Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Errichtung eines Fußgängerüberweges am Standort Martin-Buber-Schule ab, da die Planung kosten- und zeitintensiv wäre. Stattdessen werden alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit angeordnet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Tucholskystraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit und Parkregelung in der Tucholskystraße (Hausnummern 1 bis 41)18.08.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Tucholskystraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Straßenverkehrsbehörde lehnt die Einrichtung eines kosten- und zeitintensiv baulich barrierefrei und beleuchtet herzustellenden Fußgängerüberweges (FGÜ) ab.
Es wurde im Nachgang der Schulwegbegehung am 4. September 2025 gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet:
Querungshilfe zwischen Großer Hasenpfad 55 und 69c, Sicherung mit "Beton-Stellvertretern", versetzt aus der Tucholskystraße;
Querungshilfe zwischen Letzter Hasenpfad 58 und 60, Sicherung wie vorstehend;
Markierung eines Piktogramms "Vorsicht Kinder" und Aufstellung Verkehrszeichen 101-11 mit 1000-20 StVO für den FGÜ in Höhe Großer Hasenpfad 138;
Entfernung der 4 Stellvertreter zwischen den Parkplätzen in der Tucholskystraße 40 und Versetzung in die vorgenannten Straßen, Ersatz durch Flexipoller.
Ziel der Schulwegbegehungen ist die Identifizierung und Umsetzung kurzfristig sowie unbürokratisch realisierbarer Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege gehört in der Regel nicht dazu, da hierfür die geltenden technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Auch sind Fußgängerüberwege nach der verbindlich anzuwendenden "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) in Tempo-30-Zonen - die Örtlichkeit liegt in einer solchen - entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026OFOF 47/5Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026OMOM 255Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Direktanregung
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1515Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab