Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)
Zusammenfassung
Die Vorlage fordert den Magistrat auf, die Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH zu prüfen und zu berichten. Dies geschieht vor dem Hintergrund wiederholter rechtswidriger Abschleppungen im öffentlichen Raum, die zu Unverständnis und Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Bürgern führen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Ist dem Magistrat die Abschlepppraxis der ABG, die vorwiegend nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt?
- Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschlepppraxis der ABG rechtswidrig sein könnte?
- Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann?
- Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG der Firma Auto-Service Safar GmbH erteilt hat?
Begründung
Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht auf dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Firma Auto-Service Safar GmbH, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. in Höhe von circa 400 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis, sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit beziehungsweise Rechtsbeugung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2025OFOF 577/4Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDINGOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7832Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)Direktanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 933Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats