Haushalt 2025 - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Dezernates XI
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Zusammenfassung
Die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Kontext des Haushalts 2025 zielt darauf ab, die finanziellen Mehraufwendungen des Dezernates XI auszugleichen, die durch steigende Kosten in verschiedenen Bereichen bedingt sind. Die Entscheidung wird als notwendig erachtet, um die in Aussicht stehenden Herausforderungen zu bewältigen und die strategische Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.
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Großer Hasenpfad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 4619.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Großer Hasenpfad per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat XI zum Ende des Haushaltsjahres 2025 saldierte Mehrkosten in Höhe von 211.651.009,01 €, entstanden sind, die in Höhe von 25.723.689,48 € aus Mitteln des Dezernates XI ausgeglichen werden konnten, so dass per Saldo im Dezernat XI ein Defizit in Höhe von 185.927.319,53 € entstanden ist.
2. Der Budgetüberschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung nachträglich zugestimmt. Die Deckung der Budgetüberschreitung i.H.v. 211.651.009,01 € und deren Deckung sowohl innerhalb des eigenen Budgets als auch stadtweit wurden mit M 72 Ziffer VII vom Magistrat am 08.05.2026 sichergestellt und genehmigt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Deckung der Mehrkosten gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO erfolgt gemäß Ziffer VIII der M 72 mit Beschlussfassung der M
72.
3. Es dient zur Kenntnis, dass die Mehraufwendungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 im vollbudgetierten Bereich (BGM 10), im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) und im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse (BGM 22) entstanden sind. Die Mehraufwendungen waren in dieser Höhe unabweisbar, sie können nicht vollständig durch Minderaufwendungen und Mehrerträge innerhalb des Dezernates XI gedeckt werden.
4. Es dient zur Kenntnis, dass sich
a. die Deckung innerhalb des Dezernates XI i.H.v. 25.723.689,48 € aus folgenden Budgetierungsmerkmalen ergibt:
| BGM Betrag 21 9.811.638,41 23 5.076.923,36 24 10.169.399,05 25 665.728,66 25.723.689,48 BGM | Betrag |
| 21 | 9.811.638,41 |
| 23 | 5.076.923,36 |
| 24 | 10.169.399,05 |
| 25 | 665.728,66 |
| 25.723.689,48 | |
b. die stadtweit notwendige Deckung i.H.v. 185.927,53 € aus folgenden Budgetierungsmerkmalen:
| BGM | Betrag |
| 10 | 58.493.681,48 |
| 20 | 5.143.624,24 |
| 21 | 16.963.989,23 |
| 22 | 9.908.111,17 |
| 23 | 52.923.699,11 |
| 24 | 6.447.921,99 |
| 25 | 36.046.292,31 |
| 185.927.319,53 | |
Begründung
A. Zielsetzung
Die saldierten Mehraufwendungen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) betragen zum Jahresende 9.669.417,13 € Die Mehraufwendungen lassen sich im Wesentlichen mit
- gestiegenen Miet- und -nebenkosten in vorhandenen und insbesondere neu angemieteten Standorten (z.B. Börsenstr. 1 für Stadtgymnasium und Neues Gymnasium FFM sowie Großer Hasenpfad 42-46 für Martin-Buber-Schule) und
- dadurch steigenden Kosten im Bereich der Energie durch Flächenzuwachs und Preissteigerungen
erklären. Die Mehraufwendungen werden teilweise durch Minderaufwendungen / Mehrerträgen innerhalb des BGM 10 gedeckt.
Die saldierten Mehraufwendungen in der Bauunterhaltung (BGM 20) betragen zum Jahresende 1.938.572,92 €. Diese lassen sich mit Auf- und Abbau von Schulcontainern (z.B. für die Gruneliussschule), höheren Sanierungsbedarfen sowie Preissteigerungen erklären.
Die saldierten Mehraufwendungen bei den Zuweisungen und Zuschüssen (BGM 22) gegenüber dem Haushaltsansatz stellen den größten Teil der Mehrkosten dar und betragen zum Jahresende 200.043.018,96 €. Zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für Kinder, die für die Stadt eine Pflichtaufgabe darstellen, sind verpflichtende Vereinbarungen mit den Trägern der Kinderbetreuung abgeschlossen und von der Stadt als verlässlicher Partner einzuhalten. Diese vereinbarten Zuwendungen an die Träger können nicht gekürzt werden und auch Einsparpotenziale durch die Schließung von Einrichtungen ergeben sich nicht. Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Personal und Sachmittel waren die Mehraufwendungen unvermeidbar.
Darüber hinaus entstehen Mehraufwendungen beim Zuschuss für die Musikschule durch die Anmietung des Interims in den Kornmarktarkaden aufgrund der Sanierung der Schirn und der dadurch notwendigen Auslagerung der Musikschule. Hinzu kommt eine einmalige Erhöhung des Zuschusses als Ausgleich für erhöhte Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen, um die Liquidität der Musikschule sicherzustellen.
Die Mehraufwendungen werden teilweise durch Minderaufwendungen / Mehrerträge innerhalb des Budgetierungsmerkmals 22 gedeckt.
Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die im Haushalt 2026 veranschlagten Mittel im Wesentlichen aus den oben angeführten Gründen ebenfalls nicht ausreichen werden.
Eine Mehrkostenvorlage nach §100 HGO wird zeitnah, spätestens rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2026 erstellt.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Der Magistrat hat mit M 72/2026 die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzungen der nicht verbrauchten Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sichergestellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weilnicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung)