Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anbringung eines Piktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße. Der Magistrat sieht die Voraussetzungen für die Anbringung nicht erfüllt, da die Sichtverhältnisse gut sind und keine relevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden sind. Es wird eine mögliche Testmessung in Erwägung gezogen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ammelburgstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Einrichtung des beidseitigen Gehwegparkens in der Ebersheimstraße und der Silberbornstraße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der Ammelburgstraße22.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ammelburgstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Gefahrzeichen sind nur dann zulässig, wenn sie für die Verkehrssicherheit tatsächlich notwendig sind - somit wenn selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmer:innen eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Diese Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung dient nicht zuletzt dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und die Wirksamkeit von Gefahrzeichen zu erhalten.
Im vorliegenden Fall sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Die örtlichen Sichtverhältnisse sind gut, der Spielplatz befindet sich deutlich von der Fahrbahn zurückgesetzt und ist umzäunt. Einzelne subjektive Eindrücke sind nicht hinreichend, um ein regelmäßiges Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit durch einen relevanten Anteil der Verkehrsteilnehmer:innen festzustellen oder eine konkrete Gefahrenlage zu belegen. Vor allem aber lässt sich situatives, vorsätzliches Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer:innen durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nie umfassend verhindern.
Auf dem gesamten Abschnitt der Ammelburgstraße wurde in den vergangenen 19 Jahren ein Unfall registriert - zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger. Kfz waren daran nicht beteiligt.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Daten von Geschwindigkeitskontrollen in der Ammelburgstraße vor. Aufgrund der Anregung wird geprüft, ob zunächst eine Testmessung in diesem Bereich möglich ist. So geschehen, wird die Städtische Verkehrspolizei auf Basis der ermittelten Daten über weitere Maßnahmen entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2026OFOF 1176/9Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der AmmelburgstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2026OMOM 7986Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der AmmelburgstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 903Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der AmmelburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab