Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Parken auf der Sperrfläche in der Europaallee zu unterbinden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den wiederholten Verstößen der Gäste der dort ansässigen Gastronomiebetriebe und der Beeinträchtigung des Verkehrsflusses in diesem Bereich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) in der Europaallee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 in Frankfurt am Main wirksam und dauerhaft zu unterbinden. Ergänzend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob folgende flankierende Maßnahmen umgesetzt werden können: - Erneuerung und Verstärkung der Fahrbahnmarkierung der Sperrfläche zur besseren Erkennbarkeit, - Anbringung ergänzender Beschilderung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Abschleppgebot, - Kurzfristig verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt bis zur Umsetzung einer baulichen Lösung.
Begründung
Auf der Europaallee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 befindet sich eine gekennzeichnete Sperrfläche. Wie aus der beigefügten Luftbildaufnahme (Google Maps) ersichtlich ist, handelt es sich um einen Bereich unmittelbar vor den dort ansässigen gastronomischen Betrieben. Diese Sperrfläche wird regelmäßig und wiederholt von Gästen der anliegenden Restaurants widerrechtlich als Parkfläche genutzt, obwohl das Befahren und Benutzen einer Sperrfläche ausdrücklich verboten ist und entsprechende Bußgelder nach sich zieht. Die örtliche Situation ist durch eine erhebliche Engstelle im Straßenraum der Europaallee geprägt. Falsch abgestellte Fahrzeuge auf der Sperrfläche verengen die ohnehin begrenzte Durchfahrtsbreite weiter und behindern dadurch den fließenden Verkehr in erheblichem Maße. Besonders betroffen sind breite Fahrzeuge wie Linienbusse, sowie Lastkraftfahrzeuge, die auf die volle Fahrbahnbreite angewiesen sind, um die Engstelle gefahrlos passieren zu können. Das widerrechtliche Parken führt bei Linienbussen zu vermeidbaren und vermehrt auftretenden Verspätungen und beeinträchtigt (besonders Abends) damit die Verlässlichkeit des ÖPNV in diesem Bereich der Innenstadt unmittelbar. Allein auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zu vertrauen, hat bislang keine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirkt. Es bedarf daher einer baulichen Sicherung, die das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen strukturell verhindert. Der Ortsbeirat schlägt vor, 1. dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Errichtung von fest verankerten Pollern oder vergleichbaren Absperrelementen auf der betreffenden Sperrfläche prüft und anordnet. Die Poller sollen dabei so positioniert und dimensioniert werden, dass: das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche baulich wirksam unterbunden wird, 2. der fließende Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeuge mit breitem Radstand wie Linienbusse und Lastkraftfahrzeuge, weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt, 3. die Anforderungen an Barrierefreiheit und Sichtbarkeit erfüllt werden, 4. Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr der Zugang im Einsatzfall jederzeit gewährleistet bleibt, etwa durch die Verwendung von Absperrpfosten mit Dreikantschloss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2026Sie sind hierOFOF 24/1Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22Ortsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2026OMOM 185Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22Direktanregung
- 19. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1526Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche Europa Allee 18, 20 und 22Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD