Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch"
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet den Erhalt des historischen Gasthofs "Zum Hirsch" und erkennt die Bedeutung einer zukünftigen Nutzung an. Trotz der eingeschränkten Möglichkeiten bietet der Magistrat Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungskonzepte und informiert über Fördermöglichkeiten im Bereich der Denkmalpflege.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat misst dem Erhalt und einer perspektivischen Wiedernutzung des historischen Gebäudes des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" grundsätzlich Bedeutung bei. Gleichwohl sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt durch die geltende Rechtslage sowie die Zuständigkeitsabgrenzung der beteiligten Fachämter begrenzt.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:
Zu
- Aktuell finden beim Magistrat keine Gespräche mit der Eigentümerin zur Sanierung oder zukünftigen Nutzung des Gebäudes statt. Anlass für ein aktives Tätigwerden besteht derzeit nicht, da keine Anhaltspunkte für schwerwiegende bauliche Mängel oder eine Gefährdung des Kulturdenkmals vorliegen. Unabhängig hiervon steht der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung und ist bereit, bei einer entsprechenden Initiative der Eigentümerin oder bei konkreten Anlässen einen Dialog zu führen und zu begleiten. Zu
- Die Entwicklung konkreter Nutzungskonzepte ist grundsätzlich die Aufgabe der Eigentümerin. Vom Magistrat können keine eigenständigen Nutzungskonzepte vorgegeben werden. Sollte die Eigentümerin tragfähige und genehmigungsfähige Nutzungsideen vorlegen, wird die Magistrat diese konstruktiv begleiten. Zu
- Grundsätzlich bestehen insbesondere im Bereich der Denkmalpflege Fördermöglichkeiten. Die Eigentümerin hat die Möglichkeit, entsprechende Zuwendungsanträge für denkmalgerechte Maßnahmen zu stellen. Das Denkmalamt steht hierbei für Beratung und Vorabstimmungen zur Verfügung. Zu
- Eine aktive Moderation oder Koordinierung zwischen der Eigentümerin und potenziellen Investoren, Initiativen oder Trägern gehört nicht zu den originären Aufgaben des Denkmalamtes oder der Bauaufsicht. Der Magistrat ist jedoch grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend tätig zu werden, sofern entsprechende Initiativen oder konkrete Projektansätze an ihn herangetragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Februar 2026OFOF 1676/5Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026OMOM 8239Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Direktanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 932Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Stellungnahme
- 5. Juni 2026OFOF 74/5Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2026OMOM 274Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab