Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert aktive Lärmschutzmaßnahmen an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach, einschließlich der Prüfung von Schallschutzwänden. Der Ortsbeirat 5 erwartet eine aktuelle Bewertung und eine klare Zuständigkeitsklärung zur Verbesserung des Schallschutzes.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 45 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für den Abschnitt der A661 zwischen Oberrad und Offenbach wirksame, aktive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere Schallschutzwände, geprüft, geplant und umgesetzt werden.
Der Magistrat wird gebeten,
- den aktuellen Sachstand zur im Lärmaktionsplan Hessen genannten Prüfung baulicher Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach darzustellen;
- mitzuteilen, ob und mit welchem Ergebnis seit der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 923, eine erneute schalltechnische Bewertung dieses Abschnitts erfolgt ist;
- darzulegen, welche Stellen nach der Neuordnung der Autobahnverwaltung seit 2021 konkret zuständig sind und welche Gespräche die Stadt Frankfurt hierzu mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt geführt hat;
- sich dafür einzusetzen, dass der Abschnitt A661 zwischen Oberrad und Offenbach im Rahmen der Lärmsanierung prioritär behandelt wird;
- ergänzend zu prüfen, ob kurzfristig lärmmindernde Maßnahmen, wie lärmmindernder Asphalt, Temporeduzierungen oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht kommen.
Begründung
Der Ortsbeirat 5 hat bereits im Jahr 2018 Schallschutzwände entlang der Autobahnen A3, A5 und A661 gefordert. In der damaligen Stellungnahme ST 923 wurde ausgeführt, dass zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nicht vorgesehen sind; zudem wurde auf die Zuständigkeit von Hessen Mobil und auf fehlende Voraussetzungen für weitere Maßnahmen verwiesen. Diese Antwort ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Zum einen hat sich die Zuständigkeit für Bundesautobahnen seit dem
- Januar 2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes verlagert, zum anderen enthält der Lärmaktionsplan Hessen der
- Runde gerade für die BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach eine wesentlich stärkere Aussage. Dort wird festgehalten, dass die Berechnung der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Werte für die bauliche Lärmsanierung ergeben habe. Bauliche Maßnahmen werden aus Sicht der Lärmaktionsplanung ausdrücklich als sinnvoller Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner angesehen. Hessen Mobil wurde gebeten, auch die Errichtung einer Lärmschutzwand zu prüfen. Der Frankfurter Süden ist durch verschiedene Lärmquellen erheblich belastet. Gerade Oberrad liegt im Einflussbereich der A661 und ist zusätzlich durch weitere Verkehrsbelastungen betroffen. Der Lärmaktionsplan Hessen der
- Runde betont, dass Umgebungslärm gesundheitliche Auswirkungen haben kann und dass die Lärmaktionsplanung ein fortlaufender Prozess ist. Vor diesem Hintergrund darf es nicht bei einer alten ablehnenden Stellungnahme bleiben. Der Ortsbeirat erwartet eine aktuelle Bewertung, eine klare Zuständigkeitsklärung und eine aktive Initiative der Stadt Frankfurt für wirksamen Schallschutz an der A661.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026OFOF 76/5Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 276Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats