Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag zur Einrichtung einer regulär beschilderten Carsharing-Station in der Linkstraße geprüft, jedoch aufgrund der geringen Restgehwegbreite und der bestehenden Parkordnung abgelehnt. Die informelle Nutzung des Carsharing-Fahrzeugs bleibt weiterhin möglich, jedoch besteht Handlungsbedarf bezüglich der Parksituation insgesamt.
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Junghofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Junghofstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Das mit der Ortsbezeichnung Linkstraße 71 platzierte Carsharing-Fahrzeug wird vom Anbieter bisher im Rahmen einer informellen Stationsregelung im Rahmen des Gemeingebrauchs des örtlichen Parkraumangebots betrieben. Das heißt Nutzer:innen sind gehalten, das Fahrzeug im fraglichen Straßenabschnitt möglichst nah an der genannten Adresse zu parken, um die Auffindbarkeit für folgende Nutzer:innen zu gewährleisten. Eine spezifische straßenrechtliche bzw. straßenverkehrsrechtliche Regelung zu einer formellen Carsharing-Station gibt es hier nicht. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens für feste Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum auf der Grundlage von § 16a des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat der Magistrat den sowohl vom Anbieter als auch vom Ortsbeirat 6 eingebrachten Vorschlag, in der Linkstraße eine regulär beschilderte und markierte Carsharing-Station auszuweisen, wohlwollend geprüft, da das Carsharing-Angebot an dieser Stelle bereits etabliert ist. Im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung ist entschieden worden, dass die bestehende Parkordnung, die aus heutiger Sicht so aufgrund der geringen Restgehwegbreite nicht mehr angeordnet werden könnte, nicht durch einen teilweise auf dem Gehweg markierten Carsharing-Stellplatz verfestigt werden darf. Zu einer lediglich punktuell veränderten Parkordnung konnte kein fachlicher Konsens herbeigeführt werden. Die erforderliche Änderung der Parkordnung für den gesamten Straßenabschnitt bzw. konsequenterweise für das gesamte Quartier erscheint momentan ohne echtes Alternativangebot nicht umsetzbar. Der Standortvorschlag konnte daher nicht in das Zuteilungsverfahren aufgenommen werden. Diese Entscheidung hindert aber den Carsharing-Anbieter nicht, die informelle Station in der bisherigen Art und Weise weiter zu betreiben.
Zu 2.: Wie unter 1. dargelegt, besteht das Problem nicht durch das dort eingesetzte Carsharing-Fahrzeug, sondern durch die Herausforderung eine regelkonform markierbare Carsharing-Station umsetzen zu können. In Hinblick auf die bestehende Parkordnung und insbesondere die bestehende Parkpraxis sieht der Magistrat definitiv Handlungsbedarf. Im Rahmen der Erarbeitung der Fußverkehrsstrategie für Frankfurt a.M. soll auch eine Handreichung erarbeitet werden, wie mit der Überprüfung des in der Vergangenheit angeordneten Gehwegparkens in Hinblick auf die aktuelle Rechtsauffassung und vor allem mit dem illegalen Gehwegparken verfahren werden soll und welcher Prioritätenreihung gefolgt werden kann.
Zu 3.: Die Parksituation in Griesheim-Süd ist insgesamt sehr problematisch. In beigefügten Übersichtsplan ist dargestellt, wo im Gebiet der Elektronstraße bis zur Junghofstraße legal und illegal halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Selbst bei den legal parkenden Autos ist die Restbreite auf dem Gehweg so schmal, dass noch heutiger Rechtsauffassung keine Legalisierung möglich wäre. Für Sprinter und Kleinlaster bzw. alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t greift bereits das gesetzliche Parkverbot auf Gehwegen. Die geforderte Kennzeichnung ist daher weder möglich noch notwendig. Um insbesondere Fußgänger:innen-Begegnungsverkehre auf dem Gehweg zu gewährleisten, müsste im gesamten Bereich Griesheim-Süd das halbseitige Gehwegparken unterbunden werden. Dies würde aber den ohnehin vorhandenen erheblichen Parkdruck noch weiter massiv erhöhen. Daher erfolgen nur punktuelle Maßnahmen seitens des Magistrats. Anlage 1 (ca. 1,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2025OFOF 1265/6Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025VV 1242Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Anfrage
- 15. Dezember 2025STST 2126Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Stellungnahme
- 28. Dezember 2025OFOF 1426/6Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus ST 2126 vom 15.12.2025: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und LKWs auf Gehwegen verbieten und unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026OMOM 7904Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbindenDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 873Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab