Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschäftigt sich mit der Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum. Aufgrund rechtlicher Vorgaben konnte der Standort Linkstraße nicht sofort zugewiesen werden, da Zielkonflikte bestehen. Daher wurde der Vorschlag zunächst zurückgestellt.
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Linkstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 7102.09.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Linkstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ist nach Hessischem Straßengesetz ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren vorgeschrieben. Die unmittelbare Zuteilung eines festen Standorts in dem Straßenabschnitt, in dem der Anbieter zuvor ein Carsharing-Fahrzeug ohne festen Standort jahrelang angeboten hat, war daher rechtlich nicht zulässig.
Die Vorbereitung des Zuteilungsverfahrens für Carsharing-Stationen in den Ortsbezirken 2, 6 und 7 umfasste auch die fachämterübergreifende Abstimmung der Stationsvorschläge der jeweiligen Ortsbeiräte und der in Frankfurt bereits aktiven Carsharing-Anbieter. Beim Stationsvorschlag Linkstraße sind dabei Zielkonflikte aufgetreten, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können: Mit der Einrichtung und Markierung einer Carsharing-Station soll die fußverkehrsunfreundliche Regelung des beidseitig aufgesetzten Parkens keineswegs verfestigt werden. Zu mehreren Ansätzen einer singulären Lösung für die Carsharing-Station vollständig auf der Fahrbahn ohne gesamthafte Anpassung der übrigen Parkregelung konnte keine Einigkeit erzielt werden. Um keine weiteren Verzögerungen in das Verfahren zu bringen, ist der Stationsvorschlag Linkstraße zunächst zurückgestellt worden und war nicht Bestandteil des mittlerweile durchgeführten Zuteilungsverfahrens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2025OFOF 1265/6Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025VV 1242Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Anfrage
- 15. Dezember 2025Sie sind hierSTST 2126Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71Stellungnahme
- 28. Dezember 2025OFOF 1426/6Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus ST 2126 vom 15.12.2025: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und LKWs auf Gehwegen verbieten und unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026OMOM 7904Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbindenDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 873Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab