Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht die Notwendigkeit, rechtswidrig parkende Fahrzeuge abzuschleppen, um die Zugänglichkeit der Mülltonnen und Rettungswege sicherzustellen. Dies geschieht im Einklang mit geltendem Recht, da Parken vor abgesenkten Bordsteinen ordnungswidrig ist und der Magistrat fordert, Parkverbote klar auszuschildern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Dem Magistrat sind zu dieser Thematik einzelne Beschwerden, die an ihn herangetragen wurden, sowie Stellungnahmen der ABG Frankfurt Holding und von der Stadtpolizei aufgenommene Vorgänge bekannt. Darüber hinaus hat der Magistrat Kenntnis davon, dass beklagte Abschleppvorgänge durch das Amtsgericht Frankfurt als rechtmäßig anerkannt wurden (s. Antwort zu 3.). Gerichtlich festgestellte durch die ABG veranlasste unrechtmäßige Abschleppvorgänge sind dem Magistrat nicht bekannt.

Zu 2.: Nach den vorliegenden Informationen werden die Fahrzeuge zumeist im Bereich von Eingängen, Zufahrten oder Zugängen zu Mülltonnensammelplätzen geparkt. In diesen Konstellationen liegt eine gemäß § 858 BGB Verbotene Eigenmacht vor, gegen die sich die Besitzer:innen nach § 859 BGB selbst erwehren dürfen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 3 StVO das Parken vor abgesenkten Bordsteinen rechtswidrig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wird ein Fahrzeug unter Missachtung dieser Regelungen, etwa vor abgesenkten Bordsteinen, in Feuerwehrzufahrten oder vergleichbaren Bereichen geaprkt, stellt dies eine Besitzstörung gemäß § 858 BGB dar, die der Berechtigte - hier die ABG - nach § 859 Abs. 1 BGB beseitigen darf. Zur Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit, insbesondere zu Mülltonnen sowie zur Sicherstellung von Rettungswegen und der Verkehrssicherheit, wird die ABG als berechtigt angesehen, rechtswidrig parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Zu 3.: Dem Magistrat sind nur Abschleppvorgänge bekannt, die durch Amtsgerichte (Frankfurt und Bad Homburg) als rechtmäßig anerkannt wurden. Eine eigenständige Prüfung beziehungsweise weitergehende rechtliche Bewertung oder verbindliche Aussage zur Rechtslage kann der Magistrat nicht vornehmen; die Prüfung entsprechender Sachverhalte obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Zu 4.: Da es sich um eine zivilrechtliche Frage handelt, hat der Magistrat nur sehr begrenzt Handlungsmöglichkeiten. Der Magistrat hält es für sinnvoll, Parkverbote eindeutig und leicht sichtbar zu beschildern. Zugleich liegt es in der Verantwortung von Fahrzeughalter:innen, darüber informiert zu sein, dass das Parken vor abgesenkten Bordsteinen rechtswidrig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Abgesenkte Bordsteine dienen insbesondere dazu, dass Mülltonnen geleert und Feuerwehrzufahrten sowie Rettungswege genutzt werden können.

Zu 5.: Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2025OFOF 577/4Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDINGOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2025OMOM 7832Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)Direktanregung
  3. 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 933Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen