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Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING

Vorlagentyp: OFCDU
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird die Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING angeprangert, da sie in vielen Fällen rechtswidrig erfolgt. Der Magistrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen und Weisungen in Bezug auf die Abschleppungen zu prüfen und transparent darzustellen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Magistrat möge prüfen und berichten:

- Ist dem Magistrat die Abschleppraxis der ABG-Holding, die vorwiegend Nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt?

- Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis?

- Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschleppraxis der ABG-Holding rechtswidrig sein könnte?

- Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann?

- Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG Holding der Fa. Safar erteilt hat?

Begründung

Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Fa. Safar, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. i.H.v. ca. 400,00 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit bzw. Rechtsbeugung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2025Sie sind hier
    OFOF 577/4Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2025OMOM 7832Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)Direktanregung
  3. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 933Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7832 2025 Die Vorlage OF 577/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Mitdiskutieren

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