Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-Apotheke
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-Apotheke, um die Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern. Dadurch sollen kurze und barrierearme Wege geschaffen werden, was insbesondere älteren und gehbehinderten Bürgern zugutekommt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Offenbacher Landstraße — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule in der Offenbacher Landstraße16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule II12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule I12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Offenbacher Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit in der Brunnenstraße befindlichen Behindertenparkplatz unmittelbar vor die Brunnen-Apotheke in die Offenbacher Landstraße zu verlegen.
Begründung
Die Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die neue Brunnenapotheke würde die Erreichbarkeit derselben für mobilitätseingeschränkte Menschen deutlich verbessern. Ein Stellplatz unmittelbar vor dem Eingang ermöglicht kurze, barrierearme Wege und erleichtert insbesondere älteren und gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Apotheke. Der Standort in der Offenbacher Landstraße ist hierfür besser geeignet und entspricht dem Ziel, öffentliche Infrastruktur möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2026Sie sind hierOFOF 166/5Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-ApothekeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2026OMOM 770Verlegung des Behindertenparkplatzes vor die Brunnen-ApothekeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme