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Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Textorstraße aufgrund ihres derzeitigen baulichen Zustands nicht in eine Tempo 30-Zone zu integrieren. Es besteht Bedarf an weiteren Prüfungen, um die Verkehrssituation zu analysieren und mögliche Umgestaltungen zu planen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Textorstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Im momentanen baulichen und verkehrlichen Zustand ist der Abschnitt der Textorstraße zwischen Schweizer Straße und Holbeinstraße nicht geeignet, ihn in eine Tempo 30-Zone zu integrieren. Zum einen verkehrt hier die Buslinie 78 und andererseits befindet sich am Knotenpunkt Textorstraße / Oppenheimer Landstraße eine lichtsignalgeregelte Kreuzung. Es ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße teilweise aus dem Kfz-Netz zu nehmen und baulich umzugestalten. Dadurch wird die verkehrliche Funktion im MIV des Abschnitts zwischen Holbeinstraße und Schweizer Straße insgesamt herabgesetzt. Die Buslinie 78 verkehrt dann von der Schweizer Straße über die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße. Der genaue Umsetzungszeitraum der Maßnahme lässt sich aktuell noch nicht nennen. Auch, ob in diesem Zuge die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Textorstraße / Oppenheimer Landstraße zurückgebaut und der Knotenpunkt baulich umgestaltet wird, ist in weiterer Prüfung. Das jedenfalls wäre Voraussetzung einer Integration in die Tempo 30-Zone. Es bliebe dann noch zu klären, wie mit dem Buslinienverkehr umzugehen ist (Vorfahrtsregelung).

Abschnitt Östlich der Schweizer Straße

Auch dieser Abschnitt eignet sich im momentanen baulichen und verkehrlichen Zustand nicht zu einer Integration in eine Tempo 30-Zone. An den beiden Knotenpunkten Textorstraße / Diesterwegstraße sowie Textorstraße / Stegstraße bestehen lichtsignalgeregelte Knotenpunkte. Zudem widerspricht die Dimensionierung der Straße (teilweise knapp 10 m Fahrbahnbreite) inklusive Aufteilung in Fahrstreifen einer Integration in die Tempo 30-Zone. Zudem ist davon auszugehen, dass zwischen Brückenstraße und Schweizer Straße es einen gewissen Anteil an Durchgangsverkehr gibt.

Um diesen Abschnitt in die Tempo 30-Zone zu integrieren, muss der Magistrat noch folgendes prüfen:

- Wie sind die Verkehrsbelastungen und wie hoch ist der Anteil an Durchgangsverkehr?

- Müssen ggfs. verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil des Durchgangsverkehrs zu reduzieren?

- Können die Lichtsignalanlagen zurückgebaut werden und stattdessen die Knotenpunkte so gestaltet werden, dass ein sicherer Verkehrsablauf ermöglicht wird (hier vor allem auch das Queren des Fußverkehrs)

- Wie können die Straßenquerschnitte umgestaltet werden, damit sie denen einer Tempo 30-Zone entsprechen? Müssen geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorgesehen werden?

Fazit:

Die Umplanung der angesprochenen Bereiche wird in das Umplanungsprogramm für 2026 aufgenommen. Die Umplanung wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2026OFOF 1643/5Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo30ZonenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Januar 2026OMOM 8062Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo30ZonenDirektanregung
  3. 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 877Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo30Zonen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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