Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert eine umfassende Prüfung und Umsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen auf der A661 zwischen Oberrad und Offenbach, um die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Grund dafür sind die schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie aktuelle Ergebnisse des Lärmaktionsplans, die eine Überschreitung der zulässigen Lärmmesswerte zeigen. Es wird eine klare Initiative der Stadt Frankfurt und Verantwortungsklärung gefordert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
1. den aktuellen Sachstand zur im Lärmaktionsplan Hessen genannten Prüfung baulicher Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach darzustellen; 2. mitzuteilen, ob und mit welchem Ergebnis seit der Stellungnahme ST 923 vom 18.05.2018 eine erneute schalltechnische Bewertung dieses Abschnitts erfolgt ist; 3. darzulegen, welche Stellen nach der Neuordnung der Autobahnverwaltung seit 2021 konkret zuständig sind und welche Gespräche die Stadt Frankfurt hierzu mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt geführt hat; 4. sich dafür einzusetzen, dass der Abschnitt A661 zwischen Oberrad und Offenbach im Rahmen der Lärmsanierung prioritär behandelt wird; 5. ergänzend zu prüfen, ob kurzfristig lärmmindernde Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt, Temporeduzierungen oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht kommen.
Begründung
Der Ortsbeirat 5 hat bereits im Jahr 2018 Schallschutzwände entlang der Autobahnen A3, A5 und A661 gefordert. In der damaligen Stellungnahme ST 923 vom 18.05.2018 wurde ausgeführt, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen seien nicht vorgesehen; zudem wurde auf die Zuständigkeit von Hessen Mobil und auf fehlende Voraussetzungen für weitere Maßnahmen verwiesen. Diese Antwort ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Zum einen hat sich die Zuständigkeit für Bundesautobahnen seit dem
- Januar 2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes verlagert. Zum anderen enthält der Lärmaktionsplan Hessen der
- Runde gerade für die BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach eine wesentlich stärkere Aussage: Dort wird festgehalten, dass die Berechnung der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Werte für die bauliche Lärmsanierung ergeben habe. Bauliche Maßnahmen werden aus Sicht der Lärmaktionsplanung ausdrücklich als sinnvoller Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner angesehen; Hessen Mobil wurde gebeten, auch die Errichtung einer Lärmschutzwand zu prüfen. Der Frankfurter Süden ist durch verschiedene Lärmquellen erheblich belastet. Gerade Oberrad liegt im Einflussbereich der A661 und ist zusätzlich durch weitere Verkehrsbelastungen betroffen. Der Lärmaktionsplan Hessen der
- Runde betont, dass Umgebungslärm gesundheitliche Auswirkungen haben kann und dass die Lärmaktionsplanung ein fortlaufender Prozess ist. Vor diesem Hintergrund darf es nicht bei einer alten ablehnenden Stellungnahme bleiben. Der Ortsbeirat erwartet eine aktuelle Bewertung, eine klare Zuständigkeitsklärung und eine aktive Initiative der Stadt Frankfurt für wirksamen Schallschutz an der A661.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026Sie sind hierOFOF 76/5Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026OMOM 276Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)