Schallschutzwände entlang der Autobahnen A 3, A 5 und A 661
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 764/5 vom 25.01.2018
Betreff: Schallschutzwände entlang der Autobahnen A 3, A 5 und A 661 Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Autobahnen im Frankfurter Süden, das heißt A 3, A 5 und A 661, Schallschutzwände errichtet werden.
Begründung: Der Verkehr auf den Autobahnen, insbesondere im Frankfurter Süden, nimmt stetig zu. Damit einhergehend auch die Lärmemissionen. Hier kann durch Errichtung von Schallschutzwänden Entlastung geschaffen werden. Am nötigsten ist die Errichtung einer Schallschutzwand auf der östlichen Seite der A 5 in Niederrrad zum Schutz des Lyoner Quartiers und entlang der A 661 zwischen Oberrad und Offenbach. Aber auch entlang der nördlichen Seite der A 3 ist die Errichtung einer Schallschutzwand erforderlich. Hier befindet sich derzeit eine solche nur auf der südlichen Seite, mit der Folge, dass der Schall in Richtung Frankfurt reflektiert wird. Gerade im Frankfurter Süden gilt es im besonderen Maß Lärmemissionen wo irgend möglich zu reduzieren, da dieses Gebiet durch den Flugverkehr bereits über das gesundheitlich unbedenkliche Maß hinaus belastet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2018OFOF 764/5Schallschutzwände entlang der A 3, A 5 und A 661Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2742Schallschutzwände entlang der Autobahnen A 3, A 5 und A 661Direktanregung
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 923Schallschutzwände entlang der Autobahnen A 3, A 5 und A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats