Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Berge
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Bewertung von drei von Tennet vorgeschlagenen Gebieten für den Bau eines Umspannwerks im Hinblick auf Artenschutz und landwirtschaftliche Flächen. Der Magistrat kann die Bewertung der Gebiete zurzeit nicht abschließend vornehmen, da erforderliche Erhebungen noch ausstehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Bergen und dem Lohrberg errichten. Dafür wurden den betroffenen Grundstücksbesitzer:innen drei mögliche Gebiete vorgestellt. Der Boden in allen drei Gebieten gilt jedoch als besonders wertvoll. Zudem liegen alle drei Varianten in Naherholungsgebieten. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die von Tennet vorgestellten Gebiete für den Bau eines neuen Umspannwerkes vor dem Hintergrund von Artenschutz, Biodiversität sowie wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, und gehören die Gebiete zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt?
Antwort des Magistrats
Die Frage, wie der Magistrat die von TenneT vorgestellten Standortalternativen insbesondere beim UW Frankfurt Nord2 abschließend bewertet, kann derzeit nicht beantwortet werden, weil zahlreiche Erhebungen und Kartierungen der Flächen sowie konkrete Planungen mit Angaben zur konkret betroffenen Fläche, zu baulichen Anlagen, Flächengrößen, Baustellenabwicklungen oder der späteren Eingrünung in diesem frühen Planungsstadium noch nicht vorliegen. Im Rahmen der oben genannten Ersteinschätzung würden die östlichsten Standortalternativen im Bereich der Grenze zu Bad Vilbel aus Sicht der Stadtverwaltung im Vergleich voraussichtlich zu etwas geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Es ist dort auch nicht - wie bei den anderen Alternativen - der Frankfurter GrünGürtel betroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.