aus den am meisten genannten Problemfeldern: a) Wohnen? b) Sauberkeit? c) Drogenproblematik? 6. Welche konkreten Lösungen für die Wohnproblematik können seitens des Dezernats Planen und Wohnen aufgrund der Umfrage angestoßen werden? 7. Inwiefern werden die Ergebnisse der Umfrage aus Sicht des Dezernats für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz in die Sicherheitsarchitektur und -planung der Stadt Einfluss nehmen? 8. Wird der Magistrat in Bezug auf die Problemfelder: a) Kriminalität, b) Integration/Migration, c) und öffentliche Sicherheit (Platz 4-6) zu den bereits geplanten Projekten, wie Stadtwache Zeil, zusätzliche Maßnahmen ergreifen? 9. Inwiefern strebt der Magistrat ggf. zukünftig an, den Teilnehmerkreis der Umfrage zu erweitern? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 3 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen AfD (= Verlängerung um zwei Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Verlängerung um zwölf Monate) Beschlussausfertigung(en): § 437, 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City vom 28.09.2026

  • Dezernentenbüros
    A
    13.05.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.05.2026, A 4 Betreff: Dezernentenbüros Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.07.2026 Die FAZ berichtete am 29.04.2026 in einem Artikel mit der Überschrift "1,6 Millionen für Dezernentenbüros" darüber, dass die Stadt jedes Jahr viel Geld ausgebe, um Räume für Büros der hauptamtlichen Dezernenten anzumieten. Dies habe auch mit der wachsenden Zahl von Mitarbeitern zu tun. So zahle die Stadt Frankfurt für die Anmietung von Büros für das Dezernatsbüro der Bau- und Bildungsdezernentin Weber in der Alten Mainzer Gasse in der Altstadt einen Quadratmeterpreis von 19,29 Euro. Für 29 Arbeitsplätze seien dort 1.182,97 Quadratmeter angemietet worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Dezernaten seit dem Jahr 2010 entwickelt? 2. Zu Frage Nr. 1: Was sind die Gründe für diese Entwicklung? 3. Wie haben sich die Kosten für die Anmietung von Büroräumlichkeiten der entsprechenden Dezernate seit dem Jahr 2010 entwickelt? 4. Zu Frage Nr. 3: Was sind die Gründe für diese Entwicklung? 5. Wie hat sich die durchschnittliche Anzahl der Quadratmeter je Mitarbeiter bei den Dezernaten seit dem Jahr 2010 entwickelt? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat durch eine Verlagerung von angemieteten Dezernatsbüros weg von der Innenstadt Kosten einsparen zu können? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat im Hinblick auf eine fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung, mittelfristig auf die Anmietung von Büros für Dezernate verzichten zu können? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 4 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 438, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Sauberkeit und Vermüllung im öffentlichen Raum
    A
    13.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.05.2026, A 5 Betreff: Sauberkeit und Vermüllung im öffentlichen Raum Die Sauberkeit des öffentlichen Raums ist ein wesentlicher Faktor für Lebensqualität, Sicherheitsempfinden und das Erscheinungsbild einer Stadt. In zahlreichen Stadtteilen Frankfurts beklagen Bürgerinnen und Bürger jedoch zunehmend Vermüllung, illegale Ablagerungen, ungepflegte öffentliche Flächen sowie illegale Plakatierungen. Besonders betroffen sind dabei hoch frequentierte Bereiche, Grünanlagen, Verkehrsknotenpunkte sowie Wohnquartiere. Zugleich erfolgen vermehrt Hinweise engagierter Bürgerinnen und Bürger, die Missstände dokumentieren, über den Mängelmelder anzeigen oder teilweise sogar selbst tätig werden, um Verschmutzungen zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Zahl der gemeldeten Fälle von Vermüllung und illegalen Ablagerungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 2. Wie viele Meldungen zu illegalen Plakatierungen gingen in diesem Zeitraum bei der Stadt Frankfurt bzw. über den Mängelmelder ein? 3. Wie bewertet der Magistrat die derzeitige personelle und organisatorische Ausstattung der zuständigen Stellen im Bereich Stadtsauberkeit und Vermüllungsbekämpfung? 4. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den vergangenen fünf Jahren wegen Vermüllung beziehungsweise illegaler Plakatierung eingeleitet und abgeschlossen? 5. In welcher Höhe wurden hierbei Bußgelder festgesetzt und tatsächlich vollstreckt? 6. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um illegale Müllablagerungen und illegale Plakatierungen schneller zu beseitigen? 7. Welche Erfahrungen liegen dem Magistrat mit dem städtischen Mängelmelder hinsichtlich Bearbeitungszeiten, Rückmeldungen an Bürger sowie Erfolgsquoten vor? 8. Welche Maßnahmen plant der Magistrat insgesamt, um Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 261 Versandpaket: 20.05.2026

  • Die Frankfurter Tierheime werden von gemeinnützigen Vereinen getragen, übernehmen allerdings durch die Versorgung von Fu
    F
    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 10 Die Frankfurter Tierheime werden von gemeinnützigen Vereinen getragen, übernehmen allerdings durch die Versorgung von Fund- und sichergestellten Tieren gesetzliche Pflichtaufgaben. Die finanzielle Unterstützung der Stadt deckt dabei nur einen Teil der Kosten, die dadurch entstehen. Kompensation erfolgt durch ehrenamtliche Helfer und private Spenden. Teilweise besteht aufgrund jahrelanger Unterfinanzierung zudem erheblicher Renovierungsbedarf. Ich frage den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass alle mit der Unterbringung und Versorgung der Fund- und sichergestellten Tiere verbundenen Kosten von der Stadt getragen werden und die Tierheime nicht auf Kosten sitzen bleiben? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Dr. Schmidt, Ihre erste Frage in der Fragestunde! Als nach dem BGB zuständige Fundbehörde trägt die Stadt Frankfurt am Main die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwahrung und Versorgung der Tiere. Dies geschieht durch örtliche Tierheime, mit denen die Stadt entsprechende Vertragsverhältnisse unterhält. Darin sind Kostenregelungen getroffen, die die Bedürfnisse der Tierheime berücksichtigen, zugleich aber für die Allgemeinheit finanzierbar bleiben. Kostensteigerungen wird durch automatische beziehungsweise individuell verhandelte Anpassungen Rechnung getragen. Für die Zukunft strebt das Ordnungsamt einheitliche geänderte Verträge an, und zwar in dem Sinne, dass momentan gleiche Leistungen noch nicht unbedingt gleich vergütet werden - da soll es Änderungen geben. Was man vielleicht noch dazu sagen könnte, ist, dass wir Pauschalen zahlen. In anderen Städten müssen die Tierheime nachweisen, was genau für Fundtiere im Einzelfall jeweils ausgegeben wurde, aber das haben wir bis jetzt nicht angestrebt, weil das für beide Seiten sehr umständlich und bürokratisch ist. Ich möchte nebenbei noch bemerken, dass wir in den letzten drei Jahren die Zuschüsse für das Tierheim Schwalbach verzehnfacht haben Das war nicht die hohe Kunst, weil es vorher auch nur 3.000 Euro waren, aber für Fechenheim haben wir sie vervierfacht. Ich denke also schon, dass der Magistrat in den letzten Jahren einiges getan hat, um die Situation für die Tierheimnutzung zu verbessern. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Denkwitz. Bitte schön! Stadtverordneter Manuel Denkwitz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Beantwortung der Frage! Ich habe noch mal eine Nachfrage zu den Kapazitäten in den Tierheimen. Wir hatten früher mit dem Tierheim Hattersheim einen Vertrag. Gibt es Planungen im Dezernat beziehungsweise im Amt, dass man wieder Verträge mit Tierheimen außerhalb Frankfurts abschließt, damit wir mehr Kapazitäten bekommen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Was Hattersheim angeht, weiß ich es nicht genau. Ich weiß, dass es Verhandlungen gab, bei denen man sich aber scheinbar nicht einig wurde, aber wie gesagt, mit Schwalbach sind wir uns einig geworden, und von daher ist das schon ein Fortschritt. Es ist wirklich auch die Frage, ob man sinnigerweise nicht per Pauschale abrechnet, sondern per Spitzabrechnung, aber ich glaube, so ist es momentan die bessere Lösung. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 10 Stadtverordneter Dr. Johannes Volker Schmidt, Tierschutzpartei: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede, auch als Überleitung zu einem neuen Thema, Albert Schweitzer zitieren. Er schreibt: "Ethisch ist der Mensch nur, wenn ihm das Leben als solches, das der Pflanze und das des Tieres wie das des Menschen, heilig ist und er sich dem Leben, das in Not ist, helfend hingibt." Demnach tragen wir Menschen Verantwortung, nicht nur für die Angehörigen unserer eigenen Spezies, nicht nur für die Natur im Allgemeinen und die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch für das einzelne Lebewesen, also auch für jedes einzelne Tier. Das Thema Tierschutz gewinnt stetig an gesellschaftlicher Bedeutung. In meinen bisherigen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament habe ich erfreulicherweise über die Parteigrenzen hinweg eine große Bereitschaft feststellen können, in Sachen Tierschutz voranzukommen. In Frankfurt übernehmen von Tierschutzvereinen getragene Tierheime die Versorgung gefundener und sichergestellter Tiere, obwohl dies eine städtische Pflichtaufgabe ist. Es wäre nun eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese Tierheime ebenso viel Geld von der Stadt erhalten, wie sie für die Versorgung dieser Tiere aufwenden müssen. Viele Jahre war dies nicht ansatzweise der Fall. Die Kosten, die den Tierheimen durch Fund- und Verwahrtiere entstanden, überstiegen die städtischen Zuschüsse um ein Vielfaches. In den letzten Jahren trat hier bereits eine erfreuliche Verbesserung ein. Die städtischen Zuschüsse für die Tierheime stiegen deutlich an. Gleichwohl können wir noch nicht von einer auskömmlichen Finanzierung sprechen, zumal aufgrund der jahrelangen massiven Unterfinanzierung mitunter erheblicher Renovierungsbedarf besteht. Bei dieser offensichtlichen Lücke darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von empathischen Menschen durch Zeit-, Sach- oder Geldspenden gefüllt wird. Dass die Stadt alle Kosten übernimmt, die den Tierheimen in der Erledigung städtischer Aufgaben entstehen, ist eine Pflicht, der man sich nicht entziehen darf. Darüber hinaus sollte die Stadt die Tierheime auch bei der Versorgung derjenigen Tiere unterstützen, die von ihren Besitzern direkt dort abgegeben werden. Denn durch dieses Angebot der Tierheime kann die Zahl der ausgesetzten und damit auch die Zahl der Fundtiere niedriger gehalten werden. Zudem braucht es endlich eine vergütete Anlaufstelle für verletzte und verwaiste Wildtiere, und die Stadt muss ihrer Verpflichtung zur Tierrettung nachkommen. Die Versorgung dieser Tiere ist in Frankfurt leider abhängig vom Engagement hingebungsvoller ehrenamtlicher Tierfreunde, oft auch aus der Umgebung von Frankfurt, obwohl der Tierschutz, der schließlich seit 2002 in unserer Verfassung verankert ist, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Johannes Volker Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Bundesbank am Mittwoch, dem 11. März 2026, offiziell verkündet, dass sie ihre Ze
    F
    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 11 Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Bundesbank am Mittwoch, dem 11. März 2026, offiziell verkündet, dass sie ihre Zentrale in Bockenheim aufgeben und eine Immobilie im Stadtgebiet erwerben wird. Dabei zeigte sich OB Mike Josef, SPD, überzeugt, dass sich das Bundesbankgelände als Standort für die Europäische Schule eigne, und nannte dies "eine überzeugende Lösung". Der Presse konnte man entnehmen, dass die großen Fraktionen im Römer am Vorabend über diese völlig neue Option unterrichtet wurden. Ich frage den Magistrat: Sind nicht alle 93 Stadtverordneten gleichberechtigt und sollten dementsprechend gleichrangig informiert werden oder genießen aus Sicht des Magistrats nur "große" Fraktionen das Privileg der Information? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, lieber Bäppi, das ist so, dass das ein Vorschlag war, der gemacht wurde und den ich im Übrigen gut finde. Dieser Vorschlag geht jetzt durch die demokratischen Gremien, die Ausschüsse und das Stadtparlament, und in diesen demokratischen Gremien hat jeder von Anfang an die Möglichkeit, seine Expertise mit einzubringen - auch du, darauf hoffe ich dann auch -, in der Hoffnung, dass wir dann entsprechend gut beraten und entscheiden werden. In diesen demokratischen Gremien wird es natürlich von Anfang an so sein, dass alle Fraktionen entsprechend eingebunden werden. Das war jetzt ein Vorschlag, der gemacht worden ist, und ich glaube, du und deine Fraktion beziehungsweise Partei wart ja vehement dafür, dass der Festplatz erhalten bleibt. Deswegen bin ich jetzt auch nicht davon ausgegangen, dass, wenn ich dich einen Tag vorher informiert hätte, du dagegen gewesen wärst, sondern ganz im Gegenteil, und so ist es dann auch gekommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein

  • Im Zuge der Sicherung des Club Voltaire wurde das Gebäude durch medico international erworben, wobei die Stadt Frankfurt
    F
    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 12 Im Zuge der Sicherung des Club Voltaire wurde das Gebäude durch medico international erworben, wobei die Stadt Frankfurt eine vermittelnde Rolle übernommen hat. Angesichts öffentlicher Debatten über internationale Partnerstrukturen von medico sowie der besonderen Sensibilität im Kontext von Antisemitismus und Nahostkonflikt besteht ein gesteigertes Interesse an einer nachvollziehbaren Bewertung durch die Stadt. Ich frage den Magistrat: Welche Prüfungen hat der Magistrat im Vorfeld vorgenommen und welche städtischen Einrichtungen beziehungsweise Beteiligungen der Stadt Frankfurt kooperieren derzeit mit medico? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Shefatja, bis vor kurzem stand der traditionsreiche Club Voltaire vor dem Aus: der Mietvertrag des Hauses in der Kleinen Hochstraße lief Ende diesen Jahres aus, der Vermieter hatte angekündigt, das Haus verkaufen zu wollen. Der Club Voltaire ist ein Urgestein unter den Clubs unserer Stadt, ein Biotop, dessen Wert man nicht mit Geld beziffern kann. In diesem kleinen Club im Schatten der Bankentürme von Frankfurt wurde politische Debattenkultur geschrieben. Seit 1962 gibt es ihn und er ist seitdem ein Ort, an dem Demokratie gelebt wird, an dem politisch heiß diskutiert wurde, an dem musiziert, gefeiert und geredet wird. Der Club Voltaire ist ein Ort, der untrennbar mit unserer Stadt und ihrer Geschichte verknüpft ist; hier wurde und wird Diskursgeschichte geschrieben: Künstler:innen und Schriftsteller:innen aus der DDR waren da: Christa Wolff, Anna Seghers, Erwin Geschonnek, die Brüder Emil und Albert Mangelsdorff haben hier Jazz gespielt, Franz Degenhardt oder Hannes Wader haben ihre kämpferischen Lieder gesungen. Weil dieser einmalige Kulturort zu dem vielfältigen und kulturell so reichen Leben unserer Stadt fest dazu gehört, hat sich breite Unterstützung gefunden: Den bundesweiten Appell zum Erhalt des Clubs haben viele prominente Personen aus Kultur, Wissenschaft und Politik unterzeichnet. Darunter z.B. die Intendanten von Oper und Schauspiel in Frankfurt - Bernd Loebe und Anselm Weber oder der Theatermacher Willy Praml. Auch der Publizist und Politiker Daniel Cohn-Bendit hat unterzeichnet genauso wie der Künstler Thomas Bayrle, dessen Werk aktuell in der Schirn Kunsthalle ausgestellt wird. Oder auch Karikaturist Pit Knorr, die Fotografin Barbara Klemm, der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar oder der Historiker Peter Brandt. Und auch uns als Stadt war und ist es ein Anliegen, solche Orte mit hoher kulturhistorischer Bedeutung wie den Club Voltaire zu erhalten. Nachdem der Eigentümer sich persönlich an die Stadt gewandt hatte, habe ich mit diesem, einer alteingesessenen Frankfurter Familie, Kontakt aufgenommen. Der Eigentümer war sich der Bedeutung dieses Ortes bewusst und ich habe dessen Interesse wahrgenommen, an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung mitwirken zu wollen und Vermittlungsbemühungen aufgeschlossen zu sein. In diesem Rahmen konnte dann eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stiftung Medico International geschlossen werden, die einen Verkauf des Gebäudes an die Stiftung vorsieht. Medico hat erklärt, die Räumlichkeiten weiterhin an den Club vermieten zu wollen. Der Magistrat war an den Verhandlungen zwischen den beiden Parteien nicht beteiligt. Er sieht deswegen keinen Anlass, sich zu den in der Frage enthaltenen Vermutungen zu äußern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Avi Shefatja Vertraulichkeit: Nein

  • Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist mit über 5.000 aktiven Mitgliedern in 27 Abteilungen einer der größten Sportvereine
    F
    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 13 Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist mit über 5.000 aktiven Mitgliedern in 27 Abteilungen einer der größten Sportvereine Frankfurts. Makkabi wächst weiterhin und nutzt 17 Standorte in Frankfurt und bis nach Kronberg. Nach mehr als neun Jahren Wartezeit eröffnet im Juni die neue multifunktionale Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße. Schon vor der Eröffnung wurden Sportgeräte antisemitisch beschmiert. Ich frage den Magistrat: Gibt es aktuelle Pläne, gemeinsam mit Makkabi dem Thema Antisemitismus im Sport und in der Gesellschaft noch intensiver und mit klaren Konzepten zu begegnen? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt begegnet antisemitischen Vorfällen mit einem klaren politischen und strukturellen Ansatz. Dafür wurde der Aktionsplan gegen Antisemitismus im Dezernat II etabliert, in dem konkrete Maßnahmen gebündelt werden, um Antisemitismus wirksam entgegenzutreten. Dazu zählen insbesondere Präventions- und Bildungsangebote in Schulen und (Sport-)Vereinen, die Stärkung demokratischer Werte im Vereinsleben sowie die Unterstützung und Beratung Betroffener. Die Stadt Frankfurt setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit Makkabi Frankfurt, wie auch mit Sicherheitsbehörden und weiteren Initiativen, um Vorfälle frühzeitig zu erkennen, konsequent zu verfolgen und nachhaltige Präventionsstrukturen aufzubauen. Sportstätten müssen Orte bleiben, an denen antisemitische Hetze, Ausgrenzung und Einschüchterung keinen Platz haben und jüdisches Leben sichtbar und selbstverständlich Teil des gesellschaftlichen Miteinanders ist. Es gilt, bestehende Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln und fortzuführen. Schon seit längerem bietet Makkabi Deutschland mit "Zusammen1" - ein Präventionsprojekt im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben"!" - an, das sich konkret mit antisemitischen Verhaltensweisen im Kontext Fußball beschäftigt. Hier können bundesweit Vereine Workshops und Vorträge buchen, aber auch Vorfälle melden. Auch Frankfurter Turn- und Sportvereine haben diese Angebote schon genutzt, um ihr Profil zu schärfen und ihre Haltung zu stärken - denn Antisemitismus, Hass und Hetze gefährden den Zusammenhalt im Sport und letztlich in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig gilt es hervorzuheben, dass Makkabi Deutschland Mitglied im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Frankfurt, PfD, ist und dort insbesondere Perspektiven und Expertise zum Themenfeld Antisemitismus einbringt. Darüber hinaus wurde auch Makkabi Deutschland Jugend über die Projektförderung der PfD unterstützt. Das Bündnis bildet das zentrale Gremium der PfD. Hier kommen unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteur:innen aus verschiedenen gesellschaftlichen und thematischen Bereichen zusammen, um demokratische Prozesse mitzugestalten und sich zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen auszutauschen. Durch die Einbindung verschiedener Perspektiven und Phänomenbereiche wird der fachliche Austausch innerhalb der Demokratiearbeit gestärkt. Mit der Beteiligung von Makkabi Deutschland sind die Themen jüdisches Leben, Antisemitismus und Sport dauerhaft in der Arbeit des Bündnisses verankert. Dadurch können Perspektiven und Erfahrungen zu antisemitischer Diskriminierung kontinuierlich in die Arbeit der PfD eingebracht und bearbeitet werden Des Weiteren wurden die Themen Antisemitismus und Sport im Dezember 2025 im Rahmen der Menschenrechtswoche durch eine Veranstaltung von Makkabi Deutschland Jugend aufgegriffen, die im Rahmen der PfD mit 8.200 Euro gefördert wurde. Inhaltlich setzte sich die Veranstaltung mit Antisemitismus, Vielfalt und der Bedeutung von Sport als Raum für Begegnung und Austausch auseinander. Im Mittelpunkt standen persönliche Erfahrungen, strukturelle Herausforderungen sowie die Rolle des Sports als Ort der Begegnung und des gesellschaftlichen Austauschs. Nach einer kurzen Hawdalah als symbolischem Auftakt diskutierten vier Podiumsreferent:innen aus Sport, Politik und Jugendarbeit über Vielfalt, demokratische Teilhabe sowie den Umgang mit Diskriminierung und Antisemitismus im Sport. Insbesondere Jugendliche und junge Menschen konnten als zentrale Zielgruppe erreicht werden. Gleichzeitig bot die Veranstaltung Raum für Austausch, Vernetzung und eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit Antisemitismus im Sport. Durch die Maßnahme konnten wichtige Impulse für Sensibilisierung und die Vernetzung junger Engagierter aus Sport und Zivilgesellschaft gesetzt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein

  • In Marburg werden derzeit zahlreiche Dokumente und Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen vom üblichen
    F
    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 14 In Marburg werden derzeit zahlreiche Dokumente und Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen vom üblichen Beamtendeutsch in verständliche Sprache übersetzt. Das Ziel ist klar: Die Verwaltung möchte ihren Dienstleistungsgedanken gegenüber den anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln. Ich frage den Magistrat: Ist das Marburger Projekt im Jugend- und Sozialamt bekannt, und welche Anstrengungen wurden bisher in Frankfurt unternommen, um diesem positiven Beispiel zu folgen? Antwort des Magistrats: Das Jugend- und Sozialamt überprüft und überarbeitet derzeit zahlreiche Bescheide und Schreiben in einzelnen Rechtsgebieten aus dem Bereich Soziales. Ziel ist es, Verwaltungsbriefe verständlicher, klarer und zugänglicher zu formulieren. Daran arbeitet eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden der Sozialrathäuser und Besonderen Dienste. Gerade im Jugend- und Sozialamt ist verständliche Sprache von besonderer Bedeutung. Viele Schreiben betreffen existenzielle Fragen - etwa Leistungen zum Lebensunterhalt, Unterstützungsangebote oder Hilfen in schwierigen Lebenssituationen. Menschen müssen nachvollziehen können, was die Verwaltung mitteilt, welche Rechte bestehen und welche Schritte erforderlich sind. Zu einer modernen, inklusiven und serviceorientierten Verwaltung gehört es, dass alle Menschen behördliche Schreiben verstehen können - unabhängig von Bildungsgrad, Deutschkenntnissen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Verständliche Kommunikation ist deshalb ein zentraler Bestandteil zugänglichen und verständlichen Verwaltungshandelns und darf keine unnötigen sprachlichen Hürden schaffen. Gleichzeitig bleibt die rechtssichere Formulierung von Bescheiden und Schreiben selbstverständlich gewährleistet. Das sogenannte "Marburger Projekt" ist dem Fachbereich bekannt. Seit Ende vergangenen Jahres besteht hierzu ein fachlicher Austausch mit dem Sozialamt Marburg. Zudem nimmt der Fachbereich Soziales gemeinsam mit dem Sozialamt Marburg am bundesweiten Austauschformat "Verständliche Sprache in der Verwaltung" der Freien Hansestadt Bremen teil. Ziel dieses Netzwerks ist es, Erfahrungen auszutauschen und Ansätze für eine nachhaltige Vereinfachung von Verwaltungssprache zu entwickeln. Die bisherige Überarbeitung einzelner Bescheide und Vordrucke versteht der Magistrat dabei als wichtigen ersten Schritt. Perspektivisch soll die Verständlichkeit der gesamten Kommunikation des Jugend- und Sozialamtes stärker in den Blick genommen werden. Die gewonnenen Erfahrungen können zugleich als Grundlage für weitere Bereiche der Stadtverwaltung dienen. Verständliche Sprache stärkt Vertrauen, verbessert den Zugang zu Leistungen und ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Teilhabe. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien, CDU, will die Gelder für mehr als 200 Projekte aus dem Programm "Demokratie leben!
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 15 Bundesfamilienministerin Karin Prien, CDU, will die Gelder für mehr als 200 Projekte aus dem Programm "Demokratie leben!" streichen. In Frankfurt am Main ist die Bildungsstätte Anne Frank mit am stärksten betroffen. Sie ist Teil des "Kooperationsverbunds gegen Antisemitismus". In diesem Rahmen wurde in den vergangenen Jahren unter anderem Monitoring von Antisemitismus im Netz gemacht. Ich frage den Magistrat: Inwiefern hält der Magistrat die Mittelkürzungen, die von der CDU/SPD-geführten Bundesregierung veranlasst wurden, für verantwortbar, und wird der Magistrat etwaige Kürzungen kompensieren? Antwort des Magistrats: In der Tat wird das Bundes-Förderprogramm "Demokratie leben" gerade neu strukturiert. Dabei sollen zwei Programmbereiche von "Demokratie leben" Ende 2026 eingestellt werden: Die Programme "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" und "Innovationsprojekte". Neben der Bildungsstätte Anne Frank trifft es in Frankfurt auch die Deutsche Sportjugend, die Sportjugend Hessen und den TuS Makkabi. Kürzungen bei Bundesverbänden und bundesweiten Trägerstrukturen werden weitere Einschnitte nach sich ziehen. All dies wird sich unmittelbar auf die Demokratiearbeit in Frankfurt auswirken. Exemplarisch genannt seien hier die die Opferberatungsstellen in Frankfurt wie Response Hessen und OFEK. Der Magistrat fördert seit Jahren aus kommunalen Mitteln verschiedene Projekte, um die Demokratie zu stärken. So erhält die Bildungsstätte Anne Frank jährlich eine institutionelle Förderung in Höhe von 235.200 Euro. Sie nutzt das Geld dafür, - Jugendliche und Erwachsene für Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren, - für eine Stärkung der aktiven Teilnahme an einer offenen, demokratischen Gesellschaft - und für verschiedene Formate wie Workshops, Fortbildungen, Publikationen und interaktiven Ausstellungen wie dem "Lernlabor". Interessierte können so lernen, wie sie aktuelle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung erkennen und was sie dagegen tun können. Eine Kompensierung von etwaigen Kürzungen durch die Bundesregierung kann der Magistrat nicht leisten, er wird jedoch dessen ungeachtet die Demokratiebildung und die Antidiskriminierungsarbeit weiter voranzutreiben. Dem Magistrat ist es zum Beispiel gelungen, im vergangenen Jahr eine Förderung für die Partnerschaft für Demokratie zu bekommen. Dieses Bundesprogramm ist ebenfalls eine Säule von "Demokratie Leben" - und nicht von den Kürzungen betroffen. Der Magistrat kann alleine über dieses Programm weitere 140.000 Euro im Jahr an die Zivilgesellschaft weitergeben. Sein Schwerpunkt liegt dabei auf der weiterhin zentralen Extremismusprävention. Mit der Partnerschaft für Demokratie wurde dabei in Frankfurt in den ersten zwölf Monaten ein Netzwerk aus mehr als 230 Kooperationspartner:innen aufgebaut. Alleine dadurch wurden seit dem vergangenem Jahr 35 Projekte zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements gefördert und gut 3.000 Teilnehmende konnten erreicht werden, darunter 1.000 Kinder und Jugendliche. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung bleibt die weitere Stärkung der Demokratieprojekte, der Partnerschaft für Demokratie und weiterer Bundesprojekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Bereiche Extremismusprävention, Demokratieskepsis und gesellschaftliche Teilhabe werden zentral für die Arbeit des Magistrats bleiben. Um es deutlich zu sagen: Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit finden doch leider ihren Platz in unserer Stadt, sie machen sich breit. Dagegen hilft nur eine starke Zivilgesellschaft - und die entsprechenden personellen und finanziellen Mittel. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Auf der städtischen Internetseite teilte der Kämmerer am 5. Mai mit, dass sich das Haushaltsdefizit für das Jahr 2025 au
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 16 Auf der städtischen Internetseite teilte der Kämmerer am 5. Mai mit, dass sich das Haushaltsdefizit für das Jahr 2025 auf fast 400 Millionen Euro beläuft. "Das Jahresergebnis schließt um rund 229 Millionen Euro, das ordentliche Ergebnis im Haushaltsjahr 2025 sogar um rund 242 Millionen Euro schlechter ab als geplant", so Kämmerer Bergerhoff. Und das alles trotz Gewerbesteuereinnahmen von 3,13 Milliarden Euro, fast ein neuer Rekord. Budgetüberschreitungen in den Dezernaten seien "überwiegend ohne vorherige Gremienzustimmung und damit unter Missachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben" erfolgt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Konsequenzen ergeben sich aus diesen Missständen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Fuchs, meine Damen und Herren, die Budgethoheit obliegt grundsätzlich der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Organ der Stadt Frankfurt am Main. Kernaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Festlegung, Kontrolle und Überwachung der Finanzen und der Haushaltswirtschaft. Die Fachdezernate haben die Budgetverantwortung für die ihnen zugeordneten Produktgruppen und damit über die Haushaltsausführung. Die kommunale Berichtspflicht nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung, GemHVO, dient hierbei als zentrales Instrument zur Stärkung der Steuerungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung. Sie verpflichtet zugleich den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Haushaltsvollzug zu informieren. Der Magistrat berichtet derzeit zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Jahres in Form von Controllingberichten beziehungsweise in Form des Jahresabschlusses. Der Zeitpunkt, die Intervalle sowie das Berichtsformat als solches können dabei jederzeit von der Stadtverordnetenversammlung neu gedacht werden. Im Rahmen der Controllingberichte stellt der Magistrat auch bereits jetzt Prognosen und Hochrechnungen bereit, gegebenenfalls weist der Magistrat für einzelne Produktbereiche auch darauf hin, dass perspektivisch Mehrkostenvorlagen nötig sein könnten. Dies war auch in den unterjährigen Controllingberichten für das Jahr 2025 der Fall. Die existierenden rechtlichen Regelungen sehen grundsätzlich vor, dass Budgetüberschreitungen vor Verausgabung durch Mehrkostenvorlagen genehmigt werden müssen. Mehrkostenvorlagen sind allerdings im vergangenen Jahr nicht vorgelegt worden. Im Rahmen des durch den Magistrat beschlossenen Jahresabschlusses wurden die Budgetüberschreitungen durch stadtweite Heranziehung von nicht verausgabten Budgets gedeckt, wobei auch Fachbereichsgrenzen überschritten werden mussten. Im Ergebnis können in den Fachbudgets keine Budgetüberträge gebildet werden. Mit dem Jahresabschluss ergeht parallel der Auftrag an die Dezernate, in deren Budgets es zu Überschreitungen kam, diese per Mehrkostenvorlage zu erläutern und im Nachhinein genehmigen zu lassen. Der Magistrat berät aktuell, wie einerseits die Transparenz insbesondere über die Haushaltsausführung weiter verbessert werden und andererseits sichergestellt werden kann, dass in Zukunft bei Bedarf der Stadtverordnetenversammlung Mehrkostenvorlagen zum Beschluss vorgelegt werden. Die Beratungen sind in diesen Punkten aktuell noch nicht abgeschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der NR 893/24 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, die Badeordnung in den Frankfurter Schwimmbädern dahi
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 17 Mit der NR 893/24 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, die Badeordnung in den Frankfurter Schwimmbädern dahin gehend zu ändern, dass weiblich gelesene Personen zukünftig "oben ohne" baden gehen können. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Umsetzung der Schulung für die Mitarbeitenden erfolgt, und welche Erfahrungen konnten bisher in den Schwimmbädern gesammelt werden? Antwort des Magistrats: Hinsichtlich der Umsetzung des "oben ohne" Badens für weiblich gelesene Personen erfolgten zehn verschiedene Workshops in denen circa 200 Mitarbeitende der Frankfurter Bäder erreicht wurden. Die Umsetzung des Beschlusses in der Haus- und Badeordnung ist erfolgt und wird im Alltag in den Schwimmbädern gelebt. In einem ersten Resümee kann das Thema aus der betrieblichen Praxis der Bäder heraus insgesamt als unproblematisch bezeichnet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tiara-Maria Mengel Vertraulichkeit: Nein

  • In der Wohnungswirtschaft wird weiterhin kritisiert, dass der Modernisierungsbonus und die bestehende Förderkulisse nich
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 18 In der Wohnungswirtschaft wird weiterhin kritisiert, dass der Modernisierungsbonus und die bestehende Förderkulisse nicht praktikabel sind, um energetische Sanierungen und zusätzlichen Wohnraum in Milieuschutzgebieten in ausreichendem Umfang zu ermöglichen. Trotz wiederholter Austauschformate bleibt der Sanierungsstand niedrig, während die Evaluation der Milieuschutzgebiete seit langer Zeit ohne abschließende Ergebnisse läuft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie weit ist die laufende Evaluation der Milieuschutzgebiete fortgeschritten, und wann ist mit der angekündigten Überarbeitung der baurechtlichen Vorgaben zu rechnen? Antwort des Magistrats: Vorab ist klarzustellen, dass der Modernisierungsbonus insbesondere seit der Novellierung im Juni 2025 ein erfolgreiches und nachgefragtes Förderprogramm ist, das es schafft, zugleich dringend notwendige energetische Modernisierungen voranzutreiben als auch soziale Verträglichkeit sicherzustellen. Die Förderung wird von vielfältigen Wohnungsakteuren gerne in Anspruch genommen, auch in sozialen Erhaltungsgebieten, sogenannten Milieuschutzgebieten. Seit der Novellierung der Förderrichtlinien wurden im Modernisierungsbonus in sozialen Erhaltungsgebieten zehn Projekte mit insgesamt 60 Wohneinheiten gefördert, für fünf Projekte mit insgesamt 24 Wohneinheiten bereits Bewilligungsbescheide erstellt, die aktuell in den Unterschriftenlauf gehen und weitere vier Förderprojekte mit insgesamt 127 Wohneinheiten beraten beziehungsweise bearbeitet. Nichtsdestotrotz nimmt der Magistrat gerne konkrete Hinweise für Verbesserungen entgegen. Der Magistrat erachtet soziale Erhaltungssatzungsgebiete grundsätzlich für ein sinnvolles städtebauliches Instrument, das zielgenau eingesetzt, verdrängungsgefährdete Bevölkerungsgruppen schützt. Die Evaluierung der Milieuschutzgebiete wird derzeit durch ein extern beauftragtes Büro durchgeführt. Die Evaluierung ist eine streng nach wissenschaftlichen Standards durchgeführte Untersuchung, die aus mehreren Teilen besteht. Zunächst wurde in einem sogenannten Grobscreening die stadtbezirksbezogene Fortschreibung des Monitorings zur Aufwertungs- und Verdrängungsgefährdung durchgeführt. In den sich nun an das Grobscreening anschließenden vertiefenden städtebaulichen Nachuntersuchungen werden unter anderem mittels Ortsbegehungen und kleinräumigen Datenanalysen die bestehenden sozialen Erhaltungssatzungsgebieten durch das Büro auf ihre Rechtfertigungsgrundlage - Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen - umfassend überprüft. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für die jeweiligen aktuell bestehenden Milieuschutzgebiete ausgearbeitet, auf deren Grundlage Anpassungen an den Gebieten erfolgen bzw. die satzungsrechtlichen Vorgaben überarbeitet werden können. Die Evaluierung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • In jüngster Zeit wurden im öffentlichen Straßenraum zahlreiche Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere für so
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 19 In jüngster Zeit wurden im öffentlichen Straßenraum zahlreiche Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere für sogenannte Free-Floating-Anbieter, ausgewiesen. Ich frage den Magistrat: Nach welchen fachlichen, räumlichen und Beteiligungskriterien - Bewohner, Ortsbeiräte - erfolgte die Auswahl dieser Standorte, und ist vorgesehen, auch Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing auszuweisen? Antwort des Magistrats: Derzeit werden Carsharing-Stationen für stationsgebundenes Carsharing im öffentlichen Straßenraum im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis und gemäß des im letzten Jahr öffentlich vorgestellten Zuteilungsverfahrens umgesetzt. Dazu werden eine Bodenmarkierung und die Beschilderung inklusive der StVO-konformen Zuordnung an den jeweiligen Anbieter installiert. Die Arbeiten werden von verschiedenen Dienstleistern nach und nach durchgeführt. Die Einrichtung der anbieterbezogenen Carsharing-Stationen findet seit April dieses Jahres in den Ortsbezirken 2, 6 und 7 statt und werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Die Anordnung von anbieteroffenen Parkständen für Carsharing-Fahrzeuge aller Betriebsformen ist aktuell nicht vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Der Bericht des Magistrats B 100 zum Stand von Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle informiert nur kurz über Anpassun
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 1 Der Bericht des Magistrats B 100 zum Stand von Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle informiert nur kurz über Anpassungen bei Kälteanlagen und anstehende vorbereitende Tiefbauarbeiten. Daher frage ich den Magistrat: Sind die für die Detailplanung erforderlichen und im Jahr 2025 beauftragten verschiedenen Konzepte für die Logistik des Baustellenbetriebs sowie für den Verkaufsbetrieb - insbesondere eine Lösung für die Lieferfahrzeuge -, für die Hygiene als auch für den Brandschutz, unter anderem im Blick auf den sicheren Betrieb in jeder Bauphase, mittlerweile umgesetzt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Winkst du mir? Nein, oder? Ach so. (Zurufe) Die Kleinmarkthalle ist für den Magistrat weit mehr als ein Gebäude oder ein Marktstandort. Sie ist ein identitätsprägender Ort der Frankfurter Innenstadt, wirtschaftlicher Mittelpunkt für zahlreiche Händlerinnen und Händler sowie ein wichtiger sozialer und kultureller Treffpunkt für die Menschen in unserer Stadt. Entsprechend hoch ist unser Anspruch, die notwendige Sanierung so umzusetzen, dass die Zukunftsfähigkeit der Kleinmarkthalle dauerhaft gesichert und der laufende Betrieb zugleich bestmöglich geschützt wird. Der Magistrat hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nach jahrelanger Nutzung und einer über viele Jahre hinweg überwiegend im Bestandserhalt erfolgten Unterhaltung nun erstmals eine umfassende technische und bauliche Modernisierung der Kleinmarkthalle umgesetzt werden kann. Die Sanierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Gebäude langfristig an heutige Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Hygiene, Energieeffizienz, technischer Infrastruktur und Betriebsfähigkeit anzupassen. Die für die Detailplanung erforderlichen Konzepte für den Baustellenbetrieb, die Logistik, Hygiene sowie den Brandschutz, befinden sich in Umsetzung und werden fortlaufend durch Fachplaner, Sachverständige, Gutachter und Fachberater weiterentwickelt sowie mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Für jede Bauphase erfolgt eine gesonderte Betrachtung der Bauabläufe, Nutzungsänderungen und temporären Einrichtungen mit dem Ziel, sowohl die Sicherheit als auch einen ordnungsgemäßen Marktbetrieb zu gewährleisten. Mit Beginn der Bauphase 0, Anfang Februar 2026, wurden zunächst die Tiefbauarbeiten im Außenbereich auf der Nordseite der Kleinmarkthalle aufgenommen. Die Arbeiten beschränken sich ausschließlich auf einen klar abgegrenzten Bereich außerhalb der Halle. Im Zuge der Arbeiten am Entwässerungsschacht wurde ein Anschluss an die Hasengasse hergestellt. Die bislang auf der Nordseite vorhandenen Stellplätze konnten daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden. Die Baustelleneinrichtung erfolgt ausschließlich auf der Nordseite der Kleinmarkthalle. Dabei wurde organisatorisch sichergestellt, dass Baustellenverkehr und Lebensmittelanlieferung klar voneinander getrennt sind, sodass die hygienischen Anforderungen jederzeit eingehalten werden können. Zur Aufrechterhaltung des Verkaufs- und Lieferbetriebs wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Das Parken auf der Südseite bleibt aktuell für große Lieferfahrzeuge möglich, die aufgrund ihrer Fahrzeuggröße nicht in Parkhäusern abgestellt werden können. Zusätzlich wurde die Anlieferungszone in der Hasengasse entlang der Stadtbücherei erweitert. Grundlage hierfür ist eine Verfügung des Straßenverkehrsamts aus Dezember 2025, durch die zusätzliche Ladeflächen geschaffen werden konnten. Damit stehen derzeit insgesamt mehr Anlieferungsmöglichkeiten als vor Beginn der Maßnahme zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen können diese Ladezonen jedoch nicht ausschließlich den Mieterinnen und Mietern der Kleinmarkthalle vorbehalten werden. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Die Fragestellerin hat eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Veronica Fabricius, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die positiven Nachrichten, Frau Rinn! Wir dürfen jedoch auch die Schwierigkeiten nicht ausblenden. Es gab nach den jahrelangen Planungen gleich zu Baubeginn unerwartete Verzögerungen bei den Tiefbauarbeiten. Was bedeutet das für den weiteren Zeitplan? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, aber die Kollegin Wüst ist im Anflug beziehungsweise Anmarsch, und wenn Sie eine Aktuelle Stunde daraus machen, besteht vielleicht die Möglichkeit, dass sie da noch mal drauf eingehen kann. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Frau Sylvia Momsen von den GRÜNEN hat eine Zusatzfrage dazu. Bitte schön! Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE: (Zusatzfrage) Sie können sich wahrscheinlich alle denken, was ich fragen werde: Wie wird während der Bauphase die Barrierefreiheit sichergestellt? Ich komme mit meinem Rollstuhl nämlich vor Mai nicht dort heran, sondern muss auf die andere Straßenseite ausweichen. Wie sieht es da aus beziehungsweise können Sie da noch mehr planen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Das kann ich leider auch nicht beantworten, aber ich werde auch diese Frage mitnehmen und per WhatsApp oder einem geeigneten Medium an die Kollegin übermitteln, damit sie dann vielleicht gleich noch antworten kann. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1 Stadtverordnete Dr. Veronica Fabricius, CDU: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte, liebe Damen und Herren, die Kleinmarkthalle ist mehr als ein Markt. Sie ist ein Stück Frankfurt, sie ist kulinarische Heimat für Touristen, Nahversorgungszentrum und wichtiger Bestandteil für die Innenstadt als Wirtschaftsfaktor. Seit Generationen stehen dort Familienbetriebe - wir alle kennen die legendäre "Frau Schreiber" oder "Familie Frieser" - für Qualität und Zuverlässigkeit. Diese Mischung aus Tradition, Vielfalt und persönlicher Atmosphäre macht die Kleinmarkthalle einzigartig. Auch deshalb ist die Sanierung der technischen Infrastruktur - Brandschutz, Kühlung, Energieversorgung, Haustechnik - notwendig, um die Halle auch künftig sicher und zuverlässig zu betreiben. Dabei muss während der Bauzeit die Kleinmarkthalle weiterhin funktionieren, denn bei den Händlern geht es um wirtschaftliche Existenz und für viele Frankfurter um ein Stück Alltag. Lassen Sie mich erst etwas Positives erwähnen: Der Betrieb läuft bislang stabil, die Andienung funktioniert und die Kommunikation zwischen der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH und der Händlergemeinschaft ist konstruktiv. Aber wir dürfen die Schwierigkeiten nicht ausblenden. Bei den ersten Arbeiten wurden unerwartete Unterkellerungen entdeckt. Dadurch verzögern sich die Tiefbauarbeiten auf unbestimmte Zeit. Gerade deshalb erwarten die Menschen jetzt Klarheit, Verlässlichkeit und sichtbaren Fortschritt. Für uns als CDU ist klar: Die Sanierung darf kein Dauerprovisorium werden, meine Damen und Herren! (Beifall) Die Kleinmarkthalle lebt von Offenheit, Vielfalt und Zusammenarbeit. Genau darin - lassen Sie mich das zu Beginn dieser Legislaturperiode sagen - kann sie uns ein Vorbild hier im Stadtparlament sein: unterschiedliche Interessen zusammenführen, gemeinsam Verantwortung für unsere Stadt übernehmen und nicht zuletzt, wie die Händler, auch wirtschaftlich handeln. Wir tragen bei den hohen Einnahmen auch diesbezüglich Verantwortung für unsere Stadt. Wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem und mit solch einer Haltung würde kein Händler lange überleben, meine Damen und Herren. (Beifall) Kameraschwenk zurück: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Kleinmarkthalle auch in Zukunft das bleibt, was sie ist: ein lebendiger Treffpunkt mitten im Herzen von Frankfurt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Frau Dr. Fabricius! Das Wort hat Herr Ritter von der FDP. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, liebe Frau Dr. Fabricius, die Kleinmarkthalle ist kein gewöhnlicher Ort, sie ist einer der identitätsprägendsten Orte unserer Innenstadt, sie ist das Herz unserer Innenstadt, ein Stück Frankfurt, das man riechen, hören und vor allem auch schmecken kann. Die Kleinmarkthalle ist deshalb weit mehr als ein Markt, sie ist ein Symbol für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stärke dieser Stadt, für eine urbane Kultur, die von Eigeninitiative, Wettbewerb, Qualität und vor allem auch Vertrauen lebt. Wer morgens durch die Halle geht, der sieht keine Kulisse, der sieht Unternehmergeist, Menschen, die früh aufstehen, investieren, Risiken tragen, Qualität liefern und mit ihrem eigenen Namen für ihre eigene Leistung einstehen. Viele Händlerfamilien tun das seit Generationen. Die Kleinmarkthalle ist für Frankfurt das, was ein Wohnzimmer für das Zuhause ist, und genau deshalb ist die Sanierung, die jetzt stattfindet, so wichtig, denn hinter der lebendigen Fassade steckt ein Gebäude aus dem Jahre 1954, dessen technische Infrastruktur über Jahrzehnte immer weiter belastet wurde. Leitungen, Brandschutz, Lüftung, Kälte, Energieversorgung - vieles stammt aus einer Zeit, in der niemand ahnen konnte, welche Anforderungen im Jahre 2026 an Sicherheit, Hygiene oder Klimaschutz gestellt werden. Die Wahrheit ist: Die Sanierung kommt nicht zu früh, die Sanierung kommt viel zu spät. Über viele Jahre wurde repariert, überbrückt und verschoben. Genau deshalb stehen wir heute vor einer hochkomplexen Aufgabe. Wir modernisieren ein denkmalgeschütztes Gebäude mitten in der Innenstadt während des laufenden Betriebes. Diese Sanierung ist vergleichbar mit einer Operation am offenen Herzen, bei der der Patient gleichzeitig auch noch weiterlaufen muss. Trotzdem tun wir genau das. Ich möchte deshalb ausdrücklich der FDP-Dezernentin danken, dass sie den Mut hatte, die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte nicht weiter zu verwalten, sondern endlich anzupacken. Leicht wäre es gewesen, das Thema erneut zu vertagen und an die nächste Generation oder den nächsten Magistrat weiterzureichen. Verantwortungsvoll ist es aber, es jetzt zu lösen. Eines muss in dieser Debatte sehr klar gesagt werden: Für die aktuelle laufende Bauphase sind sämtliche Anforderungen umgesetzt. Die Konzepte der Baustellenlogistik, für Hygiene, Brandschutz und den laufenden Verkehrsbetrieb liegen vor, sind abgestimmt und werden fortlaufend weiterentwickelt. Baustellenverkehr und Lebensmittelanlieferungen werden konsequent getrennt, Lieferzonen wurden sogar erweitert. Sicherheits- und Evakuierungskonzepte sind für jede einzelne Bauphase geregelt. Natürlich gibt es Herausforderungen. Wer ein Gebäude aus den Fünfzigerjahren öffnet, findet halt manchmal Überraschungen, die so in keinem Plan stehen: historische Kelleranlagen, unbekannte bauliche Situationen oder technische Altlasten. Zugleich wird deutlich, an welchen Stellen Frankfurt als Stadt noch leistungsfähiger werden muss. Gerade bei komplexen Sanierungen erleben wir häufig langwierige Abstimmungsprozesse. Eine moderne Stadt braucht aber nicht nur gute Regeln, sondern auch klare Servicegedanken in Verwaltung und Planung, und dafür brauchen wir seriöse Projektsteuerung statt politische Empörung. Die Kleinmarkthalle ist kein nostalgisches Relikt - ich komme sofort zum Ende -, sondern weiterhin unsere Zukunft. Wir lösen diese Herausforderungen, damit die Kleinmarkthalle auch in den nächsten Jahren das Herz unserer Stadt bleibt. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

  • Aus der Drucksache 21/3346 des Hessischen Landtags geht hervor, dass für Frankfurt im Förderjahr 2025 für den sozialen M
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 20 Aus der Drucksache 21/3346 des Hessischen Landtags geht hervor, dass für Frankfurt im Förderjahr 2025 für den sozialen Mietwohnungsneubau 92 Millionen Euro beim Land Hessen angemeldet, aber nur 57 Millionen Euro ins Förderprogramm aufgenommen - bereitgestellt - wurden. Auch beim Studierenden- beziehungsweise Azubiwohnen blieb der Bedarf mit angemeldeten 32,12 Millionen Euro und bereitgestellten 20,4 Millionen Euro deutlich unterdeckt. Damit klafft zwischen angemeldetem Bedarf und Bereitstellung eine Lücke von rund 47 Millionen Euro für Frankfurter Vorhaben. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Frankfurter Wohnungsbau- und Wohnheimprojekte sind von der Nichtaufnahme ins Förderprogramm betroffen, und mit welchen Verzögerungen oder Anpassungen ist bei diesen Projekten zu rechnen? Antwort des Magistrats: Die Vorhaben, die seitens der Stadt Frankfurt am Main beim Land angemeldet wurden und auch zeitnah realisiert werden sollen, haben alle eine Kontingentszusage erhalten. Drei angemeldete Vorhaben wurden für das Programmjahr 2025 nicht mitberücksichtigt, da diese noch nicht die erforderlichen Planungsstände aufgewiesen haben. Dabei handelt es sich um Vorhaben der Nassauischen Heimstätte I Wohnstadt in Frankfurt-Sindlingen sowie im Schönhofviertel. Zu gegebener Zeit werden die zwei Projekte neu angemeldet. Die Nichtberücksichtigung wurde seitens des Landes rechtzeitig kommuniziert und geschah einvernehmlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • In der Abfallsatzung der Stadt ist unter § 11 festgelegt, dass sich mehrere Grundstücke ausnahmsweise Abfallbehälter tei
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 21 In der Abfallsatzung der Stadt ist unter § 11 festgelegt, dass sich mehrere Grundstücke ausnahmsweise Abfallbehälter teilen können, allerdings nur, wenn dies für alle Abfallbehälter gilt. Das ist wenig kundenfreundlich, denn je nach Anfall der verschiedenen Abfallsorten kann auch die Teilung eines oder mehrerer Abfallbehälter Sinn machen. Ich frage den Magistrat: Gibt es einen zwingenden Grund für die Einschränkung der Teilungsmöglichkeit oder sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Satzung entsprechend zu ändern und auch die Teilung einzelner Abfallbehälter zu gestatten? Antwort des Magistrats: Die Abfallgebühren in Frankfurt am Main werden anhand der Größe der Restabfallbehälter berechnet. Für die Bereitstellung der Wertstoffbehälter, Bioabfall und Altpapier, werden - anders als in vielen anderen Städten - keine gesonderten Gebühren erhoben. Um diesen Service anbieten zu können und um die Gebühren gerecht auf alle Nutzenden zu verteilen, wurde ein maximal zulässiges Verhältnis zwischen Restabfall- und Wertstofftonnen festgelegt. Bei einer gemeinsamen Nutzung nur einzelner Tonnenarten könnte dieses Verhältnis nicht mehr nachvollzogen werden, mit der Gefahr, dass die Gebührengerechtigkeit nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt, dass die Standorte und Zuordnungen der einzelnen Behälter klar nachvollziehbar sein müssen. Durch die derzeitige Regelung ist dies gewährleistet. Wäre die Aufteilung der Wertstoffgefäße zwischen den Mitgliedern einer Nutzungsgemeinschaft frei wählbar, entstünde eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten, da dies auch mehr als zwei Liegenschaften umfassen kann. Sobald sich ein Mitglied der Nutzungsgemeinschaft entscheidet, diese zu verlassen, wäre eine Neuaufteilung der vorhandenen Gefäße erforderlich. Dies würde zu einem erheblichen verwaltungsseitigen Mehraufwand führen, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Neben der bereits installierten KI-basierten Überwachungskamera im Bahnhofsviertel hat Hessens Innenminister Roman Posec
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 22 Neben der bereits installierten KI-basierten Überwachungskamera im Bahnhofsviertel hat Hessens Innenminister Roman Poseck nun zwei weitere dieser Überwachungssysteme an Hauptwache und Konstablerwache eingeweiht. Nicht nur ist der Einsatz KI-basierter Kameras verfassungsrechtlich höchst umstritten, dass die Datensoftware bei der Trump-nahen Firma Palantir in Auftrag gegeben wurde, ist datenschutzrechtlich sowie politisch besorgniserregend. Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist die Stadt Frankfurt in der Standortvergabe dieser Kameras involviert gewesen, und könnte sie auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2023 den Abbau der Kameras bewirken? Antwort des Magistrats: Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage von § 14 Absatz 3 HSOG und unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen, zum Beispiel dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an den betreffenden Orten Straftaten drohen. Erforderlich ist für jeden einzelnen Standort eine ortsbezogene Lagebeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Soweit die konkreten Anlagen von der Stadt Frankfurt errichtet wurden und werden, fand beziehungsweise findet zuvor selbstverständlich eine intensive Abstimmung zwischen Stadt und Polizei statt. Hierbei werden die legalen Voraussetzungen zu ihrer Errichtung eingehend geprüft und bewertet. Sofern die Hessische Polizei solche Anlagen in eigener Verantwortung errichtet, beschränkt sich die Abstimmung auf das erforderliche Maß. Das HSOG erlaubt auch explizit den Einsatz automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung, Erkennung und Auswertung, wie sie in Frankfurt teilweise zum Einsatz kommen. Dies jedoch auch nur unter strengen gesetzlich bestimmten Restriktionen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der HSOG-Regelung hat das Dezernat für Sicherheit, Ordnung und Brandschutz nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein

  • Die FAZ berichtete am 05.05.2026 über das geplante Neubaugebiet „Stadtteil der Quartiere“ im Frankfurter Nordwesten. Ein
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 23 Die FAZ berichtete am 05.05.2026 über das geplante Neubaugebiet "Stadtteil der Quartiere" im Frankfurter Nordwesten. Einige Eigentümer der dortigen Flächen wollen schneller selber auf ihren Flächen bauen. Unter anderem kritisieren sie den bisherigen Planungsprozess als zu langsam, denn noch stehe die nötige Zustimmung der regionalen Gremien aus und es müssten Bebauungspläne für die einzelnen Quartiere erarbeitet werden. Nach Ansicht der Grundstückseigentümer werde sich dieses Verfahren bis in die Vierzigerjahre ziehen. Ich frage den Magistrat: Inwiefern teilt der Magistrat diese zeitliche Einschätzung? Antwort des Magistrats: Die Kritik der Eigentümer, der bisherige Planungsprozess sei zu langsam verlaufen, weist der Magistrat zurück. Weder hätte der Prozess der regionalplanerischen Zielabweichung beim Regierungspräsidium und der Regionalversammlung beschleunigt werden können, noch lassen sich formale, über das Baugesetzbuch, BauGB, normierte Prozesse, wie die Aufstellung von Bebauungsplänen, verkürzen. Auch anderweitige, übergeordnete Verfahren nach § 38 BauGB, wie das Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung der 380-kV-TenneT-Höchstspannungsleitung, sind von der Stadt nicht steuerbar, da sie in der Sache weder Verfahrensführerin ist, noch das Beschlussgremium stellt. Diese übergeordneten planungsrechtlichen Hürden müssten für eine Selbstentwicklung eines Grundstückseigentümers genauso überwunden werden, wie für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Bebauungsplanverfahren. Die von den Eigentümern angestrebte Selbstentwicklung im festgesetzten Städtebaulichen Entwicklungsbereich setzt den Abschluss einer so genannten Abwendungsvereinbarung voraus. Über diese muss unter anderem die Gesamtqualität im Entwicklungsbereich - auch für die Grundstücke der Eigentümer, die als "Bauherrengruppe" auftreten - sowie die Teilfinanzierung sämtlicher Entwicklungskosten sichergestellt werden. Noch vor Abschluss einer Abwendungsvereinbarung muss die angestrebte städtebauliche Entwicklung für die Grundstücke der Eigentümer im Einzelnen und parzellenscharf feststehen, damit sichergestellt wird, dass eine solche vorgezogene Einzelentwicklung nicht die Entwicklung des gesamten Bereichs und somit die weiteren Ziele der Entwicklungsmaßnahme gefährdet. Hierfür sind Wettbewerbs- und Bebauungs-planverfahren durchzuführen, die im Zusammenhang mit Zielabweichungs- und Änderungsverfahren vom Regionalen Flächennutzungsplan/Regionalplan Südhessen stehen. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sind belastbare Grundlagen für den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung geschaffen. Konstruktive Verhandlungen vorausgesetzt, könnten die rechtlichen Grundlagen für eine Quartiersentwicklung voraussichtlich Ende der 2020er-/Anfang der 2030er-Jahre vorliegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Auch die August-Gräser-Grundschule, Schwanheim, leidet unter gravierenden baulichen Problemen. Beispielhaft sei die Baus
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 24 Auch die August-Gräser-Grundschule, Schwanheim, leidet unter gravierenden baulichen Problemen. Beispielhaft sei die Baustelle auf dem Schulgelände genannt, aus geplanten sechs Monaten wurden zwei Jahre. Seit Monaten ruhen die Arbeiten. Das Gelände musste nach Auflagen der Unfallkasse eingezäunt werden, der verbliebene, zu enge Schulhof entwickelt sich nun zum Unfallschwerpunkt unter den Kindern. Begonnene Elektroarbeiten an einem Anbau werden nicht fertiggestellt. Weil die 2019 provisorisch als Rettungsweg gestellte Gerüsttreppe selbst unfallträchtig ist, unterbleibt vorerst die Feuerschutzübung. Ich frage den Magistrat: Kann er eine zeitliche Aussicht für die Behebung der akuten Baumängel - inklusive Turnhalle - und den avisierten Ausweichstandort geben? Antwort des Magistrats: Beim Gebäude der August-Gräser-Schule handelt es sich um ein Gebäude aus der Gründerzeit. Im Rahmen der Baumaßnahme "3. Treppenhaus" wurden die Decken statisch untersucht und ein Sanierungskonzept erstellt, das derzeit einem Prüfstatiker vorliegt. Danach muss eine Ausschreibung der im Sanierungskonzept festgelegten notwendigen Arbeiten erfolgen. Der Magistrat hat die Glättung der Asphaltdecke beauftragt, sodass hier die Unfallgefahr beseitigt werden wird. Es wurde eine neue Elektrofirma beauftragt und die Arbeiten am Anbau sollen bis Ende der Sommerferien fertiggestellt werden. Die Gerüstbaufirma wurde beauftragt, den Belag der Gerüsttreppe zu prüfen und dort nachzurüsten, sodass die Unfallgefahr behoben wird. Eine Rückmeldung über den Ausführungszeitraum liegt dem Magistrat jedoch noch nicht vor. Für die Turnhalle wird derzeit ein Sanierungsplan erarbeitet. Mit dem Ausführungsbeginn rechnet der Magistrat in 2027. Alle weiteren Arbeiten zur Erweiterung der August-Gräser-Schule und zur Umsetzung des Ganztags, der Barrierefreiheit und Inklusion, sowie der Sportbedarfe benötigen eine Auslagerung. Baumaßnahmen in diesem Umfang können nicht im laufenden Betrieb einer Grundschule durchgeführt werden. Dieser Auslagerungsstandort in Schwanheim ist nun gefunden worden, und kann umgehend über die Serie der Schulbauoffensive für dauerhafte Auslagerungen bebaut werden. Die August-Gräser-Schule und ihre Auslagerung sollen in der zweiten Staffel priorisiert werden, sodass beide Baumaßnahmen beschleunigt umgesetzt werden können. Ein Vororttermin an der August-Gräser-Schule findet Anfang Juni 2026 statt. Dann werden die zuständigen Fachämter mit der Schulleitung alle Details zu den Terminen finalisieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Grit Winkler Vertraulichkeit: Nein

  • In einem am 05.05.2026 veröffentlichten Artikel der Frankfurter Rundschau wurde die Bildungsdezernentin im Zusammenhang
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 25 In einem am 05.05.2026 veröffentlichten Artikel der Frankfurter Rundschau wurde die Bildungsdezernentin im Zusammenhang mit erheblichen Budgetüberschreitungen in ihrem Bereich mit der Aussage zitiert, die Steuerung des Haushalts liege in der Verantwortung des Kämmerers. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Einordnung durch die Bildungsdezernentin im Hinblick auf ihre eigene Verantwortung für die Einhaltung des ihr zugewiesenen Budgets, und wie wird innerhalb des Magistrats sichergestellt, dass die finanzielle Verantwortung für den jeweiligen Geschäftsbereich nicht auf andere Stellen verlagert wird? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Häußler, meine Damen und Herren, der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main wird durch den Magistrat als agierendes Kollegialorgan in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, woraus sich die vorgesehenen Dezernatsbudgets ergeben. Bereits im "Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis August 2025" wurde auf zu erwartende Überschreitungen im Produktbereich 20 hingewiesen. Ein Großteil der Konsolidierung des Dezernates XI wurde in dem durch den Magistrat eingebrachten Haushalt 2026 bei den Zuweisungen und Zuschüssen des PB 20 vorgesehen. Diese Konsolidierung konnte durch bestehende Entgeltvereinbarungen mit den Trägern nicht umgesetzt werden. Die Haushaltssteuerung im laufenden Haushaltsjahr erfolgt auf Ebene der Dezernatsbudgets und liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Dezernate und den dazugehörigen Fachbereichen. Die Ausgaben der Fachbereiche basieren dabei auf verschiedenen Grundlagen, unter anderem rechtlichen Pflichtaufgaben oder durch den Magistrat beschlossene Vorlagen. Darüber hinaus sind die im Ergebnishaushalt 2025 entstandenen Defizite - Mindereinnahmen, Mehraufwendungen - je Dezernat mit gesonderter Vorlage, in denen die Mehrbedarfe sachlich und inhaltlich zu begründen sind, durch die Stadtverordnetenversammlung zu genehmigen. Eine solche Vorlage wird aktuell durch das Dezernat XI erarbeitet. Dies gilt analog für andere betroffene Dezernate. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingrid A. Häußler Vertraulichkeit: Nein

  • Schulen berichten immer wieder davon, dass die Schulbudgets, aus denen neben Verbrauchs- und Büromaterialien auch eine V
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 26 Schulen berichten immer wieder davon, dass die Schulbudgets, aus denen neben Verbrauchs- und Büromaterialien auch eine Vielzahl kleinerer Reparaturen und kostenintensive Wartungen finanziert werden müssen, schnell an ihre Grenzen stoßen. In der Fragestunde vom 22.01.2026 gab der Magistrat an, dass das Stadtschulamt, auch im Hinblick auf steigende Kosten durch den Ganztag, an einer Neukonzipierung der Schulbudgets arbeitet. Daher frage ich den Magistrat: Wie sieht das neue Konzept konkret aus, und welche Budgeterhöhungen oder Kostenübernahmen durch die Stadt werden erfolgen, damit alle Schulen die steigenden Kosten für Verbrauchsmaterialien, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und IT-Wartungen finanzieren können? Antwort des Magistrats: Das Schulbudget wird aktuell neu konzipiert. Im Rahmen dessen werden sämtliche notwendigen Ausgaben erfasst und auf die notwendige Mittelhöhe überprüft. Das Schulbudget soll zukünftig, für die Schulen transparent, die notwendigen Ausgabeposten beinhalten. Der Haushaltsplan 2026 sieht für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 keine Budgeterhöhungen vor, Haushaltsansatz je 4,79 Millionen Euro pro Jahr. Sobald die Höhe der künftigen Schulbudgets feststeht, kann eine Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2027 bis 2030 erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Beim Aufbau und der Pflege der Frankfurt History App waren zwei Mitarbeiter*innen des Historischen Museums maßgeblich be
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 27 Beim Aufbau und der Pflege der Frankfurt History App waren zwei Mitarbeiter*innen des Historischen Museums maßgeblich beteiligt. Beide Mitarbeiter*innen sind nicht mehr im Historischen Museum tätig und die Kontinuität ihrer bedeutenden Arbeit scheint gefährdet. Ich frage den Magistrat: Wie wird der Magistrat diese Lücke füllen, und welche Möglichkeiten sieht er dafür? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Momsen, die Frankfurt History App ist ein zeitgemäßes digitales Instrument, das einen kostenfreien, niedrigschwelligen Zugang zur wissenschaftlich fundierten Geschichte der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht. Die Realisierung der App erfolgte mit Mitteln des Bundesministeriums der Finanzen und der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Mit mittlerweile rund 15.000 Downloads ist die Resonanz auf das Projekt im Vergleich zu anderen digitalen Museumsangeboten hoch. Die App wurde in den Jahren 2021 und 2022 entwickelt und war von Beginn an als wachsendes, dynamisches Angebot gedacht, welches sich partizipativ mit einem multiperspektivischen Ansatz weiterentwickelt. Rund um die Entwicklung der App und ihrer Inhalte entstand ein partnerschaftliches Netzwerk aus Schulen, Vereinen, Organisationen, Forschungseinrichtungen, dem Historischen Museum, sowie weiteren Museen und Verbänden. Die beiden Personen, die den Aufbau und die Pflege der App maßgeblich verantworteten, waren keine Angestellten des Historischen Museums, sondern auf freiberuflicher Basis für das Projekt tätig. Die entsprechende Finanzierung erfolgte ausschließlich über Drittmittel und projektbezogene Etatanträge. Im Stellenplan des Haushalts 2026 ist für das Historisches Museum eine Stelle für Digitale Vermittlung vorgesehen. Diese wird anteilig die Betreuung der Frankfurt History App übernehmen und trägt somit zur langfristigen Sicherung des Projekterfolgs bei. Aufgrund des noch nicht genehmigten Haushalts 2026 kann diese Stelle jedoch zeitnah noch nicht besetzt werden. Es ist gelungen, aus vorhandenen Mitteln eine befristete Honorarkraft zu finanzieren. Der weitere Betrieb der Frankfurt History App kann dadurch bis zur Besetzung der Stelle gesichert werden. Die Frankfurt History App steht exemplarisch für eine strukturelle Herausforderung, vor der die Museeumslandschaft insgesamt steht. Museen sind im digitalen Zeitalter keine reinen Ausstellungshäuser mehr. Sie sind zunehmend gefordert, ihre Sammlungen, ihr wissenschaftliches Wissen und ihre Vermittlungsangebote in digitale Räume zu übertragen. Dies muss zudem auf einem Niveau erfolgen, das dem Bildungsauftrag einer bedeutenden Kulturinstitution entspricht. Dies erfordert qualifiziertes Personal, welches über wissenschaftliche Fachkenntnis, kuratorisches Urteilsvermögen, didaktisches Geschick in der digitalen Vermittlung sowie technisches Verständnis für die jeweiligen Plattformen und Formate verfügt. Solche Fachkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt und können nur dann langfristig an eine Institution gebunden werden, wenn verlässliche Stellen und Entwicklungsperspektiven geboten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein

  • Im Rahmen eines Gestattungsvertrags hat der Magistrat zwei Vereinen die kostenfreie Nutzung der Fischergewölbe in der Be
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 28 Im Rahmen eines Gestattungsvertrags hat der Magistrat zwei Vereinen die kostenfreie Nutzung der Fischergewölbe in der Bestandssituation ermöglicht. Aufgrund der Hochwassergefahr hat sich ein teurer Umbau für eine Dauernutzung als völlig unwirtschaftlich erwiesen. Die Nutzervereine haben verlauten lassen, dass Sie nur vorübergehend ohne Strom-, Wasser- und Sanitärinfrastruktur auskommen und mit dem unebenem Boden sowie dem feuchten Klima umgehen wollen. Ich frage den Magistrat: Ist den Vereinen mitgeteilt worden, dass eine umfassende Sanierung der Räumlichkeiten mit Lüftungsanlagen, vollwertigem Wasser- und Stromanschluss sowie einem neuen Bodenbelag seitens der Stadt aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht angestrebt wird? Antwort des Magistrats: Die Fischerhallen lassen sich analog dem Maincafé ebenso hochwassergerecht umnutzen. Eine entsprechende Planung liegt vor. Dass diese derzeit nicht verfolgt wird, ist den Vereinen bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein

  • Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Berge
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 29 Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Bergen und dem Lohrberg errichten. Dafür wurden den betroffenen Grundstücksbesitzer:innen drei mögliche Gebiete vorgestellt. Der Boden in allen drei Gebieten gilt jedoch als besonders wertvoll. Zudem liegen alle drei Varianten in Naherholungsgebieten. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die von Tennet vorgestellten Gebiete für den Bau eines neuen Umspannwerkes vor dem Hintergrund von Artenschutz, Biodiversität sowie wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, und gehören die Gebiete zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt? Antwort des Magistrats: Die Frage, wie der Magistrat die von TenneT vorgestellten Standortalternativen insbesondere beim UW Frankfurt Nord2 abschließend bewertet, kann derzeit nicht beantwortet werden, weil zahlreiche Erhebungen und Kartierungen der Flächen sowie konkrete Planungen mit Angaben zur konkret betroffenen Fläche, zu baulichen Anlagen, Flächengrößen, Baustellenabwicklungen oder der späteren Eingrünung in diesem frühen Planungsstadium noch nicht vorliegen. Im Rahmen der oben genannten Ersteinschätzung würden die östlichsten Standortalternativen im Bereich der Grenze zu Bad Vilbel aus Sicht der Stadtverwaltung im Vergleich voraussichtlich zu etwas geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Es ist dort auch nicht - wie bei den anderen Alternativen - der Frankfurter GrünGürtel betroffen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Alexis J. Passadakis Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Jahren fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Programm „Demokratie leben!“ die Demokratiebildungs- und Präve
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 2 Seit Jahren fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Programm "Demokratie leben!" die Demokratiebildungs- und Präventionsarbeit in Deutschland und damit viele Initiativen, Vereine und engagierte Menschen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. Laut Medienberichten soll das Programm massiv umstrukturiert werden. Etliche NGOs befürchten weitreichende Kürzungen laufender Projekte und eine Gefährdung jahrelang gewachsener Strukturen zum Schutz des demokratischen Miteinanders. Ich frage den Magistrat: Welche Institutionen in Frankfurt sind potenziell von den Umstrukturierungen des Programms betroffen, und wie will die Stadt die Zivilgesellschaft hier unterstützen? Antwort des Magistrats: Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: Meine sehr verehrte Frau Vorsteherin, sehr verehrter Herr Telyakar, meine sehr verehrten Damen und Herren, die von Ihnen genannten Befürchtungen aufgrund der weitreichenden Kürzungen sind richtig, und leider muss ich sagen, dass diese in eine für unsere Demokratie sehr kritische Phase fallen. Gestern erst war ich bei der Vorstellung des Jahresberichts der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus. Wie zu erwarten sind antisemitische Vorfälle weiter gestiegen - auch hier in Frankfurt am Main, einer Stadt, die ein Image bürgerschaftlichen Engagements sowie eine Bürger:innenschaft hat, die in Toleranz, Sicherheit und Freiheit miteinander lebt. Aber dieses Bild bröckelt. Daher möchte ich aufs Allerschärfste jegliche antisemitische Bedrohungen, Beschimpfungen und das Attackieren des jüdischen Lebens in unserer Stadt verurteilen. Wir werden alles dafür tun, dass so etwas hier in den nächsten Jahren bekämpft wird. (Beifall) Alarmierende Zahlen gibt es auch im Bereich antiziganistischer Vorfälle und bei antimuslimischem Rassismus. Auch rechtsextreme Parteien und Gruppen erfahren bei uns verstärkten Zulauf und bekommen auch mehr Platz in den Parlamenten, wie wir es auch hier im Parlament erleben. Wir stehen kurz gesagt vor sehr großen Herausforderungen. Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Das Bundesförderprogramm "Demokratie leben!" wird gerade neu strukturiert. Dabei sollen zwei Programmbereiche von "Demokratie leben!" Ende 2026 eingestellt werden: die Programme "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" und "Innovationsprojekte". Bisher steht fest, dass es bei folgenden in Frankfurt ansässigen NGOs zu Einsparungen kommen wird - ich zähle auf: Bei der Bildungsstätte Anne Frank, der Deutschen Sportjugend, der Sportjugend Hessen sowie dem TuS Makkabi. Das ist nur ein Teil: Kürzungen bei Bundesverbänden und bundesweiten Trägerstrukturen werden weitere Einschnitte nach sich ziehen. All dies wird sich unmittelbar auf die Demokratiearbeit in Frankfurt auswirken. Exemplarisch nenne ich hier die Opferberatungsstellen in Frankfurt, die von mir ausdrücklich unterstützt werden, wie Response Hessen und OFEK. Wir als Magistrat sind bemüht, dagegenzuhalten, und viele weitere hier im Saal sind es hoffentlich auch. Dafür möchte ich mich heute Abend bei Ihnen bedanken, dass das Wort Demokratie hier großgeschrieben wird. Die Demokratiebildung und die Antidiskriminierungsarbeit müssen weiter vorangetrieben werden. Uns ist es im vergangenen Jahr als eine von wenigen Städten gelungen, eine Förderung für die Partnerschaft für Demokratie zu erhalten. Dieses Bundesprogramm ist eine Säule von "Demokratie leben". So können wir allein über dieses Programm weitere 140.000 Euro im Jahr an die Zivilgesellschaft weitergeben. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der weiterhin zentralen Extremismusprävention. Mit der Partnerschaft für Demokratie wurde dabei in Frankfurt in den ersten zwölf Monaten ein Netzwerk aus mehr als 230 Kooperationspartner:innen aufgebaut. Allein dadurch werden seit vergangenem Jahr 35 Projekte zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements gefördert. Gut 3.000 Teilnehmende konnten erreicht werden, darunter auch Kinder und Jugendliche, was mir sehr wichtig ist. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung bleibt die Stärkung von Demokratieprojekten, der Partnerschaft für Demokratie und von weiteren Bundesprojekten von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Bereiche Extremismusprävention, Demokratieskepsis und gesellschaftliche Teilhabe werden zentral für unsere Arbeit bleiben. Wir sind uns alle einig, dass die genannten Institutionen nicht nur eine wertvolle Arbeit in unserer Stadt leisten, sondern es auch schaffen, in alle Stadtteile, Schichten und Strömungen hineinzuwirken. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Programme auf den Prüfstand zu stellen. Prüfen kann man auch. Aber das Ziel, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen, ist klar: unsere Demokratie und unser Gemeinwesen zu schützen und die Zusammenarbeit in unserer Stadt zu stärken. Es hilft wenig, nur zu sagen, dass Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit keinen Platz in unserer Stadt haben, denn leider, sind wir ehrlich, finden sie ihren Platz und machen sich breit. Dagegen helfen nur konkrete Projekte, institutionelle Unterstützung und eine starke Zivilgesellschaft. Aber vor allem müssen wir in die Demokratie investieren. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Telyakar hat eine Zusatzfrage. Stadtverordneter Emre Telyakar, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Eskandari-Grünberg, für Ihr breites Engagement und das Rückgrat, das Sie für die Zivilgesellschaft stärken. Gibt es über die direkte Förderung innerhalb von "Demokratie leben!" und über Ihr Engagement hinaus weitere Möglichkeiten, wie man solche Projekte unterstützen könnte oder wo die Zivilgesellschaft Unterstützung findet? Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Ich glaube, Modellprojekte sind entscheidend. Mit dem Projekt "Pavillon der Demokratie" haben wir fast 30.000 Menschen in den Stadtteilen erreicht. Das muss gefördert und fortgesetzt werden. Und wir müssen unbedingt in unsere Vereine investieren, denn sie sind unglaublich starke Vereine, die sich in den Stadtteilen ehrenamtlich im Sport und in der Kultur einsetzen. Ich habe in meinem Amt bereits erreicht, dass die Fördermittel erhöht wurden und genau das muss auch künftig fortgesetzt werden. Wir dürfen die Vereine nicht alleinlassen, sie brauchen diese Unterstützung weiterhin. Stiftungen, aber auch Projekte, die wir ins Land holen, müssen natürlich auch für die Demokratie eingesetzt werden. Sie als Stadtverordnete haben diesbezüglich Etatanträge gestellt, Erinnerungskulturen errichtet, beispielsweise das Thema Hanau-Denkmal und vieles mehr. Erinnerung gehört zur Demokratie und das möchte ich gerne fortsetzen. Demokratiearbeit bedeutet harte Arbeit, bedeutet aber auch, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Daher dürfen wir in diesen Bereichen keine Kürzungen vornehmen, denn dann leiden die Demokratie sowie unsere freiheitlichen demokratischen Werte. Daher setze ich mich dafür ein, dass künftig Spenden, Förderprogramme, Stiftungen, aber auch städtische Mittel nicht gekürzt, sondern ausgebaut und erweitert werden. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Die nächste Frage kommt von Herrn Dr. Kößler. Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (Zusatzfrage) Die Frankfurter Vereine tragen zu unserer lebendigen Demokratie bei. Der Fragesteller hat darauf hingewiesen - zu Recht. Der gesellschaftliche Zusammenhalt und unsere Zivilgesellschaft in dieser Stadt hängen davon ab. Dies vorausgeschickt weise ich darauf hin, dass wir vor Kurzem in der Zeitung lesen mussten: "Stadt setzt Frankfurter Fastnachtsgarde vor die Tür. Nun droht das Aus." Da geht es um die Stichlinge in Niederrad, die aufgrund einer Entscheidung wohl des Amtes für Bau und Immobilien ihren Übungsort, eine Turnhalle, verlieren. Wie kann der Magistrat da helfen? Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Kößler, ich bedauere das sehr, weil ich auch glaube, dass Karnevalsvereine zu unserer Demokratie gehören, insbesondere für die Kinder und Familien, die dort hingehen. Daher kann ich sagen, wir müssen alles tun, um Möglichkeiten zu finden, dass sie Orte haben wie diese. Wenn es in der Sporthalle nicht möglich ist, hat Herr Josef bereits angeregt, dass wir gemeinsam nach anderen Möglichkeiten suchen. Bei uns im StadtRAUMfrankfurt haben wir einen großen Raum, in dem Kinder aus der Ukraine und anderen Ländern tanzen. Dort finden auch Kulturprogramme statt. Die Kapazitäten sind mir derzeit nicht bekannt, und möglicherweise liegt der Standort auch weiter entfernt als der bisherige, aber man könnte die Räume vorübergehend nutzen. Aber Sie können sicher sein, ich bin absolut Ihrer Meinung, Karneval gehört zur Demokratie, zu Engagement und zum Ehrenamt. Wir müssen in dieser Stadt wirklich alles dafür tun, dass dieser Verein unterstützt wird und nicht aus unserer Demokratie verschwindet. Das hat zwar nichts mit Forderungen an den Bund zu tun, aber sehr viel mit Frankfurt. Daher werden wir alles tun, um Möglichkeiten zu finden. Ganz herzlichen Dank für Ihre Frage! (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2 Stadtverordneter Emre Telyakar, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Stadtverordnete, Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg hat bei der gestrigen Vorstellung des RIAS-Jahresberichts davor gewarnt: Antisemitische Vorfälle nehmen deutlich zu, auch hier in Frankfurt. Das ist mehr als alarmierend. Rechtsextreme Straftaten sind auf einem Allzeithoch: Angriffe auf marginalisierte Menschen, auf Journalist:innen und auf unsere Demokratie selbst, wenn Kandidat:innen auch hier im Kommunalwahlkampf angefeindet werden. Das darf niemals zur Normalität werden! (Beifall) Und trotzdem wird es schleichend normaler und das dürfen wir als Stadt niemals akzeptieren! Und heute sprechen wir darüber, dass genau die Strukturen unter Druck geraten, die dagegen arbeiten: die Bildungsstädte Anne Frank, Makkabi, die Sportjugend und mittelbar hier ansässige Beratungsstellen gegen rechte, rassistische und antisemitische Gewalt, wie Response oder OFEK. Das sind nicht irgendwelche Projekttitel in irgendeiner Tabelle, das sind Orte, an denen Demokratie jeden Tag praktisch gelebt wird: in Schulen, Vereinen, Stadtteilen und Beratungsstellen. Dort, wo Radikalisierung entsteht, aber auch dort, wo Vertrauen und Zusammenhalt wieder wachsen können. Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" wird in einer denkbar schlechten Phase "umgebaut". Die Signale aus Berlin sind fatal und womöglich kein Zufall. Aber ich will nicht nur nach Berlin schauen. Frankfurt trägt auch Verantwortung, hat Handlungsspielräume und eine breite demokratische Mehrheit, die fest in der Stadtgesellschaft verankert ist. Wir haben mit knapp 200.000 Euro Etatmitteln für die Bildungsstädte Anne Frank bereits ein Zeichen im letzten Haushalt gesetzt. Die Partnerschaft für Demokratie aus dem Dezernat der Bürgermeisterin zeigt mit über 230 Kooperationspartnern, dass Stadt und Zivilgesellschaft gemeinsam viel bewegen können. Darauf sollten wir aufbauen. Wir dürfen nicht streiten, was uns welche Zivilgesellschaft wert ist - wir müssen über konkrete Maßnahmen beraten. Ein Frankfurter Demokratieschutzschirm wäre zum Beispiel denkbar für Übergangsfinanzierung, Kofinanzierung, Förderberatung und gebündelte städtische Plattformen, wenn gewachsene Strukturen unter Druck geraten oder kleine Projekte hinten runterfallen. Das ersetzt nicht die Verantwortung von Bund und Land, aber es wäre ein klares Signal: Wir lassen die nicht alleine, die jeden Tag unsere Demokratie verteidigen. Denn Demokratie lebt nicht davon, dass wir sie in Sonntagsreden beschwören, sie lebt davon, dass wir sie ernst nehmen, schützen, bei Reformen unterstützen und vor allem finanzieren. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Telyakar! Das Wort hat nun Frau Dr. Kanbicak von der SPD. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Türkan Kanbicak, SPD: Sehr verehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann sich darüber einig sein, dass die Neustrukturierung und die damit einhergehenden Kürzungen für das Projektprogramm "Demokratie leben!" inakzeptabel sind, und dass gegenwärtige und künftige Projekte gegen Rechtsextremismus, Islamismus, Antisemitismus, Linksextremismus und Hass im Internet stärker gefördert werden müssten. Aber bundesweit werden rund 200 Projekte, die sich aktiv für unsere Demokratie stark machen, ihre Finanzierung verlieren. Und wie wir hören, betrifft dies auch Frankfurt. Auch hier ansässige Projekte sind davon direkt betroffen. Somit ist Frankfurt ganz direkt von diesen Kürzungen betroffen. Ich möchte an dieser Stelle ein Bildungsprogramm aus meiner früheren Arbeit am Jüdischen Museum als Beispiel nennen, das sich dezidiert an berufsbildende Schulen richtet, mehrfach wissenschaftlich als nachhaltig erwiesen hat und evaluiert wurde. In diesem Projekt arbeiten zwei feste und drei frei-berufliche Mitarbeiter:innen. Diese Mitarbeiter:innen stehen ganz konkret vor der Frage, wie es mit ihrer Arbeit im Jüdischen Museum weitergeht. Außerdem stehen zahlreiche außerschulische Bildungseinrichtungen vor existenziellen Fragen. Außerschulische Bildungsorte, zu denen selbstverständlich auch unsere wunderbaren Museen zählen, leisten gerade in unserem Bildungssystem wertvolle Bildungsarbeit, die für die Lernenden und Lehrkräfte wichtige Impulse im schulischen Alltag geben. Ein anderer Punkt, auf den ich jetzt hier hinweisen möchte: Wir schaffen mit kurzfristiger und unsicherer Förderlogik prekäre Lebensverhältnisse, und zwar genau für jene Menschen - und meistens sind es junge Menschen -, die sich mit Herzblut für Demokratiebildung engagieren. Das ist in vielerlei Hinsicht kontraproduktiv. Konkret heißt das, dass zivilgesellschaftliche Akteure wichtige demokratiefördernde Arbeit nicht weitermachen können, und das wird fatale Folgen haben. Diese fasse ich noch mal kurz zusammen: Präventionspädagogik braucht Kontinuität. Krisenintervention ist Teil sozialtherapeutischer oder polizeilicher Arbeit. Für die Akteur:innen bedeutet das prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse, Erschwerung bis hin zur Behinderung der Bildungs- und Integrationsarbeit sowie Abbau wichtiger zivilgesellschaftlicher Strukturen. Es entstehen Lücken, und unsere kommunalpolitische Aufgabe muss es sein, diese so gut es geht zu füllen. Deshalb fördern wir und werden auch weiterhin relevante Projekte in Frankfurt fördern. Man muss jedoch auch verstehen, dass wir nicht alle Kürzungen im Haushalt auffangen und kompensieren können. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank! Das Wort hat Herr Passadakis von der Linken. Bitte schön! Stadtverordneter Alexis Passadakis, Linke: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, "mit der Kettensäge", "wie die Axt im Walde", das sind die Metaphern, die in der Presse zu den Kürzungen und dem Umbau der Demokratiebildung durch die CDU/SPD-Bundesregierung zu lesen sind. "Demokratie leben!" oder "Demokratiesterben", was möchte die Bundesregierung eigentlich? Ich schaue hier insbesondere die CDU- und die SPD-Fraktion an. Ehrlich gesagt, fürchte ich die Antwort. Es ist mindestens dramatisch, wenn die Bundesregierung in Zeiten des Aufstiegs einer faschistischen Partei sowohl massiven Sozialabbau durchsetzt, als auch zugleich wichtige Strukturen der Demokratiebildung kürzt und zerrüttet. Ein Programm des Familienministeriums, um politische Bildungsarbeit und Schulsozialarbeit zu verknüpfen, fällt einfach weg - zack, ohne Ersatz. Hier in Frankfurt ist davon die Berufliche Schule Berta Jourdan mit dem Programm "Respekt Coaches" betroffen. Von der Kürzung und Zerstörung von "Demokratie leben!" sind Makkabi, die Sportjugend und insbesondere die Bildungsstätte Anne Frank betroffen. 600.000 Euro fallen weg für den Kooperationsverbund gegen Antisemitismus und für die Akademie #DigitalDemocracy. Das erste Projekt sollte eigentlich bis 2032 laufen, das zweite bis 2028 - ohne Evaluation wohlgemerkt - zack, einfach weg. Die Bundesregierung schwächt genau jene Organisationen und Projekte, die die Demokratie gegen Hass, Antisemitismus und Faschismus verteidigen. Das ist eine demokratiepolitische Katastrophe. Nicht nur als Mitglied der Bildungsstätte Anne Frank ist mir wichtig zu sagen: Das, was die Bildungsstätte leistet, ist beeindruckend und unverzichtbar - für Frankfurt, aber auch als bundesweite Stimme mit enormer Expertise. Es ist gut, dass es von der Stadt eine Sockelförderung gibt und weitere Projektförderungen, aber das reicht nicht. Wir fordern, dass die Stadt Frankfurt die Mittel, die wegfallen, eins zu eins ersetzt. Das wäre ein wichtiges Zeichen gegen den Kurs der Bundesregierung und für eine lebendige, wehrhafte Demokratie. Als Fraktion mobilisieren wir natürlich mit dem Bündnis widersetzen und gehen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt auf die Straße. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Ihre Redezeit ist um. Stadtverordneter Alexis Passadakis, Linke: (fortfahrend) Und zugleich machen wir uns stark für eine breite und plurale institutionelle Demokratieförderung. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Als Nächstes spricht Maximilian Radmann von der AfD. Bitte schön! Stadtverordneter Maximilian Radmann, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Kollege Telyakar, ich muss gestehen, es ist meine erste Rede und ich bin nach Ihrem Redebeitrag gleich mal ein wenig irritiert. Sie haben zwar, relativ wenig überraschend, die üblichen woken Kampfesfloskeln links-grünen Neusprechs bemüht, um Ihre Sorge um die sogenannte Zivilgesellschaft zum Ausdruck zu bringen, aber offensichtlich rechnen Sie ja schon mit einer gewissen Kurzsichtigkeit von Teilen dieses Hauses, wenn Sie glauben, wir könnten nicht mal nach Wiesbaden in den Landtag schauen. Denn dort wurde exakt diese Woche - und zwar gestern Nachmittag - das von Ihrer Landtagsfraktion eingebrachte sogenannte Demokratiefördergesetz in dritter Lesung in Bausch und Bogen abgelehnt. Ja hoppla! (Beifall) Und falls Sie es nicht mitbekommen haben, ich erkläre Ihnen auch gerne, warum es abgelehnt wurde. Erstens, weil vollkommen klar war, dass es sich um einen leicht durchschaubaren Versuch handelte, die auskömmliche Finanzierung Ihres Vorfelds, das es sich unter dem wärmenden Deckmäntelchen der sogenannten Zivilgesellschaft bequem gemacht hat, in Gesetzesform zu gießen. (Beifall) Zweitens, weil drei führende Verfassungsrechtler den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion im Grunde genommen in der Luft zerrissen haben. Und wissen Sie, warum sie das getan haben? Weil eben dieser Gesetzentwurf erhebliche Mängel in Bezug auf die Transparenz hinsichtlich des Einsatzes von Steuerzahlergeld, die Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen, fehlende Bestimmungen zur parteipolitischen Neutralität und vor allem demokratietheoretische Mängel aufwies. (Beifall, Zurufe) Und grundsätzlich - und damit komme ich zu Ihrer Aktuellen Stunde - sollten die GRÜNEN ganz grundsätzlich langsam mal verstehen, dass in einer funktionierenden Demokratie die Meinungsbildung von unten nach oben erfolgt, also vom Volke zum Staat, und eben nicht andersherum. Und auch und vor allem nicht über einen steuerfinanzierten Schattenstaat, der das tut, was dem Staat selbst verboten ist. (Beifall, Zurufe) Frau Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg, an dieser Stelle muss ich auch ein Wort an Sie richten: Demokratische Prinzipien können nicht herbeifinanziert werden, demokratische Prinzipien müssen geachtet werden, und zwar durch den Staat und nicht dadurch, dass man dem Bürger immer mehr Geld für einseitig ausgerichtete Projekte aus der Tasche zieht. (Beifall) Sie aber, Sie von den GRÜNEN, wollen den undurchsichtigen NGO-Dschungel immer weiter düngen. Und Ihr potenzieller On-Off-Koalitionspartner CDU meint, es reiche, wenn man die Nagelschere auspackt. Wir von der AfD dagegen sagen, um dieses Geflecht endlich zu entwirren, muss man - ja, Herr Kollege - die Kettensäge anschmeißen. (Beifall) Und das sollten wir angesichts leerer Kassen auch in Frankfurt dringend tun. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Emre Telyakar Vertraulichkeit: Nein

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