Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird eine Analyse der Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 gefordert. Es soll untersucht werden, wie sich die Armut in den verschiedenen Stadtbezirken darstellt, insbesondere in den sozial benachteiligten Siedlungen der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung. Dies ist notwendig, um auf die oft unterschätzte Problematik aufmerksam zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
Wie gestaltet sich die Höhe der Kinder- und Jugendarmutsquote in sämtlichen Stadtbezirken des Ortsbeirats 5, insbesondere in der Heimat- und Kisselsiedlung?
Begründung
Die Kinder- und Jugendarmut im Frankfurter Süden wird häufig unterschätzt. Bei der Heimatsiedlung sowie der Fritz-Kissel-Siedlung handelt es sich um soziale Brennpunkte, obwohl viele Bereiche Sachsenhausens durchaus wohlhabend sind. Eine Abfrage nach Stadtbezirken wird der Heimatsiedlung nicht ganz gerecht, da der Stadtbezirk 322 über die Heimatsiedlung weit bis an den Main hinausgeht und wohlhabendere Bereiche von Sachsenhausen-Nord mit umfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026OFOF 78/5Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026Sie sind hierVV 57Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungAnfrage
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1224Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen