Abstellflächen für E-Scooter einrichten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter, um die Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern und die Nutzung von Mobilitätsstationen zu fördern. Bis 2029 sollen bis zu 1.000 neue Stationen entstehen, wobei die standortabhängige Umsetzung von Verfügbarkeit abhängt.
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Königsteiner Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sauberkeit und Vermüllung im öffentlichen Raum21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Höchst: Sachstand Königsteiner Straße, Fußgängerzone11.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Königsteiner Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen der Fahrzeuge, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, somit auch in Höchst und in Unterliederbach. Der genaue Standort der Mobilitätsstation sowie der Zeitpunkt der Umsetzung hängen maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. In enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wurde im Oktober 2025 eine feste Abstellfläche für E-Scooter auf der Nordseite des Bahnhofs in Höchst eingerichtet. Über eine Software zur Koordination und Kontrolle ("Curbsidemanagement-Software") evaluieren wir die Nachfrage an den Stationen sowie die Einhaltung der geltenden Abstellregeln durch die E-Scooter-Anbieter kontinuierlich. Auch die Abstellsituation an der Königsteiner Straße in Unterliederbach ist bereits bekannt. Wir gehen davon aus, dass die Nutzer das Main-Taunus-Zentrum zum Ziel haben. Da sich jedoch das Bediengebiet der Anbieterfirmen bislang nur auf das Stadtgebiet in Frankfurt am Main erstreckt, müssen die Fahrzeuge vor der Stadtgrenze abgestellt werden. Auch zur Abstellsituation an der Königsteiner Straße besteht bereits stadtverwaltungsintern ein enger Austausch. Darüber hinaus erfolgte bereits eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Sulzbach sowie dem Centermanagement des Main-Taunus-Zentrum, um eine geeignete Lösung zu finden. Als kurzfristige Reaktion wurden die Anbieterfirmen zur Ausweitung der Kontroll- und Ordnungsmaßnahmen am Bahnhof in Höchst sowie an der Königsteiner Straße in Unterliederbach aufgefordert. E-Scooter, die mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Anbieter-Firmen oder die Nutzenden, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Die Kosten für die Umstellungsmaßnahme werden den Verleihanbietern auferlegt. Die Anbieter reichen diese Kosten z.T. an die Verursacher weiter oder sperren deren Konten. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Gleichzeitig werden bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2022OMOM 1999Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenDirektanregung
- 16. September 2022STST 2098Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenStellungnahme
- 12. Dezember 2025OFOF 1415/6Frankfurter Westen: Abstellflächen für E-Scooter einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026OMOM 7902Abstellflächen für E-Scooter einrichtenDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 212 WochenSTST 870Abstellflächen für E-Scooter einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab