Gasthof "Zum Hirsch" - proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen Gebäudes
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des historischen Gasthofs "Zum Hirsch". Es wird aufgezeigt, dass derzeit keine konkreten Pläne der Eigentümerin vorliegen und dass Gespräche über mögliche Nutzungen aktuell nicht stattfinden. Es wird betont, dass die Eigentümerin jederzeit Anträge zur Abstimmung stellen kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat liegen weiterhin keine konkreten Planungen der Eigentümerin für eine künftige Nutzung des denkmalgeschützten ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" vor. Weder wurde eine Bauvoranfrage gestellt noch fand eine Bauberatung zu einer geplanten Nutzungsänderung statt.
Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
Zu
- Anhaltspunkte dafür, dass die Eigentümerin derzeit ein konkretes Nutzungskonzept verfolgt oder hierzu das Gespräch mit der Stadt sucht, liegen nicht vor. Weder aus bauaufsichtlicher noch aus denkmalrechtlicher Sicht besteht derzeit Anlass, von Amts wegen auf die Eigentümerin zuzugehen, da keine Hinweise auf schwerwiegende Bauschäden oder eine akute Gefährdung des Kulturdenkmals bestehen. Unabhängig davon kann sich die Eigentümerin jederzeit an die zuständigen Stellen wenden, um ein tragfähiges Nutzungs- und Sanierungskonzept frühzeitig abzustimmen. Zu
- Eine Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich der Denkmalpflege ist grundsätzlich möglich. Der Versuch einer postalischen Kontaktaufnahme des Denkmalamts mit der Eigentümerin verlief bisher aber erfolglos. Zu
- Die zuständigen Ämter beraten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zu den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an eine Sanierung oder Nutzungsänderung. Eine darüber hinausgehende Vermittlung zwischen der Eigentümerin und möglichen künftigen Nutzerinnen oder Nutzern gehört dagegen nicht zu ihren Aufgaben. Soweit ein konkretes Vorhaben entwickelt wird, stehen die zuständigen städtischen Ämter für die erforderlichen fachlichen Abstimmungen zur Verfügung. Zu
- Eine andere Nutzung des Gebäudes ist bei einem behutsamen Umgang mit dem historischen Bestand grundsätzlich vorstellbar. Ob Räume künftig beispielsweise für das Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen oder andere gemeinwohlorientierte Angebote genutzt werden können, hängt zunächst von den Vorstellungen und Entscheidungen der Eigentümerin ab. Darüber hinaus muss eine beabsichtigte Nutzung mit den bau- und denkmalrechtlichen Anforderungen vereinbar sein. Eine denkmalrechtliche Beurteilung setzt konkrete und aussagekräftige Planunterlagen voraus. Maßnahmen, die zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des Kulturdenkmals führen, können nicht genehmigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2026OMOM 8239Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Direktanregung
- 18. Mai 2026STST 932Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Stellungnahme
- 5. Juni 2026OFOF 74/5Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2026OMOM 274Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesDirektanregung
- 14. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1373Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab