Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" (II)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Wiederherstellung einer sinnvollen Nutzung des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" einzusetzen. Dies soll durch Dialog mit der Eigentümerin, Prüfung von Nutzungsmöglichkeiten sowie Unterstützung bei Förderanträgen geschehen.
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Offenbacher Landstraße — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleisten14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Den Schulweg zur Gruneliusschule endlich wirksam sicherer machen!10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten, sich nachhaltig und proaktiv dafür einzusetzen, dass das historische Gebäude des ehemaligen Gasthof "Zum Hirsch" in der Offenbacher Landstraße 289 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Hierzu soll der Magistrat insbesondere 1. den Dialog mit der Eigentümerin intensivieren und regelmäßig Gespräche führen, um Perspektiven für eine Sanierung und künftige Nutzung des Gebäudes zu entwickeln; 2. mögliche Nutzungsoptionen (z. B. gastronomische und/oder kulturelle Nutzungen) aufzeigen und gemeinsam mit der Eigentümerin tragfähige Konzepte prüfen; 3. über bestehende Förderprogramme, Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Denkmalschutzförderung, Städtebauförderung, Landes- oder Bundesprogramme) informieren und aktiv bei der Antragstellung unterstützen und 4. prüfen, inwieweit städtische Stellen moderierend oder koordinierend tätig werden können, um potenzielle Investoren, Initiativen oder Träger für eine zukünftige Nutzung mit der Eigentümerin zusammenzubringen.
Begründung
Der ehemalige Gasthof "Zum Hirsch" steht seit längerer Zeit leer und prägt das Ortsbild negativ. Zwar liegt nach Einschätzung des Denkmalamts derzeit kein baulicher Zustand vor, der ein behördliches Einschreiten rechtfertigt und es bestehen aktuell keine rechtlichen Möglichkeiten, die Eigentümerin zu einer Sanierung oder Nutzung zu verpflichten. Gleichwohl handelt es sich um ein ortsbildprägendes, historisches Gebäude, dessen anhaltender Leerstand städtebaulich und sozial unerwünscht ist. Unabhängig von den bestehenden rechtlichen Grenzen ist es Aufgabe der Stadt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuwirken. Durch einen intensivierten Dialog, fachliche Beratung und die Vermittlung von Förder- und Nutzungsperspektiven kann der Magistrat dazu beitragen, dass für das Gebäude eine tragfähige und zukunftsorientierte Nutzung gefunden wird. Ziel ist es, den Gasthof "Zum Hirsch" als identitätsstiftendes Element im Stadtteil zu erhalten und wieder mit Leben zu füllen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1676/5Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8239Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Direktanregung
- 18. Mai 2026STST 932Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)Stellungnahme
- 5. Juni 2026OFOF 74/5Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2026OMOM 274Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1373Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats