Gasthof "Zum Hirsch" - proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen Gebäudes
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, mit der Eigentümerin des Gasthofs "Zum Hirsch" in Kontakt zu treten, um Optionen für den Erhalt und die zukünftige Nutzung des historischen Gebäudes auszuloten. Dies erfolgt mit dem Ziel, eine denkmalgerechte Sanierung und sinnvolle Nutzung im Stadtteil Oberrad zu gewährleisten.
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- Den Schulweg zur Gruneliusschule endlich wirksam sicherer machen!10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Offenbacher Landstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit der Eigentümerin des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" in der Offenbacher Landstraße 289 Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob ein gemeinsamer Dialog über den Erhalt, eine denkmalgerechte Sanierung sowie eine perspektivische Wiedernutzung des Gebäudes erreicht werden kann.
Dabei wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu prüfen,
- ob die Eigentümerin grundsätzlich zu Gesprächen über die zukünftige Nutzung des Gebäudes bereit ist;
- ob seitens der Stadt beratend auf bestehende Fördermöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege, hingewiesen werden kann;
- ob im Rahmen der begrenzten rechtlichen Möglichkeiten eine unterstützende oder vermittelnde Rolle der Stadt in Betracht kommt;
- ob bei einer künftigen Nutzung auch Räume für das Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen oder gemeinwohlorientierte Angebote in Oberrad berücksichtigt werden könnten.
Begründung
Der ehemalige Gasthof "Zum Hirsch" zählt zu den ältesten und ortsbildprägenden Gebäuden in Oberrad. Das Gebäude besitzt für viele Bürger*innen eine besondere historische und identitätsstiftende Bedeutung. Sein Erhalt und eine sinnvolle Wiedernutzung liegen daher im besonderen Interesse des Stadtteils. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 18.05.2026, ST 932, ausgeführt, dass dem Erhalt und einer perspektivischen Wiedernutzung des historischen Gebäudes grundsätzlich Bedeutung beigemessen wird. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt durch die geltende Rechtslage und die Zuständigkeiten der beteiligten Fachämter begrenzt sind. In derselben Stellungnahme wird jedoch auch ausgeführt, dass der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung steht und bei einer entsprechenden Initiative oder konkreten Anlässen bereit ist, einen Dialog zu führen und zu begleiten. Bereits in der Stellungnahme vom 22.08.2025, ST 1399, wurde festgestellt, dass der Zustand des Gebäudes vom Denkmalamt zuletzt als unkritisch eingeschätzt wurde und derzeit kein konkreter behördlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Zugleich wurde mitgeteilt, dass keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung bekannt sind, kein Bauantrag eingereicht wurde und keine jüngeren Abstimmungen zu Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen vorliegen. Gerade weil derzeit keine akute Gefährdungslage festgestellt wurde und die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind, erscheint eine frühzeitige, freiwillige und dialogorientierte Kontaktaufnahme sinnvoll. Ziel wäre nicht eine Vorgabe gegenüber der Eigentümerin, sondern eine proaktive Initiative, um Möglichkeiten für Erhalt, Beratung, Förderung und eine spätere Nutzung auszuloten. In Oberrad besteht ein erheblicher Bedarf an geeigneten Räumen für Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen und stadtteilbezogene Angebote. Eine künftige Nutzung des Gebäudes könnte daher, sofern die Eigentümerin hierzu bereit ist und die rechtlichen sowie baulichen Voraussetzungen gegeben sind, einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kulturellen Infrastruktur des Stadtteils leisten. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es sich hierbei um eine besondere Bitte an den Magistrat handelt und dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt begrenzt sind. Umso mehr würde eine proaktive, moderierende und unterstützende Initiative begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1676/5Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026OMOM 8239Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Direktanregung
- 18. Mai 2026STST 932Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Stellungnahme
- 5. Juni 2026OFOF 74/5Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 274Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1373Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats