Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer reagiert. Er verweist darauf, dass gesetzliche Vorschriften dies nicht vorsehen, wird jedoch die Bitte des Ortsbeirats an die Jagdpächter weiterleiten. Das erwartete Ergebnis ist eine freiwillige Kommunikation mit den Jagdpächtern.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Weder das Bundesjagdrecht noch das Hessische Jagdrecht schreiben Hinweise auf Jagden oder die angeregte Kennzeichnung von jagdausübenden Personen vor. Daher könnten die geforderten Hinweise und Kennzeichnungen behördlich nicht angeordnet werden. Der Magistrat wird jedoch die Bitte des Ortsbeirats an die Jagdpächter im Bereich der Nidda weiterleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026OFOF 613/7Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8270Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 938Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab