Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-Apotheke
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, den Behindertenparkplatz vor die Brunnen-Apotheke zu verlegen, um die Erreichbarkeit zu verbessern. Dies würde mobilitätseingeschränkten Personen und insbesondere älteren Bürgerinnen und Bürgern den Zugang erleichtern.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 18.12.2026 antworten. Noch 62 Tage.Warum?
Offenbacher Landstraße — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Verlegung des Verkehrszeichens 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ an der Offenbacher Landstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleisten14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, den derzeit in der Brunnenstraße befindlichen Behindertenparkplatz unmittelbar vor die Brunnen-Apotheke in die Offenbacher Landstraße zu verlegen.
Begründung
Die Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die neue Brunnen-Apotheke würde die Erreichbarkeit derselben für mobilitätseingeschränkte Menschen deutlich verbessern. Ein Stellplatz unmittelbar vor dem Eingang ermöglicht kurze, barrierearme Wege und erleichtert insbesondere älteren und gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Apotheke. Der Standort in der Offenbacher Landstraße ist hierfür besser geeignet und entspricht dem Ziel, öffentliche Infrastruktur möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2026OFOF 166/5Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-ApothekeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 770Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-ApothekeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats