Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, bei Jagdausübungen am Niddaufer für eine bessere Kennzeichnung und Information zu sorgen. Dies soll helfen, Konflikte mit Erholungssuchenden zu vermeiden und die Akzeptanz der Jagdausübung zu erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und sicherzustellen, dass bei Jagdausübungen im Bereich des Niddaufers, insbesondere in stark frequentierten Naherholungsbereichen, künftig deutliche Kennzeichnungen und Hinweise für die Öffentlichkeit angebracht werden. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass jagdausübende Personen klar erkennbar gekennzeichnet sind und diese auf die besondere Situation in öffentlichen Erholungsräumen Rücksicht nehmen.
Begründung
Am 30.01.2026 fand, nach Auskunft der Polizei, eine ordnungsgemäß angemeldete Jagd auf Kormorane am Niddaufer statt. Im Bereich unter der Autobahnbrücke sowie auf Höhe des neuen Fließwehrs in Sossenheim kam es dabei zu Schussabgaben, obwohl sich Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit Hund in nur etwa 30 Metern Entfernung aufhielten. Der jagdausübende Mann war nicht als Jäger erkennbar, es gab keinerlei Hinweisschilder oder Absperrungen, die auf eine laufende Jagd aufmerksam gemacht hätten. Trotz der offensichtlichen Nähe zu Erholungssuchenden wurde geschossen, was zu erheblichem Erschrecken und gesundheitlicher Beeinträchtigung (anhaltendes Klingeln in den Ohren) führte. Auch wenn die Jagd rechtlich zulässig und angemeldet war, wurde die Situation subjektiv als befremdlich, verunsichernd und gefährlich wahrgenommen. Das Niddaufer ist ein stark genutzter Naherholungsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Hundehalterinnen und Hundehalter. Eine bessere Information für die Öffentlichkeit sowie eine klare Kennzeichnung jagdlicher Aktivitäten können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden, Ängste zu reduzieren und die Akzeptanz rechtlich zulässiger Jagdausübung zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026OFOF 613/7Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8270Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 938Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats