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  • Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 945 Betreff: Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7380

  • Ampelschaltung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Alleenring
    STOB 3
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 946 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Alleenring An der oben genannten Ampelschaltung trat kurz nach den Sommerferien 2025 eine Detektionsstörung (defekte Induktionsschleifen) auf. Zur Lösung des Problems wurde die Anlage auf Festzeitbetrieb umgestellt, was die Situation entschärft hat. Bei der Prüfung der Störung wurde festgestellt, dass nicht nur mehrere Induktionsschleifen beschädigt waren, sondern auch eine einfache Erneuerung nicht möglich war. Die Fahrbahn wies zu starke Spurrillen auf, so dass die Detektionen nicht ordnungsgemäß funktioniert hätten. Eine Erneuerung der Oberfläche ist daher notwendig. Diese größere Maßnahme hat man zum Anlass genommen, das gesamte Signalisierungssystem zu überarbeiten. Die Beauftragung der Signalbaufirma ist erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die Detektionsstörung im 3. Quartal 2026 beseitigt werden soll. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass seit dem 01.09.2025 der Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring - aufgrund der Baumaßnahme in der Bockenheimer Landstraße - als Umleitungsstrecke ausgewiesen. Hierdurch ist auch ein höheres Verkehrsaufkommen auf dem genannten Streckenabschnitt, verbunden mit möglicherweise längeren Rückstaueffekten, zu erklären. Anpassungen an der aktuell bestehenden Steuerung wurden geprüft. Im Ergebnis ist die Kreuzung jedoch zur Hauptverkehrszeit in allen Richtungen am Limit, sodass weitergehende Optimierungen nicht erfolgen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1277

  • Illegales Parken vor der Hebelstraße 23
    STOB 3
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 947 Betreff: Illegales Parken vor der Hebelstraße 23 Dem illegalen Parken wird insofern entgegengewirkt, dass auf dem Radstreifen zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Einmündung Hebelstraße Radpiktogramme markiert werden sowie die Reste der alten Parkmarkierung entfernt werden. Dadurch wird den Verkehrsteilnehmer:innen verdeutlicht, dass es sich hierbei um einen Radfahrstreifen und nicht um Parkstände handelt. Die Ahndung der Verkehrsverstöße sollte dann rechtssicher erfolgen können, auch wenn vorsätzliches Fehlverhalten durch einzelne Kraftfahrzeugführer:innen auch an dieser Stelle letztlich nicht verhindert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8000

  • Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)
    STOB 9
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 948 Betreff: Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat geprüft, ob Baumpflanzungen auf der Ostseite des Weges neben der S6-Strecke, zwischen Woogstraße und der Unterführung Niedwiesenstraße, möglich sind. Das Untersuchungsgebiet wurde nach Norden hin bis zum Treunerweg erweitert. Ein Teil der Grundstücke östlich des Weges befindet sich in privatem Eigentum. Zu diesen Flächen kann der Magistrat keine Aussage treffen; eine Bepflanzung durch die Stadt ist nicht möglich. Auf den städtischen Grundstücken ohne Bestandsgehölze wäre eine Bepflanzung entlang des Weges prinzipiell möglich. Ca. 375 m der Gesamtstrecke (Woogstraße bis Treunerweg) weisen hierbei genügend Platz für Baumpflanzungen auf. Lange, durchgehende Baumreihen wären nur vereinzelt möglich, da die einzelnen Flurstücke teilweise sehr schmal sind und private und städtische Flächen sich stellenweise abwechseln. Das Areal befindet sich zudem in einem Landschaftsschutzgebiet. Teile der Fläche gehören hierbei zu Zone 1, die übrigen Teile zu Zone 2. Für Landschaftsschutzgebiete gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12. Mai 2010. Diese sieht unter anderem vor, dass nur heimische Gehölze gepflanzt werden dürfen. Es bedarf weiterer ämterübergreifender Abstimmungen. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten, sobald eine finale Prüfung vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7331

  • Schulwegsicherheit Phorms-Schule
    STOB 3
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 949 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Seit 2014 gab es zur Phorms-Schule bislang keinen weiteren Schulwegtermin. Sollte die Sicherheit des Schulweges angezweifelt werden, ist ein erneuter Schulwegtermin erforderlich. Um einen solchen Termin zu erhalten ist es üblich, dass die Schulleitung, der Schulelternbeirat oder der Ortsbeirat Kontakt zum Stadtschulamt 40.14 aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet. Das Stadtschulamt koordiniert die Termine. Auf dem Ortstermin können die vorgeschlagenen und alternative Maßnahmen besprochen und zur Prüfung beschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7871

  • Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße
    STOB 9
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 950 Betreff: Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat hat geprüft, ob die angesprochene Fläche sich in öffentlichem Eigentum befindet und für eine Baumpflanzung eignet. Der offene Bereich zwischen Gehweg und Zaun ist Eigentum der Stadt und wurde vom verantwortlichen Fachamt im Sommer 2025 zur Straße hin erweitert, um eine größere Pflanzfläche zu schaffen. Aktuell wird jedoch noch geprüft, ob sich unterhalb der ursprünglichen offenen Fläche Trassen befinden. Sollten unterirdisch keine Trassen verlaufen, wird im Zuge der nächsten Pflanzarbeiten durch den zuständigen Unterhaltungsbezirk eine Baumpflanzung vorgenommen. Sollten Trassen kreuzen, wird stattdessen ein Strauch gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7797

  • Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle „Dornbusch“ in der Straße Am Dornbusch
    STOB 9
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 951 Betreff: Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle "Dornbusch" in der Straße Am Dornbusch Es trifft zu, dass der Straßenabschnitt "Am Dornbusch" nach der Straßenreinigungssatzung derzeit einmal wöchentlich, in der Regel immer montags, gereinigt wird. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) nimmt dabei alle losen Verunreinigungen bis zu einem Kubikmeter auf. Zudem erfolgen in diesem Rhythmus auch die notwendigen Papierkorbleerungen. Der in der Anregung angesprochene Taxistand ist mit zwei Papierkörben ausgestattet. Die Reinigung der Haltestelle Dornbusch selbst wird - beauftragt durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) - sechsmal wöchentlich gereinigt. Dies beinhaltet sowohl die Aufnahme von losen Ablagerungen innerhalb der Haltestellenfläche als auch die Leerung des Papierkorbes. Die derzeitige Reinigungshäufigkeit wird für ausreichend gehalten. Sollten in den Wochen vor der Formulierung der Anregung verstärkt Verunreinigungen festgestellt worden sein, liegt dies möglicherweise an den zurückliegenden Winterdiensteinsätzen. In den Wintermonaten finden oft nur eingeschränkt Reinigungen statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für den vorrangigen Winterdienst zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vorgesehen sind. Insofern kann es zwischen Ende Dezember und einschließlich Februar zu Reinigungsausfällen gekommen sein. Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist nur auf Grundlage einer entsprechenden Satzungsänderung und nicht temporär möglich, da ansonsten eine Finanzierung der zusätzlichen Leistungen nicht gegeben ist. Das Umweltamt wird in der Zeit bis zur nächsten regulären Satzungsänderung verstärkt Kontrollen in dem benannten Bereich durchführen und auf dieser Grundlage über die Notwendigkeit einer Anhebung der Reinigungsklasse entscheiden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse auch eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr für alle angrenzenden Eigentümer:innen in der betroffenen Straße nach sich zieht. Bei akuten Auffälligkeiten gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8080

  • Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm)
    STOB 1
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 952 Betreff: Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat muss sich in dieser Angelegenheit noch ämterübergreifend abstimmen und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7961

  • Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen
    STOB 10
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 953 Betreff: Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen Nach § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/abfall/strass enreinigung/strassenreinigung-eine-saubere-sache) sind die Eigentümer:innen von Grundstücken dafür verantwortlich, im Winter die Gehwege zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für alle Anlieger:innen des Gravensteiner Platzes die über diesen Straßenabschnitt erschlossen sind. Sie müssen die Gehwege entlang ihrer Grundstücke entsprechend sichern. Dies gilt selbstverständlich nur für die Gehwege entlang der Liegenschaft, nicht für den gesamten Gravensteiner Platz. Winterdienst an Tagen mit Marktbetrieb Die Wochenmärkte finden auf den durch den Magistrat festgesetzten öffentlichen Flächen der Stadt Frankfurt am Main statt. Hierzu zählt auch der Gravensteiner Platz im Frankfurter Bogen. Der Winterdienst auf Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen erfolgt stadtweit nach einer festgelegten Rangfolge und klar definierten Prioritäten. Da der Aufbau der Wochenmärkte regelmäßig in den frühen Morgenstunden beginnt, kann es abhängig vom Zeitpunkt des Schneefalls vorkommen, dass die Marktflächen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geräumt sind. Vor diesem Hintergrund ist mit den Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern vertraglich vereinbart, dass die Verkehrssicherungs-pflicht im Bereich der jeweiligen Standplätze sowie der unmittelbar davor gelegenen Gangflächen den Standbetreibenden obliegt. Während der Marktzeiten besteht die Verpflichtung, diese Flächen von Schnee und Eis freizuhalten. Ergänzend sind die Dienstfahrzeuge der HFM mit Streumitteln ausgestattet, sodass die diensthabende Marktaufsicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen unterstützend tätig werden kann. Die Eisschicht in dem genannten Zeitraum war allerdings teilweise so dick, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel unwirksam waren. Grundsätzlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Schnee- und Eisbeseitigungsleistungen im Marktbereich auf professionelle Firmen zu übertragen. Hieraus entstehende Betriebskosten sind von den Marktteilnehmenden anteilig zu tragen. Eine vollständige Flächenräumung vor Marktbeginn ist angesichts der Priorisierung von Verkehrswegen, der zu wahrenden Nachtruhe sowie zusätzlicher Kosten in der Praxis regelmäßig nicht darstellbar. Das bewährte Vorgehen, die Schnee- und Eisbeseitigung in enger Abstimmung zwischen Marktaufsicht und Standbetreibenden sicherzustellen, wird daher auch künftig fortgeführt und bei Bedarf lageabhängig angepasst, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8118

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!
    STOB 16
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 954 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirats 16 nach, in Bergen-Enkheim keine Mobilen Grünen Zimmer aufzustellen. Die Mobilen Grünen Zimmer dienen der temporären Anschauung möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen und ihrer Wirkung. Sie bieten beliebte, kühle und begrünte Aufenthaltsmöglichkeiten. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf eine dauerhafte Klimaanpassungsmaßnahme. Zu den vorgeschlagenen dauerhaften Maßnahmen des Ortsbeirates liegen bislang folgende Stadtverordnetenbeschlüsse vor: - ein stadtweites Entsiegelungskonzept (Beschluss der Stadt.-Vers. vom 09.06.2022, § 1837). Derzeit werden vom Magistrat die Rahmenbedingungen für ein Entsiegelungskonzept geprüft. Die Stadt Frankfurt wird die Karte zu den Entsiegelungspotenzialen demnächst vorlegen. Auf der Grundlage dieser Übersicht können diejenigen Flächen identifiziert werden, auf denen es an kühlenden Vegetationsflächen mangelt und die dadurch ein besonders hohes Entsiegelungspotential aufweisen. - Die Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - 2.0 enthält die Schaffung von dauerhaften Grünflächen als eine wesentliche Maßnahme (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 24.06.2022, § 2211). - Die Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur ist bei vielen städtischen Bauprojekten vorgesehen. Beschrieben und umgesetzt ist diese unter anderem im Leitfaden zur "Klimaangepassten Gestaltung von Plätzen" (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 30.03.2023, § 3120) - Neue Baumpflanzungen werden im Rahmen des stadtweiten Programms "10.000 neue Bäume bis 2030" vorgenommen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 20.07.2023, § 3563). Um die aufwändigen Prüfungen neuer Baumstandorte zu beschleunigen, wurde über ergänzende Etat-Anträge eine zusätzliche Stelle im Grünflächenamt geschaffen. Diese Stelle ist für die zentrale Planung von Baumpflanzungen sowie für den Einsatz innovativer Technologien zur Identifizierung neuer Baumstandorte in Gebieten mit hoher Leitungsdichte im Untergrund zuständig (E 143/23 und E 49/23). - Lokale Initiativen können für Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen und Wassermanagement eine Förderung aus den Mitteln des Klimabonus (ehemals Frankfurt frischt auf) beantragen Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus). Viele der vorgenannten Maßnahmen stellen neue Herausforderungen dar, welche komplex und nur in integrativer Arbeitsweise zu bewältigen sind. Die Personalkapazitäten wurden in 2024/2025 erhöht, dennoch sind längere Zeiträume bis zur Umsetzung zu erwarten, erforderliche Abstimmungen können nur bedingt beschleunigt werden. Erste Erfolge sind dennoch sichtbar, fünf Stadtplätze wurden bereits klimaangepasst gestaltet, weitere werden folgen. Der Ortsbeirat wird eingeladen, unter Beteiligung der Bürger:innen potenziell geeignete Standorte für die Pflanzung neuer Stadtbäume im Ortsbezirk zu nennen, die dann möglichst bis zur nächsten Pflanzperiode vom Grünflächenamt und vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft werden. Eine zentrale Herausforderung für die Identifizierung neuer Baumstandorte und die Nachpflanzung von Bäumen an bisherigen Standorten bleiben allerdings die vielen Leitungen im Untergrund, die zu beachten sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7972

  • Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke
    STOB 1
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 955 Betreff: Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke Der Magistrat hat die Zementreste inzwischen beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1364

  • Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24
    STOB 9
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 956 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690

  • Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig
    STOB 12
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 957 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" (beidseitig) der Linie 29 wird erst im Kontext eines geförderten Vorhabens zum barrierefreien Ausbau im Paket "E3-2017" mit ortsfesten fabrikneuen Wartehallen nachgerüstet werden. Diese fabrikneuen Wartehallen werden werksseitig mit begrünten Dächern ausgestattet sein. Aufgrund des hohen finanziellen und personellen Aufwandes (Beschaffung, Fundamentierung, Stromanschluss, Erdung, Blitzschutz) werden fabrikneue ortsfeste Wartehallen nur bei tiefbaulichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit der Fahrgastwarteflächen im Rahmen geförderter Projekte aufgestellt. Davon unberührt ist die sukzessive Nachrüstung fabrikneuer Wartehallen mittels Förderung an bereits barrierefrei angelegten Bushaltestellen. Übergangsweise könnten mobile Wartehallen (mit Bodenplatte) aufgestellt werden. Allerdings sind derzeit keine mobilen Wartehallen frei verfügbar, da alle an anderen Haltestellen gebunden sind. Sobald mobile Wartehallen aus dem Bestand wieder frei werden sollten, kann geprüft werden, ob eine davon an die Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" - vorzugsweise in die einsteigerstarke Fahrtrichtung Kalbach - versetzt wird. Bei der Entscheidung darüber spielt vor allem der verfügbare Platz auf der Fahrgastwartefläche bzw. auf dem Gehweg eine wesentliche Rolle. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7994

  • Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
    STOB 10
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 958 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Auf dem sehr breiten Gehweg durfte seit mehr als 20 Jahren nie geparkt werden. Die großzügig dimensionierte Gehwegfläche ist gestalterischer Bestandteil der im dortigen Einmündungsbereich entwickelten Platzfläche. Aus diesem Grund wurde hier im Straßenentwurf auf die ansonsten quartiersüblichen Parkbuchten bewusst verzichtet. Der angrenzende Mehrfamilienhausriegel verfügt über eine Tiefgarage. Eine Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken auf Gehwegen" sowie ein Ortstermin werden abgelehnt. Perspektivisch lässt sich prüfen, ob die in Rede stehende Örtlichkeit entsiegelt werden kann. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität trägt dies auch zu hitzeresilienterem Mikroklima und besserer Versickerung von Oberflächenwasser bei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7908

  • Nied: Zunahme von Vandalismus und Sachbeschädigungen - Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Prävention im Stadtteil
    STOB 6
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 959 Betreff: Nied: Zunahme von Vandalismus und Sachbeschädigungen - Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Prävention im Stadtteil Zu 1: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Wie unter Frage 4 dargestellt, kam es in dem Bereich zu einer hohen Anzahl von Sachbeschädigungen und Störungen der Totenruhe auf Friedhöfen. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main entgegnet dieser Häufung von Fallzahlen in Nied bereits durch Kontrollmaßnahmen. Zudem wurden alle Beamtinnen und Beamten des Wach- und Streifendienstes sensibilisiert. Die Sachbearbeitung erfolgt zentral und die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Dienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei. Zuletzt fanden am Freitag, 10.04.2026, Kontrollmaßnahmen starker Kräfte in dem Bereich statt, welche dem Kontrolldruck und der polizeilichen Präsenz zugetragen haben. Ergänzend hierzu wird angemerkt, dass Täterhinweise an die Schutzfrau vor Ort in Nied herangetragen wurden, welche die Aufdeckung jener Straftaten unterstützten. Beschwerden seitens der Anwohner über gestiegene Delinquenz im Bereich der Sachbeschädigungen wurden nicht wahrgenommen." Darüber hinaus steht auch die Stadtpolizei in engem Kontakt mit der Landespolizei und insbesondere mit der Schutzfrau vor Ort. In der nächsten Sitzung des "Stadtteilpräventionsrats Nied", an der neben der Stadtpolizei und dem 17. Polizeireviers auch der Präventionsrat teilnimmt, soll geklärt werden, ob die Durchführung zeitlich befristeter Schwerpunktkontrollen sinnvoll ist. Eine Dauerüberwachung ist aus personellen Gründen nicht leistbar. Zu 2: Den grundsätzlichen Vorschlag des Ortsbeirates Bereiche, wie das ehemalige Rathaus, besser zu beleuchten, wird auf die Tagesordnung des Arbeitskreises Sicherheit und Planung aufgenommen. Dort werden der Präventionsrat, das Stadtplanungsamt und die Landespolizei die Idee erörtern. Eine nächtliche Beleuchtung der Sportanlagen lehnt der Magistrat jedoch ab, da sich Unbefugte erfahrungsgemäß eher in beleuchteten Bereichen aufhalten. Dieser Punkt ist auch beim Wunsch nach Ausleuchtung des Friedhofs zu berücksichtigen. Hier hat das zuständige Grünflächenamt jedoch noch nicht final entschieden, ob die Vor- oder die Nachteile einer Beleuchtung überwiegen. Auf die Beleuchtung des S-Bahnhofs kann der Magistrat keinen Einfluss nehmen. Die Entscheidungshoheit liegt allein bei der Deutschen Bahn als Eigentümerin der Flächen. Zu 3: Im Stadtteil Nied gibt es vier offene Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zu erwähnen ist hier insbesondere die "Jugendberatung Nied", die nicht nur stationäre Angebote hat, sondern auch aufsuchend tätig ist. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich im öffentlichen Raum aufhalten oder diesen als bedeutsamen Bestandteil ihrer Lebenswelt definieren. Die Jugendlichen und Erwachsenen werden dabei nicht nur individuell angesprochen, die pädagogischen Fachkräfte gehen auch gezielt auf selbstgewählte Gruppenstrukturen und Cliquen zu und reagieren adäquat auf die Anliegen ihrer Zielgruppe. Die Mitarbeitenden halten darüber hinaus Kontakt zum Haus des Jugendrechts, den Schutzleuten vor Ort und dem 17. Polizeirevier sowie dem dortigen Jugendkoordinator. Nach Einschätzung der pädagogischen Mitarbeitenden geht von den Besuchenden des Jugendhauses keine besondere Bedrohungslage aus. Nichtsdestotrotz werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer wieder anlassbezogen für das Thema Vandalismus sensibilisiert. Dessen ungeachtet steht Thema Präventionsmaßnahmen bereits auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des "Stadtteilpräventionsrats Nied" und soll dort unter Anwesenheit von Stadtpolizei, 17. Polizeirevier und Präventionsrat behandelt werden. Zu 4: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Im ersten Quartal des Jahres 2025 wurden insgesamt 25 Straftaten wegen Sachbeschädigung in dem betroffenen Deliktsbereichen im Stadtteil Nied festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden im ersten Quartal des laufenden Jahres bislang 49 Straftaten beanzeigt. Der deutliche Anstieg im Vorjahresvergleich ist auf die Straftaten wegen ‚Störung der Totenruhe' im Februar 2026 zurückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt ist anhand des niedrigen Zahlenniveaus aktuell nicht feststellbar." Anzumerken ist, dass die Landespolizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist. Nur wenn Straftaten, wie etwa Vandalismus und Sachbeschädigungen, gemeldet werden, können die Beamtinnen und Beamten eingreifen und auch nur dann finden die Taten Berücksichtigung im Lagebild des Landespolizei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8178

  • Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten
    STOB 13
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 960 Betreff: Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten Zur Verbesserung der Situation wird das am Südende des Fußweges zwischen Im Sauern und Im Feldchen offensichtlich fehlende Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung "Gehweg" (wieder) aufgestellt. Dieses regelt: "Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen." Zudem wird die Beschilderung des im Verlauf anschließenden Fußwegs zwischen Zur Obermühle und Obere Burggasse entsprechend überprüft (nicht aber das dazwischenliegende Stück, welches Grundstücke für Kraftfahrzeuge erschließt). Weitere Maßnahmen und auch ein Ortstermin sind nicht erforderlich, nicht zuletzt, weil es sich um aus Alltagskonflikten entstehende subjektive Unsicherheit handelt. Alle vorgenannten Wege sind von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Unfällen mit Personenschaden. Ob die durch situatives, gegebenenfalls auch vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen entstehenden Alltagskonflikte sich durch die oben genannten Maßnahmen vollständig bereinigen lassen, ist gleichwohl fraglich, die Rechtslage jedoch für alle jeweils Beteiligten dann eindeutig und sichtbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8136

  • Umbennennung von Bushaltestellen
    STOB 13
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 961 Betreff: Umbennennung von Bushaltestellen An der Haltestelle Niedereschbacher Straße sind die drei Masten jeweils einer Fahrtrichtung von drei verschiedenen Linien zugeordnet. Eine Umbenennung eines Masts könnte zwar helfen, vor Ort den richtigen Einstiegspunkt etwas leichter zu finden, hätte aber für die Orientierung im Gesamtnetz deutliche Nachteile: Fahrgäste müssten sich für Hin- und Rückfahrt oder bei der Nutzung einer anderen Linie unterschiedliche Haltestellennamen merken, obwohl die Masten nur etwa 60 Meter auseinanderliegen. Im Nahverkehr ist es jedoch üblich, Masten im selben Kreuzungsbereich einheitlich zu benennen. Dies vereinfacht auch die Darstellung in Fahrplänen oder sonstigen Medien der Fahrgastinformation. Um die Orientierung vor Ort dennoch zu erleichtern, sind die Masten mit Schildern zu den jeweiligen Linien und Fahrtrichtungen sowie mit Umgebungsplänen ausgestattet. Für die Zukunft ist außerdem geplant, die Haltestelle mit Steigbezeichnungen zu versehen - ähnlich wie Gleisnummern am Bahnhof. In der Fahrplanauskunft sowie in der App RMVgo wäre dann für jede Fahrt auch die jeweilige Steigbezeichnung abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8137

  • Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-Schule
    STOB 10
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 962 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-Schule Der Magistrat stellt dem Verein der Freunde und Förderer der Liesel-Oestreicher-Schule e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro als Beitrag für das finanzielle Gelingen des wiederholt stattfindenden Zirkusprojektes zur Verfügung. Bereits jetzt stehen entsprechende Fehleinnahmen aufgrund angeordneter Verkleinerung der Veranstaltungsfläche fest. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 482

  • Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 963 Betreff: Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse Der Magistrat wird die Anregung des OBR 2 umsetzen und Bankauflagen auf der vorhandenen Mauer installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8222

  • Uferbereich an der Niddabrücke sichern
    STOB 14
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 964 Betreff: Uferbereich an der Niddabrücke sichern Aufgrund des Ausbaus der Bahnlinie S6 war es erforderlich, die Niddabrücke in Harheim für die Anfahrt zur Baustelle in Berkersheim baulich anzupassen. In diesem Zusammenhang wurde die Brücke verstärkt und verbreitert, um den zusätzlichen Anforderungen während der Bauphase gerecht zu werden. Es handelt sich hierbei um eine Baumaßnahme der Deutschen Bahn. Diese muss den Böschungsbereich verkehrssicher wiederherstellen. Eine Begrünung ist vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6889

  • Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planen
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 965 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planen Der Magistrat teilt das Ziel, die Spielplatzinfrastruktur vorausschauend an die städtebauliche Entwicklung am Römerhof anzupassen. Die aktuelle Prüfung der zuständigen Fachämter ergibt jedoch, dass eine Planung im Alten Rebstockpark derzeit noch nicht unmittelbar umsetzbar ist. Da der Bebauungsplan Nr. 936 (Teilbereich Ost) keine neuen öffentlichen Grünflächen vorsieht und die Umwandlung des VGF-Busbetriebshofs in ein Wohnquartier voraussichtlich erst deutlich nach 2029 erfolgt, wird ein konkreter Bedarf an Spielflächen für ältere Kinder ab dem Jahr 2032 prognostiziert. Zwar führt die Planung im Teilbereich Mitte (B 919) perspektivisch zu einem Mehrbedarf, dessen zeitlicher Eintritt jedoch noch nicht verlässlich abschätzbar ist. Da der Bereich West (B 951) primär der Sicherung des Gymnasiums Römerhof dient und keine neuen Grünflächen schafft, wird das Thema der Realisierung der Wohnbebauung zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbeziehung des Ortsbeirats, des Kinderbeauftragten und des Feldbahnmuseums erneut aufgegriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8205

  • Ultrafeinstaubbelastung
    STOB 6
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 966 Betreff: Ultrafeinstaubbelastung Im September 2017 startete das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Messungen von ultrafeinen Partikeln (UFP) in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim. Unter UFP wird die kleinste Feinstaubfraktion, Partikel kleiner als 100 Nanometer, verstanden. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind noch nicht hinreichend untersucht. Jedoch können die Partikel tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen und werden mit den vom Ortsbeirat aufgezeigten Krankheiten in Verbindung gebracht. Für eine Grenzwertableitung sind die Erkenntnisse aktuell jedoch noch nicht ausreichend. Wie der Ortsbeirat in seiner Begründung zur Anregung treffend darstellt, konnte an den Messtationen des HLNUG schnell gezeigt werden, dass erhöhte Partikelanzahlkonzentrationen bei Flugbetrieb und Wind aus Richtung Flughafen auftreten. Im Koalitionsvertrag hat die Hessische Landesregierung Ende 2018 schließlich das Forum Flughafen und Region (FFR) beauftragt, eine umfassende Untersuchung der UFP-Belastung in der Rhein-Main Region vorzunehmen. Es wurde ein "Arbeitskreis Ultrafeinstaub" von der Gemeinnützigen Umwelthaus GmbH (Geschäftsstelle des FFR) organisiert, welcher den Prozess bis heute begleitet. Das städtische Umweltamt sowie das Gesundheitsamt sind hierin neben anderen Kommunen, dem HLNUG und den Flughafenorganisationen vertreten. Die Studie SOURCE FFR (Study On Ultrafine Particles in the Frankfurt Airport Region) wurde entwickelt und aufgrund der Komplexität in eine Belastungsstudie sowie eine Wirkungsstudie aufgeteilt. Die Teilstudien wurden durch vorangestellte Designstudien vorbereitet. Im April 2023 startete die Durchführung der UFP-Belastungsstudie, welche die regionale Belastung von UFP untersucht. In 2025 wurde für den Teil der Wirkungsstudie die Durchführung einer "Sekundärdatenbasierten Kohortenstudie" und die Durchführung einer "Panelstudie" zur Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen ausgeschrieben. Der Vergabeprozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Inzwischen liegt ein erster Ergebnisbericht des ersten Arbeitspaketes (Bestimmung der UFP-Emissionen) vor. Hierzu wurden an zahlreichen Stellen um den Flughafen temporäre oder dauerhafte UFP-Immissionsmessungen vorgenommen. Auf dem Frankfurter Stadtgebiet werden UFP derzeit an den HLNUG-Stationen Frankfurt Flughafen West, Oberrad, Sachsenhausen, Friedberger Landstraße sowie Schwanheim gemessen. Zudem wurde die Belastung in Frankfurt temporär vom HLNUG bzw. dem Konsortium der Belastungsstudie im Niedwald, auf dem Parkfriedhof Heiligenstock und auf dem Riedberg erfasst sowie an weiteren Stellen auf dem Gelände des Flughafens. Die Stationen Oberrad und Sachsenhausen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird sich dafür einsetzten, dass aus den Resultaten der Belastungsstudie und den ermittelten gesundheitlichen Auswirkungen im Rahmen der Wirkungsstudie effektive Minderungsmaßnahmen abgeleitet und deren Umsetzbarkeit ermittelt werden. Hierbei müssen auch aus Sicht des Magistrates unter anderem die vom Ortsbeirat aufgezeigten Potentiale der Kerosinzusammensetzung sowie die zunehmende Elektrifizierung der Abfertigungs- und Schleppprozesse eingehend untersucht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8160

  • Jubiläumsfeier der Paul-Hindemith-Schule unterstützen
    STOB 1
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 967 Betreff: Jubiläumsfeier der Paul-Hindemith-Schule unterstützen Der Magistrat stellt dem Förderverein der Paul-Hindemith-Schule e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.150,00 Euro für die Feierlichkeiten anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Paul-Hindemith-Schule zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 491

  • Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park
    STOB 8
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 968 Betreff: Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park Der Magistrat hat die Anregung, im westlichen Teil des Martin-Luther-King-Parks eine Wasserfontänenanlage zu errichten, unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der technischen und hygienischen Rahmenbedingungen eingehend geprüft. Leider muss das Vorhaben jedoch aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Bezüglich der Prüfung der Wasserleitung (Punkt 1) haben Recherchen in den aktuellen Leitungsplänen und eine Ortsbegehung ergeben, dass sich im Bereich der westlichen Wiese keine Trinkwasserleitung und auch kein Versorgungsschacht befinden. Bei der im Antrag erwähnten Stelle in der Mitte der Wiese handelt es sich nicht um einen Kanaldeckel, sondern um die im Oktober 2018 für das Quartiersmanagement Nordweststadt hergestellte Feuerstelle für das jährliche Martinsfeuer. Da an diesem Standort keinerlei Wasserinfrastruktur existiert, müsste für den Betrieb von Fontänen eine neue Trinkwasserzuleitung über eine weite Strecke quer durch den Park verlegt werden. Der vom Ortsbeirat vermutlich assoziierte Tiefbrunnen befindet sich in der Nähe des Weihers und dient ausschließlich dessen Nachspeisung; dieses Wasser besitzt zudem keine Trinkwasserqualität und wäre für eine Fontänenanlage mit Aerosolbildung (Infektionsgefahr, z. B. durch Legionellen) rechtlich nicht zulässig. Ein Ausbau der Anlage mit Düsen (Punkt 2) wäre daher mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand verbunden. Neben der Zuleitung wäre der Einbau hochkomplexer Anlagentechnik mit automatischer Spülvorrichtung und teurer Filtertechnik notwendig, um die strengen Hygienevorschriften für Badewasserqualität im öffentlichen Raum einzuhalten. Auch die bauliche Gestaltung einer Plattform aus Steinplatten (Punkt 3) ist ohne eine professionelle Entwässerung nicht umsetzbar. Um eine Versumpfung der angrenzenden Wiesenflächen sowie Unfallgefahren durch Rutschgefahr zu vermeiden, müsste ein aufwendiger Anschluss an das städtische Kanalsystem geschaffen werden, um den kontrollierten Abfluss des Fontänenwassers sicherzustellen (Punkt 4). Insgesamt stünden die massiven Investitionskosten sowie der dauerhaft hohe Frischwasserverbrauch und die erheblichen laufenden Unterhaltungskosten (Wartung, Reinigung, regelmäßige Laboranalysen der Wasserqualität) in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen. Der Magistrat teilt jedoch das Ziel, die Aufenthaltsqualität im Park bei sommerlicher Hitze zu steigern und prüft die Installation einer kleinen Wasser-Matsch-Spielanlage auf dem nahegelegenen Spielplatz. Das ist technisch deutlich einfacher und wirtschaftlicher realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8090

  • Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 969 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Der Bau einer Traglufthalle wurde verworfen, da die geplanten Sporthallen für das Gymnasium Römerhof ähnlich schnell wie die Traglufthalle fertiggestellt sein werden. Dies wurde der Schulgemeinde bei einem Termin am Gymnasium Römerhof am 17.03.2025 mitgeteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.04.2025, OA 553

  • Selbstverteidigungskurs im Kindergarten „Frieden“ fördern
    STOB 1
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 970 Betreff: Selbstverteidigungskurs im Kindergarten "Frieden" fördern Der Magistrat stellt dem Förderverein der Kita Frieden finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.840,00 Euro als Zuschuss für einen Selbstverteidigungskurs zur Stärkung des Selbstvertrauens von Vorschulkindern zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 447

  • Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai
    STOB 1
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 971 Betreff: Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7960

  • Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 972 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße Aufgrund fehlender Detektion läuft die Anlage derzeit im Festzeitbetrieb (verkehrsunabhängig). Eine Ausstattung der Anlage mit Detektion wurde bereits angeordnet (23.01.2025). Mittels der Detektion ist eine verkehrsabhängige Steuerung möglich. Die Umsetzung ist frühestens für das 3. Quartal 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8018

  • Überdachte Bushaltestelle „Messeparkhaus"
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 973 Betreff: Überdachte Bushaltestelle "Messeparkhaus" Derzeit befindet sich die Verlängerung der künftigen U-Bahn-Strecke der U5 vom Europaviertel West über die Straße "Am Römerhof" zum Gymnasium Römerhof in Planung. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Umgestaltung des gesamten Straßenraumes "Am Römerhof" werden die beiden Bushaltepunkte "Messeparkhaus" an ihren heutigen Standorten nicht mehr aufwändig mit ortsfesten Wartehallen nachgerüstet. Alle in diesem Zusammenhang neu herzustellenden Bushaltestellen werden dann mit Wartehallen oder anderweitigen Überdachungen ausgestattet. Übergangsweise könnte am Haltepunkt auf der Nordseite der Straße Am Römerhof in Fahrtrichtung Römerhof eine gebrauchte mobile Wartehalle mit Oberflur-Bodenplatte aufgestellt werden. Allerdings sind derzeit keine mobilen Wartehallen verfügbar, da alle an anderen Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet gebunden sind. Sobald mobile Wartehallen wieder frei werden sollten, kann geprüft werden, ob eine davon an diesen Haltepunkt versetzt werden könnte. Entscheidend sind die Platzverhältnisse auf der Fahrgastwartefläche und die verbleibende Durchgangsbreite des Gehweges. Aufgrund der geringeren Gehwegbreite am Haltepunkt auf der Südseite der Straße Am Römerhof in Fahrtrichtung Katharinenkreisel ist die Aufstellung einer mobilen Wartehalle mit Oberflur-Bodenplatte nicht möglich, da die Oberflur-Bodenplatte sonst den Gehweg faktisch zustellen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8221

  • Griesheim: Vogelschutzgebiet Untermainschleusen
    STOB 6
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 974 Betreff: Griesheim: Vogelschutzgebiet Untermainschleusen Nach Informationen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg (WSA) wurden im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Schleuseninsel Griesheim acht Pappeln gefällt. Aufgrund von Pilzbefall am Stammfuß und einer Schrägneigung in Richtung des Zufahrtsbereichs der Schleuse seien die Bäume nicht mehr verkehrssicher gewesen. Bei Baumfällungen im europäischen Vogelschutzgebiet, das auch den Rang eines durch EU-Richtlinie geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) besitzt, wäre es zunächst erforderlich gewesen, eine sogenannte FFH-Vorprüfung durchzuführen. In dieser wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes vereinbar sind. Die Prüfung des gesamten Vorgangs ist noch nicht abgeschlossen. Das WSA steht derzeit wegen der Angelegenheit im Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde Frankfurt und der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8179

  • Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben
    STOB 8
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 975 Betreff: Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben Der genannte Bereich befindet sich in einer Tempo 30 Zone, die Anordnung benutzungspflichtiger Radinfrastruktur ist hier nach Straßenverkehrs-Ordnung nicht möglich. Darüber hinaus wird kein Bedarf für eine benutzungspflichtige Führung im Seitenraum gesehen. Folglich ist die Anordnung des Verkehrszeichens (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gemeinsamer Geh- und Radweg" weder möglich noch sinnvoll. Die Erlaubnis der Gehwegbenutzung könnte allenfalls durch VZ 239 "Gehweg" i.V.m. VZ 1022-10 StVO "Gehweg Radfahrer frei" erfolgen. Dort würde dann Schrittgeschwindigkeit und keine Benutzungspflicht gelten. Auch diese Anpassung wird jedoch nicht als erforderlich oder sinnhaft angesehen, es gibt im Anschluss an die Lichtsignalanlage auch keine Signalisierung für den Radverkehr aus dem Seitenraum. Zudem würden damit Konflikte mit dem Fußverkehr regulatorisch begünstigt. Um die geschilderte missverständliche Situation punktuell zu beheben, ist stattdessen die Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn möglich. Der Magistrat hält es in diesem Zuge für zielführender, den Abschnitt zwischen Heddernheimer Landstraße und Heidetränkstraße als Fahrradstraße zu widmen. Dies wird auch im Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzept Nord vorgeschlagen (die Achse liegt im Radhauptnetz). In diesem Zuge würde die Fahrbahnführung für alle Verkehrsteilnehmer:innen verdeutlicht werden, der Abstand zu parkenden Kfz (Dooring-Zone) würde markiert werden, was die Sicherheit maßgeblich verbessert. Eine Veränderung der Kfz-Führung oder der Parkordnung würde dabei nicht stattfinden. Auf der Nordseite ist halb aufgesetztes Parken bereits angeordnet, dies würde synchron auch auf der Südseite erfolgen, wodurch alle heute bestehenden Stellplätze erhalten blieben. Nachfolgend ein skizzierter möglicher Querschnitt mit beidseitig halbaufgesetztem Parken und eine skizzenhafte Visualisierung der Streckenansicht. Bei Bedarf ist der Magistrat gerne bereit, dem Ortsbeirat eine entsprechende Planung näher vorzustellen. Abbildung 1: Mögliche Querschnittsaufteilung. Erstellt mit Streetmix.net Abbildung 2: Maßgebliche Veränderung bei Einrichtung einer Fahrradstraße wäre die Markierung von Sicherheitstrennstreifen zum Parken (Vermeidung tödlicher Dooring-Unfälle). Ansonsten würde sich in der Straße nicht viel ändern, Parkplätze und Fahrtrelationen für Kfz blieben wie bestehend erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8088

  • Integriertes Sauberkeitskonzept für den Innenstadtbereich Höchst
    STOB 6
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 976 Betreff: Integriertes Sauberkeitskonzept für den Innenstadtbereich Höchst Die Reinigungsklassen eines jeweiligen Straßenabschnitts sind Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (Link: Frankfurts Straßen: Eine saubere Sache | Stadt Frankfurt am Main) und wurden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Reinigungsklasse richtet sich grundsätzlich nach dem zu erwartenden Reinigungsbedarf. Dabei werden unter anderem die Verkehrslage der Straße, ihre Bedeutung als Geschäfts- oder Wohnstraße sowie das daraus resultierende Müllaufkommen berücksichtigt. Das Umweltamt überprüft täglich über das gesamte Jahr hinweg mit vier Mitarbeitenden die Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet. Auf Grundlage dieser Erfahrungen sowie möglicher Beschwerdelagen werden Anpassungen in Abstimmung mit dem beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), jeweils im Rahmen der nächsten Satzungsänderung vorgenommen. Darüber hinaus ist die Qualitätssicherung der FES regelmäßig in den Straßen Frankfurts unterwegs, um Sauberkeitseindrücke zu dokumentieren und bei Bedarf steuernd einzugreifen. Die letzte umfassende Satzungsänderung wurde zum 01.01.2026 vorgenommen. Sie umfasste 15 Neuaufnahmen von Straßen, 31 Korrekturen, Ergänzungen und Streichungen sowie 77 Erhöhungen von Reinigungsklassen und eine Herabstufung (Amtsblatt Nr. 52 vom 23.12.2025, Seite 926). In Höchst betraf dies unter anderem folgende Straßen: - Melchiorstraße (von RKL V auf RKL III) - Nach dem Brand (von RKL I auf RKL II) - Hostatostraße - Abschnitt Leverkuser Straße bis Ende (von RKL I auf RKL II) Sollte der Ortsbeirat der Auffassung sein, dass eine weitere Erhöhung zwingend erforderlich ist, können dem Umweltamt konkrete Bereiche zur Überprüfung benannt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse auch eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für alle angrenzenden Eigentümerinnen und Eigentümer zur Folge hat und daher sorgfältig geprüft werden muss. Neben der Analyse der Reinigungsklassen wird auch das Angebot an Papierkörben (Anzahl, Modell und Volumen) in allen Stadtteilen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. So wurden kürzlich beispielsweise 40 neue "Dinova"-Modelle mit großem Einwurfschacht in der Königsteiner Straße aufgestellt, um dem gestiegenen Müllaufkommen gerecht zu werden. Grundsätzlich stehen die FES als Dienstleisterin, das Umweltamt als Auftraggeberin der FES, die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" als konzeptionelle Einheit sowie weitere zuständige Ämter und Institutionen im kontinuierlichen Austausch zu allen Sauberkeitsthemen. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen fortlaufend an veränderte Bedarfe anzupassen. Mehrmals jährlich treffen sich alle Akteure im Arbeitskreis Stadtsauberkeit, um die Vernetzung zu stärken und neue Instrumente zu etablieren. In Höchst ist ergänzend zur satzungsmäßigen Reinigung und unabhängig von Zuständigkeiten bereits das #cleanffm-Express-Team im Einsatz, mit besonderem Fokus auf das Umfeld des Höchster Bahnhofs. Zusätzlich wird die reguläre Reinigung im Innenstadtbereich von Höchst im Spätdienst durch einen sogenannten "Picker" unterstützt, der Kleinmüll einsammelt und zugleich eine Melde- und Beobachtungsfunktion übernimmt. Darüber hinaus wurde mit "Stadtsauberkeit Plus" ein Konzept für den Frankfurter Westen zur schnellen Beseitigung wilder Ablagerungen entwickelt. Seit Anfang 2025 ist daher in den westlichen Stadtteilen (Höchst, Zeilsheim, Nied, Sossenheim, Unterliederbach) täglich ein zusätzliches Sperrmüllfahrzeug im Einsatz. Diese Maßnahme dient dazu, illegalen Ablagerungen an bekannten Stellen wirksam zu begegnen und das Sauberkeitsempfinden nachhaltig zu verbessern. Ergänzend dazu ist täglich eine Handreinigungstour in der Höchster Altstadt unterwegs, die wichtige Belastungsschwerpunkte abdeckt. Trotz täglicher Reinigung, zusätzlicher Einsätze und erweiterter Angebote wie mehr Papierkörben und Sondertouren kann eine dauerhaft vollständige Sauberkeit nicht gewährleistet werden. Diese hängt maßgeblich auch vom Verhalten der Bürger:innen ab. Konkrete Hinweise oder Auffälligkeiten können jederzeit direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8171

  • Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen
    STOB 6
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 977 Betreff: Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen Der Vorschlag, bedeutende Frauen stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein der Frankfurter Bevölkerung zu rücken, wird generell begrüßt. Der Verein für Geschichte und Altertumskunde Frankfurt a. M.-Höchst e. V. und die AG Geschichte und Erinnerung könnten hier wichtige historisch-wissenschaftliche Vorarbeiten leisten, um diese Persönlichkeiten zu identifizieren und ihre Leistungen herauszustellen. Unter Umständen sollten weitere externe Expert*innen an diesen Recherchen beteiligt werden. Die Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin Meta Quark-Hammerschlag wurde 1864 in Höchst als Tochter des Fabrikanten Wilhelm Chrysostomus Heinrichs und seiner Frau Luise geboren. Dieser Tatsache wurde bereits mit einer Gedenktafel am Kronberger Haus in der Bolongarostraße Rechnung getragen. Die Errichtung eines klassischen Denkmals für Meta Quark-Hammerschlag in der Rudolf-Schäfer-Anlage wird nicht befürwortet. Ein solches auf eine Person fixiertes Denkmal wird als nicht zeitgemäß und nicht zielführend angesehen. Die Stärke der Leistungen von Meta Quark-Hammerschlag kann sich in einem solchen Denkmal nicht entfalten. Stattdessen wird empfohlen, Alternativen zu entwickeln, welche die angesprochenen Kernthemen "Würdigung bedeutender Leistungen von Frauen aus Höchst, Sichtbarmachung von Frauen, Frauenrechte" herausarbeiten und gleichzeitig eine dafür im öffentlichen Raum wirksame Form auch temporärer Art entwickeln. Das Kulturamt kann in diesem Prozess beratend einen ersten Impuls geben, ohne ein gesondertes Budget allerdings keine Projektverantwortung übernehmen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Historische Museum bereits 2025 einen Themenlayer für die HistoryApp erarbeitet hat, der sich der Sichtbarkeit von Frauen im Stadtraum widmet. Die App ist geobasiert und bietet bereits umfangreiche Informationen zu herausragenden Frauen, die Frankfurt geprägt haben, in Form von Biografien, inhaltlichen Beiträgen und Anbindungen an konkrete Orte. Hier könnten sich die Höchster Initiativen wirkungsvoll einbringen, indem die Informationen zu Meta Quark-Hammerschlag ergänzt werden. Ein solcher Beitrag könnte ein Gesamtbild liefern, wo und wie für die Gesellschaft wichtige Frauen aus und in Höchst gelebt und gewirkt haben. Grundsätzlich bieten digitale Anwendungen vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Für eine konkretere Konzeption und Ausarbeitung, die bis zu einem immersiven Kunsterlebnis oder das Erscheinen von digitalen Kunstwerken im Stadtraum reichen kann, bedürfte es jedoch einer gesicherten Finanzierung. Das Kulturamt verfügt derzeit über kein entsprechendes Budget, um eine solche Maßnahme zu entwickeln oder in Auftrag zu geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7892

  • Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 978 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedankt sich für den für die Erinnerungskultur unserer Stadt so wichtigen Beschluss des Ortsbeirates. Das Dezernat Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt hat die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Kulturdezernat aufgenommen. Ein Vorort-Termin mit Vertreter:innen der Stadt, der Loge und der Hochschule hat bereits stattgefunden. Innerhalb der Verwaltung werden derzeit zwei Standorte vor dem früheren Standort der Logen geprüft. Sobald sich ein geeigneter Ort herauskristallisiert, wird der Magistrat die Gestaltung der Gedenkstele oder Gedenkplatte angehen. Über den Fortgang wird er sodann weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8013

  • Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 979 Betreff: Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5 Der Magistrat beauftragte im Herbst des Jahres 2025 eine Fachfirma mit der Reinigung der Gedenkplatte. Die Bilder der gereinigten Platte wurden dem Ortsbeirat unmittelbar danach zur Verfügung gestellt. Der Vorschlag, die Reinigung künftig im Vorfeld des 09. November zu beauftragen, erscheint grundsätzlich nachvollziehbar und wird berücksichtigt. Der vorliegende, vom Ortsbeirat beschriebene Zustand der Bodengedenkplatte ist einem natürlichen Prozess, der Bildung einer Patina geschuldet. Die Entfernung einer solchen Schicht ist eine restauratorische Maßnahme, deren Kosten eine einfache Reinigung deutlich übersteigen und daher, im Gegensatz zu besagter Reinigung, nicht in regelmäßigen Abständen wiederholt werden kann. Die Bodengedenkplatte wurde inzwischen bereits verlegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8217

  • Arbeit der Ortsbeiräte erleichtern - Übersicht der zu besetzenden Ehrenämter
    STOB 2
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 980 Betreff: Arbeit der Ortsbeiräte erleichtern - Übersicht der zu besetzenden Ehrenämter Das Büro der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten teilt dem jeweils zuständigen Ortsbeirat umgehend und zeitnah die entsprechenden Positionen und Ehrenämter der individuell zu besetzenden Stellen mit. Eine gebündelte Übersicht, wie viele Ehrenämter besetzt werden müssen, ist daher aufgrund der individuellen Amtszeiten nicht möglich. In der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 3 Abs. 7 Satz 1 ist geregelt, welches Vorschlagsrecht in Bezug auf zu besetzende Ehrenämter den Ortsbeiräten obliegt. Die neu gewählten Ortsbeiräte müssen zu Beginn der Wahlperiode 2026 bis 2031 dem Frankfurter Kinderbüro ehrenamtliche Kinderbeauftragte für die Stadtteile vorschlagen. Die Ehrenämter im Bereich Seniorenbeirat, Sozialbezirksvorsteher:in und Sozialpfleger:in gliedern sich wie folgt: Ehrenamt im OBR 1 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 152, 153, 161 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 152, 153, 161 6 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 090, 151 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 090, 151 8 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 162 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 162 8 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 154, 164, 165 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 154, 164 , 165 7 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 010,040,050,060,070,080 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 010,Bezirk 010,040,050,060,070,080 7 Ehrenamt im OBR 2 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 163,342,344 1 Sozialpfleger:in Bezirk 163,342,344 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 341,350 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 341,350 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 361,362 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 361,362 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 100,170 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 100,170 0 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 110,180,191,192 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 110,180,191,192 1 Ehrenamt im OBR 3 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 120 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 120 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 201,202,203 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 201,202,203 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 211,212,213 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 211,212,213 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 221,222 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 221,222 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 230 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 230 2 Ehrenamt im OBR 4 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 140,261 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 140,261 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 240,271 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 240,271 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 251,252 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 251,252 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 272,290 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 272,290 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 281,282 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 281,282 2 Ehrenamt im OBR 5 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 300,331 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 300,331 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 321,322,324 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 321,322,324 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 323 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 323 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 325,326,327,328,329 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 325,326,327,328,329 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 332 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 332 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 371,372 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 371,372 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 380 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 380 4 Ehrenamt im OBR 6 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 373 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 373 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 531 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 531 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 532 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 532 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 541,542,551,552 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 541,542,551,552 7 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 561,562 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 561,562 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 570,580,591,592 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 570,580,591,592 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 601,602 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 601,602 7 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 604,611,612 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 604,611,612 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 621,622,623 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 621,622,623 6 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 631,632 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 631,632 9 Ehrenamt im OBR 7 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 343,410 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 343,410 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 401 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 401 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 402 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 402 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 422,423 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 422,423 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 424,425 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 424,425 1 Ehrenamt im OBR 8 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 426,432 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 426,432 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 431 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 431 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 481,483,484 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 481,483,484 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 482 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 482 4 Ehrenamt im OBR 9 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 441,442 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 441,442 4 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 451,452 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 451,452 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 462,463 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 462,463 5 Ehrenamt im OBR 10 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 461 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 461 7 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 470 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 470 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 491 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 491 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 492 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 492 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 500 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 500 2 Ehrenamt im OBR 11 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 262 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 262 5 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 390 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 390 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 510 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 510 2 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 520 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 520 2 Ehrenamt im OBR 12 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 650 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 650 3 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 651 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 651 1 Ehrenamt im OBR 13 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 640 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 640 3 Ehrenamt im OBR 14 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 660 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 660 2 Ehrenamt im OBR 15 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 670 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 670 6 Ehrenamt im OBR 16 Anzahl der zu wählenden Personen Mitglied des Seniorenbeirats 1 Stellv. Mitglied des Seniorenbeirats 1 Sozialbezirksvorsteher:in Bezirk 680 1 Sozialpfleger:innen Bezirk 680 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8220

  • Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden
    OFOB 8
    25.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 10/8 Betreff: Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden Nach jahrzehntelangen Diskussionen über den schleichenden Verfall der bauzeitlichen Außenanlagen der Siedlung Römerstadt hat die Stadtverordnetenversammlung 2024 endlich die Sanierung des östlichen Mauersegments südlich der Straße An der Ringmauer beschlossen. Die Bastionen sind Eigentum der Stadt Frankfurt, die Stützmauern ("Kurtinen") gehören der ABG Frankfurt Holding GmbH. Die ABG erhält für ihren Anteil an der Bauherrschaft einen städtischen Zuschuss. Erfreulich ist, dass die Sanierung aufgrund der herausragenden Bedeutung der Siedlung des Architekten und Stadtplaners Ernst May als Förderprojekt des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" unterstützt wird und damit erhebliche Bundesmittel nach Frankfurt fließen. Auf den ersten Bauabschnitt soll die Sanierung der ebenfalls stark beschädigten Maueranlagen im westlichen Teil der Römerstadtsiedlung folgen. Seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2025 ist jedoch kaum Fortschritt erkennbar. Der gesamte Bereich des Mauerrings zwischen der Straße In der Römerstadt und der Hadrianstraße wurde eingezäunt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Nach Aussagen von Anwohnern und auf Nachfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung steht die Baustelle infolge eines Insolvenzverfahrens des beauftragten Bauunternehmens seit Monaten still. Besonders problematisch ist dabei nicht nur der eigentliche Baustillstand, sondern auch die offenbar völlig unzureichende Kommunikation gegenüber den betroffenen Anwohnern. Nach Schilderungen aus der Nachbarschaft bleiben Nachfragen bei der ABG weitgehend unbeantwortet. Zugleich sind bereits freigelegte und sandgestrahlte Mauerflächen seit Monaten ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Baustellenmaterialien und Bauschutt verbleiben in den angrenzenden Anlagen des Grüngürtels und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Umfeldes erheblich. Darüber hinaus beklagen Anwohner fehlende Absicherungen der rückwärtigen Gartenzugänge nach Entfernung von Zaun- und Grünanlagen sowie eine zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort durch Dritte. Auch die fortdauernde Sperrung dringend benötigter Parkplätze im Umfeld des Minigolf-Areals sorgt angesichts weiterer Straßenbaumaßnahmen für erhebliche Belastungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Was sind die genauen Gründe für den Baustillstand und seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass gegen das beauftragte Unternehmen ein Insolvenzverfahren läuft? 2. Welche konkreten Schritte haben Stadt und ABG bislang unternommen, um die Maßnahme fortzuführen und weiteren Schaden an den bereits freigelegten bzw. sandgestrahlten Mauerflächen zu verhindern? 3. Wann wird die derzeitige Baustelleneinrichtung einschließlich gelagerter Baumaterialien, Bauschutt und Absperrungen entweder zurückgebaut oder wieder in einen geordneten Baustellenbetrieb überführt? 4. Wie bewertet der Magistrat den Zustand der Flächen des Grüngürtels im Umfeld der Baustelle und wird kontrolliert, ob Lagerung und Entsorgung von Baustellenmaterialien den Anforderungen des § 3 der Grünalagensatzung entsprechen? 5. Ist die Maßnahme inzwischen neu ausgeschrieben worden oder wann soll dies erfolgen? 6. Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein, damit die Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" nicht verfallen oder zurückgezahlt werden müssen? 7. Welchen aktualisierten Bauzeitenplan kann der Magistrat nennen und wann ist mit einer Fertigstellung des Bauabschnitts "Ost" zu rechnen? 8. Wie stellen Magistrat und ABG künftig eine verlässliche und regelmäßige Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern sicher, insbesondere hinsichtlich Bauablauf, Einschränkungen, Sicherheitsfragen und Zeitplanung? 9. Wann werden die entfernten Zaun- und Grünanlagen entlang der rückwärtigen Gartenzuwegungen wiederhergestellt beziehungsweise provisorisch gesichert, um ungehinderte Zugänge zu Privatgrundstücken zu verhindern? 10. Welche Maßnahmen werden gegen die zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort ergriffen und wie wird die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet? 11. Warum werden weiterhin Parkplätze im Bereich des Minigolf-Areals durch die Baustelleneinrichtung blockiert, obwohl derzeit offenbar keine Bautätigkeit stattfindet, und wann können diese wieder freigegeben werden? 12 Welche Planungen und Zeitabläufe bestehen bereits für den Bauabschnitt "West" und welche Auswirkungen hat die Verzögerung im Abschnitt "Ost" auf dessen Beginn? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2026 Die Vorlage OF 10/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zusätzliche Trinkbrunnen für Niederrad errichten
    OFOB 5
    25.05.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 103/5 Betreff: Zusätzliche Trinkbrunnen für Niederrad errichten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Standorte zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen sowie anschließend die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Trinkbrunnen in Niederrad umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden: - die Niederräder Ortsmitte (z. B. im Bereich Bruchfeldplatz bzw. weiterer stark frequentierter Plätze), - die Bürostadt Niederrad (Lyoner Quartier), - der Bereich um den Niederräder Bahnhof. Der bereits geplante Trinkbrunnen im Rennbahnpark bleibt hiervon unberührt und stellt eine sinnvolle Ergänzung des Angebots dar. Begründung: Mit zunehmenden Hitzeperioden gewinnt der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser im öffentlichen Raum immer stärker an Bedeutung. Öffentliche Trinkbrunnen leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz, zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Sie kommen insbesondere älteren Menschen, Kindern, Pendlerinnen und Pendlern sowie Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zugute. Während für den Rennbahnpark bereits ein Trinkbrunnen vorgesehen ist, bestehen insbesondere in der Ortsmitte (Bereich Bruchfeldplatz), am Niederräder Bahnhof sowie in der Bürostadt weiterhin Versorgungslücken. Gerade die Bürostadt wird täglich von zahlreichen Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besuchern frequentiert. Auch der Bruchfeldplatz ist ein zentraler Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität, an dem ein öffentlicher Trinkbrunnen das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen würde. Der Bereich des Niederräder Bahnhofs eignet sich aufgrund seiner hohen Frequentierung ebenfalls als Standort für einen öffentlichen Trinkbrunnen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 24 2026 Die Vorlage OF 103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Verschattung im Bereich der Spielgeräte des Carl-von-Weinberg-Parks
    OFOB 5
    25.05.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 104/5 Betreff: Mehr Verschattung im Bereich der Spielgeräte des Carl-von-Weinberg-Parks Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen umzusetzen, um die Spielgeräte im Carl-von-Weinberg-Park stärker zu verschatten. Dabei sollen insbesondere naturnahe und nachhaltige Lösungen wie zusätzliche Baumpflanzungen sowie - sofern kurzfristig erforderlich - Sonnensegel oder vergleichbare Schattenspender geprüft werden. Begründung: Der Carl-von-Weinberg-Park ist einer der beliebtesten Spiel- und Erholungsorte im Frankfurter Süden und wird insbesondere von Familien mit Kindern intensiv genutzt. Gerade an heißen Sommertagen heizen sich viele Spielgeräte durch die direkte Sonneneinstrahlung stark auf und können nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Gleichzeitig fehlen an einzelnen Spielbereichen ausreichend schattige Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und ihre Begleitpersonen. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden infolge des Klimawandels gewinnt die Verschattung öffentlicher Spielplätze immer mehr an Bedeutung. Zusätzliche Bäume verbessern langfristig das Mikroklima und erhöhen zugleich die Aufenthaltsqualität. Wo eine kurzfristige Verbesserung notwendig ist, können ergänzend Sonnensegel oder vergleichbare Maßnahmen sinnvoll sein. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verschattung der Spielgeräte im Carl-von-Weinberg-Park zu prüfen und umzusetzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 25 2026 Die Vorlage OF 104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern
    OFOB 14
    25.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 13/14 Betreff: Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer im Niederfeld zum Regenüberlauf hin (im Bild rot markiert) Wesersandsteine aufzustellen, sodass das Befahren der dortigen Ausgleichsflächen verhindert wird. Begründung: Regelmäßig wird die Ausgleichsfläche am Regenüberlaufbecken im Niederfeld verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen befahren, sodass dort mittlerweile ein ausgefahrener "Weg" besteht (siehe Satellitenbild). Dies sollte verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 100 2026 Die Vorlage OF 13/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fahrgastzählung in der Buslinie 25
    OFOB 14
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 14/14 Betreff: Fahrgastzählung in der Buslinie 25 Der Magistrat wird gebeten zu berichten über die Ergebnisse der Fahrgastzählung in der Buslinie 25, die auch am 25.4.2026 durch die VGF stattgefunden hatte. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob der Einsatz von Midibussen geplant ist. Wenn ja, sollen Midibusse nur auf Teilstrecken oder auf der gesamten Busstrecke zum Einsatz kommen? Begründung: Im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsarbeit ist es für die Bürger*innen von Interesse, was die Beweggründe für die Fahrgastzählung waren, welche Ergebnisse sie brachten und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Der 25er Bus ist essentiell, um aus Harheim heraus und wieder hinein zukommen. Daher sind Informationen über Anpassungen oder Änderungen für die Arbeit des Ortsbeirats wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 21 2026 Die Vorlage OF 14/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "VGF" durch das Wort "TraffiQ" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Geschwindigkeitsmessungen besonders im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße
    OFOB 14
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 15/14 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen besonders im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, besonders in der Straße Im Niederfeld in der Nähe der Hausnummern 44/46 für beide Fahrtrichtungen sowie in der Philipp-Schnell-Straße im Bereich der Kreuzung mit der Hermannspforte an geeigneter Stelle Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von je zwei Wochen mit einem passiven Messgerät durchführen zu lassen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zunehmend beschweren sich Anwohner über häufige erhebliche Übertretungen der zugelassenen 30 km/h. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 101 2026 Die Vorlage OF 15/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

  • Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-Ring
    OFOB 15
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 15/15 Betreff: Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-Ring Laut der Neugestaltungsplanung der Straße Ben-Gurion-Ring sollen zur Geschwindigkeitsreduzierung alle Fußgängerstreifen durch Fahrbahnerhöhungen ersetzt werden. Die dadurch erzeugte Geschwindigkeitsreduzierung ist einerseits zu begrüßen, jedoch wird den Querenden (Fußgängern etc.) damit das Recht auf vorrangige Querung genommen (80 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Neugestaltung des Ben-Gurion-Rings die vorgesehenen Fahrbahnerhöhungen an den Stellen der bisherigen Fußgängerstreifen weiterhin mit den Fußgängerstreifen (und der entsprechenden Beschilderung) zu versehen. Begründung: Auch bei den vorgesehenen Fahrbahnerhöhungen sind Fußgänger u.ä. immer noch die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer und müssen nach wie vor besser geschützt werden. Besonders im Ben-Gurion-Ring sind auch vermehrt Personen mit Einschränkungen im Bewegungsablauf (bis hin zu Rollstuhlfahrern) unterwegs Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2026 Die Vorlage OF 15/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "(80 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister)" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen
    OFOB 15
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 16/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Vorgang: V 1391/26 OBR 15; ST 751/26 Nachdem die Fragen des Ortsbeirats und der Landwirte zu möglichen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei Eingliederung der Flächen in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach durch die Stellungnahme ST 751 vom 27.4.2026 ausgeräumt sind, kann die Eingliederung nun vorgenommen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach, begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), die Züricher Straße und die Anna Lindt-Allee werden, wie schon lange gefordert und geplant, zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Schutz der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 751 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 8 2026 Die Vorlage OF 16/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Platz am Unicampus Riedberg „Ada-Lovelace-Platz“ benennen
    OFOB 8
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 16/8 Betreff: Platz am Unicampus Riedberg "Ada-Lovelace-Platz" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz zwischen dem Otto-Stern-Zentrum, der Riedbergallee und dem Neubau der Mathematik und Informatik (siehe Skizze) als Ada-Lovelace-Platz zu benennen und für das Gebäude der Informatik und Mathematik entsprechende postalische Adressen zu vergeben (z. B. "Ada-Lovelace-Platz 1"). Das Otto-Stern-Zentrum behält die derzeitige Postanschrift Ruth-Moufang-Straße 2. Die Benennung möge gerne im Rahmen der feierlichen Eröffnung des Gebäudes unter Einbeziehung der Goethe-Universität und der Ortsbeiräte 8 und 12 vollzogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Umzug der Mathematik und Informatik an den Unicampus Riedberg stellt eine bedeutende Erweiterung des Standortes dar. Dies legt die Idee nahe, dies durch thematisch ideal passende Straßenbezeichnungen noch weiter aufzuwerten. Für die Mathematik passt der nur 250m entfernte Emmy-Noether-Platz (Begründerin der modernen Algebra), und die Hardware-Seite der Informatik wird durch die Konrad-Zuse-Straße (Erfinder des ersten funktionsfähigen Computers) in ebenfalls nur 250m Luftlinie abgedeckt. Für die Software-Seite der Informatik bietet sich aber niemand so sehr an wie Ada Lovelace (1815-1852). Die britische Mathematikerin hat in ihrer Zusammenarbeit mit Charles Babbage als erste das Konzept einer Programmierung entwickelt, das weit über eine konkrete Berechnung hinausgeht - rund hundert Jahre bevor es frei programmierbare Computer gab. Sie gilt daher als welterste Programmiererin und wurde in der Computerwelt als Namensgeberin verschiedener Preise und der Programmiersprache ADA geehrt. Durch die Verwendung ihres Namens auch als postalische Anschrift des Gebäudes der Mathematik und Informatik wird sie auch in Zukunft eine Inspiration bleiben für kommende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch helfen können, Frauen für MINT-Fächer zu begeistern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 13 Für die Dauer der Debatte verlässt Frau Dr. Göhring gemäß § 25 Absatz 1 HGO den Sitzungssaal. Beschluss: Die Vorlage OF 16/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 16/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreitern
    OFOB 8
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 18/8 Betreff: Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreitern Vorgang: OM 180/11 OBR 8; ST 700/12; OM 2472/17 OBR 8; ST 1680/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Neumühlenweg zwischen der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und dem Mertonviertel ist mit 2m Breite für die vorhandenen Verkehrsströme aus Zufußgehenden und Radfahrenden seit vielen Jahren unterdimensioniert. Was bisher geschah: 2011 bitte der Ortsbeirat den Magistrat, den Neumühlenweg Richtung Bahnlinie zu verbreitern (OM 180 vom 9.6.2011). 20212 befindet der Magistrat, dass der Weg mit ein bisschen Rücksichtsnahme zumutbar sei (ST 700 vom 11.5.2012). 2017 beantragt der OBR erneut, den Neumühlenweg zu verbreitern (OM 2472 vom 30.11.2017). 2018 bestätigt der Magistrat: "Für eine leistungsstarke Fahrradverbindung im Neumühlenweg muss der Weg verbreitert und saniert werden." Das sei mit einem kostenintensiven Versetzen der Beleuchtung verbunden; der Magistrat habe diese Maßnahme im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität in sein Programm aufgenommen. (ST 1680 vom 03.09.2018) Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat 15 Jahre nach dem ersten Antrag den Magistrat auf, den Neumühlenweg nun tatsächlich zu verbreitern. Zur Sicherheit und zur Stressminderung der zahlreichen Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad diese wichtige Verbindung nutzen. Die Zahl der Nutzenden dürfte in den letzten Jahren durch zahlreiche neue Wohnungen und Gewerbeansiedlungen gestiegen sein. Ohnehin ist der Anteil der Wege, die zu Fuß zurückgelegt werden, in Frankfurt in den letzten Jahren erheblich gestiegen (vgl. u.a. Mobilität in Städten 2023). Die Breiten für Geh- und Radwege (jeweils Zweirichtungswege) müssen sich an RASt06 und ERA orientieren. Die Anschlussstellen, an denen der Radweg wieder in gemischt genutzte Flächen übergeht, sind breit genug für die Zusammenführung der Verkehrsströme: sowohl bei der Urselbachbrücke vor der Gleisquerung als auch beim Platz vor der U-Bahnstation. Womöglich müsste man die Lichtmasten nicht versetzen: Sie könnten mittig zwischen bisherigem Weg und dem neu zu schaffendem Radweg stehenbleiben, wenn Fuß- und Radweg z.B. mittels eines Trennsteins mit gewölbtem Profil (Radwegplatte) auch für sehbehinderte Menschen wahrnehmbar getrennt werden. Der Magistrat möge bitte prüfen, ob geeignete Fördermittel des Landes (z.B. aus der Nahmobilitätsrichtlinie) eingeworben werden können. Begründung: Blick in den Neumühlenweg an einem Wochentag, etwa 17 Uhr Quelle: Privat Dieser Verbindungsweg hat hohe Bedeutung für die Bevölkerung: Menschen laufen von der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße ins Mertonviertel, etwa zum Sozialrathaus, zum Jobcenter, zu ihrer Arbeitsstätte in der Emil-von-Behring-Straße, z.B. Dertour; Eltern bringen ihre Kinder in die Krabbelstube Martha; Schulkinder aus dem Mertonviertel gehen hier zur Heinrich-Kromer-Schule. Gleichzeitig nutzen viele Radfahrer:innen diese Verbindung - tagsüber die Alltagsradler:innen, abends und am Wochenende Freizeitradler:innen mit Rennrad. Denn hier verläuft eine beliebte Route aus der Stadt in den Taunus und zurück. Der Neumühlenweg ist das Nadelöhr dieser Hauptverkehrsader. Länge des in Frage stehenden Stücks. Quelle: Markiert in Geoportal Route der Freizeitradelnden vom Taunus in die Stadt. Quelle: Markiert in Strava Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 180 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 700 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 145 2026 Die Vorlage OF 18/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

  • Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschatten
    OFOB 8
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 19/8 Betreff: Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Wartehallen an den U-Bahnstationen im Ortsbezirk 8 bieten keinerlei Schatten (Heddernheim, Sandelmühle, Zeilweg, Riedwiese, Heddernheimer Landstraße, Niederursel). Auch diverse Bushaltestellen liegen im Sommerhalbjahr in der Knallsonne. Daher wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Dienstleister bzw. Werbekonzessionär die Plexiglasdächer der Fahrgastunterstände kurzfristig mit Folien gegen Hitze und UV-Strahlung beklebt oder in anderer Weise für Schatten an den Bahnsteigen sorgt. Begründung: Damit möglichst viele Menschen per ÖPNV unterwegs sind, muss er komfortabel sein. In praller Sonne an Haltestellen zu stehen, ist nicht nur unkomfortabel, sondern für viele Menschen sogar gesundheitsgefährdend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 146 2026 Die Vorlage OF 19/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schutz vor Hitze (Sonderfonds)
    OFOB 8
    25.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 20/8 Betreff: Schutz vor Hitze (Sonderfonds) Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem im März 2026 verabschiedeten Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" (E 315) folgende Maßnahmen zu finanzieren: - einen Schirm für den Spielplatz mit der Nr. 235 laut Geoportal (bei den Häusern Oberfeldstraße 64-68) - ein Sonnensegel für den Spielplatz mit der Nr. 2479 laut Georportal (am Neumühlenweg/ Emil-von-Behring-Straße); das Sonnensegel soll die Kletterspinne und die Sandfläche wenigstens anteilig beschatten - eine Nebeldusche auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz beim Nordwestzentrum oder, falls mit dem Centermanagement des NWZ eine Vereinbarung möglich sein sollte, eine Nebeldusche auf dem zum NWZ gehörenden Walter-Möller-Platz Begründung: Der Spielplatz in der Nordweststadt ist ein vielbesuchter Ort für die Kinder, die drumherum in Hochhäusern wohnen. Der Spielplatz im Mertonviertel ist an einer vielbegangenen großen Fußwegekreuzung gelegen und für das dichtbewohnte Viertel mit seinen vielen geförderten Wohnungen der einzige nahe Spielplatz. Der Walter-Wagenscheidt-Platz beim Nordwestzentrum (und erst recht der zum NWZ gehörende Walter-Möller-Platz) wird den ganzen Tag von sehr vielen Menschen überquert, die Einrichtungen aufsuchen wie das Bürgeramt, die Bücherei, Arztpraxen, AOK, Volkshochschule, Kita und natürlich die Geschäfte. Beide Plätze bieten keinerlei Schatten. Sie heizen sich sommers intensiv auf (auch das glasüberdachte Einkaufszentrum wird dann sehr heiß). Eine Nebeldusche würde viele Menschen fröhlich machen und ihnen den Weg durch die Hitze dieser steinernen Platzfolge erleichtern. Spielplatz Oberfeldstraße Quelle: Screenshot GoogleMaps Walter-Schwagenscheidt-Platz + Walter-Möller-Platz. Quelle: Screenshot Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 20/8 wurde zurückgezogen.

  • Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend „Lkw Durchfahrt verboten“
    OFOB 16
    25.05.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 3/16 Betreff: Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend "Lkw Durchfahrt verboten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, unverzüglich für eine unmissverständliche Ausschilderung an der Abzweigung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße zu sorgen. Offensichtlich zeigen einigen Navigationsgeräte Ortsunkundigen Fahrern den Klingenweg, von der Vilbeler Landstraße kommend, als Durchfahrt nach Seckbach an. Regelmäßig fahren große LKW in den Klingenweg ein und haben erhebliche Probleme zu wenden, sobald sie feststellen, dass durch die vorhandene Schranke eine Weiterfahrt Richtung Lohrberg nicht möglich ist. Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, sowie zu erheblichen Sachschäden an Fahrzeugen und Zäunen (siehe Photo). Begründung: Diese Situation ist mit Beschilderung zu lösen. Versuche von Bürgern das Problem durch Mails an die zuständigen Stellen zu lösen haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 179 2026 Die Vorlage OF 3/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellen
    OFOB 7
    25.05.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2026, OF 30/7 Betreff: Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender an der Ecke Am Ebelfeld/Praunheimer Hohl, in Verbindung mit dem dort vorhandenen Abfalleimer aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist bereits gefunden. Begründung: An dieser Straßenecke kreuzen sich die Wege der Hundehalter Richtung Adlerwiese und den Wiesen am Sportplatz. Viele Hundebesitzer würden einen dort angebrachten Tütenspender für die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner begrüßen, ebenso die dort lebenden Anwohner, damit diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können. Foto privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 177 2026 Die Vorlage OF 30/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, AfD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

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