Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird eine Auskunft über die Kinder- und Jugendarmutsquote im Ortsbezirk 5, insbesondere in der Heimatsiedlung und Fritz-Kissel-Siedlung, gefordert. Der Antrag begründet sich damit, dass die Kinder- und Jugendarmut im Frankfurter Süden oft unterschätzt wird und soziale Brennpunkte existieren. Ziel ist es, eine genauere Datenlage zu erhalten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: Wie gestaltet sich die Höhe der Kinder- und Jugendarmutsquote in sämtlichen Stadtbezirken des Ortsbeirats 5, insbesondere in der Heimat- und Kisselsiedlung?
Begründung
Die Kinder- und Jugendarmut im Frankfurter Süden wird häufig unterschätzt. Bei der Heimatsiedlung sowie der Fritz-Kissel-Siedlung handelt es sich um soziale Brennpunkte, obwohl viele Bereiche Sachsenhausens durchaus wohlhabend sind. Eine Abfrage nach Stadtbezirken wird der Heimatsiedlung nicht ganz gerecht, da der Stadtbezirk 322 über die Heimatsiedlung weit bis an den Main hinausgeht und wohlhabendere Bereiche von Sachsenhausen-Nord mit umfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026Sie sind hierOFOF 78/5Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026VV 57Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungAnfrage
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1224Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme