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  • Gefährdungssituation Grundstückszufahrt Jahnstraße 45
    OFOB 3
    19.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2026, OF 45/3 Betreff: Gefährdungssituation Grundstückszufahrt Jahnstraße 45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz direkt östlich der Grundstückszufahrt Jahnstraße 45 mit ausreichendem Abstand zur Grundstückszufahrt Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Die Bewohnerinnen des Mehrfamilienhauses in der Jahnstraße 45 haben eine sehr schmale und ansteigende Ausfahrt in die sehr enge Jahnstraße. Bereits ein nur leicht in die Auffahrt reichendes Heck eines parkenden Autos blockiert Zu- und Ausfahrten. Aber vor allem blockieren die östlich von der Ausfahrt stehenden Autos auch die Sicht auf die gegen die Einbahnstraße fahrenden Fahrradfahrer*innen, da die Autos aus einer tiefer gelegenen Ausfahrt kommen. Dies führt immer wieder zur Gefahr einer Kollision zwischen ausfahrenden Autos und Radfahrenden. Darüber hinaus kann die Jahnstraße sehr gut ein paar Fahrradbügel gebrauchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 45/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 569 2026 Die Vorlage OF 45/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX gegen FDP und AfD (= Ablehnung)

  • Sportstättennutzung durch gemeinnützige Vereine
    OFOB 2
    19.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2026, OF 58/2 Betreff: Sportstättennutzung durch gemeinnützige Vereine Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. nach welchem Verteilerschlüssel Nutzungszeiten kommunaler Sportanlagen zugunsten gemeinnütziger Vereine vergeben werden, 2. wie junge Vereine in die Verteilung der Sportanlagen einbezogen und berücksichtigt werden und 3. konkret wie die Rollsportanlage am Rebstock ausgelastet ist und wie ein junger Verein, in das Verteilungsverfahren aufgenommen werden kann. Begründung: Sportstätten sind in Frankfurt leider knapp. Dies wirkt sich nicht nur im Bereich des Schul- sondern auch des Vereinssports aus. Junge Vereine, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, sind ebenso bei der Verteilung der Nutzungszeiten zu berücksichtigen wie bestehende Vereine. Transparenz ist geboten, um diesen Vereinen Planungssicherheit zu bieten und verschiedene bestehende Interessen der einzelnen Vereine gleichermaßen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 58/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schulhofbeschattung im Ortsbezirk 11
    OFOB 11
    19.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2026, OF 8/11 Betreff: Schulhofbeschattung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ist ersucht, folgende Frage zu beantworten: 1. Ist eine Bestandsaufnahme des Bedarfs an Schulhofbestattung an Schulen im Ortsbezirk 11 bereits erfolgt oder geplant? Welches Ergebnis wurde erzielt? 2. Welche Maßnahmen zur Schulhofbeschattung an welcher Schule sind eingeleitet worden? 3. Damit einhergehend, gibt es Pläne zur Entsiegelung von Schulhöfen und der Anlage von Grünflächen und Bäumen, die dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung tragen? Begründung: Im Zuge der Klimaerwärmung kommt es durch die starke Versiegelung der Schulhöfe im Sommer zu einer erhöhten Hitzebelastung der Schüler. Dies schadet nicht nur ihrer Gesundheit, sondern reduziert die Aufenthaltsqualität, was wiederum die pädagogische Qualität des Unterrichts minimiert, da Pausen nicht zur Erholung und Bewegung genutzt werden können. Wir wissen von einzelnen Schulen, dass Maßnahmen zur Beschattung in der Diskussion sind und möchten eine Bestandsaufnahme aller Grund - und weiterführenden Schulen des Ortsbezirks anregen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 33 2026 Die Vorlage OF 8/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Schulhofbestattung" bei Nr.1 durch "Schulhofbeschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 165 Betreff: Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7228 - NR 559/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 457/25 - Zwischenbericht: Im Berichtszeitraum hat sich kein neuer Sachstand gegenüber dem letzten Zwischenbericht vom 05.12.2025, B 457, ergeben. Weiterhin prüft der Magistrat die im vg. Bericht erwähnten Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegeangebots für Drogenkranke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 559 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 457 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, AfD und FDP gegen CDU (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 165 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 281, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 166 Betreff: Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7244 - NR 1311/25 CDU, B 24/26 - Eine Bearbeitung der Thematik ist derzeit leider nicht möglich. Hauptgrund hierfür sind die weiterhin stark gebundenen Personalressourcen im Zuge der Vorbereitung des Digitalpakts 2.0. Unabhängig davon verfolgt das Stadtschulamt weiterhin das Ziel, die Digitalisierung an den Frankfurter Schulen, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, nachhaltig voranzutreiben. So wurden bereits in der Vergangenheit an einzelnen beruflichen Schulen Projekte initiiert und umgesetzt, die darauf abzielten, die digitale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Schulen und ausbildenden Betrieben zu verbessern. Diese Maßnahmen stellen bislang überwiegend Einzellösungen dar. Inwieweit eine Bündelung in einem übergreifenden, systematischen Gesamtkonzept sinnvoll und umsetzbar ist, wurde bislang noch nicht geprüft. Im Rahmen des Schulentwicklungsplans für berufliche Schulen (SEP-B) wurden bereits erste Ansätze verfolgt, die Zusammenarbeit mit Betrieben sowie dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) weiter zu stärken. Dabei hat sich gezeigt, dass aufgrund unterschiedlicher Anforderungen, Erwartungen und Prioritäten ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erforderlich ist, um tragfähige und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird das Stadtschulamt die in der Anfrage angesprochenen Zielsetzungen, insbesondere die Entwicklung einer digitalen Schnittstelle zwischen Schulen und Betrieben sowie die Prüfung geeigneter technischer und organisatorischer Konzepte, grundsätzlich weiterhin berücksichtigen. Eine strukturierte Weiterentwicklung im Sinne eines Pilotprojekts kann jedoch erst erfolgen, sobald entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, wird auch geprüft, inwieweit bestehende Förderprogramme einbezogen und Pilotansätze perspektivisch skaliert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.07.2025, NR 1311 Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 24 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke und BFF (=Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Volt gegen AfD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 166 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, AfD und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, WBE, SPD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung); AfD (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage B 166 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit zurückgewiesen wird. Abstimmung: GRÜNE, Volt, AfD und ÖkoLinX (= Kenntnis) CDU und SPD ( = Kenntnis als Zwischenbericht) Linke und FDP (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 282, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 167 Betreff: Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - NR 1383/25 Linke - Mit der Grundsteuerreform wurde unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Bewertung und Besteuerung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens als auch der Land- und Forstwirtschaft fortentwickelt. Dabei wurde den Ländern, die sich dem Bundesmodell nicht anschließen wollen, aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen oder punktuell vom Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelungen zu bestimmen ("Öffnungsklausel"). Der Hessische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das Hessische Grundsteuergesetz als partielles Abweichungsgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass die landesrechtlichen Regelungen vorrangig gegenüber den Vorschriften des Grundsteuergesetzes des Bundes anzuwenden sind. Vor diesem Hintergrund findet § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz (GrStG) keine Anwendung, da diese Vorschrift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) durch § 13 HGrStG verdrängt wird. Aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Einführung der Grundsteuer C geeignet ist, Bodenspekulationen wirksam zu begrenzen oder eine substanzielle Mobilisierung baureifer Grundstücke zu erreichen. Die Grundsteuer C stellt eine steuerliche Lenkungsmaßnahme dar, die jedoch weder eine bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur Bebauung begründet noch die grundrechtlich geschützte Verfügungsfreiheit der Eigentümer:innen gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) einschränkt, die auch das Recht umfasst, ein Grundstück unbebaut zu lassen. Die intendierte Verhaltenssteuerung bleibt daher auf einen mittelbaren finanziellen Anreiz beschränkt. Insofern ist festzustellen, dass die Grundsteuer C nach der Systematik des HGrStG lediglich eine steuerliche Mehrbelastung darstellt. Die Erhebung eines erhöhten Hebesatzes stellt daher nur einen mittelbaren Anreiz dar, dessen Intensität im Verhältnis zur Bodenwertentwicklung in Frankfurt am Main regelmäßig gering bleibt. Angesichts der seit Jahren stark steigenden Bodenrichtwerte übersteigt der spekulative Erwartungswert einer späteren Veräußerung die steuerliche Mehrbelastung deutlich. Eigentümer:innen können daher wirtschaftlich rational entscheiden, die Steuer zu tragen, ohne eine Bebauung in Betracht zu ziehen. Eine spürbare Eindämmung spekulativen Bodenhortens ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten. Zudem wurde in Hessen abweichend vom Bundesrecht eine Höchstgrenze für den Hebesatz der Grundsteuer C eingeführt (§ 13 Abs. 6 S. 1 HGrStG). Der gesonderte Hebesatz oder die gesonderten Hebesätze für die Grundsteuer C dürfen höchstens das Fünffache des Hebesatzes für die Grundsteuer B betragen. Durch diese Obergrenze wird einer übermäßigen Besteuerung baureifer Grundstücke durch die Grundsteuer C ohnehin entgegengewirkt und führt im Ergebnis dazu, dass das Instrument Grundsteuer C für Frankfurt am Main nicht geeignet ist, um die angedachte Lenkungswirkung der Grundsteuer C zu entfalten. Darüber hinaus setzt die Anwendung der Grundsteuer C eine eindeutige Identifikation baureifer, unbebauter Grundstücke voraus. Die hierfür erforderliche Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, der Erschließungssituation sowie möglicher tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Die genaue Bezeichnung der baureifen Grundstücke, deren Lage sowie das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz oder die gesonderten Hebesätze beziehen, sind jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu bestimmen, in einer Karte nachzuweisen und öffentlich bekannt zu geben. Die städtebaulichen Erwägungen sind nachvollziehbar darzulegen und die Wahl des Gemeindegebiets, auf das sich der gesonderte Hebesatz oder die gesonderten Hebesätze beziehen sollen, ist zu begründen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Bestand an tatsächlich baureifen, unbebauten Grundstücken in Frankfurt am Main strukturell gering ist. Die Grundsteuer C kann daher nur auf einen sehr begrenzten Teil des Flächenpotenzials einwirken. Besonders problematisch sind auch Konstellationen wie Erbengemeinschaften oder Eigentümer:innen mit eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit, die durch die Steuer nicht zur Bebauung befähigt werden. Auch ein Eigentümer:innenwechsel führt nicht zwingend zu einer Bebauung, da die Erwerber:innen die steuerliche Belastung als kalkulierbaren Kostenfaktor einpreisen werden. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Magistrats davon auszugehen, dass die Grundsteuer C im Frankfurter Stadtgebiet nur eine eingeschränkte Lenkungswirkung entfalten kann und weder zur Verhinderung bodenspekulativer Zurückhaltung noch zur Mobilisierung baureifer Grundstücke in nennenswertem Umfang beiträgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1383 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 199, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 21-11

  • Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 168 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6886 - NR 1390/21 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 343/25 - Jährlicher Sachstandsbericht zum Nahverkehrsplan 2025+ Berichtszeitpunkt Mai 2025 Entwurf der Stellungnahme zu NR 1390, Berichtszeitraum Jahre 2022, 2023 und 2024 Jährlicher Sachstandsbericht zum Nahverkehrsplan 2025+ (Berichtszeitpunkt Mai 2025): Zu 2.) Perspektivnetz Schiene: Die Straßenbahn- und U-Bahn-Maßnahmen der Planungsstufe 1 der Perspektivnetze (z. B. die Ringstraßenbahn und der Netzschluss Ginnheim) des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) befinden sich bereits in der konkretisierenden Planungsphase. Die ersten Ergebnisse liegen den parlamentarischen Gremien bereits vor und sind beschlossen. Mehrere Straßenbahn- und Stadtbahnmaßnahmen der Planungsstufe 2 der Perspektivnetze des NVP wurden im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene) untersucht. Auf Grundlage einer verkehrlichen und betrieblichen Grobbewertung wurden folgende Maßnahmen davon für eine vertiefende Untersuchung ausgewählt: Straßenbahnmaßnahmen - Ernst-May-Platz - Sportcenter Bornheim - Rebstockbad - Rebstock West - Bahnhof Höchst - Jahrhunderthalle - Zeilsheim - Lokalbahnhof - Sachsenhäuser Warte - Alte Brücke - Lokalbahnhof - Sachsenhausen - Schauspiel - Friedberger Warte Stadtbahnmaßnahmen - Verlängerung der A-Strecke bis zur Sachsenhäuser Warte - Seckbacher Landstraße - Atzelberg - Bergen - Enkheim - Leuchte - Frankfurter Berg - Hilgenfeld Dabei wurde die Realisierungswürdigkeit anhand einer Nutzen-Kosten-Bewertung ermittelt, welche Voraussetzung für eine Förderung durch Bund und Land ist. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Parallel dazu werden im Rahmen einer gesonderten Machbarkeitsstudie alternative Trassenführungen der Ringstraßenbahn in Bornheim untersucht. Dabei werden die verkehrlichen Auswirkungen, die städtebauliche Integration und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beurteilt. Ebenso wird die Machbarkeit verschiedener Straßenbahntrassen zur Anbindung von Offenbach an das Frankfurter Straßenbahnnetz in Kooperation mit der Stadt Offenbach und dem RMV untersucht. Weitere Untersuchungen erfolgen für die Straßenbahnverlängerung zum Höchster Bahnhof in verschiedenen Varianten sowie für die Gutleutstraßenbahn (Hauptbahnhof - Briefzentrum). Für die interkommunalen Verlängerungsprojekte sowohl nach Bad Vilbel als auch nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurden Potenzialanalysen erstellt, welche beide Erweiterungen des Frankfurter Straßenbahnnetzes grundsätzlich als sinnvoll ansehen. Die Stadt Bad Vilbel hat sich im Jahr 2022 dagegen entschieden, als nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen. Daher ist dieses Projekt zurückgestellt. Für die Verlängerung nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurde bis 2024 eine Machbarkeitsstudie zur Betrachtung der Straßenbahnverlängerung ab Neu-Isenburg Stadtgrenze aus verkehrlicher, stadtgestalterischer und wirtschaftlicher Sicht erstellt. Die Studie bescheinigt diesem interkommunalen Projekt einen sehr hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und hohe städtebauliche Potenziale. Im Jahr 2025 wird mit dem Beginn der Vorplanung die nächste Planungsphase eingeleitet. Zu 3.) ÖPNV-Beschleunigung: Durch ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen können Verlust- und Reisezeiten reduziert, die Betriebsqualität gesteigert und die Pünktlichkeit sowie die Stetigkeit im Fahrtablauf (Fahrplanstabilität und Anschlusssicherheit) verbessert werden. Dies dient insgesamt einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Hierdurch können Fahrgäste gewonnen, Einnahmen erhöht, Betriebskosten eingespart und negative Umweltauswirkungen reduziert werden. Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Trotz aller Bemühungen konnte diese Tendenz bislang nicht umgekehrt werden. Alle Straßenbahnlinien (außer den Linien 17 und 21) sowie alle Metrobuslinien weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweiten Vergleich. Im NVP sind Zielwerte für höhere Liniengeschwindigkeiten je Betriebszweig definiert: Diese liegen bei der U-Bahn und beim Expressbus bei mindestens 24 km/h, bei der Straßenbahn und beim Metrobus bei mindestens 19 km/h. Zur Erhöhung der Liniengeschwindigkeiten und der Erreichung der Vorgaben des NVP sind ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich. Im gesamten Stadtgebiet wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Fahrgäste im ÖPNV z. B. durch Erneuerung und Modernisierung von Lichtsignalanlagen pünktlicher und schneller an ihr Ziel zu befördern. Dies erfordert jedoch stets eine Abwägung mit den Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer, wodurch Nutzungskonflikte entstehen. Beispielsweise haben die Realisierung von Radverkehrsmaßnahmen und die häufig damit verbundene Aufgabe von Fahrspuren sowie Temporeduzierungen wie die Einrichtung von Tempo 30 oftmals nachteilige Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit des Frankfurter ÖPNV. Maßnahmen an Lichtsignalanlagen In den zentrumsfernen Stadtteilen werden Busse bisher nur an vereinzelten Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Rahmen des vierten Aufrufs der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat die Stadt Frankfurt am Main einen Förderantrag zur Beschleunigung der Metrobuslinien M55 und M72/73 eingereicht, der positiv beschieden wurde. Da insbesondere der Stadtteil Höchst durch sein sehr dichtes Busnetz mit zahlreichen Linien und einem sehr hohen Fahrgastaufkommen geprägt ist, führen Vorrangschaltungen zu wertvollen Synergieeffekten. Im Zuge dieses Förderprogramms "BÖNV II / Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" wurden im Jahr 2022 elf Lichtsignalanlagen insbesondere entlang der Buslinien M 55 und M 72/73 umgerüstet. Die Lichtsignalanlagen wurden mit neuen Baken und Steuergeräten versehen und haben dadurch nun die Möglichkeit, die wichtigen Metrobusse in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel zu bevorrechtigen. Insbesondere der stark nachgefragte Busverkehr in Höchst soll dadurch verbessert werden. An folgenden Knotenpunkten wurden die Lichtsignalanlagen modifiziert: - Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße/Heidetränkstraße - Emmerich-Josef-Straße/Ludwig-Scriba-Straße/Zuckschwerdtstraße - Kurmainzer Straße/Eltviller Straße/Däumling - Praunheimer Weg/Thomas-Mann-Straße - Leunastraße/Höchster Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße - Sindlinger Bahnstraße/Lehmkautstraße - Hostatostraße/Leverkuser Straße - West-Höchster Straße/Frankenthaler Weg - Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße - Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße - Babenhäuser Landstraße/Hainer Weg Die Erneuerung und Umrüstung dieser Lichtsignalanlagen hat positive Effekte auf Fahrzeit, Pünktlichkeit und Betriebsstabilität der Linien M55 und M72/73. Um den vierten Call der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" abzuschließen und den Busverkehr in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel weiter zu verbessern, wurden im Sommer 2024 noch sieben weitere Lichtsignalanlagen mit einer Busbeschleunigung ausgestattet. Bei diesen LSA handelt es sich um Fußgängerschutzanlagen. Die neue Bevorrechtigung bewirkt, dass Busse dort nicht mehr zum Halten kommen. Folgende Fußgängerschutzanlagen wurden modifiziert: - Praunheimer Weg/Gerhart Hauptmann Ring - Praunheimer Weg/Europa Schule - Heerstraße/Alt Praunheim - Kurmainzer Straße/Friedhof Sossenheim - Kolberger Weg/Pfaffenwiese/Jenaer Str./Bechtenwaldstr/Kranentrank - Sindlinger Bahnstr./Edenkobener Str. Am folgenden Knotenpunkt wurde die Lichtsignalanlage modifiziert: - Bolongarostr./Kasinostr./Kranengasse Auf dem Linienweg der Linie 29 wurden zwischen April und Dezember 2023 insgesamt folgende zehn Lichtsignalanlagen im Bereich Kalbach-Riedberg zwischen den Haltestellen Schwalbenweg und Emil-von-Behring-Straße mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung in beide Richtungen ausgerüstet: - Zur Kalbacher Höhe / Zum Stulen / Käthe-Kruse-Str. - Marie-Curie-Straße / Olof-Palme-Straße / Zur Kalbacher Höhe - Am Weißkirchener Berg / L3019 / Altenhöferallee - Riedbergallee / Carl-Hermann-Rudloff-Allee / Arthur-von-Weinberg-Str. - Riedbergallee / Ruth-Moufang-Straße / Robert-Koch-Allee - Riedbergallee / Alfred-Wegener-Straße / Otto-Schott-Str. - Riedbergallee / Ludwig-Fulda-Weg / Zum Margarethenzehnten - Riedbergallee / Im Kreuzegut / Kätcheslachweg - Riedbergallee / Zur Kalbacher Höhe / Nelly-Sachs-Platz / Erna-Pinner-Str. - Nordumgehung Kalbach/Am Weißkirchener Berg / L3019 Auswertungen zeigen, dass mithilfe dieser nun beschleunigten Anlagen die Fahrzeit über den gesamten Werktag in beiden Richtungen um jeweils eine Minute pro Fahrt reduziert werden konnte. Zusätzlich wurde der Bus an der LSA am Ortseingang von Nieder-Erlenbach (Umgehung Nieder-Erlenbach/L3008/Niedereschbacher Str.) voll beschleunigt. Dabei zeigt sich, dass diese Maßnahme sehr effektiv war und die Fahrzeit pro Fahrt in beiden Richtungen im Durchschnitt um ca. 30 Sekunden verringert werden konnte. Zusammengenommen bewirken diese Maßnahmen eine merkliche Fahrzeiteinsparung auf der Linie 29. Damit wurde der Fahrplan stabilisiert sowie die Pünktlichkeit erhöht. Bei der Straßenbahn lässt sich an verschiedenen Stellen eine Verbesserung nach Modernisierung der Lichtsignalanlagen oder Softwareanpassungen in den Jahren 2023/24 erkennen. Zum Beispiel können nun die Linien 11, 14 und 21 die Kreuzungen Mainzer Landstraße/Ludwigstraße und Mainzer Landstraße/Ackermannstraße sowie die Linien 11 und 21 zusätzlich die Knotenpunkte Mainzer Landstraße/Luthmerstraße und Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg /Alt-Nied im Normalfall ohne Verlustzeit passieren. Durch den Austausch des Stellwerks und der Erneuerung der LSA Hamburger Allee/Varrentrappstraße kann die Linie 17 nun beschleunigt in den eingleisigen Abschnitt einfahren. Zusätzlich wurden bei der Straßenbahn weitere Softwareanpassungen an diversen Knotenpunkten für Umleitungs- und Sonderverkehre ausgeführt. Damit können Straßenbahnen im Umleitungsfall sowie die Sonderlinien 10 und 22 beschleunigt werden. Da Lichtsignalanlagen eine gewisse Lebensdauer haben und in regelmäßigen Abständen modernisiert müssen, wurden Ende 2024 zusätzliche Haushaltsmittel ab dem Jahr 2026 für die Ergänzung von ÖPNV-Beschleunigungskomponenten beschlossen. Im Rahmen des Substanzerhaltungsprogramms werden die zu modernisierenden Lichtsignalanlagen zukünftig direkt mit ÖPNV-Komponenten ausgerüstet, wenn zuvor noch keine verbaut waren. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die ÖPNV-Beschleunigung unmittelbar und kosteneffizient mitgedacht wird. So gelingt es Busse an mehr Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen. Maßnahmen an Haltestellen Durch den barrierefreien Haltestellenausbau können Fahrgastwechselzeiten verkürzt werden. Weitere Details sind unter dem Punkt Barrierefreiheit zu finden. Maßnahmen entlang der Strecke Im Jahr 2022 wurden an zwei weiteren Stellen Leitelemente installiert, die den der Straßenbahn vorbehaltenen Bereich stärker vom übrigen Verkehr abgrenzen, nämlich an den Haltestellen Südbahnhof/Schweizer Straße sowie Lokalbahnhof/Textorstraße. Diese dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, Betriebsstabilität und Pünktlichkeit der Straßenbahnlinien 15, 16 und 18 im gesamten Tagesverlauf. Die Ausstattung weiterer kritischer Abschnitte wurde stadtintern bereits abgestimmt und sollzeitnah umgesetzt werden. Die zwei geplanten Busspuren in der Zeppelinallee und der Bockenheimer Landstraße wurden im April 2022 erfolgreich umgesetzt. Auf der Zeppelinallee wurde der rechte Fahrstreifen, der auf Höhe der Sophienstraße beginnt, komplett in eine Busspur umgewidmet und erleichtert somit die Fahrt der Linie M32. In der Bockenheimer Landstraße westlich des Knotenpunktes Senckenberganlage/Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße wurde ebenfalls die rechte Fahrspur in eine Busspur umgewidmet. Somit ist die Anfahrt der Haltestelle Bockenheimer Warte für die Buslinien M32 und M36 deutlich vereinfacht worden. Zu 4.) Barrierefreiheit im ÖPNV: Am 18.05.2022 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität C. Am 18.09.2022 wurden nach erfolgter Gleisabsenkung die für einen barrierefreien Einstieg in die U-Bahnen angepassten Bahnsteige der U-Bahnstation Römerstadt in Betrieb genommen. Die dort noch fehlenden Aufzüge werden in den Jahren 2025/2026 eingebaut. Am 20.09.2022 wurden die neuen Aufzüge der nun barrierefrei ausgebauten U-Bahnstation Westend in Betrieb genommen. Am 21.03.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität D. Am 28.06.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität B. Am 08.07.2024 wurde an der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" der barrierefrei umgebaute Bahnsteig in der Gartenstraße in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität A. Darüber hinaus wurden auch im Rahmen anderer Maßnahmen die barrierefreie Nutzbarkeit von Schienenhaltestellen verbessert. Insbesondere sind hierbei für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Nachrüstung von taktilen Leitelementen an Bestandsstationen der U-Bahn sowie die Maßnahmen zum Ausbau von Straßenbahnhaltestellen für längere 40 Meter Wagen zu nennen. Im Rahmen des letztgenannten Programms wurde im Jahr 2024 z. B. an der Haltestelle Galluswarte an der östlichen Bahnsteigseite der Fußgängerüberweg über Gleise und Fahrbahnen nach aktuellen Standards barrierefrei ausgebaut bzw. z. T. neu errichtet. Außerdem wurde an dieser Haltestelle im Vorgriff auf den späteren vollständigen barrierefreien Ausbau bereits auch ein taktiles Leitsystem geschaffen, mit dem die Fußgängerüberwege und die Wege zu S-Bahn/Bus ausgestattet bzw. verbunden wurden. Mit den zahlreichen weiteren in Bau und in Planung befindlichen Maßnahmen wird ein bestehender Planungs- und Realisierungsrückstau abgearbeitet. Dadurch kann in den folgenden Jahren die Anzahl der jährlich in Bau sowie in Betrieb gehenden Haltestellen erhöht werden. Angestrebt wird, die Haltestellen nach der Reihenfolge ihrer Priorität umzubauen. Die Tatsache, dass hiervon im Einzelfall abgewichen wird, ist zum einen darin begründet, dass zur Nutzung von Synergieeffekten Haltestellenmaßnahmen mit anderen ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen gekoppelt werden. Zum anderen sind gerade die Haltestellen der hohen Prioritäten meistens diejenigen, die die umfangreichsten Beteiligungen und damit die längsten Planungsvorläufe benötigen, da sie in komplexen städte- und straßenbaulichen Situationen verortet sind (z. B. die unterschiedlichen Haltestellen im Bereich des Haupt- und Südbahnhofes). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 343 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, AfD und FDP gegen CDU (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 283, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 92-1

  • Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 169 Betreff: Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 1/25 OBR 11 - Zwischenbericht: Wie in den vergangenen Berichten bereits durch den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Förderprogramm von EU-, Bund oder Land leider nicht erfüllt. Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zur Verbesserung der städtebaulichen Situation beitragen. Der Magistrat strebt für den Stadtteil Seckbach eine zukunftsfähige Entwicklung an, die durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden. Dazu zählen unter anderem Infrastruktur-Maßnahmen im Bereich Verkehr, wie beispielsweise die Erneuerung der Wilhelmhöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Anschluss Seckbacher Bitzweg. Hiermit wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach erreicht. Grundsätzlich ist die lokale Grundversorgung in Alt-Seckbach trotz der vorhandenen Schwierigkeiten weiterhin gewährleistet. Die Wirtschaftsförderung ist im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Eigentümern in Kontakt, um geeignete Nachnutzungen für freiwerdende Flächen - unter sich verändernden Konsumgewohnheiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - zu vermitteln. Für Zwischennutzungen möchten wir hiermit an RADAR - Kreativräume für Frankfurt verweisen. Städtebauliche Missstände, die durch die Schaffung oder Änderung des Planungsrechts gelöst werden könnten, sind in Seckbach nicht erkennbar. Vielmehr bietet die planungsrechtliche Situation ausreichend Möglichkeiten zur Entwicklung des Stadtteils. Insofern sind Mittel für Planungsleistungen im Haushalt 2026 und 2027 nicht erforderlich. Im Dezember 2023 hat der Magistrat auf ein Förderprogramm des Landes Hessen aufmerksam gemacht, welches über einen Verein oder eine private Initiative die Möglichkeit bietet, einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen Vitalisierung in den Stadtteilzentren zu leisten. Dieses Programm nannte sich ‚Ab in die Mitte!' und fokussiert sich darauf, die Identitäten der Ortszentren zu stärken und negativen Entwicklungstendenzen wie Leerständen entgegenzuwirken. Für das Programmjahr 2024 hat über die IG Seckbacher Vereine e.V. und die BI ‚Wir Wohnen Hier' mit Unterstützung des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main ein Bewerbungsverfahren stattgefunden. Daraufhin wurde Seckbach als eines der Landessieger 2024 ausgewählt und mit einem Preisgeld in Höhe von 7.500 Euro prämiert. Im Rahmen des Vereins und der Bürgerinitiative wurden nach unserem Kenntnisstand folgende Maßnahmen vorbereitet, die mit dem Preisgeld finanziert werden sollten: - 3 Workshops mit insgesamt ca. 120 Beteiligten Bürgerinnen und Bürger und vielen anderen Initiativen im alten Rathaus Seckbach zu den Themen Wilhelmshöher Straße, Aufenthaltsqualität verbessern, für Gewerbe attraktiver gestalten - BI "Forum lebendiges Seckbach" mit Öffentlichkeitsarbeit - Seckbacher Straßenfest am 8.9.2024, Präsentation der Ergebnisse zur Wilhelmshöher Planung und Befragung Bürgerinnen und Bürger - Pop-Up Aktionen auf der Wilhelmshöher Straße und Lohrgasse · Zur Sanierung des Gebäudebestandes stehen weiterhin Förderprogramme des Landes Hessen bspw. zur energetischen Sanierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.11.2025, EA 1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 169 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 284, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
    B
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 171 Betreff: Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7284 - NR 544/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 132/25 - Der Tauschvertrag wurde am 05.09.2025, wie angekündigt, beurkundet und befindet sich jetzt in der Endabwicklung. Der Bericht ist insofern abschließend.

  • Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen?
    OFOB 8
    18.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2026, OF 24/8 Betreff: Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat um Auskunft, ob bei der Sanierung/dem Neubau des Gebäudes Praunheimer Weg 1 Fortschritte erkennbar sind oder ob dem zuständigen Amt Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wann die Bauarbeiten überhaupt beginnen sollen. Begründung: Zu Anfang Oktober 2025 wurde den Eigentümern der Pizzeria Pisa im Praunheimer Weg 1 gekündigt, weil der Eigentümer das Gebäude grundsanieren wollte. Auch mehrere Wohnungen in dem Haus sind davon betroffen. Das Grundstück verfügt auch über einen Gartenteil mit drei alten, großen Kastanien. Seit dem Zeitpunkt der Kündigung vor einem halben Jahr hat sich dort nichts getan. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt hatte sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Pizzeria in ein gegenüberliegendes Gebäude einziehen konnte. Die dort für die Gastronomie angemieteten Räume sind jedoch deutlich kleiner als das ursprüngliche Restaurant. Die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten hat sich bis Anfang Mai hingezogen, offensichtlich auch verursacht durch zahlreiche städtische Auflagen, betreffend u.a. Parkplätze für PKW und Fahrräder, Toiletten, Alkoholausschank. Es wäre daher wünschenswert, dass die Pizzeria möglichst bald an ihren ursprünglichen Standort zurückkehren könnte. Im Stadtteil wird das Restaurant in seinem alten Umfeld schmerzlich vermisst, zumal es eines ist, das sich auch weniger Begüterte leisten können. Von seiten der Stadt sollte bei Genehmigung der Sanierung des Hauses oder Neubaus unbedingt darauf geachtet werden, dass die drei Kastanien erhalten bleiben, da sie für das Klima an der vielbefahrenen Kreuzung "Niederurseler Landstraße", "Praunheimer Weg", "Weißkirchener Weg" wichtig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 37 2026 Die Vorlage OF 24/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel
    OFOB 8
    18.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2026, OF 25/8 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat, bei weiteren, durchaus als notwendig erkannten Baumaßnahmen an der Infrastruktur der A-Linie der U-Bahnen 3, 8 und 9 zwischen Heddernheim und Niederursel, die VGF zu veranlassen, den Stadtteil Niederursel und größere Teile der westlichen Nordweststadt besser mit Schienenersatzverkehr zu versorgen. Begründung: Knapp 14 Tage, von Mo., 04.05.2026, bis So. 17.05. 2026, waren Niederursel und der westliche Teil der Nordweststadt durch Gleisbauarbeiten zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Wiesenau" komplett von dem direkten Weg in die Innenstadt mit den U-Bahn Linien abgehängt. Von der Station Niederursel konnte man bis Oberursel fahren (U 3), die direkte Verbindung von Niederursel auf den Riedberg (U 9) war eingestellt. Es gab zwei (!) Schienenersatzverkehrsverbindungen von Heddernheim: - SEV 1 von Heddernheim bis Heddernheimer Landstraße (von dort nur weiter mit der U 1 nach Ginnheim) - SEV 2 von Heddernheim über Mertonviertel und Riedberg nach Weißkirchen Ost (von dort zurück mit der U 3 bis Niederursel). Da der SEV 1 für Niederursel/Nordweststadt nicht relevant war, blieb nur SEV 2, der aber mit erheblichen Umwegen und Zeitverlust verbunden war. Es besteht zwar auch eine reguläre Busverbindung zwischen Heddernheim und Nordweststadt/Niederursel, bei der weitere Fahrwege und Umsteigen im Nordwest-Zentrum in Kauf genommen werden müssen. Aus unserer Sicht wäre daher bei künftigen Baumaßnahmen eine direkte dritte SEV-Verbindung ohne Umsteigen ab Heddernheim über "Dillenburger Straße", "Hammarskjöldring", "Niederurseler Landstraße", "Weißkirchener Weg", "Gerhart-Hauptmann-Ring" und zurück sinnvoll. Dies wäre vor allem für ältere Menschen, Eltern mit kleinen Kindern oder Kinderwagen und Menschen mit Einschränkungen eine Erleichterung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 149 2026 Die Vorlage OF 25/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen
    OFOB 11
    18.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2026, OF 9/11 Betreff: Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.die Straße "Am Schiessrain" baldmöglichst zu sanieren und mit einem Pflaster wie in der Hintergasse beziehungsweise der Rathausgasse zu versehen; 2. im Zuge dieser Baumaßnahme die Beleuchtung der Straße "Am Schiessrain" in der Art und Weise zu modernisieren, wie dies vor einiger Zeit in der Hintergasse geschehen ist, d.h. dass die bestehenden historischen Straßenlaternen auf LED-Betrieb umgerüstet und die eigentlichen Lampenkörper mit Lichtabdeckungen zur Verhinderung der Lichtbelästigung der Anlieger versehen werden. Begründung: Die Straße Am Schiessrain ist durch eine Vielzahl von Kanalarbeiten und sonstigen Aufbrüchen großenteils in einem desolaten Zustand. Die Straße muss deshalb saniert werden. Da die Straße Am Schiessrain keinen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, bietet es sich angesichts der vorhandenen Bebauung entlang der Straße an, die Straße in der Art und Weise wie in den Straßen auf der anderen Seite der Wilhelmshöher Straße zu pflastern. Außerdem ist die Straßenbeleuchtung in der Straße Am Schiessrain sanierungsbedürftig. Um zu verhindern, dass in der engen Straße unpassende, sehr hell strahlende moderne Lampen installiert werden, bietet es sich an, die vorhandenen Straßenlaternen so umzurüsten, wie das mit Erfolg vor allen Jahren in der Hintergasse geschehen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 131 2026 Die Vorlage OF 9/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
    STOB 3
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 867 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vorlage M 23/2025 am 27. Februar 2025 zugestimmt (§ 5804). Bei zukünftigen Änderungen können die Vorschläge des Ortsbeirats gegebenenfalls im Rahmen der aktuellen Rechtslage berücksichtigt werden. Eine "Berichtigung" der bereits bestandskräftigen und nach den aktuellen Satzungsfestsetzungen rechtmäßig erlassenen Gebührenbescheide ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 536

  • Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 868 Betreff: Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs Aktuell werden die bestehenden Bewohnerparkbereiche gemäß den Vorgaben des vom Land Hessen vorgegebenen Luftreinhalteplans zu Parkraumbewirtschaftungszonen umgestaltet. Dies bindet alle personellen und finanziellen Kapazitäten. Erst wenn alle bestehenden Gebiete umgestellt sind, kann entschieden werden, ob und wenn ja wo neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8052

  • Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernen
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 869 Betreff: Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8064

  • Abstellflächen für E-Scooter einrichten
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 870 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter einrichten Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen der Fahrzeuge, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, somit auch in Höchst und in Unterliederbach. Der genaue Standort der Mobilitätsstation sowie der Zeitpunkt der Umsetzung hängen maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. In enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wurde im Oktober 2025 eine feste Abstellfläche für E-Scooter auf der Nordseite des Bahnhofs in Höchst eingerichtet. Über eine Software zur Koordination und Kontrolle ("Curbsidemanagement-Software") evaluieren wir die Nachfrage an den Stationen sowie die Einhaltung der geltenden Abstellregeln durch die E-Scooter-Anbieter kontinuierlich. Auch die Abstellsituation an der Königsteiner Straße in Unterliederbach ist bereits bekannt. Wir gehen davon aus, dass die Nutzer das Main-Taunus-Zentrum zum Ziel haben. Da sich jedoch das Bediengebiet der Anbieterfirmen bislang nur auf das Stadtgebiet in Frankfurt am Main erstreckt, müssen die Fahrzeuge vor der Stadtgrenze abgestellt werden. Auch zur Abstellsituation an der Königsteiner Straße besteht bereits stadtverwaltungsintern ein enger Austausch. Darüber hinaus erfolgte bereits eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Sulzbach sowie dem Centermanagement des Main-Taunus-Zentrum, um eine geeignete Lösung zu finden. Als kurzfristige Reaktion wurden die Anbieterfirmen zur Ausweitung der Kontroll- und Ordnungsmaßnahmen am Bahnhof in Höchst sowie an der Königsteiner Straße in Unterliederbach aufgefordert. E-Scooter, die mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Anbieter-Firmen oder die Nutzenden, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Die Kosten für die Umstellungsmaßnahme werden den Verleihanbietern auferlegt. Die Anbieter reichen diese Kosten z.T. an die Verursacher weiter oder sperren deren Konten. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Gleichzeitig werden bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7902

  • Bewohnerparken im Großen Hasenpfad
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 871 Betreff: Bewohnerparken im Großen Hasenpfad Aktuell werden die bestehenden Bewohnerparkbereiche gemäß den Vorgaben des vom Land Hessen vorgegebenen Luftreinhalteplans zu Parkraumbewirtschaftungszonen umgestaltet, sodass mindestens mittelfristig keine weiteren Gebiete eingerichtet werden können. Sobald die Umstellung der bestehenden Bereiche abgeschlossen ist, wird geprüft, ob und wenn ja wo neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden können. Für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges sind allein die Kraftfahrzeugführer:innen verantwortlich. Ist am Wohnort keine Nutzung privater Stellflächen möglich, kann das Bewohnerparkprivileg hier innerhalb des öffentlichen Raums unterstützen, keinesfalls jedoch einen Parkplatz "garantieren". In diesem Sinne stellt das Bewohnerparkprivileg eine seltene Ausnahme vom Gemeingebrauchsgrundsatz - Parkstände im öffentlichen Raum stehen allen Kraftfahrzeugführer:innen gleichermaßen zur Verfügung - dar. Unabhängig davon lässt sich der Anregung auch deshalb nicht entsprechen, weil die Einrichtung eines neuen Bewohnerregelungsbereichs einer Kontrollintensität bedarf, die derzeit nicht geleistet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8073

  • Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 872 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816

  • Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 873 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden Zu 1.: Das mit der Ortsbezeichnung Linkstraße 71 platzierte Carsharing-Fahrzeug wird vom Anbieter bisher im Rahmen einer informellen Stationsregelung im Rahmen des Gemeingebrauchs des örtlichen Parkraumangebots betrieben. Das heißt Nutzer:innen sind gehalten, das Fahrzeug im fraglichen Straßenabschnitt möglichst nah an der genannten Adresse zu parken, um die Auffindbarkeit für folgende Nutzer:innen zu gewährleisten. Eine spezifische straßenrechtliche bzw. straßenverkehrsrechtliche Regelung zu einer formellen Carsharing-Station gibt es hier nicht. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens für feste Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum auf der Grundlage von § 16a des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat der Magistrat den sowohl vom Anbieter als auch vom Ortsbeirat 6 eingebrachten Vorschlag, in der Linkstraße eine regulär beschilderte und markierte Carsharing-Station auszuweisen, wohlwollend geprüft, da das Carsharing-Angebot an dieser Stelle bereits etabliert ist. Im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung ist entschieden worden, dass die bestehende Parkordnung, die aus heutiger Sicht so aufgrund der geringen Restgehwegbreite nicht mehr angeordnet werden könnte, nicht durch einen teilweise auf dem Gehweg markierten Carsharing-Stellplatz verfestigt werden darf. Zu einer lediglich punktuell veränderten Parkordnung konnte kein fachlicher Konsens herbeigeführt werden. Die erforderliche Änderung der Parkordnung für den gesamten Straßenabschnitt bzw. konsequenterweise für das gesamte Quartier erscheint momentan ohne echtes Alternativangebot nicht umsetzbar. Der Standortvorschlag konnte daher nicht in das Zuteilungsverfahren aufgenommen werden. Diese Entscheidung hindert aber den Carsharing-Anbieter nicht, die informelle Station in der bisherigen Art und Weise weiter zu betreiben. Zu 2.: Wie unter 1. dargelegt, besteht das Problem nicht durch das dort eingesetzte Carsharing-Fahrzeug, sondern durch die Herausforderung eine regelkonform markierbare Carsharing-Station umsetzen zu können. In Hinblick auf die bestehende Parkordnung und insbesondere die bestehende Parkpraxis sieht der Magistrat definitiv Handlungsbedarf. Im Rahmen der Erarbeitung der Fußverkehrsstrategie für Frankfurt a.M. soll auch eine Handreichung erarbeitet werden, wie mit der Überprüfung des in der Vergangenheit angeordneten Gehwegparkens in Hinblick auf die aktuelle Rechtsauffassung und vor allem mit dem illegalen Gehwegparken verfahren werden soll und welcher Prioritätenreihung gefolgt werden kann. Zu 3.: Die Parksituation in Griesheim-Süd ist insgesamt sehr problematisch. In beigefügten Übersichtsplan ist dargestellt, wo im Gebiet der Elektronstraße bis zur Junghofstraße legal und illegal halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Selbst bei den legal parkenden Autos ist die Restbreite auf dem Gehweg so schmal, dass noch heutiger Rechtsauffassung keine Legalisierung möglich wäre. Für Sprinter und Kleinlaster bzw. alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t greift bereits das gesetzliche Parkverbot auf Gehwegen. Die geforderte Kennzeichnung ist daher weder möglich noch notwendig. Um insbesondere Fußgänger:innen-Begegnungsverkehre auf dem Gehweg zu gewährleisten, müsste im gesamten Bereich Griesheim-Süd das halbseitige Gehwegparken unterbunden werden. Dies würde aber den ohnehin vorhandenen erheblichen Parkdruck noch weiter massiv erhöhen. Daher erfolgen nur punktuelle Maßnahmen seitens des Magistrats. Anlage 1 (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904

  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 874 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Gegen eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h im angesprochenen Straßenabschnitt bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wobei diese Regelung schon zum großen Teil besteht. Die Einbindung der Lichtsignalanlage (LSA) in Höhe der Osthafenbrücke in die Tempo 50 Regelung, macht hier eine Anpassung der Gelbzeiten notwendig. Die Einführung der Tempo 50 Regelung und die vorgenannte Anpassung der Gelbzeiten müssen gleichzeitig erfolgen. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Die Grünzeiten werden nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehenden zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite ermittelt. Die Grünzeiten werden so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, das heißt eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Aufgrund des Vorgenannten wird von einer diesbezüglichen Anpassung der Signalzeiten Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8059

  • Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 875 Betreff: Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion Der Magistrat untersucht im Zusammenhang mit der geplanten Multifunktionsarena die verkehrliche Erschließung des gesamten Stadionbereichs. Zur Bearbeitung der verkehrlichen Teilprojekte zur Multifunktionsarena ist ein Projektteam vorgesehen, welches voraussichtlich ab Mitte 2026 ein gesamthaftes Mobilitätskonzept erarbeitet, das alle Verkehrsträger berücksichtigt. Strategisches Ziel ist es, insbesondere den Anteil des Umweltverbundes deutlich zu erhöhen sowie die An- und Abreiseverkehre verträglich und leistungsfähig zu organisieren. Dem Fuß- und Radverkehr sowie der Verkehrssicherheit im Stadionumfeld kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die vorliegende Studie von SSP enthält bereits verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entflechtung und sicheren Führung der Fuß- und Radverkehrsströme am Oberforsthaus, eine Anpassung der Wegeführung und Signalsteuerung an relevanten Knotenpunkten sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs. Für diese Maßnahmen sind im Gesamtkontext zunächst vertiefende Prüfungen und Planungen vorgesehen, bevor über ein konkretes Maßnahmenbündel entschieden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8070

  • Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 876 Betreff: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs Der Magistrat hat jüngst die Fahrradabstellmöglichkeiten am Bahnhof Höchst auf dessen Nordseite erweitert. Wir bestätigen die Nachfrage nach sicheren Fahrradstellplätzen auch auf der südlichen Seite des Bahnhofs. Die Flächen südlich des Bahnhofs inklusive des hier angesprochenen östlichen Teils des Bahnhofsgebäudes sind allerdings nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt, somit besteht kein Zugriff auf diese Flächen. Dies ist auch der Grund, weshalb viele Fahrradstellplätze auf der Nordseite gebündelt worden sind. Die Fläche des Parkplatzes vor dem Bürgeramt (Leverkuser Straße 14) befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Es ist möglich, auf diesem Parkplatz eine überdachte Doppelstockanlage zum sicheren Abstellen von 16 Fahrrädern zu errichten. Dazu würden 3 Kfz-Stellplätze entfallen. Nach entsprechender Anregung des Ortsbeirates 6 nimmt der Magistrat gerne die Planung für diese Anlage auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7888

  • Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo30Zonen
    STOB 5
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 877 Betreff: Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen Im momentanen baulichen und verkehrlichen Zustand ist der Abschnitt der Textorstraße zwischen Schweizer Straße und Holbeinstraße nicht geeignet, ihn in eine Tempo 30-Zone zu integrieren. Zum einen verkehrt hier die Buslinie 78 und andererseits befindet sich am Knotenpunkt Textorstraße / Oppenheimer Landstraße eine lichtsignalgeregelte Kreuzung. Es ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße teilweise aus dem Kfz-Netz zu nehmen und baulich umzugestalten. Dadurch wird die verkehrliche Funktion im MIV des Abschnitts zwischen Holbeinstraße und Schweizer Straße insgesamt herabgesetzt. Die Buslinie 78 verkehrt dann von der Schweizer Straße über die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße. Der genaue Umsetzungszeitraum der Maßnahme lässt sich aktuell noch nicht nennen. Auch, ob in diesem Zuge die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Textorstraße / Oppenheimer Landstraße zurückgebaut und der Knotenpunkt baulich umgestaltet wird, ist in weiterer Prüfung. Das jedenfalls wäre Voraussetzung einer Integration in die Tempo 30-Zone. Es bliebe dann noch zu klären, wie mit dem Buslinienverkehr umzugehen ist (Vorfahrtsregelung). Abschnitt Östlich der Schweizer Straße Auch dieser Abschnitt eignet sich im momentanen baulichen und verkehrlichen Zustand nicht zu einer Integration in eine Tempo 30-Zone. An den beiden Knotenpunkten Textorstraße / Diesterwegstraße sowie Textorstraße / Stegstraße bestehen lichtsignalgeregelte Knotenpunkte. Zudem widerspricht die Dimensionierung der Straße (teilweise knapp 10 m Fahrbahnbreite) inklusive Aufteilung in Fahrstreifen einer Integration in die Tempo 30-Zone. Zudem ist davon auszugehen, dass zwischen Brückenstraße und Schweizer Straße es einen gewissen Anteil an Durchgangsverkehr gibt. Um diesen Abschnitt in die Tempo 30-Zone zu integrieren, muss der Magistrat noch folgendes prüfen: - Wie sind die Verkehrsbelastungen und wie hoch ist der Anteil an Durchgangsverkehr? - Müssen ggfs. verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil des Durchgangsverkehrs zu reduzieren? - Können die Lichtsignalanlagen zurückgebaut werden und stattdessen die Knotenpunkte so gestaltet werden, dass ein sicherer Verkehrsablauf ermöglicht wird (hier vor allem auch das Queren des Fußverkehrs) - Wie können die Straßenquerschnitte umgestaltet werden, damit sie denen einer Tempo 30-Zone entsprechen? Müssen geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorgesehen werden? Fazit: Die Umplanung der angesprochenen Bereiche wird in das Umplanungsprogramm für 2026 aufgenommen. Die Umplanung wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8062

  • Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V.
    STOB 4
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 878 Betreff: Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V. Die Parksituation an der hier gegenständlichen Örtlichkeit ist eindeutig geregelt. Zur Verbesserung der Situation wird die Straßenverkehrsbehörde gleichwohl ergänzend Markierungen im Querungsbereich anordnen. Letztlich lässt sich aber auch damit vorsätzliches Fehlverhalten nicht gänzlich verhindern. Bezüglich der Falschparker, die den Querungsbereich behindern, wurde die Städtische Verkehrspolizei sensibilisiert, um Kontrollen einzuplanen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7943

  • Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 879 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Sowohl die Verkehrsmenge als auch die gefahrene Geschwindigkeit sind hier als eher gering einzuschätzen. Eine Notwendigkeit für Bremsschwellen ist daher nicht gegeben. Darauf hinzuweisen ist zudem, dass erfahrungsgemäß sich gerade in Wohngebieten Anwohnende über den Lärm beschweren, der durch den motorisierten Verkehr verursacht wird. Das liegt an den springenden Ladungen bei Lieferfahrzeugen sowie den Beschleunigungs- und Bremsgeräuschen im Allgemeinen. Bodenschwellen sind aber auch problematisch, da Fahrräder viel anfälliger auf plötzliche Unebenheiten reagieren als Autos. Es wird damit eine zusätzliche Gefahrenquelle geschafft. Zu 4.: Feuerwehrzufahrten werden durch die Branddirektion gekennzeichnet. Entsprechende Beschilderung ist durch die Grundstückseigentümer:innen direkt bei der Branddirektion zu beantragen. Zu 5.: Das Aufstellen von Poller erfolgt grundsätzlich sehr restriktiv, d.h. ausschließlich, wenn relevante Verkehrssicherheitsbelange vorliegen. Bezüglich der aufgeführten Verstöße im ruhenden Verkehr wurde jedoch der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei über die Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und um Kontrolle im Rahmen der Streife gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7893

  • Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 880 Betreff: Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen Zu 1.: Parkwinkel sind keine Maßnahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese erfordern keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Parkwinkel können vom Eigentümer der Liegenschaft beim Amt für Straßenbau und Erschließung angefragt (bbzmitte.amt66@stadt-frankfurt.de) und auf eigene Kosten links und rechts der Einfahrt angebracht werden. Es ist also nicht möglich, pauschal Parkwinkel im angefragten Bereich anzuordnen. Zu 2.: Nach Prüfung der Örtlichkeit ist es möglich und auch sinnvoll, die Kurvenbereiche entsprechend abzusichern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1375

  • Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 881 Betreff: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Die Stellplätze im Bereich der Landauer Straße bleiben auf Höhe der Hausnummern 32 bis 36 zunächst im derzeitigen Zustand bestehen und sind weitgehend nicht Bestandteil der aktuellen Entwurfsplanung. Im Bereich der Landauer Straße 28 bis 32 entfallen 13 Parkstände. Durch eine bereits abgestimmte vorgesehene verkehrsrechtliche Anordnung lassen sich im Wendehammer in der Landauer Straße (in dem bisher "wild" geparkt wurde und es zu Beeinträchtigung der FES beim Wenden kam) 10 Parkstände schaffen. Durch eine weitere bereits erfolgte Anordnung im Bereich der Landauer Straße 1 wird das bisher nicht legale Parken auf dem Gehweg legalisiert (mit einer Restgehwegbreite von 1,80 m). Es entstehen dort etwa 6 Parkstände. Im vorgeschlagenen Bereich der Dürkheimer Straße werden 5 weitere Parkstände (auch unabhängig vom Entfall der Parkstände in der Landauer Straße) entstehen. Insgesamt entfallen also 13 Parkständen, während 21 neue Parkstände legal neu angeboten werden können (die teilweise aber vorher bereits nicht legal genutzt wurden). Damit kann dem durch die Grünanlagenplanung ausgelösten Parkplatzentfall begegnet werden. Es ist nicht Aufgabe der Kommune sowie der Straßenverkehrsbehörde, einer bestehenden hohen Parkplatznachfrage in einem Quartier vollumfänglich nachzukommen. Es besteht kein Anspruch auf für alle ausreichenden Parkraum in öffentlichen Raum. Es wird auch angezweifelt, dass alle Parkmöglichkeiten auf privaten Grundstücken im betreffenden Quartier voll ausgelastet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721

  • Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 882 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Zu 1. Es gibt kein Projekt zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße. Derzeit erarbeitet der Magistrat die Vorplanung zur Schloßstraße. Die Querung der Schloßstraße entlang der genannten Achse wird berücksichtigt. Wenn es einen hinreichend fundierten Planungsstand gibt, wird der Magistrat diesen dem Ortsbeirat vorstellen. Zu 2. und 3. Der von der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) unterstützte Stadtspaziergang Fußverkehr auf der Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße war eine singuläre Aktion. Bis auf die punktuellen, bestandsnahen umgesetzten Maßnahmen sind keine weiteren Aktivitäten daraus entstanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142

  • Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 883 Betreff: Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung Bei den vier Parkplätzen direkt vor der Kita handelt es sich um einen baulich hergestellten Seitenstreifen (abgesenkter Bordstein), eine entsprechende Beschilderung ist hier nicht notwendig, das Parken ist legal. Da der Gehweg neben dem Parkstreifen breit genug ist, erscheint eine Versetzung der vorhandenen Poller an den Fahrbahnrand und damit die Entfernung des Parkstreifens als nicht sinnvoll und dem gemeinsamen Miteinander nicht förderlich, der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Dies gilt nicht für den Bereich am Ende des Spielplatzes. Die Fahrzeuge parken hier rechtswidrig auf dem Gehweg, der hier auch schmaler ist als vor der Kita. Das Verkehrszeichen 314 Straßenverkehrs-Ordnung (Parken) mit dem Zusatzzeichen "Personenkraftwagen" soll verdeutlichen, wo der Bereich des erlaubten Parkens beginnt. Der Standort wurde absichtlich ausgewählt, um den Übergang in die Grünanlage freizuhalten. Der Gehweg endet an dieser Stelle und geht in den Parkstreifen über (Pflasterung geht in Asphaltierung über). Da die Fahrzeuge illegal auf dem Gehweg parken, wird der Magistrat Poller setzen, um das illegale Parken physisch zu unterbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8005

  • Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 884 Betreff: Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Zu 1. Der Bedarf wurde nicht stadtteilspezifisch ermittelt, sondern bezogen auf die komplette Stadt Frankfurt am Main. Weiterhin geht der Magistrat gemäß der Studie davon aus, dass Ladeinfrastruktur lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet werden muss. Für das Jahr 2025 lag der Bedarf je nach Annahmen zwischen 1511 Normalladepunkten (AC) unter Einbeziehung der Schnelladepunkte (DC) und bei 2469, wenn es keine DC-Ladepunkte gäbe. Ende 2025 waren bei der Bundesnetzagentur rund 2133 öffentlich zugängliche Ladepunkte im Stadtgebiet gelistet - davon 1890 AC- und 243 DC-Ladepunkte. Das ist das fast vierfache der laut EU-Recht geforderten Ladeleistung. Zu 2. Auf Grundlage der Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase 1) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC- und 20 DC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie werden in stadtteilübergreifende Bündel gegliedert im März 2026 für interessierte Standortbetreiber veröffentlicht. Aktuell sind folgende Standorte abschließend abgestimmt: Griesheim: - Wilhelmshavener Straße zwischen 11-17 - Waldschulstraße 59 - Waldschulstraße 35 - Alte Falterstraße 1 - Griesheimer Stadtweg 45-47 - Jägerallee östl. 27 Höchst: - Karl-Blum-Allee nord-östl. 129 - Kurmainzer Straße westl. 70 - Zuckschwerdstraße westl. 53 an der Gerlachstraße - Höchster Markt ggü. 1 Nied: - Heusingerstraße 84 - Ferdinand-Scholling-Ring südl. 13 - Oeserstraße 133 - Mainzer Landstraße 790 Schwanheim: - Zum Heidebuckel 4-6 - Am Försterpfad nördl. 2 an der Straßburger Straße - Am Wildpfad 2 - Geisenheimer Straße östl. 74 - Völklinger Weg 66 - Am Ruhestein 8 Sindlingen: - Bielefelder Straße 32-36 - Hermann-Brill-Straße 3 Sossenheim: - Mombacher Weg 6a - Carl-Sonnenschein-Straße 28 Unterliederbach: - Hans-Böckler-Straße nördl. 1-2 - Ludwig-Hensler-Straße 50-54 - Sossenheimer Weg 80 - Pfälzer Straße 11 - Königsteiner Straße 123 Zeilsheim: - Lenzenbergstraße südl. 124 - Bechtenwaldstraße süd-westl. 18 - Annabergstraße ggü. 18a - Steinkopfweg östl. 15 Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Zu 3. Der Magistrat plant, die Bedarfsanalyse noch in diesem Jahr zu evaluieren. Dabei werden der aktuelle Stand des E-Fahrzeug-Bestands, die Batterie- und Motorentechnik und der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen einbezogen. Daraufhin wird die Phase 2 des Ausbaus geplant, zu welcher die Ortsbeiräte erneut um Standortvorschläge gebeten werden. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können auch jederzeit per Mail an ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de gerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1354

  • Bahnhof „Griesheim“ - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)
    STOB 6
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 885 Betreff: Bahnhof "Griesheim" - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103) Die Personenunterführung Ost (PU Ost) befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Aufgang zum Mittelbahnsteig wiederum gehört der Deutschen Bahn (DB). Der Einbau von Schieberinnen zum Mittelbahnsteig ist an der PU Ost nicht vorgesehen, da die Treppe dafür zu schmal ist. Menschen mit beispielsweise Fahrrädern, Rollatoren und Kinderwagen können die PU Ost queren, indem sie die beiden Aufzüge nutzen. Alternativ steht weiterhin die Behelfsbrücke zur Verfügung, die ein Queren der Gleise auch ohne Aufzüge ermöglicht. Die DB baut derzeit die PU West am Bahnhof Griesheim barrierefrei um. Im zweiten Bauabschnitt wird sie mit zwei Aufzügen ausgestattet, die dann ein barrierefreies Erreichen des Mittbahnsteigs ermöglichen. Wie auch an der PU Ost sind an der PU West aufgrund der Mindestbreite der Treppe keine Schieberinnen möglich. Gerne verweist der Magistrat in diesem Zuge auch auf die Projektseite der DB, wo alle Daten und Zahlen zum Projekt aufgelistet sind: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/frankfurt-griesheim-bf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1357

  • Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone
    STOB 11
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 886 Betreff: Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone Die Anregung des Ortsbeirats ließe sich nur mittels einer Änderung des § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) realisieren. Unter diese Regelung fällt auch der Zoo aufgrund der dort befindlichen brandempfindlichen Gebäude. Die Gesetzgebungskompetenz für das Sprengstoffrecht liegt beim Bund. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8105

  • Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats
    STOB 4
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 887 Betreff: Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Der Magistrat stellt dem Verein NAXOS e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Beteiligung an den Kosten des Transports der Schleifmaschine in die Naxoshalle zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 466

  • Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!
    STOB 12
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 888 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Antwort zu Frage 1 Die für Frankfurt am Main - und damit auch für den Ortsbezirk 12 - bestehende Krisenplanung verfügt über Liegenschaften, die in Krisen- und Katastrophenlagen als Notunterkünfte eingerichtet werden können. Die hierzu notwendige Ausstattung wird zentral im Katastrophenschutzlager der Stadtverwaltung bevorratet. Antwort zu Frage 2 Für Nahversorgungszentren im Stadtgebiet, wie beispielsweise das am Riedbergplatz und die Supermärkte in Kalbach und Riedberg, sind keine Notstromaggregate vorgeplant. Eine rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Notstromaggregaten besteht nicht. Weiterführende Ausführungen siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 3 Die Energieversorgung der U-Bahnen im Stadtgebiet - und damit auch im Ortsbezirk 12 - erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) transformiert die Eingangsspannung in ihren Gleichrichterwerken auf 600 V Gleichstrom für die Fahrstromversorgung. Sofern ein Einspeiseabschnitt ausfällt, kann der Fahrleitungsabschnitt durch benachbarte Versorgungsabschnitte bedient werden. Auf die Sicherheit der Netzversorgung hat die VGF allerdings keinen Einfluss. Antwort zu Frage 4 Die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk 12 sind nicht mit Notstromaggregaten zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ausgestattet. Eine rechtliche Regelung, dass Schul- und Betreuungseinrichtungen über Notstromaggregate verfügen müssen, ist nicht existent. Weiterführende Vorkehrungen sind daher durch den Magistrat derzeit nicht vorgesehen, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 5 Das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach wird im Krisen- oder Katastrophenfall einsatzbereit sein. Zudem verfügt es über eine Ausstattung als Notfallmeldestelle für solche Lagen. Antwort zu Frage 6 Hierzu kann der Magistrat keine Antwort geben. Die Krisenvorsorge in Alten- und Pflegeheimen liegt in der Zuständigkeit der entsprechenden Träger der Einrichtungen, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 7 Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bzw. der Gaslastverteilungs-Verordnung (GasLastV) stellen die Netzdienste Rhein-Main GmbH bzw. Mainova AG als örtliche Versorgungsunternehmen für den Raum Frankfurt am Main die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser bzw. Fernwärme sicher. Mainova und NRM verfügen über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach EnWG und GasLastV abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie ggf. der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Darüber hinaus ist das Fernwärmenetz in Frankfurt als Verbundnetz ausgelegt, in das mehrere Erzeugungsanlagen einspeisen, wodurch eine insgesamt hohe Versorgungsverfügbarkeit gewährleistet wird. Siehe weiterführend hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 8 Der Magistrat stellt deutlich heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur im Stadtgebiet Frankfurt am Main - so auch im Ortsbezirk 12 - nicht vollumfänglich kompensieren können. Der Magistrat weist daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Antwort zu Frage 9 Die Vermittlung von Informations- und Bildungsmaßnahmen zu Brand-, Selbst- und Katastrophenschutz erfolgt in Frankfurt am Main - und damit auch im Ortsbezirk 12 - bereits auf unterschiedlichen Ebenen und für verschiedene Zielgruppen. Die Branddirektion führt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags regelmäßig Brandschutzerziehung für Vorschulkinder sowie für Schülerinnen und Schüler der 3. Jahrgangsstufe durch. Jährlich können mit diesem Angebot nahezu 6.000 Kinder erreicht und altersgerecht für Gefahrenprävention, richtiges Verhalten im Brandfall sowie grundlegende Selbstschutzmaßnahmen sensibilisiert werden. Für die Sekundarstufe I sieht der derzeitige Lehrplan bislang keine weiterführenden verpflichtenden Schulungen im Bereich Brand- oder Selbstschutz vor. Ein möglicher Handlungsauftrag für die Altersklasse wird derzeit auf der Ebene der Kultusministerien der Bundesländer thematisiert. Die Branddirektion erarbeitet zudem aktuell ein Konzept, um Inhalte zu Brand- und Selbstschutz in der 9. Jahrgangsstufe in Form eines Projekttages zu verankern. Angesichts von rund 80 weiterführenden Schulen im Stadtgebiet ist die flächendeckende Umsetzung eines solchen Angebots jedoch mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden. Als nachhaltiger Ansatz wird daher die Fortbildung von Lehrkräften in diesen Themenfeldern angesehen, damit die Inhalte eigenständig im Schulunterricht vermittelt werden können. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim zuständigen Kultusministerium. Darüber hinaus führt die Branddirektion regelmäßig crossmediale Informationskampagnen durch, unter anderem über Social Media, Internet und digitale Anzeigetafeln im Stadtgebiet. Ziel dieser Kampagnen ist es, Bürgerinnen und Bürger für die Notwendigkeit privater Vorsorge zu sensibilisieren und auf bestehende Informationsangebote hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die umfangreichen und fachlich aufbereiteten Materialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hingewiesen, die kostenfrei über dessen Internetseite abrufbar sind. Gedruckte Broschüren können dort ebenfalls kostenlos bezogen werden (Link siehe Antwort zu Frage 8). Zusätzlich ist die Branddirektion mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften regelmäßig auf öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtteilfesten, Märkten oder Informationsveranstaltungen vertreten und informiert dort über Selbstschutz- und Vorsorgemaßnahmen. Ergänzt wird dieses Angebot durch regelmäßig stattfindende Tage der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Berufsfeuerwehr, bei denen ebenfalls gezielt Informationen zum Selbstschutz und zur persönlichen Krisenvorsorge vermittelt werden. Die anerkannten Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe bieten darüber hinaus kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten an. In diesen Kursen wird explizit auf die Themen Vorsorge, Selbsthilfe und Verhalten in Krisen- und Katastrophensituationen eingegangen. Die jeweiligen Termine und Angebote sind über die Internetseiten der jeweiligen Organisationen abrufbar. Zudem hat die Branddirektion in der Vergangenheit über die Volkshochschule Frankfurt Kurse zu den Themen Krisenvorsorge und Selbstschutz angeboten. Diese Angebote wurden bislang jedoch nur in geringem Umfang von der Bevölkerung nachgefragt. Unabhängig davon sollen entsprechende Kurse weiterhin vorgehalten werden. Für eine Verstetigung und Ausweitung dieses Angebots ist jedoch die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen erforderlich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bereits vielfältige Informations- und Bildungsmaßnahmen bestehen. Eine Ausweitung, insbesondere im schulischen Bereich und auf Stadtteilebene, ist vorgesehen, erfordert jedoch die aufgezeigten weiterführenden strukturellen, personellen und curricularen Rahmenbedingungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7995

  • Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren)
    STOB 10
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 889 Betreff: Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren) Die dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen an der Theobald-Ziegler-Schule sind bereits weit fortgeschritten. Die Sanierung findet zum Teil im laufenden Betrieb und zum Teil in den Ferien statt. Hierfür stehen ausreichend Ausweichräume innerhalb des Schulgebäudes zur Verfügung. Die Planung wurde im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt. Die Stellung einer Containeranlage hätte auf Grund des zusätzlichen Planungsaufwandes nebst Baugenehmigungsverfahren das Projekt weiter zeitlich verlängert und zu Mehrkosten geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7540

  • Radständer am Ginnheimer Kirchplatz
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 890 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Es wurde bereits ein Plan mit Standorten für Fahrradbügel am Ginnheimer Kirchplatz erstellt und an den Eigentümer der Fläche (Grünflächenamt) weitergegeben. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, kann die Umsetzung erfolgen. In der Straße Alt-Ginnheim stehen aufgrund der geringen Gehwegbreiten keine geeigneten Flächen für Fahrradabstellbügel zur Verfügung. Da die Fahrradabstellmöglichkeiten zum großen Teil auch von den Besuchern des Biergartens "Zum Adler" benötigt werden, könnte auch der Inhaber des Biergartens für Abstellmöglichkeiten auf seinem Grundstück sorgen (z.B. die temporäre Umnutzung von zwei seiner Pkw-Stellplätze in den Sommermonaten für Fahrradabstellmöglichkeiten). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7175

  • Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 891 Betreff: Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein Die Umsetzung der Maßnahme ist zeitnah vorgesehen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Vergabe und somit in der HOAI-Leistungsphase 6. Ein konkreter Ausführungstermin kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Nach aktuellem Stand ist jedoch eine Realisierung im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Sofern der weitere Ablauf ohne Verzögerungen fortschreitet, erscheint eine Fertigstellung bis zum Sommer realistisch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7975

  • Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten
    STOB 8
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 892 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Der Magistrat stellt dem Heddernheimer Ortsausschuss der Katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena finanzielle Mittel in Höhe von maximal 3.500,00 Euro für die heimatgeschichtlich wichtige steinmetztechnische Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2025, OIB 440

  • Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 893 Betreff: Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Straße "Im Geeren" eindeutig als Tempo‑30‑Zone ausgewiesen ist. An mehreren Stellen wurde das Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" aufgestellt und entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn angebracht. Zu den Sichtbeziehungen kann Folgendes mitgeteilt werden: Die Sichtbeziehungen im Bereich der Hausnummer 139 sind aus Sicht des Magistrats grundsätzlich gut. Lediglich durch falsch abgestellte Fahrzeuge im Gehwegbereich entstehen temporäre Sichtbehinderungen (s. Abb. 1). Abb. 1 Auch die Sichtbeziehungen im Bereich der Hausnummer 39 sind als gut zu bewerten. Nach Besichtigung der Örtlichkeit handelt es sich jedoch um einen klassischen Kurvenbereich mit einer im Rahmen des Üblichen liegenden Sichtbehinderung, die durch die dort zulässigerweise parkenden Fahrzeuge (5m-Bereich) verursacht wird. Verkehrsteilnehmende sind unter anderem im Kurvenbereich ohnehin verpflichtet, die Geschwindigkeit der Sichtweite anzupassen und müssen jederzeit mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen. Zusätzliche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich. Im Stadtgebiet werden sowohl durch die Polizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen Tempo 50km/h) als auch durch das Straßenverkehrsamt, entsprechend des Erlasses des Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Danach sind primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc., Kontrollen durchzuführen. Neben diesen Voraussetzungen muss jedoch auch die Messtechnik besondere Anforderungen an den Messstellen erfüllen. Somit können leider nicht an allen Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, wo dies als notwendig erachtet wird. In der Straße Im Geeren sind die beschriebenen Voraussetzungen in einem Teilbereich gegeben. Bei der vorgenommenen Geschwindigkeitskontrolle im Nah-Bereich der Kita Eschersheim wurde jedoch - wie bereits bei einer zurückliegenden Kontrolle - erneut kein Verstoß festgestellt. Zudem war das Verkehrsaufkommen sehr niedrig, so dass von weiteren Kontrollen Abstand genommen werden muss, da diese zu Lasten stärker betroffener Gebiete gehen würden. Bezüglich Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurde der Außendienst über die Beschwerdelage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen vorzunehmen. Verkehrsspiegel lehnt der Magistrat ab, da die Sichtbedingungen sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der StVO in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass es sich bei Verkehrsspiegeln nicht um offizielle Verkehrszeichen gemäß StVO handelt. Zudem haben sich diese in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Mit dieser Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung. Eine Möglichkeit, die Situation mit baulichen Mitteln zu verbessern, wird ebenfalls nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7979

  • Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im ChamissoGarten unterstützen
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 894 Betreff: Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im ChamissoGarten unterstützen Der Magistrat stellt der gemeinnützigen GmbH ChamissoGarten finanzielle Mittel in Höhe von maximal 6.000,00 Euro für die Errichtung eines Trinkwasseranschlusses auf dem Gelände des ChamissoGartens zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 407

  • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 895 Betreff: Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Auf Grundlage der Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase 1) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC- und 20 DC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie wurden in stadt-teilübergreifende Bündel gegliedert im März 2026 für interessierte Standortbetreiber veröffentlicht. Aktuell sind folgende Standorte abschließend abgestimmt: Dornbusch - Chamissostraße 13 - Platenstraße 58 - Immermannstraße 6 - Bertramstraße 93 - Carl-Goerdeler-Straße ggü. 4-6 - Friedlebenstraße 50-50a - Bertramstraße nord-westl. 8 bzw. ggü. Bertramstraße 49-51 - Adolf-Reichwein-Straße 14 - Ziegenhainer Str. 2 Eschersheim - Berkersheimer Weg an Zehnmorgenstraße nördl. 61 - Maybachstraße 20 - Ggü. Nußzeil 48, zwischen Im Wörth 8 und 20 Ginnheim - Im Braungeröll westl. 12 - Wilhelm-Epstein-Straße 67 Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können auch jederzeit per Mail an ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de gerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7981

  • Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim e. V.
    STOB 10
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 896 Betreff: Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim e. V. Der Magistrat stellt dem Bürgerverein Berkersheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für die Pflege und Erhaltung des Ehrenmals in der Straße Im Klingenfeld zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 484

  • Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 897 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats erneut geprüft, in der Kaiser-Sigmund-Straße ein Parkverbot für Wohnmobile sowie Lkw über 3,5 t einzurichten. Nach erneuter Bewertung wird die Einführung eines solchen Parkverbots nicht befürwortet. Der Hinweis des Ortsbeirats, dass das Parken an engen Straßenstellen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin unzulässig sei, wurde berücksichtigt. Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass entsprechende Regelverstöße im Alltag immer wieder vorkommen. Eine zusätzliche Verlagerung solcher Fahrzeuge in bereits stark beparkte, schmalere Straßen würde die Kontroll- und Vollzugsbelastung erheblich steigern, ohne die Gesamtproblematik zu lösen. Der Anregung, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen im nördlichen Kreuzungs- und Einmündungsbereich der Kaiser-Sigmund-Straße zu verbessern, wurde entsprochen (Stellungnahme des Magistrats vom 14. Juli 2025). Entsprechende Maßnahmen wurden am 20. Februar 2026 verkehrsbehördlich angestoßen und werden sukzessive umgesetzt. Sofern der Ortsbeirat zusätzlichen Bedarf zur Sicherung der Gehwege sieht, wird dieser gebeten, die Örtlichkeit(en) zur Überprüfung mitzuteilen. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung eines flächendeckenden Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 t in der Kaiser-Sigmund-Straße zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984

  • Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026
    STOB 3
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 898 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Das Angebot in Form einer Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag von Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien 2026 wird durch den Magistrat befürwortet. Das pädagogisch wertvolle Angebot schafft für Kinder zusätzliche Spiel- und Bewegungsräume und stärkt das soziale Miteinander im Sozialraum. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 13.500 €. Das fachlich zuständige Jugend- und Sozialamt beteiligt sich mit 9.000 € an den Gesamtkosten. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget 4.500 € für das Vorhaben zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 457

  • Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 899 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße In der Monisstraße ist beidseitig das Parken auf dem Gehweg durch die Verkehrszeichen (VZ) 315‑50 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links) bzw. VZ 315‑55 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugelassen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs‑Ordnung (VwV‑StVO) lässt sich das Parken auf Gehwegen nur erlauben, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen verbleibt. Dies gilt auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen und im Begegnungsfall. In der Monisstraße reduziert das beidseitige Gehwegparken die Restgehwegbreite auf knapp einen Meter, sodass ein ungehindertes Vorbeikommen von Fußgänger:innen nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin führt das beidseitige Parken auf dem Gehweg dazu, dass die benötigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern stellenweise unterschritten wird. Demzufolge haben insbesondere größere Fahrzeuge erhebliche Probleme, die Straße ungehindert zu befahren. Der Anregung wird daher im beschriebenen Umfang entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7985

  • Mit dem Rad zum Westbahnhof
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 900 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Magistrat ist derzeit damit befasst, die aktuelle Fahrradsituation unmittelbar am Westbahnhof zu verbessern. Durch die dauerhafte Verlegung des Fahrradparkens hin zum neuen S-Bahn-Zugang (Treppe an Hamburger Allee) werden auch die Zuwegungen angepasst. Der Magistrat bedauert, dass die Planung des Projekts nicht so vorangeschritten ist, wie es eigentlich vorgesehen war. Die Planung wurde bereits in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) vorgestellt, es wurden jedoch mehrere Prüfaufträge erteilt. Unter anderem sind bereits frühzeitig ein Baumgutachten und eine Verkehrssimulation als Entscheidungsgrundlage erforderlich. Die Beauftragung und Bereitstellung der Daten haben einen längeren Zeitraum beansprucht. Hinzu kommt, dass die Verkehrsführung in Bezug auf die Emser Brücke aufgrund der OM 6261/2024 diskutiert wird und die Konsequenzen geprüft werden sollen. Bemessungsverkehrsdaten liegen jetzt zumindest für die bestehende Verkehrsführung vor und die Simulation wird angegangen. Das Baumgutachten liegt ebenfalls vor. Es ist korrekt, dass ein Vertrag mit einem Planungsbüro aufgehoben wurde. Dieser Schritt war notwendig, nachdem sich im Planungsprozess zeigte, dass das beauftragte Büro trotz intensiver Unterstützung durch das Fachamt nicht die Kapazitäten besaß, eine zeitgemäße, fundierte Planung, die eine attraktive Lösung für den Radverkehr bietet, zu erarbeiten. Dieser Mangel an Kompetenz war im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht absehbar. In der Konsequenz wurden die Vergabekriterien insbesondere für Radverkehrsprojekte angepasst, was sich bisher als erfolgreich erweist. Der aufgehobene Vertrag hat Kosten von 26.028,67 Euro verursacht. Die Neubeauftragung weist bisher inklusive Baumgutachten ein Soll von 68.930,84 Euro auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036

  • Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 901 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass auf der Seite des Schulwegs Sperrflächen markiert werden und mittels rot-weißen Pollern abgesichert werden. Begleitend dazu wird die Städtische Verkehrspolizei den Bereich in nächster Zeit verstärkt kontrollieren und auf die Regeleinhaltung hinwirken. Die Sanktionshöhe für das verbotswidrige Parken in Einmündungs- / Kreuzungsbereichen (Verstoß gegen § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO) beträgt jedoch nur 10 €, so dass die repressiven Maßnahmen nur eine begrenzte Wirkung entfalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8035

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026
    STOB 3
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 902 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Das Angebot in Form einer temporären Spielstraße am Heideplatz durch den Abenteuerspielplatz Riederwald e.V., jeden Mittwoch, vom 01.04.2026 bis zum 21.10.2026 wird durch den Magistrat befürwortet. Das pädagogisch wertvolle Angebot schafft für Kinder zusätzliche Spiel- und Begegnungsräume und stärkt das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Auch 2026 liegen die Kosten bei 15.000 Euro. Bisher haben sich der Ortsbeirat und das Jugend- und Sozialamt die Kosten hälftig aufgeteilt. Das fachlich zuständige Jugend- und Sozialamt beteiligt sich auch dieses Jahr mit 7.500 € an den Kosten. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget ebenfalls 7.500 € für das Vorhaben zur Verfügung. Der Kostenträger ist das Hauptamt, welches das Budget der Ortsbeiräte verwaltet. Das Amt für Straßenbau und Erschließung übernimmt weiterhin die Organisation, zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit und Beschilderungsanpassungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 456

  • Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der Ammelburgstraße
    STOB 9
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 903 Betreff: Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Gefahrzeichen sind nur dann zulässig, wenn sie für die Verkehrssicherheit tatsächlich notwendig sind - somit wenn selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmer:innen eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Diese Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung dient nicht zuletzt dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und die Wirksamkeit von Gefahrzeichen zu erhalten. Im vorliegenden Fall sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Die örtlichen Sichtverhältnisse sind gut, der Spielplatz befindet sich deutlich von der Fahrbahn zurückgesetzt und ist umzäunt. Einzelne subjektive Eindrücke sind nicht hinreichend, um ein regelmäßiges Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit durch einen relevanten Anteil der Verkehrsteilnehmer:innen festzustellen oder eine konkrete Gefahrenlage zu belegen. Vor allem aber lässt sich situatives, vorsätzliches Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer:innen durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nie umfassend verhindern. Auf dem gesamten Abschnitt der Ammelburgstraße wurde in den vergangenen 19 Jahren ein Unfall registriert - zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger. Kfz waren daran nicht beteiligt. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Daten von Geschwindigkeitskontrollen in der Ammelburgstraße vor. Aufgrund der Anregung wird geprüft, ob zunächst eine Testmessung in diesem Bereich möglich ist. So geschehen, wird die Städtische Verkehrspolizei auf Basis der ermittelten Daten über weitere Maßnahmen entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7986

  • Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten
    STOB 2
    18.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 904 Betreff: Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten Der Anregung kann nur dahingehend entsprochen werden, dass im Anschluss an die Sperrfläche - vor Hausnummer 14 - eine Lieferzone eingerichtet werden könnte (siehe Skizze). Der vorgeschlagene Bereich ist durchgehend, vor allem für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, die sonst nicht in die schmale Straße einbiegen könnten. Der Ortsbeirat wird um Rückmeldung gebeten, ob die Einrichtung entsprechend der beigefügten Skizze gewünscht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8021

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