In der Abfallsatzung der Stadt ist unter § 11 festgelegt, dass sich mehrere Grundstücke ausnahmsweise Abfallbehälter tei
Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist die Regelung zur Teilung von Abfallbehältern in der Abfallsatzung der Stadt, die als wenig kundenfreundlich angesehen wird. Der Magistrat erklärt, dass die bestehende Regelung notwendig ist, um Gebührengerechtigkeit und klare Zuordnungen der Abfallbehälter sicherzustellen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
In der Abfallsatzung der Stadt ist unter § 11 festgelegt, dass sich mehrere Grundstücke ausnahmsweise Abfallbehälter teilen können, allerdings nur, wenn dies für alle Abfallbehälter gilt. Das ist wenig kundenfreundlich, denn je nach Anfall der verschiedenen Abfallsorten kann auch die Teilung eines oder mehrerer Abfallbehälter Sinn machen. Ich frage den Magistrat: Gibt es einen zwingenden Grund für die Einschränkung der Teilungsmöglichkeit oder sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Satzung entsprechend zu ändern und auch die Teilung einzelner Abfallbehälter zu gestatten?
Antwort des Magistrats
Die Abfallgebühren in Frankfurt am Main werden anhand der Größe der Restabfallbehälter berechnet. Für die Bereitstellung der Wertstoffbehälter, Bioabfall und Altpapier, werden - anders als in vielen anderen Städten - keine gesonderten Gebühren erhoben. Um diesen Service anbieten zu können und um die Gebühren gerecht auf alle Nutzenden zu verteilen, wurde ein maximal zulässiges Verhältnis zwischen Restabfall- und Wertstofftonnen festgelegt. Bei einer gemeinsamen Nutzung nur einzelner Tonnenarten könnte dieses Verhältnis nicht mehr nachvollzogen werden, mit der Gefahr, dass die Gebührengerechtigkeit nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt, dass die Standorte und Zuordnungen der einzelnen Behälter klar nachvollziehbar sein müssen. Durch die derzeitige Regelung ist dies gewährleistet. Wäre die Aufteilung der Wertstoffgefäße zwischen den Mitgliedern einer Nutzungsgemeinschaft frei wählbar, entstünde eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten, da dies auch mehr als zwei Liegenschaften umfassen kann. Sobald sich ein Mitglied der Nutzungsgemeinschaft entscheidet, diese zu verlassen, wäre eine Neuaufteilung der vorhandenen Gefäße erforderlich. Dies würde zu einem erheblichen verwaltungsseitigen Mehraufwand führen, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.