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  • Lahnstraße begrünen
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 905 Betreff: Lahnstraße begrünen Der Magistrat kann der Anregung unter der Maßgabe der Begrünung nicht entsprechen und verweist auf die ST 2748/2022. Demnach kann die Pflanzungen von Bäumen nur im Rahmen einer grundhaften Erneuerung erfolgen. Diese Maßnahme ist jedoch derzeit nicht geplant. Der Magistrat empfiehlt daher, der mit der ST 2051/2024 vorgelegten Längsparkordnung unabhängig von langfristigen Entsiegelungsmaßnahmen zuzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7310

  • Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 906 Betreff: Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 Zu 1.) Im Ortsbezirk 1 sind die U‑Bahn‑Stationen Hauptwache, Konstablerwache, Willy‑Brandt‑Platz, Frankfurt Hauptbahnhof (tief), Dom/Römer, Festhalle/Messe und Eschenheimer Tor gelegen. Alle genannten Stationen verfügen über eine Videokameraausstattung sowie über Notruf‑ und Informationssäulen, deren Signale auf die durchgängig besetzte Service‑ und Sicherheitszentrale der VGF auflaufen. Bei der technischen Ausstattung kommen drei Kameravarianten zum Einsatz: - Bahnsteigkantenkameras (IFE‑Kameras): analoge Kameras aus den 1980er/1990er Jahren. - Sicherheitskameras: hochauflösende IP‑Kameras (Axis, seit 2020), installiert u. a. an Notruf‑/Informationssäulen und Fahrkartenautomaten. - Objektschutzkameras: ältere Analogkameras in Abstellanlagen sowie hochauflösende IP‑Kameras an Tunnelmündern. Die technischen Standards können stationsspezifisch variieren. Zu 2.) Derzeit setzt die VGF während der Betriebsruhe Videoanalysesoftware zur Detektion unbefugter Personen ein. Die eingesetzte Bewegungserkennung verarbeitet ausschließlich relevante Bewegungsmuster und erfolgt DSGVO‑konform. Darüber hinaus kommen an Tunnelmündern Videoanalysen zum Objektschutz zum Einsatz, die Täuschungsalarme reduzieren. Ein automatisiertes System erkennt zudem Manipulationsversuche an Kameras. Aktuell kommt keine KI-gestützte Videoanalyse zum Einsatz. Hierfür müsste einzelfallbezogen für die jeweilige Technik eine umfassende rechtliche Prüfung erfolgen. Zu 3.) Die VGF steht über den VDV‑Unterausschuss Security und die Arbeitsgruppe Objektschutz im Austausch mit anderen Verkehrsunternehmen. Dort kommen ausschließlich nicht KI-basierte Videoanalyseverfahren überwiegend zur Detektion unbefugter Personen zum Einsatz. Öffentliche Berichte aus London zeigen Tests zur KI‑Erkennung von Straftaten, jedoch auch Kritik und datenschutzrechtliche Bedenken. In Stockholm wird entgegen einigen Medienberichten keine KI‑gestützte Verhaltensanalyse genutzt, sondern lediglich Axis Object Analytics zur Zutrittsdetektion. Für Frankfurt sind belastbare Schlussfolgerungen derzeit eingeschränkt möglich, da die vorhandenen IFE‑Kameras keine ausreichende Bildqualität bieten. Ein sukzessiver Austausch ab Ende 2026 wird deutliche Verbesserungen bringen. Zu 4.) Die U‑Bahn‑Stationen im Ortsbezirk 1 werden umfassend durch den VGF‑Ordnungsdienst bestreift. Hauptwache, Konstablerwache, Eschenheimer Tor und Hauptbahnhof sind nahezu durchgängig besetzt. Gemeinsame Streifen mit der DB‑Sicherheit sowie verstärkte Präsenz von Bundes‑ und Landespolizei ergänzen dies. Bei Veranstaltungen werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Zu 5.) Derzeit reicht die Bildqualität der Bahnsteigkantenkameras nicht aus, um Pilotprojekte zu starten. Nach der sukzessiven Erneuerung der Kameratechnik sollen nicht KI-basierte Videoanalyseverfahren erneut geprüft werden. Grundsätzlich ist ein Pilotprojekt möglich, steht jedoch unter dem Vorbehalt umfassender rechtlicher Prüfungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7967

  • Parken während der Ferienzeit
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 907 Betreff: Parken während der Ferienzeit Eine straßenverkehrsrechtlich eindeutige Umsetzung ist nicht möglich, da der Verkehrszeichenkatalog zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kein Zusatzzeichen vorsieht, das eine Regelung anlässlich der Ferienzeiten zuließe. Dies ist auch verständlich, da Ferienzeiträume zwischen den Bundesländern unterschiedlich festgelegt sind, die StVO jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung des Verkehrs bezweckt und daher um Vermeidung rechtlicher Unbestimmtheit bemüht ist. Auch teilte die Viktor-Frankl-Schule mit, dass die Behindertenparkplätze derzeit zwar während der Ferienzeiten nicht genutzt werden, sich dies jedoch mit der Einführung des ab dem Schuljahr 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ändern dürfte. Eine weitergehende Regelung ist straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Die bestehende Regelung - mit einer Freigabe der Stellplätze in den Abendstunden und an Wochenenden - wird daher beibehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7987

  • Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 908 Betreff: Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Vorläufige Stellungnahme: Weitere interne Abstimmungen sind erforderlich. Aus diesem Grund benötigt der Magistrat mehr Zeit für die Prüfung der Ortsbeirats-Initiative. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 472

  • Radbügel in der Hardenbergstraße
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 909 Betreff: Radbügel in der Hardenbergstraße Grundsätzlich ist die Montage von Fahrradbügeln in der Hardenbergstraße zwischen der Gutleutstraße und dem Schönplatz möglich. Dafür ist allerdings die Umwidmung von einem oder mehreren Pkw-Stellplätzen notwendig. Sollte dies gewünscht sein, wird der Magistrat eine Planung erstellen. Der Magistrat wird diesbezüglich auf den Ortsbeirat zugehen und sich mit diesem abstimmen. Auf den Gehwegen würden Fahrradbügel im angesprochenen Bereich die Barrierefreiheit einschränken und sind daher dort nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7959

  • Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten
    STOB 12
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 910 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten Am Brunnengarten 19 (Kinder- und Jugendhaus Kalbach) liegt in einer verkehrsberuhigten Tempo-30-Zone. Die örtlichen Gehwege sind beidseitig mit einer guten Breite von mindestens 1,50 m vorhanden. Die Querungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen sind durch die vielen privaten Stellplätze, vor denen nicht auf der Straße geparkt wird, mit guten Sichtverhältnissen vorhanden. Auch für den Fahrverkehr sind die Sichtverhältnisse auf mögliche querende Fußgänger:innen gut. Bei einer Ortsbegehung war es zudem sehr ruhig. Auch ist der gesamte Bereich der Straße am Brunnengarten von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Es besteht somit keinerlei zwingendes Erfordernis für straßenverkehrsbehördliches Handeln, weswegen der Anregung nicht entsprochen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7992

  • Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 911 Betreff: Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Poller im Rahmen der laufenden Unterhaltung wieder installiert werden. Der Einrichtung einer Liefer- und Ladezone im Bereich der Hausnummer 131 wird hingegen seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten stehen in der Niedernhausener Straße gegenüber der Hausnummer 57 geeignete Parkmöglichkeiten zum Anliefern (beschildert mit Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung "eingeschränktes Haltverbot", also nutzbar solange der Be- oder Entladevorgang beobachtbar andauert) montags bis freitags in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7956

  • Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 912 Betreff: Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten Die Städtische Verkehrspolizei evaluiert alle durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen und passt auf Basis der dabei erlangten Kenntnisse die Planung zukünftiger Kontrollen an. Entsprechend erfolgten auch Anpassungen bei den Geschwindigkeitskontrollen in den in der Anregung genannten Straßen: In der Gutleutstraße, Kleyerstraße, Lange Straße und Weilburger Straße wurde die Anzahl der Kontrollen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 erhöht. Im Tempo 30 Bereich der Bleichstraße blieb zwar die Anzahl der Kontrollen gleich, allerdings erfolgten zeitlich ausgedehntere Kontrollen. Da im Tempo 30 Bereich der Gutleutstraße die Voraussetzungen für stationäre Geschwindigkeitskontrollen gegeben sind, wurde ein Genehmigungsverfahren für den Einsatz von Enforcement-Trailern initiiert. Die Erlaubnis wurde im Dezember 2025 erteilt, so dass dort nun auch über längere Zeiträume sowie nachts die Überwachung der Geschwindigkeit erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7965

  • Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann
    STOB 3
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 913 Betreff: Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann Die Instandsetzung der Grabplatte auf der Grabstätte von Ludwig Landmann wird durch den Magistrat befürwortet. Der Ortsbeirat wird gebeten, den angefragten Kostenvoranschlag an die zuständigen Mitarbeitenden unter team-grabmal@stadt-frankfurt.de weiterzuleiten, so dass eine Beauftragung des angefragten Steinmetzes erfolgen kann. Bereits in 2020 wurde die Platte leicht abgeschliffen und die Inschrift neu getönt. Die vorhandenen Flechten können in der Regel nur durch einen Schleifgang für einen längeren Zeitraum entfernt werden, was mit einem Rückgang der Materialstärke des Steins verbunden ist. Aufgrund der Lage der Grabstätte ist davon auszugehen, dass die Verschmutzung in regelmäßigen Abständen von bis zu fünf Jahren wiederkehrend ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 455

  • Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 914 Betreff: Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen Derzeit wird die Einbindung des Rechtsabbiegers aus der Ackermannstraße in die Mainzer Landstraße in die Signalisierung des Knotenpunkts im Rahmen einer umfassenden verkehrlichen Untersuchung der Mainzer Landstraße zwischen Schmidtstraße und Platz der Republik betrachtet. Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Maßnahme als sinnvoll und machbar eingeschätzt. Sollte sich dies nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung bestätigen, müssen neben der signaltechnischen Anpassung auch bauliche Veränderungen erfolgen. Hierzu wird eine Abstimmung mit den zuständigen Ämtern stattfinden. Ein Umsetzungszeitraum lässt sich noch nicht nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7947

  • Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10
    STOB 10
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 915 Betreff: Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10 Um den Sportunterricht bedarfsdeckend abbilden zu können, nutzt die Carlo-Mierendorff-Schule neben der schuleigenen Ein-Feld-Halle derzeit zusätzlich Flächen des Sportparks Preungesheim. Mit dem Neubau der Turnhalle der Münzenbergerschule wird der Bedarf der Schule künftig abgedeckt. Aktuell wird der Sportunterricht über die schuleigene Ein-Feld-Halle abgebildet. Bis 2028 wird der Neubau der Johanna-Tesch-Schule an der Homburger Landstraße 285-287 inklusive einer gestapelten Dreifeld-Wettkampfsporthalle mit sechs Feldern weitere Sporthallenkapazitäten im Ortsbezirk 10 und in der Bildungsregion Mitte-Nord schaffen, unter anderem für die Carlo-Mierendorff-Schule. Die Berkersheimer Grundschule, die Albert-Schweitzer-Schule, die Liesel-Oestreicher-Schule und die Theobald-Ziegler-Schule werden jeweils über die schuleigenen Turnhallen versorgt. Für die Versorgung der Sportvereine mit Hallenzeiten in den betreffenden Stadtteilen stehen im Ortsbezirk 10 sieben Sporthallen zur Verfügung, darunter fünf Einfeld-, eine Zweifeld- sowie eine Dreifeldhalle. Sofern es sich um Schulturnhallen handelt, dienen diese zuerst der Abdeckung des vorgeschriebenen Sportunterrichts. Die Belegung der Hallen erfolgt überwiegend im Kernzeitfenster zwischen 17:30 Uhr und 22:00 Uhr. In den Ein-Feld-Hallen beginnt die Nutzung teilweise bereits ab 15:00 Uhr. An den Wochenenden sind diese Hallen in der Regel zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr belegt. Die Zweifeld- und Dreifeldhallen sind im gleichen werktäglichen Zeitfenster belegt, an den Wochenenden sogar ganztägig von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Insbesondere in den Wintermonaten sind diese größeren Hallen durch Punktspiel- und Wettkampfbetrieb nahezu vollständig ausgelastet. Freie Kapazitäten beschränken sich daher aktuell auf vereinzelte Randzeiten, insbesondere in den späten Abendstunden. Eine bedarfsgerechte Versorgung der Vereine, insbesondere im Nachwuchsbereich, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht einfach, der oben erwähnte Neubau einer wettkampftauglichen gestapelten Dreifeldhalle mit sechs Feldern an der Homburger Landstraße 285-287 bis 2028 bietet jedoch eine sehr gute Perspektive sowohl für die Schulen als auch für die Sportvereine im Ortsbezirk 10. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8120

  • Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 916 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Die Straßen werden im Rahmen der allgemeinen Streife innerhalb der Dienstzeiten (Mo-Fr 7-22h, Sa 10-18h) kontrolliert. Sonntags ist die Städtische Verkehrspolizei lediglich zu Veranstaltungen im Dienst, so dass hier keine Kontrollen durchgeführt werden können. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt die Landespolizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Landespolizei wird daher über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7072

  • BoulderWand
    STOB 15
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 917 Betreff: Boulder-Wand Die Anschaffung sowie die Montage der Anlage werden zeitnah entsprechend der vorgesehenen Planung durch die Schulgemeinde in Zusammenarbeit mit dem Förderverein umgesetzt. Die Finanzierung der Maßnahme übernimmt der Förderverein der Schule. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2026, V 1358

  • Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim
    STOB 16
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 918 Betreff: Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim Da die referenzierten Flächen im Eigentum des ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) liegen, verweisen wir vorab auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14. Mai 2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase 1) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC- und 20 DC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie werden in stadtteilübergreifende Kontingente gegliedert im März 2026 für interessierte Standortbetreiber veröffentlicht. Die Prüfung des Standort Parkplatz Riedbad hat in diesem Zusammenhang ergeben, dass keine Strominfrastruktur an dieser Stelle vorhanden ist und es aktuell nicht wirtschaftlich wäre diese zu errichten. Wir freuen uns mitteilen zu können, dass dennoch ein Standort entlang der Straße neben dem Parkplatz für AC-Laden qualifiziert werden konnte. Folgende Standorte sind für die Phase I in Bergen-Enkheim geplant: - Vilbeler Landstraße 82 an Triebstraße, 60388 Bergen-Enkheim - Im Sperber 9, 60388 Bergen-Enkheim - An den Pappeln südl. 36 oder 161 an Leuchte, 60388 Bergen-Enkheim - Am Hollgraben 6, 60388 Bergen-Enkheim Obwohl diese Standorte stadtintern abgestimmt sind, gibt es noch keine Garantie dafür, dass diese auch exakt an diesen Stellen umgesetzt werden. Hier kann es noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass auch auf vielen Parkplätzen und Parkhäusern von Supermärkten oder Einkaufszentren Lademöglichkeiten vorhanden sind oder demnächst entstehen. Der Magistrat plant darüber hinaus den Ausbau der Ladeinfrastruktur kontinuierlich bedarfsgerecht fortzuführen. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können jederzeit unter der E-Mailadresse ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7837

  • Fassadenbeleuchtung für die Hauptwache
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 919 Betreff: Fassadenbeleuchtung für die Hauptwache Der Magistrat begrüßt ausdrücklich den Vorschlag, die städtische Liegenschaft An der Hauptwache 15, "Hauptwachegebäude", gegenüber der Katharinenkirche mittels LED-Fassadenbeleuchtung aufzuwerten und künftig stärker in Szene zu setzen. Das zuständige Fachamt wird den Vorschlag aufgreifen und diesen bei weiteren Planungen zur Neugestaltung des gesamten Platzbereiches der Hauptwache vertieft betrachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8192

  • Nied: Nachbesetzung der MainKümmerer-Stelle (vormals Kiezhausmeister)
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 920 Betreff: Nied: Nachbesetzung der MainKümmerer-Stelle (vormals Kiezhausmeister) Das Projekt des MainKümmerers für Nied ist ein Projekt der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und in die bestehenden Strukturen des Projektes Umweltlotsen eingebettet. Die Pilotphase des Projektes umfasste einen Zeitraum vom 01.08.2024 - 31.07.2025. Mit Abschluss der Pilotphase erfolgte die Evaluation, mit dem Ergebnis, dass das Projekt entsprechend über die Pilotphase weitergeführt und über das Budget der Stabsstelle Sauberes Frankfurt finanziert wird. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, als Bindeglied zwischen der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, den Entsorgungsdienstleistenden, den beteiligten Fachämtern wie z.B. dem Ordnungsamt, den Stadtteilaktiven und den Anwohnenden des Stadtteils zu fungieren, um die Sauberkeit und Ordnung im Stadtteil effektiv zu verbessern. Dieses Projekt ist Teil einer umfassenden städtischen Initiative (Umweltlotsen), die nicht nur die sichtbare Sauberkeit steigern, sondern auch das Bewusstsein der Bevölkerung für Umweltschutz und korrekte Müllentsorgung schärfen möchte. Ergänzt wird der Main-Kümmerer durch zahlreiche ehrenamtliche Stadtteilakteure, die das Engagement für eine saubere Stadt unterstützen. Die Kernaufgaben und der Wirkungsbereich des Main-Kümmerers umfassen insbesondere: - Koordination und direkte Ansprechbarkeit: als zentrale Anlaufstelle nimmt er Beschwerden und Hinweise der Anwohnenden auf, bearbeitet diese und sorgt so für eine zeitnahe Lösung von Sauberkeitsproblemen in Nied. - Vernetzung und Kommunikation: der Main-Kümmerer koordiniert effektiv die Zusammenarbeit zwischen städtischen Reinigungsdiensten wie der FES, lokalen Institutionen und Einwohnenden. Dies fördert schnelle und nachhaltige Lösungen vor Ort. - Abfallprävention und Aufklärung: durch Aufklärungsarbeit sensibilisiert der MainKümmerer die Bevölkerung für Müllvermeidung und den richtigen Umgang mit Abfall. - Kontrolle und Überwachung im öffentlichen Raum: Er fährt regelmäßig durch den Stadtteil Nied und unterstützt somit, dass die Sauberkeits- und Ordnungsstandards eingehalten werden. - Förderung des Bürgerengagements: der Main-Kümmerer arbeitet eng mit Stadtteilaktiven zusammen, um eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu gewährleisten. - Konfliktlösung: bei Unstimmigkeiten bezüglich der Reinigung oder Nutzung öffentlicher Flächen vermittelt er zwischen den Beteiligten und trägt so zur Förderung der Lebensqualität bei. Zu 1: Die Position des MainKümmerers für den Stadtteil Nied wurde bereits zum 01.12.2025 nachbesetzt. Der MainKümmerer hat bereits nach einer umfassenden Einführung durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und dem Projektträger seine Tätigkeit aufgenommen. Zu 2: Das Projekt des MainKümmerers ist ein Projekt der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und wurde aufgrund des passgenauen Aufgabenportfolios in die bestehenden Strukturen des Projektes Umweltlotsen eingegliedert. Das Projekt wird im Rahmen einer Zuwendung durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt finanziert, da es als wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereiches zur Verbesserung der Stadtsauberkeit fungiert. Die Aufgaben werden in Kooperation mit dem Träger (gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling gGmbH) gemeinsam festgelegt und die Tätigkeit engmaschig begleitet. Das Quartiersmanagement im Stadtteil Nied wird als wichtiger Kooperationspartner und Bindeglied des Stadtteils eingebunden. Eine organisatorische Zuordnung zum Quartiersmanagement bzw. dem Programm aktive Nachbarschaft war weder in der Pilotphase, noch in der Fortführung gegeben, da das Projekt in den originären Zuständigkeitsbereich der Stabstelle Sauberes Frankfurt fällt und von dort ausgeführt wird. Zu 3: Bereits der vormalige MainKümmerer wurde durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt koordiniert und begleitet. Ebenso werden die bestehenden Kontakte und Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften, den Entsorgungsdienstleistenden (insbesondere den Umweltlotsen, FES), den städtischen Fachämtern (hier: Ordnungsamt) sowie den Stadtteilaktiven weitergeführt und erweitert. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt steht dem Quartiersmanagement als Ansprechpartnerin rund um das Projekt MainKümmerer zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7730

  • Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 921 Betreff: Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage Der Spielplatz Spatzengasse verzeichnet eine hohe Auslastung, insbesondere während der Durchführung größerer Veranstaltungen. Eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten würde zu beengteren Verhältnissen und dem Wegfall der ohnehin schon wenigen freien Wiesenflächen führen. Aktuell wird der nur einen Kilometer vom Spielplatz Spatzengasse entfernte Waldspielpark "Scheerwald" neu überplant. Im Vorfeld dieser Neugestaltung werden Bürgerbeteiligungsverfahren in Oberrad durchgeführt. Die Einrichtung von Calisthenics- und Fitnessanlagen stellt eine realisierbare Option für den "Scheerwald" dar. Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der Planung des Waldspielparks die Möglichkeit besteht ein zusätzliches Fitnessangebot zu schaffen, sollte aus Sicht des Magistrats von der Ergänzung einer Calisthenicsanlage in der Spatzengasse abgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8047

  • Schaffung eines kommerzfreien Bürgertreffs in Oberrad
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 922 Betreff: Schaffung eines kommerzfreien Bürgertreffs in Oberrad Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Schaffung kommerzfreier Begegnungsorte wie Nachbarschaftscafés oder Quartierstreffs. Solche Angebote stärken den sozialen Zusammenhalt, die Teilhabe und das nachbarschaftliche Engagement und sind ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Stadtgesellschaft. Die Umsetzung entsprechender Projekte erfolgt im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft des Jugend- und Sozialamtes und wird stadtweit anhand sozialräumlicher Bedarfe gesteuert. Auf Grundlage der aktuellen Daten ergibt sich für den Stadtteil Oberrad derzeit keine vorrangige Priorität im Vergleich zu anderen Stadtteilen. Dem zuständigen Sozialrathaus Sachsenhausen sind durch den regelmäßigen Austausch in stadtteilbezogenen Netzwerken sowohl die engagierte Bürger:innenschaft in Oberrad als auch der Mangel an geeigneten Räumlichkeiten für niedrigschwellige Begegnungsorte bekannt. Gleichwohl sind derzeit weder städtische noch private Räume bekannt, die sich für ein solches Angebot eignen. Sollten vor Ort geeignete Räumlichkeiten identifiziert werden, ist eine finanzielle Unterstützung durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft für die Anmietung grundsätzlich denkbar. Voraussetzung hierfür ist ein tragfähiges Konzept, das die inhaltliche Ausrichtung und Organisation eines solchen Angebots darlegt. Dieses wird im Rahmen des Programms geprüft. Der Magistrat empfiehlt hierzu eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachbereich unter 51.S12.Postfach@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8244

  • Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim
    STOB 16
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 923 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Im Rahmen der Untersuchungen zum GVP-Schiene 2035+ wurde auch eine Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 von Bornheim über die Wächtersbacher Straße bis zur neuen S-Bahn-Station Fechenheim (Verknüpfung mit dem Regionalverkehr) geprüft. Für diese Maßnahme (GVPNr. U-029) zeigen die verkehrlichen Ergebnisse, dass der Wegfall der Direktverbindung Enkheim - Bornheim erhebliche Nachteile verursacht. Demgegenüber fällt der Nutzen des Umsteigeknotens S-Bahn / U-Bahn in Fechenheim gering aus, da die über Fechenheim beziehungsweise die U4 zusätzlich erreichbaren Ziele die Nachteile in der Relation Enkheim - Bornheim nicht aufwiegen. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7973

  • Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+
    STOB 16
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 924 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ Zur Optimierung des Schienenanbindung von Bergen-Enkheim wurden im GVP-Schiene 2035+ verschiedene Vorhaben geprüft, darunter die vom Ortsbeirat angeführten Maßnahmen U-016 und U-027, U-022 sowie T-026 a/b. Da die Grobbewertung hinsichtlich der Anbindung von Bergen kein eindeutiges Ergebnis lieferte und die modellgestützte Untersuchung auf eine Maßnahme beschränkt war, wurden die Maßnahmen U-016 und U-022 stellvertretend für die übrigen Varianten ausgewählt, da mit ihnen der größte absolute Nutzen erzielt werden kann. Zur abschließenden Festlegung der Schienenanbindung von Bergen werden gemäß Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 29.01.2026, § 7132 (Ziffer II.4. des M 210) eine vertiefende sowie vergleichende Variantenuntersuchung zur Bestimmung der besten Trasse durchgeführt. Zur Regionaltangente Ost (RTO) führt der RMV entsprechend dem Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 11.01.2024, § 4997 Ziffer 1, derzeit eine ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten durch. Die im GVP verwendete Formulierung "Weiterverfolgung" ist in diesem Zusammenhang als Hinweis auf die grundsätzliche strategische Relevanz der Maßnahme zu verstehen, nicht als Empfehlung für eine konkrete Trasse. Sobald die Ergebnisse der RMV-Prüfung vorliegen, wird der Magistrat ausführlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7971

  • Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-Bahn Haltestelle
    STOB 15
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 925 Betreff: Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-Bahn Haltestelle Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2026, OM 7931

  • Vorlage eines Zeitplans zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Wiener Straße 13 - Gruneliusschule
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 926 Betreff: Vorlage eines Zeitplans zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Wiener Straße 13 - Gruneliusschule Für die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme an der Gruneliusschule wird zum aktuellen Planungsstand wie folgt Stellung genommen: Der Beginn des Teilabbruchs ist vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassungen sowie der Fertigstellung und des Umzugs der Auslagerung (KIZ) - vorrausichtlich für den Zeitraum Herbst bzw. Ende 2026 bis Ende Frühjahr 2027 geplant. Die Ausschreibung und Vergabe sind für Herbst 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für März 2027 angesetzt, mit einer geplanten Bauzeit bis Ende 2029. Die Durchführung der Geothermiearbeiten ist für Februar/März 2027 vorgesehen. Die Fertigstellung, Einrichtung sowie der Umzug sind für Frühjahr 2030 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8241

  • Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 927 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren Die Sanierung der Holzhausenschule wurde durch den Magistrat offiziell eingeleitet. Derzeit wird das europaweite Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Planungsteams vorbereitet. Nach dessen Abschluss, der für Ende dieses Jahres vorgesehen ist, kann das Planungsteam seine Arbeit aufnehmen. Im Rahmen der Planung wird ein umfassendes Gesamtkonzept erarbeitet. Dieses soll sowohl die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes als auch die Anforderungen an eine moderne Schule mit entsprechenden Sportangeboten berücksichtigen. Eine verlässliche Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sanierung ist aktuell noch nicht möglich. Diese kann erst nach Vorliegen und Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage getroffen werden. Die Anmeldung der hierfür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel ist frühestens für den Haushalt 2028 möglich. Vor diesem Hintergrund ist auch mit der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage im Jahr 2028 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343

  • Nied: Akute bauliche Notlage an der Niddaschule - Sofortmaßnahmen und verbindlicher Zeitplan
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 928 Betreff: Nied: Akute bauliche Notlage an der Niddaschule - Sofortmaßnahmen und verbindlicher Zeitplan Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Heizungsanlage im Pavillon wurde im Februar 2026 instandgesetzt und ist wieder funktionsfähig. Grundsätzlich werden Reparaturen unmittelbar nach Bekanntwerden des Mangels beauftragt. Bei der Durchführung und Behebungsdauer ist das Fachamt allerdings auf externe Fachfirmen angewiesen. Um einen erneuten Ausfall in der kommenden Heizperiode zu vermeiden, wurde eine vorsorgliche zusätzliche Prüfung der Leitungen beauftragt. Zu 2.: Aktuell findet eine bauliche Zustandsbewertung des Pavillons durch ein Fachbüro statt. Bisher wurden keine wesentlichen Mängel an der Bausubstanz oder Statik festgestellt. Sobald die Betrachtung abgeschlossen ist, wird die Umsetzung notwendiger Bauunterhaltsmaßnahmen veranlasst. Zu 3.: Zur Beurteilung der baulichen Erweiterungsoptionen wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Aktuell befindet sich das Ergebnis und die Möglichkeit der Umsetzung in Prüfung. Nach Abschluss der Prüfung und dem Vorliegen der Finanzierung kann eine zeitliche Prognose getroffen werden. Zu 4.: Die Erweiterung der Essensversorgung ist in der aktuell sich in Prüfung befindlichen Machbarkeitsstudie enthalten. Um eine adäquate Essensversorgung bis zur erfolgten Erweiterung der Schule abzubilden, werden mehrere Anmietungsmöglichkeiten von externen Räumlichkeiten für eine Essensversorgung in der Nähe geprüft. Die integrierte bzw. multifunktionale Nutzung von Räumen ist in Frankfurt am Main im Zuge der Ganztagsschulentwicklung darüber hinaus obligatorisch. Zu 5.: Siehe Antwort zu 3. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8174

  • Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 929 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249

  • Ausbau der städtischen Bibliotheken im Ortsbezirk 1 für die digitale Seniorenbildung
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 930 Betreff: Ausbau der städtischen Bibliotheken im Ortsbezirk 1 für die digitale Seniorenbildung Der Ortsbezirk 1 regt den Ausbau der digitalen Senior*innenbildung in der Stadtbücherei Frankfurt am Main an. Der Magistrat hält grundsätzlich eine digitale Bildung für Senior*innen für wichtig. Die Stadtbücherei bietet hier bereits Einiges an. In dem Bereich des Ortsbezirks 1 liegen die Zentralbibliothek und die Stadtteilbibliothek Gallus. Im Einzelnen nimmt der Magistrat zu den fünf Punkten des Antrags in Bezug auf diese beiden Bibliotheken wie folgt Stellung: Zu (1) In der Zentralbibliothek werden vielfältige Angebote für die Zielgruppe, auch im digitalen Bereich, unterbreitet. Sie kann, ebenso wie in geringerem Umfang auch die Stadtteilbibliothek Gallus, grundsätzlich als Lern- und Anlaufstelle für digitale Bildungsangebote für Senior*innen ausgebaut werden, etwa durch weitere Veranstaltungsformate zur Stärkung von Medienkompetenz. Hierfür wären räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen nötig. Zu (2) Seit 2023 bietet die Zentralbibliothek bereits die offene Sprechstunde "Café Digital der Malteser" an. Dort werden in Einzelsettings ältere Menschen rund um Fragen zu digitalen Themen beraten. Die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" hat das Malteser Café Digital zum Di@-Lotsen-Stützpunkt ernannt. Weitere Veranstaltungsformate zu Themen, wie KI & Fake News, 3D-Druck oder Robotics, finden in der Zentralbibliothek regelmäßig und in der Stadtteilbibliothek Gallus gelegentlich statt; in der Zentralbibliothek mitunter auch exklusiv für Senior*innen. Zudem bietet die Stadtbücherei im Format "Onleihe & Co" eine Sprechstunde zu den E-Medien an, um im Einzelsetting Fragen zu den digitalen Angeboten der Stadtbücherei (z. B. E-Books, Streamingdienst, PressReader) zu beantworten. Die Stadtbücherei entwickelt ihre Angebote stetig weiter. Zu (3) Um die Angebote zur digitalen Bildung älterer Menschen weiter auszubauen, wären in der Zentralbibliothek ein zusätzlicher Raum mit entsprechender technischer Ausstattung sowie personelle Kapazitäten nötig. Auch in der Stadtteilbibliothek Gallus wären zusätzliche personelle, technische und räumliche Ressourcen erforderlich. Zu (4) Aktuell läuft keine passende Ausschreibung des "DigitalPakt Alter", um finanzielle Mittel für die Zentralbibliothek und die Stadtteilbibliothek Gallus anzufragen. Die Stadtbücherei wird diese und weitere Fördermöglichkeiten im Blick behalten. Zu (5) Es besteht bereits eine erfolgreiche langjährige Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e. V. und eine enge Vernetzung mit der Frankfurter Plattform 55+. Der "Aktionstag Älterwerden" der Plattform 55+ wird in diesem Jahr erneut in der Zentralbibliothek ausgerichtet werden. Die Zentralbibliothek greift Aktionstage, wie den Digitaltag, die Codeweek oder die Aktionswochen Älterwerden, auf, um Veranstaltungen zur Stärkung digitaler Kompetenzen von Senior*innen anzubieten. Auch im Rahmen der "Tage der Industriekultur" treffen unsere Veranstaltungen zu digitalen Themen bei Senior*innen auf eine breite Resonanz. Die Stadtteilbibliothek Gallus ist ebenfalls stets offen für eine Zusammenarbeit mit Initiativen im Stadtteil, anderen Bildungsträgern oder Ehrenamtlichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1413

  • Höchst: Sachstandsbericht zur möglichen Wohnbebauung des ehemaligen Gas Union Geländes in der Kurmainzer Straße
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 931 Betreff: Höchst: Sachstandsbericht zur möglichen Wohnbebauung des ehemaligen Gas Union Geländes in der Kurmainzer Straße Zu 1a) Der Bereich des ehemaligen Gaswerksgeländes liegt fast vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 - Bahnhof Höchst, der für das Areal GI (Industriegebiet) - Gaswerk festsetzt. Beim östlichen Randbereich des Areals handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Zu 1b) Vor der Entwicklung des ehemaligen Gaswerkgeländes ist eine Sanierung des Bodens und gegebenenfalls des Grundwassers durchzuführen. Entsprechende Konzepte sind dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Prüfung und zur Genehmigung vorzulegen. Zu 1c) Die Abstimmungen mit beteiligten Behörden und sonstigen Akteuren sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden im weiteren Verlauf des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens fortgesetzt. Zu 1d) Nach einer überschlägigen Grobplanung für die Durchführung von Wettbewerb und Bebauungsplanverfahren könnte ab Ende 2029 Planungsrecht für das neue Quartier vorliegen. Zu 2) Grundsätzlich ist eine Bebauung im Geschosswohnungsbau unter Integration von gewerblichen und sozialen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen, denkbar. Dies entspricht der Umgebung, in der auch jetzt schon diese Nutzungen und Gebäude vorhanden sind. Gemäß des Baulandbeschlusses werden neue Wohngebiete von der Stadt Frankfurt nur noch geplant, wenn die Entwickler sich bereit erklären mindestens 30% geförderten Wohnungsbau zu errichten. Zudem ist vorgesehen einen Anteil von 15% der neu entstehenden Wohnbauflächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8149

  • Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 932 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" (II) Der Magistrat misst dem Erhalt und einer perspektivischen Wiedernutzung des historischen Gebäudes des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" grundsätzlich Bedeutung bei. Gleichwohl sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt durch die geltende Rechtslage sowie die Zuständigkeitsabgrenzung der beteiligten Fachämter begrenzt. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. Aktuell finden beim Magistrat keine Gespräche mit der Eigentümerin zur Sanierung oder zukünftigen Nutzung des Gebäudes statt. Anlass für ein aktives Tätigwerden besteht derzeit nicht, da keine Anhaltspunkte für schwerwiegende bauliche Mängel oder eine Gefährdung des Kulturdenkmals vorliegen. Unabhängig hiervon steht der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung und ist bereit, bei einer entsprechenden Initiative der Eigentümerin oder bei konkreten Anlässen einen Dialog zu führen und zu begleiten. Zu 2. Die Entwicklung konkreter Nutzungskonzepte ist grundsätzlich die Aufgabe der Eigentümerin. Vom Magistrat können keine eigenständigen Nutzungskonzepte vorgegeben werden. Sollte die Eigentümerin tragfähige und genehmigungsfähige Nutzungsideen vorlegen, wird die Magistrat diese konstruktiv begleiten. Zu 3. Grundsätzlich bestehen insbesondere im Bereich der Denkmalpflege Fördermöglichkeiten. Die Eigentümerin hat die Möglichkeit, entsprechende Zuwendungsanträge für denkmalgerechte Maßnahmen zu stellen. Das Denkmalamt steht hierbei für Beratung und Vorabstimmungen zur Verfügung. Zu 4. Eine aktive Moderation oder Koordinierung zwischen der Eigentümerin und potenziellen Investoren, Initiativen oder Trägern gehört nicht zu den originären Aufgaben des Denkmalamtes oder der Bauaufsicht. Der Magistrat ist jedoch grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend tätig zu werden, sofern entsprechende Initiativen oder konkrete Projektansätze an ihn herangetragen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8239

  • Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)
    STOB 4
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 933 Betreff: Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) Zu 1.: Dem Magistrat sind zu dieser Thematik einzelne Beschwerden, die an ihn herangetragen wurden, sowie Stellungnahmen der ABG Frankfurt Holding und von der Stadtpolizei aufgenommene Vorgänge bekannt. Darüber hinaus hat der Magistrat Kenntnis davon, dass beklagte Abschleppvorgänge durch das Amtsgericht Frankfurt als rechtmäßig anerkannt wurden (s. Antwort zu 3.). Gerichtlich festgestellte durch die ABG veranlasste unrechtmäßige Abschleppvorgänge sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu 2.: Nach den vorliegenden Informationen werden die Fahrzeuge zumeist im Bereich von Eingängen, Zufahrten oder Zugängen zu Mülltonnensammelplätzen geparkt. In diesen Konstellationen liegt eine gemäß § 858 BGB Verbotene Eigenmacht vor, gegen die sich die Besitzer:innen nach § 859 BGB selbst erwehren dürfen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 3 StVO das Parken vor abgesenkten Bordsteinen rechtswidrig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wird ein Fahrzeug unter Missachtung dieser Regelungen, etwa vor abgesenkten Bordsteinen, in Feuerwehrzufahrten oder vergleichbaren Bereichen geaprkt, stellt dies eine Besitzstörung gemäß § 858 BGB dar, die der Berechtigte - hier die ABG - nach § 859 Abs. 1 BGB beseitigen darf. Zur Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit, insbesondere zu Mülltonnen sowie zur Sicherstellung von Rettungswegen und der Verkehrssicherheit, wird die ABG als berechtigt angesehen, rechtswidrig parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Zu 3.: Dem Magistrat sind nur Abschleppvorgänge bekannt, die durch Amtsgerichte (Frankfurt und Bad Homburg) als rechtmäßig anerkannt wurden. Eine eigenständige Prüfung beziehungsweise weitergehende rechtliche Bewertung oder verbindliche Aussage zur Rechtslage kann der Magistrat nicht vornehmen; die Prüfung entsprechender Sachverhalte obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Zu 4.: Da es sich um eine zivilrechtliche Frage handelt, hat der Magistrat nur sehr begrenzt Handlungsmöglichkeiten. Der Magistrat hält es für sinnvoll, Parkverbote eindeutig und leicht sichtbar zu beschildern. Zugleich liegt es in der Verantwortung von Fahrzeughalter:innen, darüber informiert zu sein, dass das Parken vor abgesenkten Bordsteinen rechtswidrig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Abgesenkte Bordsteine dienen insbesondere dazu, dass Mülltonnen geleert und Feuerwehrzufahrten sowie Rettungswege genutzt werden können. Zu 5.: Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7832

  • Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich?
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 934 Betreff: Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich? Aus Sicht des Magistrats bestehen baurechtlich keine Bedenken gegen eine Nutzung des genannten Grundstücks als PKW-Parkraum. Die Entscheidung, das Grundstück als PKW-Parkplatz zur Verfügung zu stellen und das Parken darauf zu dulden, obliegt jedoch dem Eigentümer. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Duldung des Eigentümers hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8208

  • Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichen
    STOB 1
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 935 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichen Das Grünflächenamt erarbeitet zurzeit einen Vorentwurf für die Gestaltung des Anni-und-Erwin-Levi-Platzes. Die Planung wird die aktuellen Anforderungen an klimaangepasste Plätze berücksichtigen. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Quartiersplatzes wird angestrebt, die Planung zeitnah fortzuführen. Sobald ein ämterübergreifend abgestimmter Plan vorliegt, soll dieser dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Die Räumung der Baustelleneinrichtungsfläche ist nach Auskunft des Projektentwicklers für ca. Ende 2026 vorgesehen. Der Projektentwickler hat sein Interesse bekundet, gegebenenfalls temporäre Maßnahmen zur Bespielung des Platzes nach seiner Freimachung einzubringen. Zwischenzeitlich wurde die Platzfläche nach Anni und Erwin Levi benannt. Mit der Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt Nr. 38 vom 16.09.2025 wurde die Benennung auch förmlich umgesetzt. Die Benennung erfolgte aus Gründen der Ehrung und des Gedenkens an Erwin Levi, der als Jude von den Nationalsozialisten ermordet wurde und seine Frau Anni Levi, die trotz erlebten Unrechts ihre Kinder im Zeichen der Versöhnung erzog. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7169

  • Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener Wehr
    STOB 7
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 936 Betreff: Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener Wehr Vorläufige Stellungnahme: Neben dem Magistrat signalisiert auch die Autobahn GmbH Bereitschaft, eine pragmatische Lösung zu einer anforderungsgerechten Instandsetzung des Weges herbeizuführen. Sobald die grundstücksrechtlichen Rahmenbedingungen einvernehmlich vertraglich geregelt sind, wird der Magistrat die Planung und Umsetzung der Maßnahme in die Wege leiten. Der Magistrat ist daher zuversichtlich, dass das besagte Teilstück in absehbarer Zeit in einen ganzjährig wetterbeständigen Zustand gebracht werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1871

  • Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der Radilostraße
    STOB 7
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 937 Betreff: Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der Radilostraße Die Stadtpolizei hat im Zeitraum vom 27.03.2026 bis 13.04.2026 gezielte Kontrollen im Bereich der Radilostraße und der angrenzenden Straßen durchgeführt. In keinem Fall wurden Müllablagerungen vorgefunden. Darüber hinaus haben die Bediensteten alle dort ansässigen Gewerbebetriebe einer gezielten Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen ihrer Sondernutzungserlaubnis unterzogen. Hierbei konnten drei Überbauungen festgestellt werden, die jeweils zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geführt haben. Während der Kontrolle haben sich keine Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum befunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8268

  • Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer
    STOB 7
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 938 Betreff: Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer Weder das Bundesjagdrecht noch das Hessische Jagdrecht schreiben Hinweise auf Jagden oder die angeregte Kennzeichnung von jagdausübenden Personen vor. Daher könnten die geforderten Hinweise und Kennzeichnungen behördlich nicht angeordnet werden. Der Magistrat wird jedoch die Bitte des Ortsbeirats an die Jagdpächter im Bereich der Nidda weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8270

  • Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimieren
    STOB 8
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 939 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimieren Die Steuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt wird vollverkehrsabhängig betrieben. Im Ruhezustand erhält die Hauptrichtung ein Grünsignal. Die Verkehrsströme der Nebenrichtungen und Fußgänger:innen über die Hauptrichtung erhalten ihr Freigabesignal nur bei Anforderung über die zugeordneten Detektoren. Die Gründauer der KFZ-Verkehrsströme wird entsprechend dem Verkehrsaufkommen, das über Bemessungsdetektoren erfasst wird, bis zu einer einstellbaren maximalen Zeit verlängert. Die in der Anregung beschriebenen Erscheinungen, dass Verkehrsströme freigeschaltet werden, obwohl sich dort kein Fahrzeug befindet, lässt sich nicht gänzlich verhindern. Ausgelöst werden diese Schaltungen meist durch die Erfassung von Fahrzeugen, die nicht spurgenau fahren und dabei benachbarte Detektoren auslösen. Insbesondere Detektoren, die auch Fahrräder erkennen müssen, wie bei der Linksabbiegespur in der Ernst-Kahn-Straße, erfordern eine relativ geringe Ansprechschwelle. Eine gemeinsame Freigabe der Verkehrsströme "In der Römerstadt" würde für Fußgänger:innen die Querung der Straße an dieser Stelle verlängern. Nicht zuletzt wegen der benachbarten Römerstadtschule sieht der Magistrat von einer Änderung der Steuerung ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8043

  • Raser in verkehrsberuhigten Straßen bremsen
    STOB 8
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 940 Betreff: Raser in verkehrsberuhigten Straßen bremsen Die Franziska-Kessel-Straße ist ordnungsgemäß als verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen (VZ) 325-1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beschildert. Die VZ wurden sogar beidseitig zur besseren Verdeutlichung in der Vergangenheit ergänzt. Weitere Markierung oder Beschilderung würde dem Grundgedanken der StVO, mit Beschilderung und Markierungen sparsam vorzugehen, nicht Rechnung tragen (gemäß Randnummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu den §§ 39 bis 43: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen."). Daher hat sich der Einbau von Fahrbahnschwellen zur Verkehrsberuhigung nicht bewährt. Gerade in Wohngebieten beschweren sich Anwohner:innen über den Lärm, der durch den motorisierten Verkehr verursacht wird. Das liegt an den springenden Ladungen bei Lieferfahrzeugen sowie den Beschleunigungs- und Bremsgeräuschen im Allgemeinen. Bodenschwellen sind zudem eine Gefahrenquelle für den Radverkehr. Eine Geschwindigkeitskontrolle in der Franziska-Kessel-Straße wurde durchgeführt. In einem Zeitraum von einer Stunde wurden lediglich vier Fahrzeuge erfasst, wovon eines eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich aufwies. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen außerdem zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8040

  • Informationskasten für Fechenheim Nord
    OFOB 11
    17.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 12/11 Betreff: Informationskasten für Fechenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Prüfung und Genehmigung für die Installation eines wetterfesten Informationskastens für Fechenheim Nord an der Außenwand des Kindertagesstätte St. Hildegard zu veranlassen. Begründung: Im Gegensatz zu Fechenheim Süd verfügt Fechenheim Nord über keine Einkaufsstraße, entlang der Informationen verbreitet oder Plakate angebracht werden können. Dadurch bleibt vielen Bürgerinnen und Bürgern des nördlichen Teils von Fechenheim Informationszugang verwehrt (Termine, Präventions-, Bildungs- oder Kulturangebote bleiben unbemerkt). Trotz aller Bemühungen erschwert das Fehlen einer Anlaufstelle wie Alt-Fechenheim die Verbreitung niedrigschwelliger Informationen, was insbesondere Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang benachteiligt. Ein gut sichtbarer Infokasten an der Außenwand der Kindertagesstätte St. Hildegard Cassellastraße 2, 60386 Frankfurt am Main, würde eine barrierefreie Informationsvermittlung für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Der Standort am Kindergarten ist öffentlich zugänglich, gut sichtbar und liegt auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle sowie direkt an der Ampel. Form und Technik: Wetterfester Infokasten aus robustem Material (z. B. Aluminium/Kunststoff), mit klarem, großem Vor- und Rückenteil, Sichere Befestigung, Vandalismus-resistente Konstruktion Verantwortlicher Ansprechpartner: OBR/ Patenschaft Genehmigungen: Zustimmung der Gebäudeeigentümerin Anlage: Platzierung des Kastens Hinweiskarten Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 132 2026 Die Vorlage OF 12/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder an der Ankergasse
    OFOB 11
    17.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 16/11 Betreff: Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder an der Ankergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Prüfung und Genehmigung einer neuen und geänderten Platzierung der Verkehrsschilder an der Ankergasse durchzuführen Begründung: Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich/Fußgängerzone" befindet hinter dem Bücherregal bzw. zwischen dem Altglascontainer und der Mülltonne. Das Schild "Durchfahrt verboten" zeigt irreführend zu Alt Fechenheim und das Schild 30er Zone befindet sich zu weit in den Straßenverlauf hinein. Die ungünstige Position der Schilder führt dazu, dass sie übersehen bzw. zu spät gesehen werden oder für als nicht relevant für die Fahrstrecke erachtet werden. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen. Fahrzeugführer auf der Straße Alt-Fechenheim, die in Richtung Mainkur-Bahnhof fahren, sehen die Beschilderung in der Regel nicht und fahren mit erhöhter Geschwindigkeit in die Gasse hinein. Auf der beengten Straße kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen und gefährlichen Situationen, da dort die Lieferfahrzeuge der Post abgestellt werden. Die Positionierung der Schilder vor dem Bücherregal dient dazu, die Fußgängerzone, das Durchfahrverbot und die 30er-Zone zu verdeutlichen, die Verkehrssituation zu verdeutlichen und die anderen Verkehrsteilnehmer vor den potenziellen Gefahren zu schützen. Anlage: Hinweiskarten Bilder Google Maps. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 448 2026 Die Vorlage OF 16/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Blitzeranlage an der Kreuzung Homburger Landstraße / Friedberger Landstraße
    OFOB 10
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 18/10 Betreff: Blitzeranlage an der Kreuzung Homburger Landstraße / Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in o. g. Kreuzung hinter der Fahrradspur stadtauswärts eine Blitzeranlage anbringen kann, um Rotlichtverstöße ahnden zu können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Für Radfahrende ist es oft gefährlich, von der Friedberger Landstraße (stadtauswärts) links in die Homburger Landstraße abzubiegen. Das liegt an mehreren gefährlichen Situationen, die durch Autofahrerende verursacht werden: - Missachten roter Ampeln: Autos in Richtung Bad Vilbel ignorieren häufig ihre rote Ampel. Oft beschleunigen die Fahrer sogar noch, obwohl bereits seit einigen Sekunden Rot ist. - Gefährdung an der Fußgängerampel: Diese Autos fahren in der Folge auch über die rote Fußgängerampel direkt um die Ecke an der Friedberger Warte. - Illegales Abbiegen: Gleichzeitig biegen Autos aus der Homburger Landstraße verbotswidrig links über die Schienen auf die Friedberger Landstraße (Richtung Bad Vilbel) ab. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 104 2026 Die Vorlage OF 18/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

  • Höchst: Dringlicher Antrag: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita KarlBlumAllee – erhöhte Gefährdung durch Kfz Verkehr und mündenden Fußgängertunnel
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 20/6 Betreff: Höchst: Dringlicher Antrag: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee - erhöhte Gefährdung durch Kfz Verkehr und mündenden Fußgängertunnel Die Kombination aus den nachfolgenden Punkten führt zu einer akuten Gefährdungslage, die dringend entschärft werden muss: schnellem Kfz-Verkehr unübersichtlicher Tunnelausmündung Querungsbedarf von Kita-Kindern illegal parkenden Fahrzeugen engem Straßenraum Baustelle der Regionaltangente West (RTW) Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen, dass der Magistrat dringend gebeten wird, den verkehrsberuhigten Abschnitt Straßenabschnitt vor der Int. Kita Karl-Blum-Allee in der Karl-Blum-Allee 5-9 kurzfristig umzugestalten. Dies umfasst z.B.: Markierung der Spielstraße als solche, da bisher nur ein Spielstraßenschild aufgestellt wurde, das leider sehr schnell übersehen werden kann, da die Spielstraße als Durchfahrtsstraße nur ca. 50 m beträgt. bauliche Maßnahmen wie z. B. Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen und ein Zebrastreifen direkt nach dem Ausgang des Fußgänger- und Radtunnels, über den nach Aussage der Kita-Leiterin die meisten Kinder gebracht werden. zusätzliche Straßenmarkierung "Achtung Kinder" Prüfung der Einrichtung einer Einbahnstraße Über die Ergebnisse der Prüfung, sowie einen möglichen Zeitplan bitten wir den Magistrat basierend auf §4, Absatz 10, Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in der August Sitzung dem Ortsbeirat zu berichten! Begründung: Vor der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen mit häufig überhöhten Geschwindigkeiten. Die Situation wird zusätzlich verschärft, da ein Fußgänger- und Radtunneltunnel direkt auf diese Straße mündet. Dieser Tunnel wird täglich von Kindern, Eltern, Schulkindern und älteren Menschen genutzt. Personen, die aus dem Tunnel treten, haben eingeschränkte Sicht, während Autofahrer die plötzlich auftauchenden Fußgänger oft erst sehr spät wahrnehmen. Zusätzlich befindet sich direkt vor der Kita die Baustelle für den Bau der Regional Tangente West. Auch die nahe gelegene Varisano Klinik, die von Parkplatzsuchenden benutzt wird, hat das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich erhöht. Dadurch wird die Situation besonders verschärft, da die Autofahrer*innen sich einen Überblick über die Gesamtsituation machen müssen. Dieser Bereich wird ebenfalls als "Schleichweg" für Ortskundige verwendet. Eine gut Sichtbare Verkehrsberuhigung ist daher zwingend erforderlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und den Bereich der Kita sowie den Tunnelzugang zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2026 Die Vorlage OF 20/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen SPD und AfD (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofs
    OFOB 6
    17.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 21/6 Betreff: Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofs Vorgang: OM 1099/21 OBR 6; OM 5351/24 OBR 6; OM 7740/25 OBR 6; ST 560/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen in Bezug auf ST 560 vom 23. März 2026 zu beantworten: Laut Stellungnahme soll eine denkmalgerechte Sanierung in Zusammenarbeit mit dem Magistrat erfolgen. Wie weit ist der Projektstand und welche Bauteile sollen bei der Sanierung berücksichtigt werden? Die aufgestellten Gerüste dienen zur Absicherung der Verkehrssicherheit im Bahnhofgebäude aufgrund der schadhaften Dachkonstruktion. Wie gestaltet sich der Zeitplan der Dachsanierung und wann ist mit einem Abschluss dieser bei Entfernung der Gerüste zu rechnen? Mehrfach hat der Ortsbeirat gefordert, über die aktuellen Sachstände des Objekts informiert zu werden. Aus der jüngsten Stellungnahme ist ersichtlich, dass dem Planungsdezernent bereits im Jahre 2024 eine Studie mit möglichem Nutzungskonzept vorgestellt wurde. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Was ist Gegenstand der Studie? Kann der Ortsbeirat ebenfalls über das potenzielle Nutzungskonzept der Studie in Kenntnis gesetzt werden? Wie kann dabei der Wunsch des Ortsbeirats berücksichtigt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Ideen zur Gestaltung der Immobilie (insbesondere Innenraum) miteinbringen können? Welche Vorteile bringt die Freigabe der HOAI-Planungsphasen 1-2? Welcher zeitliche Horizont wird durch die potenzielle Bundesförderung angestrebt? Begründung: Mit OM 1099 vom 23. November 2021, OM 5351 vom 16. April 2024 hatte der Ortsbeirat darauf gedrängt, eine Attraktivitätssteigerung des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofes zu erzielen. Dabei wurde immer wieder der Wunsch geäußert auch die Ansiedlung von Unternehmen zu prüfen und bei der Gestaltung Ideen der Bevölkerung miteinzubeziehen. In den Anträgen wurde zudem seitens des Ortsbeirats immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass eine transparente Darstellung der laufenden Verfahrens-, Planungsschritte gewünscht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1099 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5351 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7740 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 560 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 22 2026 Die Vorlage OF 21/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Europaviertel Frankfurt am Main: Verschattungsmaßnahmen
    OFOB 1
    17.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 22/1 Betreff: Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Europaviertel Frankfurt am Main: Verschattungsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Frankfurter Europaviertel zu entwickeln und umzusetzen. Konkret wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass auf dem Tel-Aviv-Platz wirksame, saisonale Verschattungsmaßnahmen installiert werden, um den Platz auch während sommerlicher Hitzeperioden als attraktiven, belebten und gesundheitlich unbedenklichen Aufenthaltsort zu erhalten. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist aufgrund seiner überwiegend versiegelten und schattenarmen Gestaltung in den Sommermonaten nur eingeschränkt als Aufenthaltsort nutzbar. Hitzeperioden, die im Zuge des Klimawandels in Frankfurt am Main nachweislich häufiger, länger und intensiver auftreten, verschärfen diese Situation. Die Stadt Frankfurt hat den Anspruch, ihren Bürgerinnen und Bürgern attraktive, nutzbare öffentliche Räume zu bieten. Diesem Anspruch wird der Tel-Aviv-Platz im Sommer derzeit nicht gerecht. Es ist Aufgabe der Stadt, hier aktiv gegenzusteuern und den Platz durch gezielte Maßnahmen ganzjährig als lebendigen Mittelpunkt des Europaviertels zu erhalten. Zwar wurden in den vergangenen Jahren bereits temporäre begrünte Sitzbänke auf dem Platz installiert. Diese stellen eine begrüßenswerte Maßnahme dar, reichen jedoch weder flächenmäßig noch in ihrer kühlenden Wirkung aus, um an Hitzetagen eine spürbare Entlastung zu schaffen. Auf dem Tel-Aviv-Platz sollen in den Sommermonaten großformatige Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungskonstruktionen installiert werden. Diese sollen: in den Sommermonaten, voraussichtlich Mai bis September, aufgestellt und in den Wintermonaten fachgerecht eingelagert werden, um Witterungsschäden zu vermeiden und den Platz in den kühleren Jahreszeiten in seiner vollen Ausdehnung nutzbar zu halten, so dimensioniert und positioniert werden, dass ein erheblicher Teil der Platzfläche wirkungsvoll verschattet wird, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, begrünte oder bepflanzte Elemente integrieren, um zusätzlich zur Verbesserung des Mikroklimas beizutragen, den dauerhaften Zugang für Rettungskräfte, Feuerwehr und Ordnungsdienste jederzeit gewährleisten. Best-Practice-Beispiele Städte in Spanien, die traditionell mit extremer Hitze umgehen müssen, haben in den vergangenen Jahren wegweisende Lösungsansätze entwickelt, die als Vorbild für Frankfurt dienen können: In vielen spanischen Städten werden großflächige Textilsegel saisonal über Plätze und Straßenzüge gespannt, die den öffentlichen Raum effektiv vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und bei Bedarf wieder eingeholt werden können. Die Stadt Valladolid geht noch einen Schritt weiter und kombiniert Verschattung mit Begrünung: Bepflanzte Textilkonstruktionen überspannen dort rund 1.200 Quadratmeter Platzfläche und verbessern neben dem Mikroklima auch die Luftqualität im Straßenraum spürbar. Madrid hat auf der Puerta del Sol, einem der meistbesuchten Plätze Europas, großformatige Sonnensegel installiert und damit gezeigt, dass auch stark frequentierte und vollständig versiegelte Innenstadtplätze mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand hitzesicher gestaltet werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 183 2026 Die Vorlage OF 22/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, ein Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Frankfurter Europaviertel zu entwickeln und umzusetzen. Konkret wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass auf dem Tel-Aviv-Platz wirksame, saisonale Verschattungsmaßnahmen installiert werden, um den Platz auch während sommerlicher Hitzeperioden als attraktiven, belebten und gesundheitlich unbedenklichen Aufenthaltsort zu erhalten. Auf dem Tel-Aviv-Platz sollen in den Sommermonaten großformatige Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungskonstruktionen installiert werden. Diese sollen in den Sommermonaten, voraussichtlich Mai bis September, aufgestellt und in den Wintermonaten fachgerecht eingelagert werden, um Witterungsschäden zu vermeiden und den Platz in den kühleren Jahreszeiten in seiner vollen Ausdehnung nutzbar zu halten, so dimensioniert und positioniert werden, dass ein erheblicher Teil der Platzfläche wirkungsvoll verschattet wird, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, begrünte oder bepflanzte Elemente integrieren, um zusätzlich zur Verbesserung des Mikroklimas beizutragen, den dauerhaften Zugang für Rettungskräfte, Feuerwehr und Ordnungsdienste jederzeit gewährleisten." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Höchst: Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit durch vogelsichere Abfallbehälter
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 22/6 Betreff: Höchst: Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit durch vogelsichere Abfallbehälter Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten im Ortsbezirk die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter durch vogelsichere Abdeckungen oder Verschlusssysteme nachgerüstet werden können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Einsatz von modernen, verschließbaren Abfallbehältern sinnvoll ist, sofern eine Nachrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich erscheint. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung und einen Zeitplan zu berichten. Begründung: In mehreren Bereichen kommt es regelmäßig zu Vermüllungen rund um öffentliche Abfallbehälter, da Krähen, Tauben und andere Vögel Müll aus offenen oder unzureichend gesicherten Behältern herausziehen. Dies führt zu: einer erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes, zusätzlichem Reinigungsaufwand für den städtischen Betriebshof, Hygieneproblemen durch verstreute Essensreste, einer Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 114 2026 Die Vorlage OF 22/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz
    OFOB 1
    17.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 23/1 Betreff: Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tel-Aviv-Platz im Frankfurter Europaviertel einen dauerhaft zugänglichen öffentlichen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler Aufenthaltsort im Europaviertel und wird täglich von Anwohnerinnen und Anwohnern, Berufstätigen und Besuchern genutzt. Mit zunehmender Hitzebelastung in den Sommermonaten gewinnt die kostenlose und niedrigschwellige Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum an Bedeutung. Ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen ist eine einfache, dauerhafte und verhältnismäßig kostengünstige Maßnahme, die unmittelbar zur Gesundheitsvorsorge beiträgt und die Aufenthaltsqualität des Platzes spürbar verbessert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 184 2026 Die Vorlage OF 23/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22
    OFOB 1
    17.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 24/1 Betreff: Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) in der Europaallee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 in Frankfurt am Main wirksam und dauerhaft zu unterbinden. Ergänzend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob folgende flankierende Maßnahmen umgesetzt werden können: - Erneuerung und Verstärkung der Fahrbahnmarkierung der Sperrfläche zur besseren Erkennbarkeit, - Anbringung ergänzender Beschilderung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Abschleppgebot, - Kurzfristig verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt bis zur Umsetzung einer baulichen Lösung. Begründung: Auf der Europaallee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 befindet sich eine gekennzeichnete Sperrfläche. Wie aus der beigefügten Luftbildaufnahme (Google Maps) ersichtlich ist, handelt es sich um einen Bereich unmittelbar vor den dort ansässigen gastronomischen Betrieben. Diese Sperrfläche wird regelmäßig und wiederholt von Gästen der anliegenden Restaurants widerrechtlich als Parkfläche genutzt, obwohl das Befahren und Benutzen einer Sperrfläche ausdrücklich verboten ist und entsprechende Bußgelder nach sich zieht. Die örtliche Situation ist durch eine erhebliche Engstelle im Straßenraum der Europaallee geprägt. Falsch abgestellte Fahrzeuge auf der Sperrfläche verengen die ohnehin begrenzte Durchfahrtsbreite weiter und behindern dadurch den fließenden Verkehr in erheblichem Maße. Besonders betroffen sind breite Fahrzeuge wie Linienbusse, sowie Lastkraftfahrzeuge, die auf die volle Fahrbahnbreite angewiesen sind, um die Engstelle gefahrlos passieren zu können. Das widerrechtliche Parken führt bei Linienbussen zu vermeidbaren und vermehrt auftretenden Verspätungen und beeinträchtigt (besonders Abends) damit die Verlässlichkeit des ÖPNV in diesem Bereich der Innenstadt unmittelbar. Allein auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zu vertrauen, hat bislang keine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirkt. Es bedarf daher einer baulichen Sicherung, die das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen strukturell verhindert. Der Ortsbeirat schlägt vor, 1. dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Errichtung von fest verankerten Pollern oder vergleichbaren Absperrelementen auf der betreffenden Sperrfläche prüft und anordnet. Die Poller sollen dabei so positioniert und dimensioniert werden, dass: das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche baulich wirksam unterbunden wird, 2. der fließende Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeuge mit breitem Radstand wie Linienbusse und Lastkraftfahrzeuge, weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt, 3. die Anforderungen an Barrierefreiheit und Sichtbarkeit erfüllt werden, 4. Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr der Zugang im Einsatzfall jederzeit gewährleistet bleibt, etwa durch die Verwendung von Absperrpfosten mit Dreikantschloss. Anlage 1: Luftbild der Sperrfläche Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 185 2026 Die Vorlage OF 24/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) in der Europaallee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 in Frankfurt am Main wirksam und dauerhaft zu unterbinden. Ergänzend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob folgende flankierende Maßnahmen umgesetzt werden können: - Erneuerung und Verstärkung der Fahrbahnmarkierung der Sperrfläche zur besseren Erkennbarkeit, - Anbringung ergänzender Beschilderung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Abschleppgebot, - kurzfristig verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt bis zur Umsetzung einer baulichen Lösung. Der Ortsbeirat schlägt vor, 1. dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Errichtung von fest verankerten Pollern oder vergleichbaren Absperrelementen auf der betreffenden Sperrfläche prüft und anordnet. Die Poller sollen dabei so positioniert und dimensioniert werden, dass das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche baulich wirksam unterbunden wird, 2. der fließende Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeuge mit breitem Radstand wie Linienbusse und Lastkraftfahrzeuge, weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt, 3. die Anforderungen an Barrierefreiheit und Sichtbarkeit erfüllt werden, 4. Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr der Zugang im Einsatzfall jederzeit gewährleistet bleibt, etwa durch die Verwendung von Absperrpfosten mit Dreikantschloss." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung Bonames
    OFOB 10
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 25/10 Betreff: Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung Bonames Der Magistrat wird gebeten, im Gelände des KGV einen Hundekotbeutelspender nebst Papierkorb aufzustellen. Begründung: Die Bürger*innen gehen gerne im Gelände des KGV spazieren und vergessen dabei oft die Ausstattung für den Hundekot. Der KGV würde sich über einen Spender freuen, welcher an den Schilderpfosten an den äußeren Ecken angebracht werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 106 2026 Die Vorlage OF 25/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677
    OFOB 6
    17.05.2026 · CDU, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 25/6 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße - Reaktion auf die Stellungnahme ST 677 Vorgang: OM 7722/25 OBR 6; ST 677/26 Mit der Stellungnahme ST 677 vom 07. April 2026 reagiert der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirats 6 zur Parksituation in der Marienberger Straße. Die Stellungnahme beantwortet wesentliche Fragestellungen des Ortsbeirats zu OM 7722 vom 25. November 2025 jedoch nur unzureichend und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung der straßenverkehrsrechtlichen Ausgangslage. Insbesondere bleibt die Fragestellung der Entwidmung eines Gehwegs offen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung könnte die Entwidmung eines Gehwegs durch Änderung des Bebauungsplans umgesetzt und somit das beidseitige Parken durch Anbringung eines Hinweisschildes straßenrechtlich bei Einhaltung der zitierten Gehweg- und Fahrbahnbreiten ermöglicht werden. Darüber hinaus forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf, entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen, die den hohen Parkdruck insbesondere in den Abendstunden mildern. Eine Antwort hierzu steht ebenfalls aus. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wurden zwischenzeitlich alternative Parkkonzepte geprüft? Als Beispiel könnte hierbei seitens des Magistrats die Einbeziehung des Einzelhandels angeführt werden (ähnlich wie auf dem Nettoparkplatz im Stadtteil Nied) sowie die abendliche Öffnung des Parkhauses Saalbau Sossenheim außerhalb von Veranstaltungen. Inwieweit wurde die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Entwidmung eines Gehwegs geprüft, um ein beidseitiges Parken bei Einhaltung der angeführten Geh- und Fahrbahnbreiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen? Warum wurde das Halteverbot angeordnet, obgleich seit Monaten die Beantwortung des Mobilitätskonzeptes Sossenheim aussteht? Antragsteller: CDU SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7722 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 677 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2026 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1 und 3: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2: CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den Baumaßnahmen
    OFOB 6
    17.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 26/6 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den Baumaßnahmen Vorgang: OM 6504/25 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, über den Stand zu OM 6504 zu berichten. Die Anregung sieht vor, mit minimalem Aufwand an fünf Stellen im Sossenheimer Unterfeld einen größtmöglichen Schutz für den renaturierten Bereich der Nidda zu erreichen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, darüber zu berichten, wann die gefällten Bäume für die erforderlichen Maßnahmen der Renaturierung durch Aufforstung wieder ersetzt werden. Begründung: Die Nidda mit den angrenzenden Bereichen des Niedwalds und des Sossenheimer Unterfelds ist ein Naherholungsgebiet von großer Bedeutung für die Menschen im Frankfurter Westen. Der Schutz der Renaturierung und die Aufforstung - z. B. an den Stellen, an denen die beiden neuen Brücken stehen - sind noch offene Punkte beim Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6504 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2026 Die Vorlage OF 26/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reparatur beschädigter Glascontainer auf der Frankenallee vor dem Haus Gallus
    OFOB 1
    17.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 28/1 Betreff: Reparatur beschädigter Glascontainer auf der Frankenallee vor dem Haus Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Glascontainer im Ortsbezirk zeitnah instand zu setzen und die Funktionsfähigkeit der Sammelcontainer sicherzustellen. Insbesondere soll geprüft werden, 1. ob an dem betroffenen Standorten nicht nur Schäden an der Oberfläche der Verkleidungen sondern auch am Fundamenten vorliegen, 2. ob durch die Beschädigungen Gefahren für Passantinnen und Passanten entstehen. Begründung: Auf der Frankenallee befinden sich mehrere Unterflur-Glascontainer, die sichtbare Beschädigungen und Gebrauchsspuren aufweisen. An diesen Containern sind Teile der Verkleidung beschädigt, weswegen jetzt ein Loch an der Stelle klafft. Beschädigte Sammelcontainer beeinträchtigen nicht nur die Stadtsauberkeit, sondern können auch die sichere Nutzung der Anlagen erschweren. Zudem besteht die Gefahr weiterer Beschädigungen durch mangelnde Instandhaltung. Insbesondere an der Stelle vor der Schule Günderrodeschule stellt diese Situation eine besondere Gefahr dar, weil Kinder auf dem Schuldweg oder beim Laufen auf der Frankenallee hängen bleiben können und sich verletzen könnten. Eine zeitnahe Reparatur trägt zur Sicherung des öffentlichen Raums, zur Funktionsfähigkeit der Altglassammlung sowie zur Verbesserung der Stadtsauberkeit bei. Anlage 1: Frankenallee, Haus Gallus (Foto: Leonhard Frimmersdorf) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP (= Annahme); 2 GRÜNE und AfD (= Enthaltung)

  • Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos
    OFOB 6
    17.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2026, OF 28/6 Betreff: Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Dem Ortsbeirat wurden Informationen bekannt, dass der Jugendtreff Kosmos aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Fachamtes geschlossen werden soll. Es drängen sich folgende Fragen auf: Soll der Jugendtreff geschlossen werden? Wann soll die Schließung erfolgen? Welche Gründe liegen der Schließung zugrunde? Wie wird seitens des Magistrats sichergestellt, dass das Betreuungsangebot im Stadtteil fortgeführt wird? Wie sollen die Räumlichkeiten künftig werden? Begründung: Der Jugendtreff Kosmos erfüllt seit vielen Jahren eine wichtige soziale, pädagogische und integrative Funktion im Stadtteil. Er bietet Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für Begegnung, Freizeitgestaltung, Bildung und persönliche Entwicklung. Besonders hervorzuheben ist dabei die kontinuierliche pädagogische Betreuung, die Unterstützung bei schulischen und beruflichen Perspektiven sowie das vielfältige Sport- und Freizeitangebot. Vor diesem Hintergrund sorgen Informationen über eine mögliche Schließung des Jugendtreffs für große Verunsicherung bei Jugendlichen, Eltern und Anwohnerinnen und Anwohnern im Stadtteil. Eine Schließung hätte erhebliche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur vor Ort und würde insbesondere jungen Menschen wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsangebote entziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 25 2026 Die Vorlage OF 28/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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