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Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschäftigt sich mit der Problematik der Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 und erläutert die Herausforderungen, die sich aus materiellen Einschränkungen ergeben. Der Magistrat plant die Schaffung eines Kinder- und Jugendarmutsindex, um die Situation gezielter zu analysieren und sozialpolitische Maßnahmen fundierter ausrichten zu können.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut ist für die kommunale Politik, für die Verwaltung und insbesondere für die Arbeit des Jugend- und Sozialamtes von besonderer Bedeutung. Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beeinflussen maßgeblich ihre Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen.

Materielle Einschränkungen wirken sich häufig nicht nur auf die unmittelbare Versorgung aus, sondern können auch den Zugang zu frühkindlicher Bildung, schulischen Angeboten, Freizeitaktivitäten, kultureller Teilhabe, gesundheitlicher Förderung und sozialen Kontakten erschweren. Die Verhinderung und Abmilderung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut sowie die Förderung gleichwertiger Chancen sind deshalb als wichtige ressortübergreifende kommunale Aufgaben zu verstehen.

Für die Sichtbarwerdung von Kinder- und Jugendarmut und insbesondere genutzt für kleinräumige statistische Auswertungen, wird die in den Sozial- und Gesellschaftswissenschaften hierfür herangezogene sozialstaatlich definierte und anerkannte Armutsgrenze. Hierbei gelten Personen als arm, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022 SGB II/ Hartz IV - 2023-2026 Bürgergeld, ab 01.07.2026 Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten oder mit im Haushalt leben (Stichwort: Bedarfsgemeinschaft).

Zu der angefragten Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 und seinen zugehörigen Stadtbezirken können valide Aussagen auf der Grundlage der verfügbaren kommunalen amtlichen Statistiken getroffen werden. Als besonders belastbare statistische Kennzahl stehen hierfür die sozialgeldempfangenden Kinder unter 15 Jahren im SGB-II zur Verfügung (nicht erwerbsfähige Leistungsbeziehende bis 14 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II) sowie die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kind(ern) bis 17 Jahre (siehe untenstehende Tabelle). Sie ermöglichen räumliche und vergleichbare Einschätzungen der materiellen Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen und werden regelmäßig als zentrale Indikatoren für die kommunale Sozialberichterstattung herangezogen. Sie basieren auf administrativ erhobenen, regelmäßig aktualisierten und nach einheitlichen Kriterien erfassten Leistungsdaten. Dadurch werden belastbare zeitliche und räumliche Vergleiche zwischen Stadtbezirken sichtbar, gleichzeitig werden Stadtbezirke sichtbar, in denen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kindern im Leistungsbezug leben oder Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften aufwachsen. Die Kennzahlen stellen somit einen verlässlichen Indikator für die materielle Armutsgefährdung und für sozialpolitische Planungsbedarfe dar.

Eine eigenständige statistische Quote zur Kinder- und Jugendarmut kann nicht ausgewiesen werden, da Armut keine unmittelbare und einheitlich messbare statistische Kategorie ist. Kinder- und Jugendarmut ist umfassender, sie ist in den unterschiedlichsten Lebensbereichen sichtbar. Sie ist weder allein durch den Bezug einer bestimmten Sozialleistung definiert, noch lässt sie sich nur aus einem einzelnen Merkmal verlässlich ableiten.

Tabelle: Statistische Zusammenschau für die Stadtbezirke Ortbeirat 5

Im Statistikatlas des Frankfurter Bürgeramtes, Statistik und Wahlen sind die gängigen Daten zur Frankfurter Bevölkerung auf Stadtteilebene zu finden. Dieser Atlas zeigt die Frankfurter Stadtkarte und die dazugehörigen Stadtteile eingefärbt nach Themenbereichen (Arbeitsmarkt, Wohnen, Bevölkerung, Soziales, Bildung, etc.) sowie ein Balkendiagramm, um alle Stadtteile auf einen Blick im Vergleich zu sehen. Im Register links können z. B. die Altersgruppen, Bevölkerungsbewegungen, Einwohnende, Haushalte und Staatsangehörigkeit angezeigt werden: https://dashboard.frankfurt.de/atlas-stadtteile/

Weitergehende Daten auf Stadtteil- und teilweise auf Stadtbezirksebene, sind unter: https://statistikportal.frankfurt.de/ zu finden, hierunter auch im Bereich "Soziales" die Quoten der SGB-II- Leistungsempfangenden und der Bedarfsgemeinschaften der verschiedenen Jahre.

Für die in der Anfrage gesondert benannten Siedlungen ist derzeit keine fachlich belastbare statistische Auskunft möglich. Hierfür liegen keine hinreichend aussagekräftigen beziehungsweise statistisch und datenschutzkonform abgesicherten Daten auf Siedlungsebene vor. Eine Übertragung, der für einen statistischen Bezirk verfügbaren Werte auf die einzelne Siedlung, wäre methodisch nicht vertretbar. Dies könnte zu Fehlinterpretationen führen und würde den tatsächlichen Lebenslagen der dort wohnenden Kinder, Jugendlichen und Familien nicht gerecht werden. Auch für Vergleichsbetrachtungen über verschiedene Jahre können die geringen Werte zu erheblichen Schwankungen in der Höhe der Werte führen. Bereits Veränderungen in wenigen Haushalten können die prozentualen Werte deutlich beeinflussen. Hinzu kommen Anforderungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung. Diese begrenzen die Möglichkeit, Daten für kleine Quartiere oder Siedlungen auszuweisen, wenn hierdurch Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die Heimatsiedlung befindet sich im Stadtbezirk 322, die Fritz-Kissel-Siedlung im Stadtbezirk 326. Der Stadtbezirk 326 wird für Daten der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht einzeln im Statistikportal ausgewiesen.

Ergänzend zur Betrachtung der Regelleistungsempfangenden nach SGB II wird derzeit im Jugend- und Sozialamt ein aussagekräftiger Kinder- und Jugendarmutsindex auf Stadtbezirksebene entwickelt. Durch die Kombination mehrerer Kennzahlen soll die Armut von Kindern und Jugendlichen differenzierter abgebildet werden, als dies anhand eines einzelnen Transferleistungsindikators möglich wäre. Der Kinder- und Jugendarmutsindex soll eine vergleichende Einordnung der Stadtbezirke ermöglichen und kann somit künftig als eine zusätzliche Grundlage für sozialpolitische Schwerpunktsetzungen und für die bedarfsgerechte Ausrichtung kommunaler Angebote genutzt werden. Für Siedlungen, welche nicht vollständig einen Stadtbezirk umfassen, wird auch hier, mangels ausreichend belastbarer Daten, keine eigenständige statistische Bewertung vorgenommen werden können. Bis dahin bilden insbesondere der Anteil der SGB II Sozialgeldempfangenden unter 15 Jahre und die Anzahl der Kinder bis 17 Jahre in Bedarfsgemeinschaften die belastbarste statistische Grundlage für Aussagen zur materiellen Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen auf Stadtbezirksebene.

Für die Arbeit im Jugend- und Sozialamt ist es wichtig, eine valide statistische Datengrundlage zu besitzen, um soziale Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen, ihre Folgen abmildern zu können und allen jungen Menschen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Familie bestmögliche Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Die kleinräumigen Datengrundlagen sind hierfür ein wichtiger Baustein. Sie ersetzten jedoch nicht die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, Diensten und Menschen vor Ort, sondern sie ergänzen diese um eine systematische Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Das Jugend- und Sozialamt richtet seine Arbeit darauf aus, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung sind niedrigschwellige, gut erreichbare und diskriminierungsfreie Angebote. Hierzu zählen insbesondere frühe Hilfen, Familienberatung, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Bildungs- und Freizeitangebote sowie Unterstützungsleistungen für Familien in belasteten Lebenslagen. Entscheidend ist, dass Hilfen frühzeitig ansetzen, miteinander vernetzt sind und die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern tatsächlich erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2026OFOF 78/5Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Juni 2026VV 57Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-SiedlungAnfrage
  3. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1224Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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