Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das historische Gebäude des ehemaligen Gasthofes "Zum Hirsch" wieder sinnvoll zu nutzen und aktiv Einzelgespräche mit den Eigentümern zu führen. Dies geschieht in der Hoffnung auf einen Dialog zur Sanierung und eine geeignete zukünftige Nutzung des Gebäudes, um das negative Stadtbild zu verbessern und eine identitätsstiftende Funktion im Stadtteil wiederherzustellen.
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Offenbacher Landstraße — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Den Schulweg zur Gruneliusschule endlich wirksam sicherer machen!10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Offenbacher Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich nachhaltig und proaktiv dafür einzusetzen, dass das historische Gebäude des ehemaligen "Gasthof zum Hirsch" in der Offenbacher Landstraße 289 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird.
Hierzu soll der Magistrat insbesondere
- den Dialog mit der Eigentümerin intensivieren und regelmäßig Gespräche führen, um Perspektiven für eine Sanierung und künftige Nutzung des Gebäudes zu entwickeln,
- mögliche Nutzungsoptionen (z. B. gastronomische und/oder kulturelle Nutzungen) aufzuzeigen und gemeinsam mit der Eigentümerin tragfähige Konzepte zu prüfen,
- über bestehende Förderprogramme, Beratungsangebote und Unterstützungs-möglichkeiten (z. B. Denkmalschutzförderung, Städtebauförderung, Landes- oder Bundesprogramme) zu informieren und aktiv bei der Antragstellung zu unterstützen und
- zu prüfen, inwieweit städtische Stellen moderierend oder koordinierend tätig werden können, um potenzielle Investoren, Initiativen oder Träger für eine zukünftige Nutzung mit der Eigentümerin zusammenzubringen;
Begründung
Der ehemalige Gasthof "Zum Hirsch" steht seit längerer Zeit leer und prägt das Ortsbild negativ. Zwar liegt nach Einschätzung des Denkmalamts derzeit kein baulicher Zustand vor, der ein behördliches Einschreiten rechtfertigt, und es bestehen aktuell keine rechtlichen Möglichkeiten, die Eigentümerin zu einer Sanierung oder Nutzung zu verpflichten. Gleichwohl handelt es sich um ein ortsbildprägendes, historisches Gebäude, dessen anhaltender Leerstand städtebaulich und sozial unerwünscht ist. Unabhängig von den bestehenden rechtlichen Grenzen ist es Aufgabe der Stadt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuwirken. Durch einen intensivierten Dialog, fachliche Beratung und die Vermittlung von Förder- und Nutzungsperspektiven kann der Magistrat dazu beitragen, dass für das Gebäude eine tragfähige und zukunftsorientierte Nutzung gefunden wird. Ziel ist es, den Gasthof "Zum Hirsch" als identitätsstiftendes Element im Stadtteil zu erhalten und wieder mit Leben zu füllen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1676/5Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026OMOM 8239Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Direktanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 932Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Stellungnahme
- 5. Juni 2026OFOF 74/5Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2026OMOM 274Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme