Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die zeitnahe Installation eines Fußgängerüberwegs mit Beleuchtung vor der Martin-Buber-Schule, um die Sicherheit der Schüler zu erhöhen. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung in der Umgebung und der besonderen Vulnerabilität einiger Schüler ist eine schnelle Umsetzung der Maßnahme erforderlich.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Großer Hasenpfad — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 4619.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Haushalt 2025 – Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Dezernates XI19.06.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Großer Hasenpfad per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegenüber den Mobilitätsbehörden dafür einzusetzen, dass beim Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule (Großer Hasenpfad 46) zeitnah ein Fußgängerüberweg mit angemessener Beleuchtung installiert wird.
Begründung
Die Martin-Buber-Schule ist eine Grundschule mit ca. 260 Schülern. Sie befindet sich derzeit am Auslagerungsstandort "Hasenpfade" mit dem Eingang im Großen Hasenpfad 46. In dasselbe Gebäude wurde weiterhin nicht nur die Oberstufe der KGS Niederrad sondern eben auch Teil der Förderschule Mosaikschule mit ausgelagert. Letztere widmet sich dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und richtet sich an Schüler, von denen einige eine "Weglauftendenz" haben und somit noch besonders vulnerabel sind. Der Große Hasenpfad hat ein hohes Aufkommen motorisierter Fahrzeuge. Die Querung vor dem Schuleingang stellt also die Grundschüler genauso wie für die Förderschüler ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Eltern und Lehrer fordern die zeitnahe Anlage eines Fußgängerüberwegs vor dem Großen Hasenpfad 46. Bei der Ortsbegehung am 29.08.2025 wurde dieser auch von der Elternschaft, der Schulleitung, der örtlichen Kinderbeauftragten und Mitgliedern des Ortsbeirats angemahnt. Dies wurde während der Begehung mit dem Argument abgelehnt, dass die Beleuchtung an dieser Stelle nicht ausreiche. Teilnehmer der Begehung baten dann um eine Verbesserung der Beleuchtung sowie um eine zeitnahe Versehung mit einem Fußgängerüberweg im Zuge der erfolgten Reform der StVO. Beides wurde dann ebenfalls verneint. Gemäß StVO-Novelle von 2024 entfällt der "Nachweis der besonderen örtlichen Gefahrenlage" und reicht die "zwingende Erfordernis" aus (§ 45 Abs. 9 StVO). Dazu besagt dann noch die Gesetzesbegründung: "Die Beschränkung der Anordnungsvoraussetzungen auf die "einfache" Gefahr für Fußgängerüberwege im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO erweitert den straßenverkehrsbehördlichen Handlungsspielraum, sodass mit dem Zeichen 293 bereits vor einer Risikoverdichtung zu besonderen Gefahrenlagen sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder geschaffen werden können." (Quelle: https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fussverkehrsflaechen-und-fussgaengerueberwege). Gesetzlich steht einer schnellen Umsetzung also nichts entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026Sie sind hierOFOF 47/5Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026OMOM 255Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Direktanregung
- 19. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1515Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme