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- Verbesserung der Verkehrslenkung und des Bewohnerparkens bei Großveranstaltungen im Umfeld des WaldstadionsOFOB 525.05.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 63/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrslenkung und des Bewohnerparkens bei Großveranstaltungen im Umfeld des Waldstadions Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, 1. wie und nach welchen Kriterien bestehende Zufahrtsbeschränkungen für Nicht-Anlieger bei Großveranstaltungen im Bereich Niederrads aktuell angewendet werden und warum diese nicht bei allen Veranstaltungen zum Einsatz kommen 2. welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine verlässliche und konsequente Anwendung dieser Zufahrtsbeschränkungen sicherzustellen; 3. wie die Einhaltung der Bewohnerparkregelungen während solcher Veranstaltungen wirksamer kontrolliert und durchgesetzt werden kann, insbesondere durch verstärkte Kontrollen und konsequentes Abschleppen unberechtigt parkender Fahrzeuge; 4. ob und in welcher Form die bestehenden Regelungen des Bewohnerparkens an Veranstaltungslagen angepasst werden können, um eine tatsächliche Lenkungswirkung zu erzielen; 5. welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrsbelastung und die nächtlichen Lärmstörungen für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu reduzieren. Begründung: Anlässlich mehrerer zeitgleich stattfindender Großveranstaltungen (u. a. Konzerte und Wäldchestag) kommt es im Stadtteil Niederrad regelmäßig zu erheblichen Verkehrsproblemen. Der Parksuchverkehr führt zu einer starken Belastung der Wohngebiete, die bestehenden Bewohnerparkregelungen entfalten dabei keine ausreichende Steuerungswirkung. Ziel des Antrags ist es, wirksamere Maßnahmen zu entwickeln, die die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner besser schützen und die Situation bei zukünftigen Großveranstaltungen nachhaltig verbessern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2026 Die Vorlage OF 63/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pilotprojekt „Pizzaboxen“ für höhere Sauberkeit und Senkung der Reparaturkosten bei Abfallbehältnissen in den Parkbereichen des RiedbergsOFOB 1224.05.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 12/12 Betreff: Pilotprojekt "Pizzaboxen" für höhere Sauberkeit und Senkung der Reparaturkosten bei Abfallbehältnissen in den Parkbereichen des Riedbergs Der Ortsbeirat wird gebeten, dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, die Eignung von speziellen Abfallbehältern mit breiter Öffnung (bekannt als "Pizzabox"-Systeme oder vergleichbare Modelle, siehe Schaubild) für die Aufstellung an folgenden Standorten im Ortsbezirk 12 zu prüfen: Spielplatz im Kätcheslachpark (Kreuzungsbereich) Park an der Römischen Straße Piratenspielplatz (Kalbach) Die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: Technische Machbarkeit und Platzverhältnisse vor Ort. Hygieneaspekte (Vermeidung von Geruchsbelästigung, Schutz vor Wildtieren). Kostenvergleich (Anschaffung, Wartung, Leerung) im Vergleich zu bestehenden Mülleimern. Verfügbarkeit entsprechender Modelle im städtischen Beschaffungswesen oder als Leasing-Option. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Aufstellung an den drei genannten Standorten als Pilotprojekt zu realisieren. Schaubild 1: Beispiel für "Pizzabox" Mülleimer (Foto von Carsten Becker) Begründung: Die Sauberkeit in unseren öffentlichen Grünflächen und auf Spielplätzen ist ein zentrales Anliegen der Menschen in Kalbach-Riedberg. Insbesondere an stark frequentierten Orten wie dem Spielplatz im Kätcheslachpark, dem Park an der Römischen Straße und dem Piratenspielplatz kommt es zu Vermüllung, bedingt durch Essensreste, Getränke und insbesondere durch herumliegende Pizzakartons und Fast-Food-Verpackungen. Dazu trägt bei, dass nur ein geringer Teil der Abfalleimer vor Ort krähensicher sind, was zu massiver Verschmutzung führt. Herkömmliche Mülleimer sind für Kartons oft ungeeignet: Pizzakartons passen nicht in die Öffnungen, werden daneben geworfen oder so in den Eimer gestopft, dass dieser zerstört wird. Wenn die Kartons dann am Boden liegen, werden sie von den Krähen zerlegt und verstreut. Daher wurde konkret die Aufstellung von speziellen Abfallbehältern vom Typ "Pizzabox" (z.B. Seaton-System oder vergleichbare Modelle mit breiter, flacher Öffnung) gefordert. Diese Systeme sind speziell für die Aufnahme von flachen Kartons und großen Verpackungen ausgelegt, sind wetterfest und hygienisch verschließbar. Und krähensicher. Eine gezielte Aufstellung solcher Behälter an den genannten Hotspots könnte die Sauberkeit deutlich verbessern und die Reinigungskosten langfristig senken, da der Abfall korrekt entsorgt wird und bestehende Abfalleimer dabei nicht zerstört werden. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 12/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU und SPD gegen FDP, Volt und BFF (= Annahme); 1 CDU und GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für die Erinnerungsstätte Carlo-Mierendorff-SchuleOFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 19/10 Betreff: Budgetmittel für die Erinnerungsstätte Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Idee des Fördervereins der Carlo-Mierendorff-Schule, auf dem Schulgelände eine Erinnerungsstätte an die beiden Schüler:innen einzurichten, die Ende April bei einem schweren Unfall verstorben sind. Deshalb unterstützt er gerne das Projekt und stellt dem Förderverein einen Zuschuss von bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Unfall Ende April, bei dem fünf Schüler:innen der Carlo-Mierendorff-Schule beteiligt waren und zwei von ihnen verstarben, hat nicht nur die Schulgemeinde, sondern den gesamten Ortsbezirk 10 tief erschüttert. Die Trauer und die Betroffenheit sind groß. Innerhalb der Schulgemeinde ist nun die Idee entstanden, auf dem Schulgelände eine Erinnerungsstätte für die Verstorbenen einzurichten. Der Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule steht dieser Idee positiv gegenüber und ist bereit, sie organisatorisch sowie auch finanziell zu unterstützen. Angesichts der zentralen Bedeutung der Carlo-Mierendorff-Schule als weiterführende Schule im Ortsbezirk 10 und ihres großen Einzugsgebiets wäre eine solche Erinnerungsstätte ein starkes Zeichen der Anteilnahme, der Solidarität und des gemeinschaftlichen Zusammenhalts des Frankfurter Nordostens. Zugleich wäre ihre Unterstützung ein wichtiges Signal für gemeinschaft-liches und demokratisches Denken im Sinne des Namensgebers der Schule sowie eine Würdigung der Arbeit des Fördervereins, der ein wichtiger Unterstützer der Schule und damit vieler Schüler:innen aus dem Frankfurter Nordosten ist. Die SPD-Fraktion appelliert daher an alle demokratischen Kräfte im Ortsbeirat, diese Initiative der Schulgemeinde und des Fördervereins gemeinsam zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 10 Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule in Verbindung zu setzten, um die Beteiligung der Hinterbliebenen sicherzustellen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 8 2026 Die Vorlage OF 19/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verzicht auf den Bau der Omegabrücke in Berkersheim über die Bahngleise wegen Unverhältnismäßigkeit von Ausgaben und NutzenOFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 22/10 Betreff: Verzicht auf den Bau der Omegabrücke in Berkersheim über die Bahngleise wegen Unverhältnismäßigkeit von Ausgaben und Nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Beschluss vom 12.05.2022 zum Bau der Omegabrücke in Berkersheim zu korrigieren und die dadurch eingesparten von der Stadt zu tragenden Kosten von 12,313 Mio. € anderweitig zu verwenden, wobei der möglicherweise noch nicht verausgabte Teil der beschlossenen Vorplanungskosten in Höhe von 1,663 Mio. € ebenfalls anderweitig genutzt werden kann. Begründung: Nachdem feststeht, dass die Stadt die gesamten Kosten selbst tragen muss (nicht Erstattungs-fähigkeit ca. 8,5 Mio. €), ist diese Ausgabe angesichts der Haushaltslage unverhältnismäßig. ST 2788: "Durch die vorhandene Unterführung oder eine Fiktivunterführung "Im Wiesengarten" werden keine ÖPNV-Fahrzeuge aus dem heutigen Fuhrpark passieren können." Die Busverbindung von Harheim zur U 5 in Preungesheim ist auch bei Nutzung der Unterführung "Im Wiesengarten", bei Nutzung der Kleinbusse darstellbar. Unabhängig davon bleibt die Anbindung für Harheim durch Nutzung des Anschlusses an die S-Bahn Berkersheim gegeben. ST 2788: "Vonseiten der Ortslandwirtschaft wird eine Straßenüberführung ("Omega rechts") gefordert." Mit Verweis auf Absatz 5 der OA 200 vom 31.05.2022: Die Landwirte können unter geringen Zusatzaufwendungen ebenfalls die Unterführung "Im Wiesengarten" nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 22/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 22/10 wird bis zur Sitzung am 24.11.2026 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sondertopf 2026 „Stadtteilfeste unterstützen“ – Berkersheimer Kerbeverein e. V.OFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 23/10 Betreff: Sondertopf 2026 "Stadtteilfeste unterstützen" - Berkersheimer Kerbeverein e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bittet den Magistrat, dem Berkersheimer Kerbeverein e. V. Mittel aus dem Sondertopf 2024 "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Die Unterstützung soll mit einem Betrag in Höhe von bis zu 3.000 EUR erfolgen. Begründung: Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen im besonderen Maße. Das trifft insbesondere auf die Maßnahmen des Berkersheimer Kerbeverein e. V. sowie z.B. deren anstehende 259. Berkersheimer Zeltkerb zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 6 2026 Die Vorlage OF 23/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups – SV BonamesOFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 26/10 Betreff: Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups - SV Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Sportverein Bonames von 1920 wird ein Zuschuss von bis zu 1000 € für die Durchführung des sommerlichen Freizeitangebots "2. Käfig-Cup" im Juni 2026 aus dem Budget des Ortsbeirats 10 gewährt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Käfig-Cup und auch die Arbeit des SV Bonames 1920, insbesondere durch eigene integrative Sportangebote, besitzt als sozialpädagogische Maßnahme einen außerordentlich hohen Stellenwert. Im stadtteilbezogenen Kontext von Bonames - einem Sozialraum mit sehr diversen Strukturen und spezifischen sozialpolitischen Herausforderungen - erfüllt der Verein damit Funktionen, die weit über das reine Vermitteln von Sporttechniken hinausgehen. Aus sozialpädagogischer Sicht lässt sich der Wert dieser Arbeit in drei Kernbereiche unterteilen: 1. Niedrigschwellige Integration und soziale Teilhabe 2. Informelles Lernen und Kompetenzerwerb 3. Gewaltprävention und Ressourcenstärkung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 9 2026 Die Vorlage OF 26/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Sichtverhältnisse Dornholzhäuser Straße / Harheimer WegOFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 27/10 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse Dornholzhäuser Straße / Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Verkehrssicherheit je ein Verkehrsspiegel pro Fahrtrichtung auf dem Harheimer Weg, gegenüber der Dornholzhäuser Straße aufgestellt werden kann. Begründung: Anwohner berichten, dass aufgrund der dichten Parksituation die Sicht in den Harheimer Weg in beide Richtungen stark eingeschränkt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 107 2026 Die Vorlage OF 27/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für den „12. Lauf gegen Rassismus und Gewalt“ 2026OFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 31/10 Betreff: Budgetmittel für den "12. Lauf gegen Rassismus und Gewalt" 2026 Der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. bemüht sich alle zwei Jahre einen Lauf gegen Rassismus und Gewalt zu organisieren, der vom Weißen Stein in Frankfurt-Eschersheim bis hin zum Jugendhaus Frankfurter Berg führt. Dieser findet am 09.09.2026 statt. Dabei soll es nicht um sportliche Leistung gehen, sondern darum, in einer geschlossenen Gruppe mit einheitlichen T-Shirts und Transparenten gemeinsam die rund 2,6 km zurückzulegen, um so ein wichtiges, sichtbares Zeichen gegen Rassismus, Nationalismus und Gewalt zu setzen. Die Startnummer, die alle Teilnehmer*innen einheitlich auf ihrem T-Shirt aufgedruckt haben, ist traditionell die Summe der gewalttätigen Übergriffe mit rassistischem bzw. rechtem Hintergrund in Deutschland im Vorjahr. Den Siegerpokal erhält die Organisation bzw. Einrichtung, welche die meisten Teilnehmer*innen für den Lauf mobilisieren konnte. Die Übergabe des Pokals erfolgt im Rahmen des großen Zielfestes im Jugendhaus Frankfurter Berg, bei dem sich die Teilnehmer*innen gegenseitig kennen lernen können und zusammen bei Grillgut und Getränken den Tag im Gespräch ausklingen lassen können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt dieses Zeichen gegen Rassismus, Nationalismus und Gewalt sehr gerne wieder mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 10 2026 Die Vorlage OF 31/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bodenbelag an der Sitzgelegenheit „Schlange“ – Berkersheimer Weg 6OFOB 1024.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 32/10 Betreff: Bodenbelag an der Sitzgelegenheit "Schlange" - Berkersheimer Weg 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bodenbelag rund um die Sitzgelegenheit "Schlange" (vor Berkersheimer Weg 6) nutzerfreundlicher hergerichtet und wann mit einer möglichen Veränderung gegebenenfalls gerechnet werden kann. Begründung: An der "Schlange" besteht der Untergrund aus festgetretener Erde und gefallenem Blattwerk. Dies ist nicht einladend und führt insbesondere bei Regenfall leider auch noch dazu, dass die "Schlange" stärker verschmutzt und nicht nur optisch unattraktiver wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 111 2026 Die Vorlage OF 32/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegOFOB 1024.05.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2026, OF 33/10 Betreff: Durchsetzung des Parkverbots im Malvenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Park- und Rangierverkehr im westlichen Teilstück des Malvenwegs (vor Rewe) zu unterbinden und das bestehende Parkverbot durchzusetzen, um so die Sicherheit für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder zu gewährleisten und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen wären z. B. verstärkte Kontrollen und Ahndung des Falschparkens durch Ordnungsamt und Stadtpolizei, das Aufstellen einer Schranke oder abschließbaren Pollern hinter den privaten Parkplätzen. Sich durch eine gemeinsame Ortsbesichtigung davon zu überzeugen, dass das Aufstellen einer Schranke bzw. von abschließbaren Pollern möglich ist, ohne die Rechte von Anliegern einzuschränken. Begründung: Trotz der vorhandenen Tiefgarage wird der Malvenweg als Abstellfläche für Pkw genutzt. Die Ein- und Ausparkenden verhalten sich dabei oft aggressiv und rücksichtslos. Dieser Zustand ist rechtswidrig und stellt eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar. Der Malvenweg ist als Spielstraße ausgewiesen. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 10.11.2017 (ST 2177) dargelegt hat, handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Parken laut StVO grundsätzlich verboten ist, weil keine Halteflächen ausgewiesen sind. Bereits in seiner Stellungnahme vom 06.02.2012 (ST 219) wies der Magistrat außerdem darauf hin, dass dieser Bereich des Malvenwegs auch eine Feuerwehrzufahrt sei. Beiden Funktionen wird er nicht gerecht. Als Spielstraße kann er wegen der vielen dort abgestellten Fahrzeuge und des oft rücksichtslosen Verhaltens der Ein- und Ausparkenden aktuell nicht genutzt werden. Schon die Nutzung als Fußweg ist unangenehm bis gefährlich. Die zu Fuß Gehenden werden oft bedrängt und zum Ausweichen genötigt. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Unfällen. Teils nur mit Blechschäden, aber teils auch mit erheblichen Verletzungen. Die Parkenden verhindern außerdem die Nutzung als Feuerwehrzufahrt, weil die abgestellten Fahrzeuge die Fahrbahn so weit blockieren, dass die Durchfahrt für Löschfahrzeuge unmöglich ist. Erst recht ist ein Einbiegen in die Feuerwehrzufahrt zur interkulturellen Schule bzw. zum Prüfungsamt des Bundes unmöglich, weil den Löschfahrzeugen aufgrund der abgestellten Pkw der Raum zum Rangieren fehlt. In der Vergangenheit wurde seitens des Magistrats damit argumentiert, durch Poller würden die Rechte von Anliegenden beschränkt. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich durch eine Ortsbesichtigung klären. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 108 2026 Die Vorlage OF 33/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuerung von Sitzbänken in Harheim aus OrtsbeiratsmittelnOFOB 1423.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 10/14 Betreff: Erneuerung von Sitzbänken in Harheim aus Ortsbeiratsmitteln Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 14 einen Betrag in Höhe von 500 Euro für die Erneuerung der in die Jahre gekommenen Sitzbänke im Stadtteil Harheim bereitzustellen. Die Maßnahmen sollen in ehrenamtlicher Tätigkeit durch den Ortsältesten Wolfgang Menges sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer durchgeführt werden. Diese beabsichtigen, die Sitzbänke im Stadtteil zu überprüfen und - sofern erforderlich - zu reinigen, neu zu streichen sowie entsprechend zu versiegeln. Begründung: Zahlreiche Sitzbänke im Stadtteil Harheim befinden sich altersbedingt in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Sie sind jedoch ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Raums und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zur Nutzbarkeit von Grünanlagen und Spazierwegen bei. Durch den Einsatz ehrenamtlichen Engagements können die Kosten für die Instandsetzung deutlich reduziert werden. Mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz aus dem Ortsbeiratsbudget lässt sich somit eine nachhaltige Aufwertung des öffentlichen Raums erreichen und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement vor Ort unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 6 2026 Die Vorlage OF 10/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil HarheimOFOB 1423.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 11/14 Betreff: Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den folgenden Spielplätzen im Stadtteil Harheim geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen: - Spielplatz Fuchskaut - Spielplatz Pfarrwiese - Spielplatz Am Auweg Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die vorhandenen Fahrradständer vor dem Katholischen Kindergarten in Harheim zu erweitern, da die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Begründung: Auf den genannten Spielplätzen fehlen bislang jegliche Fahrradabstellmöglichkeiten. Dies führt dazu, dass Fahrräder ungeordnet und teilweise störend in den Zugangsbereichen oder auf den Spielflächen abgestellt werden. Eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit würde die Situation deutlich verbessern. Auch vor dem Katholischen Kindergarten zeigt sich, dass der bestehende Fahrradständer deutlich unterdimensioniert ist. Insbesondere zu Stoßzeiten werden Fahrräder unstrukturiert und teilweise verkehrsbehindernd abgestellt. Vor dem Hintergrund der Förderung des Radverkehrs sowie einer verbesserten Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist die Schaffung bzw. Erweiterung von Fahrradabstellanlagen an diesen Standorten sinnvoll und erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 98 2026 Die Vorlage OF 11/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbeiratsmittel für den Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e. V.OFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 13/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für den Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e. V. Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e.V. soll für seine anstehenden und vor Ort insgesamt sehr wichtigen Vereinsaktivitäten wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt 1.000 Euro für den am 28.11.2026 vorgesehenen Weihnachtsmarkt in Eckenheim zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die sehr anerkennenswerte wichtige Arbeit insgesamt des Vereinsrings. Diese Arbeit liegt auch im Interesse der Menschen in Eckenheim und Preungesheim. Sehr erfreulich dabei ist, dass doch noch und nach geraumer Zeit der Suche aktuell ein neuer Vorstand gewählt werden konnte, der sich der sicher nicht immer einfachen Arbeit künftig annehmen möchte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.04.2026, OF 1/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 7 2026 1. Die Vorlage OF 1/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 13/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 13/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrskonzept für die Johanna-Tesch-Schule in der Homburger LandstraßeOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 14/10 Betreff: Verkehrskonzept für die Johanna-Tesch-Schule in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der ST 195 aus 2025 ist zu lesen: "Bis 2028 wird der Neubau der Johanna-Tesch-Schule an der Homburger Landstraße 285-287 inklusive einer gestapelten Dreifeld-Wettkampfsporthalle mit sechs Feldern weitere Sporthallenkapazitäten im Ortsbezirk 10 und in der Bildungsregion Mitte-Nord schaffen, u. a. für die Carlo-Mierendorff-Schule." Auf die noch nicht beantwortete OM 7741 vom 25.11.2025 wird Bezug genommen. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das Verkehrskonzept für die Johanna-Tesch-Schule in der Homburger Landstraße zur öffentlichen Beratung des Ortsbeirats 10 vorzulegen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 freut sich auf die Johanna-Tesch-Schule und begrüßt ausdrücklich den Neubau vor Ort. Mit Blick auf die Verkehrserschließung anderer Schulstandorte sind hier jedoch jetzt besondere Aufgaben an einer sehr beengten und vielbefahrenen Schnittstelle zur Erschließung verschiedener Stadtteile rasch zu lösen, zumal es sich hier um eine Verkehrs-Planung für einen bereits im Bau befindlichen Standort einer bisher an anderer Stelle bestehenden Schule noch vor dem anstehenden Umzug handelt. Fehleinschätzungen sollten möglichst rechtzeitig erkannt und nachvollziehbar gut behoben werden. Dies auch, um etwaige künftige und schwierige Betroffenheiten vor Ort noch rechtzeitig auszuschließen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 14/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 14/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 14/10 wird bis zur Sitzung am 24.11.2026 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-StraßeOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 15/10 Betreff: Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, als Ausgleich für in Preungesheim zahlreich entfallene Stellplätze das Parken auf dem Straßenrand entlang südlich des Schulsportgeländes der Theobald-Ziegler-Schule im südlichen Straßen-Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße rasch zu ermöglichen. Dies soll mit zielführenden einfachen, aber sinnvollen und effektiven Maßnahmen für den Natur-, Tier- und Umweltschutz erfolgen. Nach Erfordernis kann dies mit wasserdurchlässigem Material unterstützt werden, wenngleich etwaiges überschüssiges Wasser auch in der benachbarten Grün- und Sportfläche ohnehin gut versickern kann. Begründung: Der Parkdruck ist vor Ort sehr hoch. Diese jetzt beantragten Parkmöglichkeiten wurden in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates Anfang Mai 2026 als erforderlich vorgetragen. Dies ist auch sinnvoll, zumal in Preungesheim östlich der Homburger Landstraße und nördlich des Marbachwegs leider sehr viele Parkmöglichkeiten weggefallen sind. Im Übrigen ist darüber hinaus der Parkdruck - leider in den letzten Jahren wegen des innerhalb des Alleenrings neuen Anwohnerparkens - insbesondere durch Ausweichbewegungen nach Preungesheim und nach Eckenheim sehr stark angestiegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 102 2026 Die Vorlage OF 15/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Parken" im Tenor durch die Worte "teilweise Parallelparken" ersetzt und der Tenor um den Satz "An den Kreuzungsecken der Theobald-Ziegler-Straße mit der Gießener Straße und der Homburger Landstraße sollen Poller montiert werden." ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE und Volt (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Theobald-Ziegler-SchuleOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 16/10 Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der aktuelle Sachstand nebst Zeit- und Finanzplan zu den von der Stadt beauftragten Sanierungsmaßnahmen zu zeitlich unterschiedlichen Bauabschnitten im Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule derzeit insgesamt geregelt sind. Ggf. welche begleitenden städtischen Maßnahmen, zum Beispiel der Austausch sowie die Erneuerung des sehr alten Mobiliars, noch nicht geregelt sind bzw. wie dies schnellstmöglich und sicher umgesetzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2026 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei HohenOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 17/10 Betreff: Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei Hohen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, die Stolperfalle auf dem Gehweg in der "Weilbrunnstraße" zur westlichen Ecke zur Straße "An den drei Hohen" schnellst möglich beseitigen zu lassen und ggf. auch etwaige weitere Erfordernisse in der "Weilbrunnstraße" dabei gleich mit zu berücksichtigen. Entsprechende weitere Maßnahmen mögen bitte jeweils umgehend und auch an weiteren Stellen im Ortsbezirk 10 geprüft, eingeleitet und jeweils umgehend fach- und sachgerecht behoben werden. Begründung: Mit Rücksicht auf ältere, mobil- und auch seheigeschränkte Menschen sind intakte Gehwege zur Unfallvermeidung zu erhalten und nach Erfordernis sowie entsprechend auch nach aktuellen Erkenntnissen und regelmäßigen Prüfungen rasch herzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 103 2026 Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bauverkehr durch den alten Berkersheimer OrtskernOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 21/10 Betreff: Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Ortskern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bittet den Ortsvorsteher aufgrund der gebotenen Eile hilfesuchend den nachfolgenden Antrag vorab auf dem kleinen Dienstweg zu unterstützen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die zuständige Deutschen Bahn AG als Auftraggeber erneut und umgehend, den bisher teils viel zu schnell fahrenden und so auch nicht an die örtlichen beengten Verhältnisse angepassten Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Ortskern durch einen rücksichtsvollen Fahrstil ersetzen zu lassen. 2. zeitgleich über den Schutzmann vor Ort des 14. Reviers das Problem regeln zu lassen, soweit möglich auch mit entsprechender Geschwindigkeits-Überwachung. Begründung: Die Situation in Berkersheim ist leider weder neu, noch akzeptabel. Entsprechende Abhilfe ist dringend angezeigt. Dies unter anderem auch, da vor Ort das zu schnelle Fahren durch eine teils sehr abschüssige Straße noch begünstigt und an sehr engen Stellen zu dem auch mit den schweren Lastkraftwagen sehr gefährlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 110 2026 Die Vorlage OF 21/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - SaatkrähenOFOB 1023.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 24/10 Betreff: Saatkrähen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: 1. Seit Jahren erhöht sich die Zahl der Krähen in und um Bonames. 2. Das städtische Umweltdezernat stuft die Saatkrähe in Frankfurt nicht als gefährdet ein. Sie gilt als "siedlungsangepasst" und profitiert vom städtischen Klima. 3. Frankfurt hat deshalb 2022 einen "Handlungsleitfaden zum Umgang mit Saatkrähen" erstellt. Der lokale Erhaltungszustand wird als stabil eingestuft, es wird jedoch ein Handlungsbedarf wegen Konflikten mit Anwohnern anerkannt. 4. Aktuell besteht bei den betroffenen Menschen die Erwartung die Ausbreitung und insbesondere die sehr störende Verschmutzung durch Krähen einzugrenzen. 5. Zudem mögen im Bereich der Platanen im oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahnstation "Kalbach" nebst P&R-Platz bessere Schutzmaßnahmen, unter anderem auch für die Fahrgäste, umgesetzt werden. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Maßnahmen er in Bonames und in den angrenzenden Stadtteilen unternommen hat bzw. welche er noch wann, wie und wo konkret umsetzen wird, um Konflikte durch die Ausbreitung von Krähen einschließlich der Verschmutzung zu vermeiden. Begründung: Mit Blick auf weiter steigende Betroffenheiten ist angemessenes Handeln sehr sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 105 2026 Die Vorlage OF 24/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim/Philipp-Schnell-StraßeOFOB 1423.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2026, OF 9/14 Betreff: Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim/Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2098/23 zugesagte Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels auf der rechten Seite in Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels im Bereich Alt-Harheim / Einmündung Philipp-Schnell-Straße zeitnah umzusetzen. Begründung: Mit der Anregung OM 4018/23 wurde bereits auf die bestehende Gefahrensituation im Bereich der Einmündung Alt-Harheim zur Philipp-Schnell-Straße hingewiesen. Insbesondere für Kinder besteht hier aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse ein erhöhtes Risiko. In der Stellungnahme des Magistrats wurde ausgeführt, dass zwar kein Verkehrsspiegel installiert werden kann, jedoch zur besseren Wahrnehmung ein zusätzlicher Parkwinkel auf der rechten Seite in Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels markiert werden kann, sofern dies vom Ortsbeirat gewünscht ist. Von dieser Möglichkeit soll nun Gebrauch gemacht werden. Die derzeitige Parksituation führt weiterhin dazu, dass Fahrzeuge im Einmündungsbereich so abgestellt werden, dass querende Fußgänger - insbesondere Kinder - nur unzureichend wahrgenommen werden können und das Abbiegen in die Philipp-Schnell-Straße, insbesondere nach rechts, erheblich erschwert wird. Gerade für größere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr oder Lieferverkehr entsteht durch parkende Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten eine erhebliche Einengung, die das sichere Passieren der Kurve nach rechts teilweise unmöglich macht. Die Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels an der vorgesehenen Stelle würde die Sichtbeziehungen verbessern und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Symbolbild. Quelle: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 97 2026 Die Vorlage OF 9/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 16.10.2023, zugesagte Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels auf der rechten Seite in Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels im Bereich Alt-Harheim / Einmündung Philipp-Schnell-Straße zeitnah umzusetzen, sowie 2. gegenüber der genannten Einmündung, im Bereich vor dem Anwesen Philipp-Schnell-Straße 67, ein Parkverbot einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlende Transparenz bei den Ausgaben und verschlafene Investitionen – Fragen zum Haushaltsjahr 2025A22.05.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 22.05.2026, A 7 Betreff: Fehlende Transparenz bei den Ausgaben und verschlafene Investitionen - Fragen zum Haushaltsjahr 2025 Mit der Pressemitteilung vom 5. Mai 2026 erklärte Kämmerer Bergerhoff (Grüne), dass es im Haushaltsjahr 2025 zu Budgetüberschreitungen kam, die sich auf 304,51 Millionen Euro summierten. Bergerhoff erklärte: "Die Überschreitungen erfolgten überwiegend ohne vorherige Gremienzustimmung und damit unter Missachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Eine Deckung dieser Überschreitungen haben die budgetverantwortlichen Dezernate nur in Einzelfällen angeboten." Gleichzeitig machte der Kämmerer darauf aufmerksam, dass gerade einmal 28,1 Prozent der verfügbaren Mittel für Investitionstätigkeiten in Anspruch genommen wurden. Diese Umstände zeugen von fehlender Transparenz, schlechter Koordinierung zwischen den Dezernaten und einem Mangel an politischem Willen für dringend notwendigen Investitionen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang kam es zu über- oder außerplanmäßigen Überschreitungen der geplanten Aufwendungen im Haushalt 2025? 2. Auf welche Produktbereiche/Produktgruppen entfielen diese in jeweils welcher Höhe? 3. Wann war den zuständigen Dezernaten die notwendigen Überschreitungen jeweils bekannt? 4. Wann wurde der Kämmerer über die notwendigen Überschreitungen in Kenntnis gesetzt? 5. Wann erfolgte die jeweilige Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen? 6. Wie wurde jeweils die Deckung der betreffenden Mehraufwendungen sichergestellt? 7. Wer hat die Mehraufwendungen jeweils genehmigt? 8. Wann und in welcher Form wurde die Stadtverordnetenversammlung über die Mehraufwendungen in Kenntnis gesetzt? 9. Fanden die Budgetüberschreitungen im Einklang mit der HGO, der Haushaltssatzung und den einschlägigen Rechtsnormen statt? 10. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um die für das Jahr 2025 festgestellte, eklatant niedrige Investitionstätigkeit bereits im laufenden Haushaltsjahr 2025 zu erhöhen? 11. Wenn nur 50,7 Prozent der planerisch veranschlagten Mittel für Investitionstätigkeiten und sogar nur 28,1 Prozent der verfügbaren Mittel in Anspruch genommen wurden, erkennt der Magistrat die Notwendigkeit an, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um den Investitionsstau aufzulösen? 12. Wie begründet der Magistrat den mangelhaften Abruf von Investitionsmitteln? 13. Wie entwickelte sich das Abrufen der planerisch veranschlagten Mittel für Investitionstätigkeiten in den Jahren 2020-2025? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr) 14. Wie viele Investitionsmittel standen den einzelnen Dezernaten insgesamt zur Verfügung und wie viele wurden davon abgerufen? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Dezernaten) 15. Warum hat der Magistrat im Jahr 2025 den Budgetüberschreitungen in einzelnen Dezernaten stets zugestimmt? 16. Welche Auswirkungen haben die Budgetüberschreitungen auf die künftige Haushaltspolitik des Magistrats? 17. Werden auch für das Jahr 2026 Budgetüberschreitungen zu erwarten sein und wird darüber dann künftig frühzeitig die Stadtverordnetenversammlung informiert? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 27.05.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedelnOFOB 1422.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2026, OF 12/14 Betreff: Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln In Kenntnis der Stellungnahme des Magistrats Nr. 369 vom 2.3.2020 konkretisiert der Ortsbeirat seinen Vorschlag. Der Magistrat wird gebeten, in geeigneter Entfernung zum Spielplatz an der Riedhalsstraße ein Sandarium anzulegen, die alljährlich im Sand des Spielplatzes nistenden Wildbienen dorthin umzusiedeln, indem im Winter der Sand mitsamt den verpuppten Bienen in das Sandarium verlagert wird und den Sand um die Spielgeräte durch Holzhackschnitzel oder anderes geeignetes Material zu ersetzen. Der Ortsbeirat regt an, diese Maßnahmen aus Umweltschutzmitteln zu finanzieren, um das angespannte Budget für Spielplätze nicht zu strapazieren. Begründung: Alljährlich wird der Kleinkinderspielplatz an der Riedhalsstraße im Sommer abgesperrt, da im Sand um die Spielgeräte Wildbienen nisten. Dadurch ist der Spielplatz stets über eine längere Periode nicht für Kinder nutzbar. Es wäre daher sinnvoll, den Tieren einen alternativen Nistplatz anzubieten, sodass der Spielplatz ganzjährig genutzt werden kann. Bei entsprechender Ausgestaltung des Sandariums könnte so auch Lebensraum für weitere Arten, wie z.B. Eidechsen, entstehen und auf diese Weise neben der Möglichkeit der sommerlichen Nutzung des Spielplatzes auch ein Gewinn für den Naturschutz erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 99 2026 Die Vorlage OF 12/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufenthaltsqualität in Eckenheim erhöhen – ökologische Stadtteilentwicklung fördernOFOB 1022.05.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2026, OF 29/10 Betreff: Aufenthaltsqualität in Eckenheim erhöhen - ökologische Stadtteilentwicklung fördern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Vorplatz der evangelischen Kirche an der Eckenheimer Landstraße sowie die Ecke Engelthaler Straße und Eckenheimer Landstraße zu begrünen und mit Sitzmöglichkeiten auszustatten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. 2. bei Neubauprojekten darauf zu achten, den Stadtteilcharakter Eckenheims zu erhalten, beispielsweise durch den Erhalt von Sichtlinien auf die Kirchen. 3. einen Runden Tisch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, wie z.B. der Initiative EckenHEIM, einzuberufen, um die Bürger*innen in die Gestaltung der Stadtteilentwicklung einzubinden. Begründung: Der Vorplatz der evangelischen Kirche an der Eckenheimer Landstraße eignet sich besonders zur Umgestaltung, da er ihn städtischer Hand liegt und die Kirche als markantes Merkmal des Stadtteils fungiert. Zudem ist es unerlässlich, die Bürger*innen des Stadtteils in die Weiterentwicklung der Eckenheimer Landstraße einzubeziehen, um den Stadtteilcharakter zu erhalten und die Qualität öffentlicher Aufenthaltsorte zu erhöhen. Das große zivilgesellschaftliche Engagement lässt sich an der Gründung der Initiative EckenHEIM erkennen, die sich für gemeinschaftlich orientierte und ökologische Stadtteilentwicklung einsetzen. Deswegen ist es notwendig, dass verschiedene Initiativen aus Eckenheim zusammenkommen und aktiv über die Zukunft des Stadtteils mitbestimmen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 295 2026 Die Vorlage OF 29/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD und AfD (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zuschuss für das FroschbrunnenfestOFOB 622.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2026, OF 32/6 Betreff: Zuschuss für das Froschbrunnenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsetat, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 13.06.2026, welches der Vereinsring Zeilsheim e.V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von EUR 1.500,00 zu unterstützen. Begründung: Der Vereinsring Zeilsheim e.V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Das von ihm seit vielen Jahren durchgeführte Froschbrunnenfest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich Besucher aus Zeilsheim und den umliegenden Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Deutlich erhöhte Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Infrastruktur und Logistik begründen eine Förderung durch die Stadt Frankfurt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2026 Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eingefasste Natursteinfindlinge im HolzhausenparkOFOB 322.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2026, OF 43/3 Betreff: Eingefasste Natursteinfindlinge im Holzhausenpark Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Sitzkiesel im Holzhausenpark massiv mit Pflastersteinen eingefasst wurden. Begründung: Die fünf Findlinge im Holzhausenpark wurden aufgestellt, um das Fußballspielen von Kindern auf der Rasenfläche des Parks zu verhindern. Die Kiesel sind so behandelt, dass sie eine glatte Oberfläche aufweisen, die bei Feuchtigkeit oder Nässe extrem glatt ist. Spielende Kinder rutschen auf diesen Kieselsteinen leicht aus und fielen bisher auf eine Rasenfläche, die nunmehr breit mit Pflastersteinen eingefasst ist und somit eine massive Verletzungsgefahr darstellt. Zudem findet eine unnötige Flächenversiegelung statt. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gefährdungssituation Ausfahrt NedergäßchenOFOB 322.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2026, OF 46/3 Betreff: Gefährdungssituation Ausfahrt Nedergäßchen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz direkt südlich der Ausfahrt Nedergäßchen auf den Musikantenweg mit ausreichendem Abstand zur Ausfahrt Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Der Musikantenweg auf Höher der Ausfahrt Nedergäßchen ist derartig eng, dass die gegenüberliegenden Fahrzeuge verhindern, dass man aus dem Nedergäßchen ausfahren kann. Zuletzt konnte ein Krankenwagen, der einen Bewohner des Altenwohnheims der Luthergemeinde eingeladen hatte, an dieser engen Stelle nur mit Hilfe der Polizei das Nedergäßchen verlassen. Darüber hinaus gibt es im Musikantenweg keine Fahrradbügel für die vielen Fahrräder, die auf dem Gehweg parken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 240 2026 Die Vorlage OF 46/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sicherheit – Straßengeländer für den Fuß- und Radweg an der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Birsteiner Straße/Kilianstädter Straße in FechenheimOFOB 1121.05.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 10/11 Betreff: Mehr Sicherheit - Straßengeländer für den Fuß- und Radweg an der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Birsteiner Straße/Kilianstädter Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Installation von Straßengeländern und Versetzung von Rohrmasten samt Verkehrsschildern (bzw. Verkehrszeichenmasten) an der Kreuzung Vilbeler Landstraße - Ecke Birsteiner Straße - und Kilianstädter Straße in Fechenheim, gemäß beiliegender Abbildung. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße Ecke Birsteiner- und Kilianstädter Straße ist stark und teils rasant befahren. Insbesondere im Bereich des nördlichen Übergangs in die Birsteiner Straße ist es recht riskant und birgt ein Unfallsrisiko, weil Passanten sich hier gefährlich nahekommen. Darüber hinaus sind die Wege durch die mittig platzierten Verkehrsschilder verengt. r Es ist zu beachten, dass der nördliche Bereich der Birsteiner Straße der wichtigste Zugang aus Fechenheim-Nord zum Kraftparkt und zur Bushaltestelle in der Vilbeler Landstraße ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere Kindern und Jugendlichen auf dem (selbständigen) Weg zu den Freizeiteinrichtungen im Heinrich-Kraft-Park bzw. zu den Bushaltestellen des Regionalverkehrs in der Vilbeler- sowie der Kilianstädter Straße, sind Straßengeländer (rote Linien) anzubringen und Verkehrszeichenmasten von der Mitte des Gehwegs an einen anderen, weniger mittigen Ort zu versetzen (lila Punkte). Quelle: Google Maps Weitere Informationen / Links / Quellen: Streetview: https://www.google.com/maps/@50.1357582,8.7637065,3a,47.6y,259.33h,72.92t/data=! 3m7!1e1!3m5!1staeBaUxlQZSC5Gl2EgaC3g!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googl eapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26p itch%3D17.08127898964129%26panoid%3DtaeBaUxlQZSC5Gl2EgaC3g%26yaw%3D259.334689037 31415!7i16384!8i8192?hl=en-US&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI2MDUxMC4wIKXMDSoASAF QAw%3D%3D Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grillverbot und verbessertes Verkehrskonzept im LohrparkOFOB 1121.05.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 11/11 Betreff: Grillverbot und verbessertes Verkehrskonzept im Lohrpark Vorgang: OM 7087/25 OBR 11; ST 1843/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Lohrpark wird mit sofortiger Wirkung ein Grillverbot verhängt. Zudem soll ein stadtweites, mit den Nachbarkommunen abgestimmtes öffentliches Grillkonzept entwickelt werden, welches beispielsweise zusätzliche Grillplätze am Main vorsieht. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, neben der kurzfristigen Umsetzung eines Grillverbots auf dem Lohrberg mittelfristig ein optimiertes Verkehrskonzept für das Areal zu erarbeiten. Begründung: An sonnigen Wochenenden, wie zuletzt wieder am Wochenende des 1. Mai 2026, ist der Lohrberg völlig überlaufen und alle Zufahrtsstraßen sind heillos überlastet. Auch wenn man dies als Wertschätzung für die Aufenthaltsqualität auf dem Lohrberg begreifen möchte, doch das Gegenteil ist der Fall. Der überschwängliche Zuspruch belastet die Besucher im Park insbesondere durch übermäßige Mengen an Rauch, Müll und Lärm als Folge des öffentlichen Grillens. Das Gebot der Rücksichtnahme gemäß der Grünanlagensatzung ist damit ad absurdum geführt. Wie zuletzt durch den Magistrat in ST 1843 angeregt, ist ein Grillverbot ein notwendiger Schritt, um der Fehlentwicklung am Lohrberg wirksam zu begegnen. Denkbar wäre als milderes Mittel auch eine Einschränkung, die sich ausschließlich auf Sonn- und Feiertage erstreckt. Dass die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge versperrt und alle Verkehrsteilnehmer hohen Gefahren durch die Überlastung ausgesetzt sind, belastet neben den Besuchern auch die am Lohrberg ansässigen Kleingärtner. Zusätzlich leidet die Natur als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wie beispielsweise die Rasenflächen oder die Vogelbrut. Der Zustand ist seit mindestens 20 Jahren bekannt, jedoch hat sich die Situation in diesem Zeitraum weiter verschlechtert. Die Erfahrung mit einem Grillverbot, wie beispielsweise im Heinrich-Kraft-Park in Fechenheim zeigt, dass eine solche Maßnahme die Aufenthaltsqualität im Park ungemein steigert. Entgegen anfänglicher Befürchtungen leidet die Anlage weder unter Besuchermangel noch unter negativen Entwicklungen (siehe Frankfurter Rundschau, 2019). Das Gegenteil ist der Fall: An sonnigen Wochenenden ist der Park weiterhin stark besucht, was sich auch darin zeigt, dass der zugehörige Parkplatz sowie die umliegenden Straßen regelmäßig voll ausgelastet sind. Darum ist ein Grillverbot und ein verbessertes Verkehrskonzept zu beschließen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2026, OF 15/11 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7087 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1843 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 34 2026 1. Die Vorlage OF 11/11 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen AfD (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter WestenOFOB 621.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 18/6 Betreff: Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), beauftragt, den nachfolgend aufgeführten Verein bei der Durchführung des genannten Stadtteilfestes finanziell mit dem jeweils genannten Betrag zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e. V.: - Sommerfest Griesheim, bis maximal 6 000 Euro - Griesheimer Weihnachtsmarkt, bis maximal 2 000 Euro Begründung: Die genannten Feste werden ehrenamtlich organisiert, haben grundsätzlich keinen kommerziellen Charakter und haben im Stadtteil Griesheim eine lange Tradition Die Vereine, Vereinsringe und andere Institutionen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten tragen sie zum Zusammenhalt und dem Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten (Energiekosten sowie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen) erschweren zunehmend die Durchführung dieser Feste. Der Ortsbeirat 6 befürwortet deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 7 2026 Die Vorlage OF 18/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße – Prüfung und Testphase einer geänderten VerkehrsführungOFOB 621.05.2026 · CDU, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 19/6 Betreff: Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße - Prüfung und Testphase einer geänderten Verkehrsführung Im Bereich der Holzlachstraße, insbesondere zwischen der Palleskestraße ab Einmündung "Am Stadtpark" und der Einmündung "Am Strandbad Höchst", bestehen seit längerer Zeit erhebliche Verkehrsprobleme. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Rückstaus, unübersichtlichen Verkehrssituationen sowie gegenseitigen Behinderungen durch sich begegnende Fahrzeuge. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen, unter anderem durch die Anordnung von Halteverbotszonen, konnte bislang keine nachhaltige Entspannung der Situation erreicht werden. Der betroffene Abschnitt stellt zudem einen wichtigen Schul- und Radweg dar, sodass der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für den nichtmotorisierten Verkehr eine besondere Bedeutung zukommt. Aus dem Austausch mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt geht hervor, dass dort grundsätzlich die Bereitschaft besteht, eine befristete Testphase mit einer geänderten Verkehrsführung zu unterstützen, um die geschilderte Situation zu entschärfen und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Auswirkungen auf Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen einer solchen Testphase beobachtet und bewertet werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und sachgerecht, eine geänderte Verkehrsführung nicht lediglich theoretisch zu prüfen, sondern diese unter realen Bedingungen befristet zu erproben, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen. Die Testphase soll dabei von Beginn an als überprüfbar und reversibel angelegt sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, befristet als Test die Verkehrsführung der Holzlachstraße in Form einer Einbahnstraßenregelung nach der Palleskestraße von der Einmündung "Am Stadtpark" bis zur Einmündung "Am Strandbad Höchst" Richtung Osten umzusetzen und dabei den Verkehr bei Öffnung des Pollers (Holzlachstr. 22) über die Bolongarostraße abzuleiten. Der Radverkehr soll weiterhin in beiden Richtungen möglich sein. Damit soll folgende Ziele erreicht werden: den Verkehrsfluss zu verbessern, gefährliche Begegnungssituationen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie Radfahrende zu erhöhen, die Testphase so auszugestalten, dass deren Auswirkungen auf Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit und Anliegerinnen und Anlieger nachvollziehbar bewertet werden kann, eine Anpassung oder sofortige Rücknahme der Maßnahme ausdrücklich möglich ist, sofern sich unerwünschte Auswirkungen zeigen. den Ortsbeirat 6 über den Beginn, die Dauer sowie die Ergebnisse der Testphase zu informieren und ihm nach Abschluss der Testphase eine Auswertung zur weiteren Beratung vorzulegen. Antragsteller: CDU SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 112 2026 Die Vorlage OF 19/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, AfD, Linke, FDP und Volt gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reinigung der Turnhalle Theobald-Ziegler-SchuleOFOB 1021.05.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 20/10 Betreff: Reinigung der Turnhalle Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Reinigungsintervalle in der Turnhalle Theobald-Ziegler-Schule verkürzt werden können. Begründung: Die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule wird nicht nur seitens der Grundschüler der Schule, sondern auch von Vereinen der Stadtteile intensiv für Vereinstraining (z.B. TV 1880 Preungesheim, SV Viktoria Preußen 07, Eintracht Frankfurt, usw.), für die Kinder- und Jugendarbeit, sowie für Stadtteilprojekte genutzt. Die Turnhalle befindet sich nach Informationen von Nutzern und örtlicher Besichtigung in einem sehr verschmutzen und verunreinigten Zustand und bedarf einer häufigeren Reinigung. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 20/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Vereins Wildnisbotin e. V. aus den Budgetmitteln des Ortsbeirates für die Errichtung eines Naturerlebnispfades auf dem HauptfriedhofOFOB 1021.05.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 30/10 Betreff: Unterstützung des Vereins Wildnisbotin e. V. aus den Budgetmitteln des Ortsbeirates für die Errichtung eines Naturerlebnispfades auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem gemeinnützigen Verein Wildnisbotin e.V. wird ein Betrag von 500 Euro für die Errichtung eines Naturerlebnispfades auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung gestellt. Begründung: Der gemeinnützige Verein Wildnisbotin e.V. plant die Errichtung eines Naturerlebnispfades. Er soll sich im Bereich des Waldbienengartens in Richtung des Ausgangs Marbachweg bzw. Gießener Straße im nördlichen Teil des Hauptfriedhofes befinden. Die Errichtung realisiert der Verein mit finanzieller Unterstützung einer großen Stiftung und in Absprache mit der Stabstelle für Inklusion sowie der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte noch in 2026. Dabei sollen mehrere Stationen zu den Themen Vögel, Amphibien, Wildwiesen, Fledermäuse und Totholz entstehen. Die Finanzierung ist bis auf einen restlichen Betrag von 20 Prozent weitgehend gesichert und der Verein will durch eine Spendenkampagne über die Plattform "betterplace.org" weitere Fördermittel genieren. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 30/10 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme); 1 CDU und FDP (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt HoldingOFOB 1121.05.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 6/11 Betreff: Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt Holding Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat der Stadt Frankfurt, bei der städtischen ABG Holding, um die Beantwortung folgender Punkte zu ersuchen: Seit dem Auszug der Reichsbürger aus den Gastronomieräumen im Riederwald, am Erlenbruch Nr.94, im Jahr 2023, stehen die Gewerberäume leer. Anfragen der Initiative Stadtteilküche und einer Künstlerin, für eine Zwischennutzung, wurden seitens der ABG Holding nicht beantwortet. Warum werden die Gewerberäume am Erlenbruch nicht zur Vermietung angeboten? Falls Sanierungen notwendig sind, wann werden diese Maßnahmen durchgeführt? Gibt es langfristige Planungen für diese Immobilie? Begründung: Leerstehende Ladenlokale verbreiten immer eine Tristesse. Zusätzlich gehen dort Mieteinnahmen verloren. Der Ortsbeirat hatte vorgeschlagen, die Räume als Kinderbetreuungseinrichtung zu nutzen. Seit der Ablehnung dafür, ist dort nichts mehr geschehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2026 Die Vorlage OF 6/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimOFOB 1121.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2026, OF 7/11 Betreff: Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in Fechenheim Vorgang: V 269/22 OBR 11; ST 1076/22; V 883/24 OBR 11; ST 1133/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Frühjahr 2013 begann die Beteiligung der Öffentlichkeit am Projekt "Wohnbebauung nördliche Dieburger Straße" in Fechenheim. Mit dem Wohngebiet sollte dringend benötigter neuer Wohnraum im Fechenheimer Süden zur Verfügung gestellt werden. Ein ambitioniertes Vorhaben, das gerade auch junge Familien als Zielgruppe hatte. Das ganze Verfahren wurde laut Pressemeldungen auf Grund rechtlicher Bedenken der Rechtsabteilung der Stadt Frankfurt gestoppt. Dies vorangestellt fragt der Ortsbeirat den Magistrat - wird der Bebauungsplan B 698, der diese Wohnbebauung ermöglichen sollte, vom Magistrat weiter verfolgt? - gibt es berechtigte Hoffnung, dass im genannten Bereich noch Wohnbebauung möglich sein wird? - warum konnte im Offenbacher Hafen, kaum weiter entfernt von Industrie und Gewerbe Wohnbebauung möglich? Der Main bildet zwar eine geographische Barriere, aber keine Barriere gegen Lärm und Immissionen - welcher Möglichkeit für eine zukünftige Wohnbebauung im Bereich der nördlichen Dieburger Straße bietet die neue Definition laut Baunutzungsverordnung eines Urbanen Gebietes (MU)? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 269 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1076 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 883 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 32 2026 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 AfD
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abriss und Neubau der Turnhalle der Otto-Hahn-SchuleOFOB 1520.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 14/15 Betreff: Abriss und Neubau der Turnhalle der Otto-Hahn-Schule Vorgang: OM 8097/26 OBR 15; ST 786/26; M 55/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim geplanten Neubau der Turnhalle der Otto-Hahn-Schule auf dem Dach oder an den Wänden Photovoltaikelemente mit Speicher zur Stromversorgung montiert werden können und ob die Klimatisierung (Heizung und Kühlung) über Wärmepumpen betrieben werden kann. Begründung: In der ST 786 vom 4.5.26 wird der Abriss und Neubau der Turnhalle nach Beschluss der STVV angekündigt. Im Vortrag des Magistrats vom 27.03.2026, M 55 ist festgehalten, dass "im Investitionsprogramm 2026-2029 entsprechende Mittel für den Abriss und Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle unter den Projektdefinitionen 5.002704 und 5.007986 vorgesehen" sind. Dabei ist die Frage offengelassen, ob zur Versorgung der Halle erneuerbare Energien zum Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Ebenso ist nicht erwähnt, ob zur Klimatisierung fossile Energieträger oder aber Wärmepumpen verwendet werden sollen. Viele moderne Wärmepumpen (z.B. Luft-Luft-Wärmepumpen oder auch Luft-Wasser-Wärmepumpen) können im Sommer auch kühlen und damit praktisch als Klimaanlage arbeiten. Entscheidend ist die Bauart der Anlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8097 Vortrag des Magistrats vom 27.03.2026, M 55 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 786 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 14/15 wurde zurückgezogen.
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Umfeld der Schwanheimer WiesenOFOB 620.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 23/6 Betreff: Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Umfeld der Schwanheimer Wiesen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Umfeld der Schwanheimer Wiese sowie weiterer Naherholungsbereiche in Schwanheim ein großzügiges und großräumiges Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen; dabei nicht lediglich Ersatzstandorte für die nun entfallenden vier Sitzbänke am Wiesenrundweg zu prüfen, sondern ausdrücklich zusätzliche geeignete Flächen für Sitzgelegenheiten zu identifizieren; dem Ortsbeirat zeitnah darzustellen, welche Standorte für neue oder versetzte Sitzbänke geprüft werden, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden, und in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung vorgesehen ist; bei allen naturschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger an Erholung, Aufenthalt und Teilhabe im öffentlichen Raum angemessen zu berücksichtigen. Begründung: Der angekündigte Abbau von vier Sitzbänken am Wiesenrundweg an der Schwanheimer Wiese aus Gründen der Verkehrssicherung und des Naturschutzes ist nachvollziehbar. Insbesondere der Schutz geschädigter Bäume sowie der Erhalt wertvoller Lebensräume - unter anderem für den streng geschützten Großen Eichenheldbockkäfer - sind wichtige öffentliche Anliegen. Gleichzeitig zeigt der Vorgang aber auch deutlich, dass es in Schwanheim insgesamt zu wenige Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten in den stark genutzten Naherholungsbereichen gibt. Gerade ältere Menschen, Familien oder Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität sind auf ausreichend Sitzgelegenheiten angewiesen, um öffentliche Grünflächen überhaupt nutzen zu können. Die Schwanheimer Wiese und ihr Umfeld sind für viele Menschen ein zentraler Ort der Erholung. Deshalb darf der Wegfall mehrerer Sitzmöglichkeiten nicht lediglich verwaltet, sondern sollte zum Anlass genommen werden, die Aufenthaltsqualität insgesamt zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 115 2026 Die Vorlage OF 23/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschleunigung der Baustelle in der WillemerstraßeOFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 45/5 Betreff: Beschleunigung der Baustelle in der Willemerstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegenüber den verantwortlichen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die derzeitige Baustelle in der Willemerstraße zeitnah und beschleunigt abgeschlossen wird. Der Magistrat wird zudem gebeten zu prüfen und mitzuteilen, - aus welchen Gründen sich die Arbeiten derzeit verzögern, - welcher Zeitplan aktuell für die Fertigstellung vorgesehen ist und - welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrs- und Baustellensituation kurzfristig zu verbessern. Begründung: Aus der Bürgerschaft wird wiederholt berichtet, dass auf der Baustelle in der Willemerstraße lediglich wochenweise Aktivitäten wahrnehmbar seien und anschließend über längere Zeiträume keine sichtbaren Arbeiten stattfinden würden. Dies führt zu erheblichem Unverständnis vor Ort. Die derzeitige Situation ist insbesondere deshalb problematisch, weil die Willemerstraße stark von Schülerinnen und Schülern genutzt wird. In unmittelbarer Nähe befinden sich unter anderem die Willemerschule, die Sporthalle Süd sowie die Deutschherrenschule. Auch zahlreiche Sporttreibende und weitere Fußgängerinnen und Fußgänger sind täglich auf sichere Wegebeziehungen angewiesen. Die anhaltende Baustellensituation führt dort zu Einschränkungen, Unübersichtlichkeit und zusätzlichen Belastungen für den Fuß- und Radverkehr. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Interesse daran, die Arbeiten zügig abzuschließen und die Verkehrssituation zeitnah zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 253 2026 Die Vorlage OF 45/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Seehofstraße Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnenOFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 46/5 Betreff: Seehofstraße Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegenüber den Mobilitätsbehörden dafür einzusetzen, dass der Baustellenzaun bei der Baustelle des Gymnasium Süd in der Seehofstraße umgehend so weit nach hinten verlegt wird, dass der [geteilte] Fußgänger- und der Fahrradweg wieder geöffnet werden kann. Begründung: Vor dem Eingang des ehemaligen Stadtschulamts wurde der Baustellenzaun an der Baustelle des Gymnasiums Süd bis an die Straßenbahntrasse nach vorne verlegt. Der Fußgängerweg und der Fahrradweg sind so vollständig abgesperrt und nicht mehr nutzbar. Es kommt zu halsbrecherischen Querungsmanövern über die Straßenbahntrasse und die zweispurige Seehofstraße. Weiterhin umlaufen viele Fußgänger den Baustellenzaun gerade auf den Straßenbahngleisen. Die Strecke ist von Fußgängern und Fahrradfahrern beispielsweise aus Oberrad und vom Mühlberg hoch frequentiert. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Informationsgemäß wurde der ADFC ebenfalls bereits eingeschaltet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2026 Die Vorlage OF 46/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46OFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 47/5 Betreff: Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegenüber den Mobilitätsbehörden dafür einzusetzen, dass beim Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule (Großer Hasenpfad 46) zeitnah ein Fußgängerüberweg mit angemessener Beleuchtung installiert wird. Begründung: Die Martin-Buber-Schule ist eine Grundschule mit ca. 260 Schülern. Sie befindet sich derzeit am Auslagerungsstandort "Hasenpfade" mit dem Eingang im Großen Hasenpfad 46. In dasselbe Gebäude wurde weiterhin nicht nur die Oberstufe der KGS Niederrad sondern eben auch Teil der Förderschule Mosaikschule mit ausgelagert. Letztere widmet sich dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und richtet sich an Schüler, von denen einige eine "Weglauftendenz" haben und somit noch besonders vulnerabel sind. Der Große Hasenpfad hat ein hohes Aufkommen motorisierter Fahrzeuge. Die Querung vor dem Schuleingang stellt also die Grundschüler genauso wie für die Förderschüler ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Eltern und Lehrer fordern die zeitnahe Anlage eines Fußgängerüberwegs vor dem Großen Hasenpfad 46. Bei der Ortsbegehung am 29.08.2025 wurde dieser auch von der Elternschaft, der Schulleitung, der örtlichen Kinderbeauftragten und Mitgliedern des Ortsbeirats angemahnt. Dies wurde während der Begehung mit dem Argument abgelehnt, dass die Beleuchtung an dieser Stelle nicht ausreiche. Teilnehmer der Begehung baten dann um eine Verbesserung der Beleuchtung sowie um eine zeitnahe Versehung mit einem Fußgängerüberweg im Zuge der erfolgten Reform der StVO. Beides wurde dann ebenfalls verneint. Gemäß StVO-Novelle von 2024 entfällt der "Nachweis der besonderen örtlichen Gefahrenlage" und reicht die "zwingende Erfordernis" aus (§ 45 Abs. 9 StVO). Dazu besagt dann noch die Gesetzesbegründung: "Die Beschränkung der Anordnungsvoraussetzungen auf die "einfache" Gefahr für Fußgängerüberwege im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO erweitert den straßenverkehrsbehördlichen Handlungsspielraum, sodass mit dem Zeichen 293 bereits vor einer Risikoverdichtung zu besonderen Gefahrenlagen sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder geschaffen werden können." (Quelle: https://www.adfc.de/artikel/ stvo-novelle-fussverkehrsflaechen-und-fussgaengerueberwege). Gesetzlich steht einer schnellen Umsetzung also nichts entgegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 255 2026 Die Vorlage OF 47/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gestaltung SandhofSchleifeOFOB 520.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 56/5 Betreff: Gestaltung Sandhof-Schleife Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Vorstellungen er bezüglich der zukünftigen Gestaltung der Sandhofschleife hat. Begründung: Die Sandhofschleife befindet sich seit Jahren in einem beklagenswerten und wenig attraktiven Zustand. Das Gelände ist weitgehend mit Drahtzäunen versehen, ohne dass dort eine nennenswerte bauliche Tätigkeit zu verzeichnen ist. Dabei ist dieses Areal als Grünanlage durchaus für Anwohner attraktiv. Da wir dort seit Jahren eine "Hängepartie" erleben, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich die zukünftige Gestaltung dort vorstellt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2026 Die Vorlage OF 56/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsiegelung der betonierten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad / ZiegelhüttenwegOFOB 520.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 57/5 Betreff: Entsiegelung der betonierten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad / Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob bei der versiegelten und zugepflasterten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg gegenüber dem Weinlokal "Ziegelhütte" zumindest eine teilweise Entsiegelung vorgenommen werden kann, unter Beibehaltung der Fußgängerwege und der Fahrradbügel. Begründung: Die obige Freifläche wirkt kahl und wenig attraktiv im Stadtbild. Eine Aufwertung dieses Bereiches kann durch eine Entsiegelung und Begrünung erreicht werden, was sich zusätzlich positiv auf das Klima auswirkt. Eine solche Entsiegelung kann natürlich nur dann vorgenommen werden, wenn die Fußgängerwege und die gut angenommenen Fahrradbügel erhalten bleiben. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 54 2026 Die Vorlage OF 57/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feste Toilettenanlage für den RennbahnparkOFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 62/5 Betreff: Feste Toilettenanlage für den Rennbahnpark Vorgang: B 209/25 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat nochmals mit Nachdruck auf, sich dafür einzusetzen, dass zeitnah eine feste Toilettenanlage im Rennbahnpark installiert wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Wochen erstmals Foodtrucks im Rennbahnpark vorgesehen sind, besteht ein nochmals gesteigerter Bedarf an ordentlichen sanitären Anlagen im Park. Ferner wird der Magistrat um Mitteilung des aktuellen Sachstands hinsichtlich der Umsetzung des Toilettenkonzepts für den Rennbahnpark gebeten. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, ob die ursprünglich vorgesehene Aufnahme des Rennbahnparks in das Toilettenkonzept weiterhin Bestand hat oder zwischenzeitlich eine abweichende Entscheidung getroffen wurde. Begründung: Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 mit seinem Bericht vom 10.06.2025, B 209, mitgeteilt, dass der Standort Rennbahnpark in die Liste des Magistratsvortrags M 174 (Toilettenkonzept) aufgenommen wurde. Der Magistrat führte damals aus, dass aufgrund der Vielzahl vorhandener Bedarfsmeldungen sowie begrenzter Haushaltsmittel und personeller Kapazitäten noch kein konkreter Umsetzungstermin benannt werden könne. Ersatzweise stehen derzeit lediglich drei Dixi-Module einschließlich eines barrierefreien Moduls zur Verfügung. Mit Blick auf die steigende Nutzung des Rennbahnparks und die angekündigten Foodtrucks reicht dies jedoch nicht mehr aus. Bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde der Wunsch nach dauerhafter Infrastruktur einschließlich sanitärer Einrichtungen deutlich geäußert. Zudem wurde dem Ortsbeirat zwischenzeitlich aus der Bürgerschaft berichtet, dass möglicherweise doch keine feste Toilettenanlage im Rennbahnpark errichtet werden soll. Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Aufklärungsbedarf hinsichtlich des aktuellen Sachstands. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 265 2026 Die Vorlage OF 62/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abbiegemöglichkeit nach Goldstein im Anschluss an die Ausfahrt der A5OFOB 520.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 64/5 Betreff: Abbiegemöglichkeit nach Goldstein im Anschluss an die Ausfahrt der A5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, unmittelbar nach der Ausfahrt Frankfurt Niederrad von der A5 in südlicher Richtung auch eine Abbiegespur nach Goldstein einzurichten. Begründung: Bei Benutzung der obigen Ausfahrt ist nur ein Linksabbiegen in Richtung Niederrad möglich, nicht aber nach rechts in Richtung Goldstein. Dies führt dazu, dass Autofahrer, die diese Ausfahrt nehmen, aber in Richtung Goldstein fahren wollen, zunächst links durch Niederrad einen Umweg machen, um dann auf anderem Wege, bspw. über die Goldsteinstraße nach Goldstein zu kommen. Diese Umwege sind sowohl verkehrlich, als auch unter dem Gesichtspunkt des Klimas ungünstig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 64/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringenOFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 76/5 Betreff: Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringen Vorgang: OM 2742/18 OBR 5; ST 923/18 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für den Abschnitt der A661 zwischen Oberrad und Offenbach wirksame aktive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere Schallschutzwände, geprüft, geplant und umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Sachstand zur im Lärmaktionsplan Hessen genannten Prüfung baulicher Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach darzustellen; 2. mitzuteilen, ob und mit welchem Ergebnis seit der Stellungnahme ST 923 vom 18.05.2018 eine erneute schalltechnische Bewertung dieses Abschnitts erfolgt ist; 3. darzulegen, welche Stellen nach der Neuordnung der Autobahnverwaltung seit 2021 konkret zuständig sind und welche Gespräche die Stadt Frankfurt hierzu mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt geführt hat; 4. sich dafür einzusetzen, dass der Abschnitt A661 zwischen Oberrad und Offenbach im Rahmen der Lärmsanierung prioritär behandelt wird; 5. ergänzend zu prüfen, ob kurzfristig lärmmindernde Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt, Temporeduzierungen oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht kommen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat bereits im Jahr 2018 Schallschutzwände entlang der Autobahnen A3, A5 und A661 gefordert. In der damaligen Stellungnahme ST 923 vom 18.05.2018 wurde ausgeführt, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen seien nicht vorgesehen; zudem wurde auf die Zuständigkeit von Hessen Mobil und auf fehlende Voraussetzungen für weitere Maßnahmen verwiesen. Diese Antwort ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Zum einen hat sich die Zuständigkeit für Bundesautobahnen seit dem 1. Januar 2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes verlagert. Zum anderen enthält der Lärmaktionsplan Hessen der 3. Runde gerade für die BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach eine wesentlich stärkere Aussage: Dort wird festgehalten, dass die Berechnung der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Werte für die bauliche Lärmsanierung ergeben habe. Bauliche Maßnahmen werden aus Sicht der Lärmaktionsplanung ausdrücklich als sinnvoller Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner angesehen; Hessen Mobil wurde gebeten, auch die Errichtung einer Lärmschutzwand zu prüfen. Der Frankfurter Süden ist durch verschiedene Lärmquellen erheblich belastet. Gerade Oberrad liegt im Einflussbereich der A661 und ist zusätzlich durch weitere Verkehrsbelastungen betroffen. Der Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde betont, dass Umgebungslärm gesundheitliche Auswirkungen haben kann und dass die Lärmaktionsplanung ein fortlaufender Prozess ist. Vor diesem Hintergrund darf es nicht bei einer alten ablehnenden Stellungnahme bleiben. Der Ortsbeirat erwartet eine aktuelle Bewertung, eine klare Zuständigkeitsklärung und eine aktive Initiative der Stadt Frankfurt für wirksamen Schallschutz an der A661. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2742 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 923 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 276 2026 Die Vorlage OF 76/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungOFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 78/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: Wie gestaltet sich die Höhe der Kinder- und Jugendarmutsquote in sämtlichen Stadtbezirken des Ortsbeirats 5, insbesondere in der Heimat- und Kisselsiedlung? Begründung: Die Kinder- und Jugendarmut im Frankfurter Süden wird häufig unterschätzt. Bei der Heimatsiedlung sowie der Fritz-Kissel-Siedlung handelt es sich um soziale Brennpunkte, obwohl viele Bereiche Sachsenhausens durchaus wohlhabend sind. Eine Abfrage nach Stadtbezirken wird der Heimatsiedlung nicht ganz gerecht, da der Stadtbezirk 322 über die Heimatsiedlung weit bis an den Main hinausgeht und wohlhabendere Bereiche von Sachsenhausen-Nord mit umfasst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2026 Die Vorlage OF 78/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019OFOB 520.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 79/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019 Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: Wie entwickelt sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit 2019 in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen Begründung: Das Zahlenmaterial wird zum Nachvollziehen der Kinderarztversorgungsquote benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Auskunftsersuchen V 58 2026 Die Vorlage OF 79/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Kein Täter werden“ – Prävention und Therapie statt StrafeOFOB 520.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 84/5 Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich dafür einzusetzen, dass an der Universitätsklinik Frankfurt das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" eingerichtet wird. Begründung: Das Projekt "Kein Täter werden" (www.kein-taeter-werden.de) ist ein seit 2005 bestehendes therapeutisches Angebot zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Es richtet sich an Menschen mit auf Kinder gerichteten sexuellen Fantasien, die befürchten, sexuelle Übergriffe zu begehen und therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um schon im Vorfeld sexual-delinquentes Verhalten verhindern zu können. Das Therapie- und Forschungsprojekt wurde erstmals 2005 an der Charité in Berlin eingerichtet. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieangeboten vermittelt das Projekt "Kein Täter werden" weltweit erstmals ein Angebot speziell für Menschen, die noch nicht straffällig wurden, dies aber aufgrund ihrer Veranlagungen befürchten, oder für solche, die zwar bereits sexuellen Kindesmissbrauch begangen haben, jedoch noch nicht justizbekannt sind. Das Projekt richtet sich somit an die sog. Dunkelfeldtäter. Die Teilnahme ist aber auch für solche Menschen möglich, die bereits wegen entsprechender Taten angezeigt oder verurteilt wurden und ggf. verhängte Strafen vollständig verbüßt haben. Die Teilnahme ist kostenlos und wird durch die Schweigepflicht der Ärzte geschützt. Das Ziel der Therapie besteht darin, sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern zu verhindern. Die Teilnehmer lernen in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren sowie ihre Impulse zu kontrollieren und Verhaltensmuster zu entwickeln, die sexuelle Missbrauchshandlungen vermeiden. Ziele der Therapie sind weiterhin die Aufdeckung von Wahrnehmungs- und Interpretationsfehlern der Teilnehmer bezüglich des Verhaltens von Kindern, sowie die Stärkung ihrer Empathiefähigkeit. Mittlerweile wird das Projekt bundesweit an mehreren Standorten wie bspw. auch in Gießen, Marburg und Mainz angeboten. Bisher hat der Gesetzgeber strafrechtspolitisch auf Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern in erster Linie mit der verstärkten strafrechtlichen Ahndung reagiert. Insbesondere unter der großen Koalition mit Unterstützung der Grünen wurden durch Gesetzesreformen neue Sexualstraftatbestände geschaffen und bestehende Strafrahmen deutlich erhöht. Dieser strafrechtspolitisch reaktionäre und von der Strafrechtswissenschaft abgelehnte Ansatz ist jedoch in der Praxis wenig erfolgversprechend, da er nicht an den Ursachen ansetzt und zudem mit den herkömmlichen strafrechtlichen Sanktionen spezialpräventiv kaum auf die Täter eingewirkt werden kann. Im Gegensatz dazu hat sich gezeigt, dass der therapeutische Ansatz zwar Straftaten dieser Art nicht gänzlich ausschließen, das Risiko ihrer Begehung jedoch deutlich gemindert werden kann. Das Projekt "Kein Täter werden" setzt schon im Vorfeld der Problematik an und wirkt somit präventiv. Die Angebote an den bisherigen Standorten werden gut angenommen. Die Bilanz ist positiv. Vor diesem Hintergrund wäre ein solches Projekt an der Universitätsklinik Frankfurt erforderlich, um in diesem Bereich das Risiko der Begehung von Straftaten zu mindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 280 2026 Die Vorlage OF 84/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Briefwahl im Ortsbezirk 5OFOB 520.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2026, OF 85/5 Betreff: Briefwahl im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in Bezug auf die Kommunalwahl im Ortsbezirk 5 folgende Fragen zur Briefwahl zu beantworten: 1. Wie oft haben Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht? 2. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an die gedruckte Wohnanschrift senden lassen? 3. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen persönlich abgeholt? 4. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen von einem Bevollmächtigten abholen lassen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Wähler mehr als für vier Wähler Vollmachten übernimmt? 5. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an eine andere Adresse schicken lassen? 6. Inwieweit gab es eine Häufung der geänderten Empfangsadresse, sodass mehrere Wahlunterlangen an eine Adresse umgeleitet wurden? 7. Inwieweit wurden Wahlunterlagen an Sitze von Vereinen, Organisationen oder Institutionen geschickt? 8. Wie schätzt der Magistrat die Briefwahl im Allgemeinen ein? 9. Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung von Vereinen, Organisationen oder Institutionen durch Sammlung von Briefwahlunterlagen ein? 10. Ist dem Magistrat bekannt, inwieweit Vereine, Organisationen oder Institutionen Wahlhilfe anbieten? Begründung: Durch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift senden zu lassen, könnten Vereine, Organisationen, oder Institutionen Wahlunterlagen sammeln und somit die Wahl gezielt beeinflussen. Die Anfrage soll klären, inwieweit solche Fälle vorgekommen sind und wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Der Presse war zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2026 Die Vorlage OF 85/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ergebnisse der temporär eingeführten Verkehrsführung in Alt-PraunheimA19.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Anfrage vom 19.05.2026, A 6 Betreff: Ergebnisse der temporär eingeführten Verkehrsführung in Alt-Praunheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.08.2026 Mitte März 2025 wurde im Stadtteil Praunheim an der Kreuzung Alt-Praunheim / In der Römerstadt / Am Ohlengarten eine neue Verkehrsführung mit provisorischer Sperrfläche umgesetzt. Diese hochgradig umstrittene Maßnahme war ausdrücklich als temporäre Testphase auf zunächst ein Jahr angelegt und ist damit seit gut zwei Monaten abgelaufen. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden erwarten nun zeitnah die Vorlage einer fundierten Evaluierung dieser einjährigen Testphase. Eine solche Auswertung - einschließlich einer Analyse der Verkehrssicherheit, der Auswirkungen auf den Kfz-, Liefer- und Radverkehr sowie der Akzeptanz vor Ort - wurde vom Magistrat implizit zugesagt und entspricht dem üblichen Vorgehen bei Pilotmaßnahmen. Besonders wichtig ist dabei, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess angemessen gehört werden. Ihre Bedenken, Erfahrungen und Anregungen müssen ernst genommen und in die Entscheidungsfindung einfließen. Eine dauerhafte Umgestaltung des Kreuzungsbereichs über die Köpfe der direkt Betroffenen hinweg würde dem Grundsatz der Bürgerbeteiligung diametral zuwiderlaufen und das Vertrauen in die kommunale Planung nachhaltig beeinträchtigen. Dies vorausgeschickt, bitte ich den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Welchen aktuellen Stand hat die Evaluierung der einjährigen Testphase? Welche Auswertungen (insbesondere Verkehrsdaten, Unfallstatistik, Auswirkungen auf Liefer- und Durchgangsverkehr sowie Bürger- und Ortsbeiratsbeteiligung) liegen dem Magistrat bereits vor? 2.) Wann und in welcher Form (z. B. Bericht, Präsentation im Ortsbeirat 7, öffentliche Veranstaltung) werden die Ergebnisse der Evaluierung dem Ortsbeirat 7 und der Öffentlichkeit vorgelegt? 3.) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant der Magistrat sicherzustellen, dass eine breite Öffentlichkeit in Praunheim über die Ergebnisse informiert wird - etwa durch eine Bürgerversammlung oder eine vergleichbare Beteiligungsform? 4.) Wie sollen die Ergebnisse der Evaluierung in die Entscheidung über eine dauerhafte Umgestaltung des Kreuzungsbereichs einfließen? 5.) Zu welchem Zeitpunkt ist eine Entscheidung über die dauerhafte Umgestaltung vorgesehen? Gibt es eine Frist, bis zu der weitere Anträge oder Stellungnahmen des Ortsbeirats 7 bzw. von Bürgerinnen und Bürgern diesbezüglich eingereicht werden können? 6.) Welchen Einfluss werden die Eingaben der direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden auf die abschließende Entscheidung des Magistrats zur dauerhaften Gestaltung haben? 7.) Plant der Magistrat, die provisorische Verkehrsführung und Gestaltung bis zum Abschluss der Evaluierung und der Entscheidung über eine dauerhafte Lösung unverändert beizubehalten, oder sind kurzfristige Anpassungen (z. B. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder des Lieferverkehrs) vorgesehen? Antragsteller: BFF Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 6 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 439, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Toiletten am Cäcilia-Lauth-SpielparkOFOB 619.05.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2026, OF 27/6 Betreff: Toiletten am Cäcilia-Lauth-Spielpark Der Ortsbeitrat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: Ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Neugestaltung des Spielparks für ausreichende Anzahl an Toiletten zu sorgen. Wenn dies nicht möglich ist, wenigstens in der warmen Jahreszeit mobile Toiletten aufzustellen. Begründung: Es wurde von Anwohnern der Wunsch geäußert, dass am Cäcilia-Lauth-Spielpark auch für ausreichende Möglichkeiten gesorgt wird, auf die Toilette zu gehen. Im Moment ist es schon so, dass bei gutem Besuch des Parks, im Umkreis um den Park wild im Gebüsch oder in den Treppenabgängen der Wohnhäuser der Umgebung die Notdurft verrichtet wird. Es stünde der Stadt gut zu Gesicht, hier Möglichkeiten für die Bürger und Bürgerinnen zu schaffen, auf die Toilette zu gehen. Es kann nicht sein, dass solche Möglichkeiten verwehrt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 117 2026 Die Vorlage OF 27/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.