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  • Aufstellung einer seniorengerechten Bank
    STOB 7
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 989 Betreff: Aufstellung einer seniorengerechten Bank Der Anregung wird entsprochen, die Bank wird zeitnah aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8265

  • Fahrradbügel an Sindlinger Bahnhof - Nordseite/Richard-Weidlich-Platz
    STOB 6
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 990 Betreff: Fahrradbügel an Sindlinger Bahnhof - Nordseite/Richard-Weidlich-Platz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8163

  • Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der Sicherheitsmarkierungen
    STOB 10
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 991 Betreff: Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der Sicherheitsmarkierungen Der Magistrat ist der Anregung nachgekommen und hat auf dem Gravensteiner Platz eine sogenannte Feinreinigung veranlasst. Die Reinigung wurde in der 17. Kalenderwoche durch das Cleanffm-Express-Team durchgeführt. Auch die Auffrischung der Sicherheitsmarkierung ist vorgesehen. Grundsätzlich wird der Bereich seit dem 01.01.2026 zweimal wöchentlich gereinigt, sodass die erforderlichen Reinigungen dauerhaft sichergestellt sind und sie dem üblichen Reinigungsbedürfnis entsprechen. Zusätzlich sind für den Erhalt des Sauberkeitszustandes und damit für Reinigungen nach Markttagen und Festen die jeweiligen Veranstaltenden verantwortlich. Bei konkreten Auffälligkeiten können Sie sich zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8126

  • Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten
    STOB 2
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 992 Betreff: Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8210

  • Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit!
    STOB 11
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 993 Betreff: Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit! 1. "Wieso wird noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten?" Die Firma hat gemäß Beauftragung das Laub von der Fläche auf den Weg geblasen, mit einem Aufsitzmäher aus arbeitsökonomischen Gründen aufgenommen und zum Abtransport auf einen LKW verladen. Ein Schnitt der Wiese fand zu diesem Zeitpunkt nicht statt. In Bereichen mit besonders starkem Laubeintrag durch angrenzende Gehölzflächen muss zum Erhalt von Wiesenflächen das Laub entfernt werden, damit deren ökologische Funktion erhalten bleiben. Dies ist an offeneren Standorten mit wenig Gehölzbewuchs nicht erforderlich. Starker Laubeintrag führt dazu, dass die Vegetation in Mitleidenschaft gezogen wird und sich der Pflegezustand der Wiese durch das Absterben der Krautschicht unter einer dicken Laubschicht verschlechtert. Die flussnahe Lage der Wiese schränkt zudem das Zeitfenster durch wetterbedingte Nässe für die ökologisch angepasste Pflege ein. 2. "Wieso werden trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt?" Die Laubbeseitigung wurde in den letzten Jahren aus ökologischen Gründen erheblich eingeschränkt und im überwiegenden Teil der öffentlichen Grünanlagen auf das Frühjahr verlegt, um das Überwintern vieler Tierarten im und unter dem Laub zu verbessern. Handarbeit ist, so haben es stichprobenartige Versuche vor einiger Zeit ergeben, erheblich personal- und kostenaufwändiger und wegen der eng begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzbar. 3. "Wieso kontrolliert das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht?" Die Firmen sind angehalten, den Einsatz von Laubblasgeräten nur auf die tatsächliche Laubbeseitigung in den Herbst und Wintermonaten zu begrenzen. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (insbesondere europäischen Richtlinien entsprechen). Die Vergabefirmen müssen die Leistungserbringung fotografisch nachweisen. Stichprobenartige Kontrollen werden zusätzlich durchgeführt. Außerhalb der Laubsaison dürfen nur Elektrolaubbläser eingesetzt werden. Bei nasser Witterung und starkem Laubfall kommen die Geräte jedoch an ihre Leistungsgrenze. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1349

  • Winterdienst
    STOB 8
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 994 Betreff: Winterdienst Im Geoportal Frankfurt+ findet sich im Bereich Fachdaten/Planen und Bauen ein Layer "Winterdienstflächen" in dem Flächen verzeichnet sind, die durch städtische Ämter von Schnee und Eis geräumt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Daten nicht in allen Bereichen vollständig und aktuell sind. Die Zuständigkeiten und somit die Winterdienstpflichten in Frankfurt am Main ergeben sich aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (siehe § 11 StrS, Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main). Unterschieden wird zwischen Fahrbahn und öffentlichem Gehweg: Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist unser Auftragnehmer für die Durchführung des Winterdienstes. Die FES gewährleistet dabei die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Fahrradwegen. Die Winterdienstpflicht auf Gehwegen wurde gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Dies betrifft auch die Stadt Frankfurt am Main bzw. ihre vermögensverwaltenden Ämter als angrenzende Eigentümerin. Hier beauftragen die jeweiligen Ämter den Winterdienst in eigener Zuständigkeit. In den in der Anfrage genannten Beispielen handelt es sich überwiegend um Grünanlagen in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes. Die Zuständigkeit städtischer Ämter entbindet die übrigen angrenzenden Eigentümer:innen nicht von der eigenen Winterdienstpflicht gemäß Straßenreinigungssatzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8091

  • Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen
    STOB 1
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 995 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316

  • Skateranlage regelmäßig reinigen
    STOB 13
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 996 Betreff: Skateranlage regelmäßig reinigen Der Anregung wird entsprochen, die Reinigungsfrequenz wurde erhöht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8139

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit am Übergang Gleisfeldpark/Pariser Straße
    STOB 1
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 997 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Übergang Gleisfeldpark/Pariser Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8202

  • Aufstellen von Omegabügeln für Fahrräder in der Platenstraße
    STOB 9
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 998 Betreff: Aufstellen von Omegabügeln für Fahrräder in der Platenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7983

  • Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in Rödelheim
    STOB 7
    29.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 999 Betreff: Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in Rödelheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8269

  • Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-Straße
    OFOB 8
    28.05.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 11/8 Betreff: Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Kreuzungsbereich Lurgiallee / Olof-Palme-Straße die Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage sinnvoll und umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - die Zunahme an zu Fuß gehenden Kindern und die Zunahme an "Elterntaxis" durch den Einzug - der Erasmus-Grundschule mit rund 400 Kindern im Schuljahr 2025/2026, - die Zunahme des Verkehrs durch die geplante Bebauung nördlich der Lurgiallee (Bebauungsplan Nr. 922) mit rund 900 Wohnungen für etwa 2000 Menschen, - die Ergebnisse der bereits erfolgten Ortsbegehung am 17.04.2026, eine Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich, - die Prüfung einer ergänzenden Tempo-30-Regelung im Bereich Lurgiallee und Olof-Palme-Staße. Ziel der Prüfung soll sein festzustellen, ob eine Kreisverkehrsanlage geeignet ist, den Verkehrsfluss zu verbessern, gleichzeitig die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren und damit einen sicheren Verkehrsweg im Umfeld der neuen Wohnbebauung sowie der Erasmus-Grundschule zu gewährleisten. Der Ortsbeirat hält einen Kreisverkehr an dieser Stelle für sinnvoll. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-Straße stehen durch die geplante Wohnbebauung nördlich der Lurgiallee sowie die Ansiedlung der Erasmus-Schule erhebliche Veränderungen der Verkehrssituation bevor. Bereits im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft werden sollten. Eine Kreisverkehrsanlage könnte dazu beitragen, den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu gestalten und zugleich die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Schulkindern sowie Fuß- und Radverkehr erscheint eine entsprechende Prüfung sinnvoll. Ergänzend sollte untersucht werden, ob die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im betreffenden Bereich zur weiteren Verkehrsberuhigung beitragen kann. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 142 2026 Die Vorlage OF 11/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt "die Prüfung einer ergänzenden Tempo-30-Regelung im Bereich Lurgiallee und Olof-Palme-Staße" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand halten
    OFOB 15
    28.05.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 17/15 Betreff: ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass das von der Stadt Frankfurt angemietete und als Hort genutzte Gelände in der "Deui-La-Barre-Str," dauerhaft in einem benutzbaren Zustand bereit gestellt wird. Begründung: Eltern beklagten sich darüber, dass das Wiesengelände in den Monaten April/Mai nicht gemäht wurde. Trotz z.T. bestem Wetter war diese nicht nutzbar und die Hortkinder mussten sich im räumlich begrenzten Hof und Innenbereich aufhalten. Da die Möblierung auch nicht altersentsprechend bereit gestellt wurde (Stühle und Tische im Mensabereich sind zu klein), wurde der Aufenthalt in der Einrichtung als mangelhaft bezeichnet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2026 Die Vorlage OF 17/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend
    OFOB 4
    28.05.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 18/4 Betreff: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Laut https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ (Abruf 28.05.2026) ist die aktuelle Situation bezüglich Photovoltaik auf Dächern öffentlicher Gebäude in Bornheim und Ostend folgendermaßen: Bereits fertig gestellt (4 von 128 PV Anlagen auf öffentlichen Dächern in Frankfurt) - Kinderzentrum, Rendeler Strasse - FES Betriebsstätte Bornheim, Weidenbornstraße - Dahlmannschule, Luxemburger Allee - Eissporthalle, Bornheimer Hang In Planung und Bau (2 von 22 PV-Projekten in Frankfurt): - Charles Hallgarten Schule, Bornheimer Hang (in Bau) - Bildungszentrum Ostend - Bethmannschule, Abendgymnasium und Volkshochschule, Sonnemannstraße (in Planung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Ist die obige Aufzählung der städtischen Liegenschaften in Bornheim und Ostend mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vollständig? 2. Welche weiteren Gebäudedächer über die in der Liste genannten hinaus sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? Im Solarkataster Hessen (https://solar-kataster-hessen.de/appsk2/pv/) ist z.B. zu sehen, dass das Dach des Sozialrathauses Eulengasse 64 - 70, das Bunkerdach Petterweilstraße 68 und das neue Zooeingangsgebäude gut geeignet wären. 3. Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten. 4. Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant? 5. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen wie z.B. über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.? 6. Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG (s. unten) für die Stadtteile Bornheim und Ostend bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2026 Die Vorlage OF 18/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und FDP

  • Neubaugebiet Riedbogen/Nassauische Heimstätte
    OFOB 16
    28.05.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 4/16 Betreff: Neubaugebiet Riedbogen/Nassauische Heimstätte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftrag, möglichst zeitnah Vertreter der Nassauischen Heimstätte sowie die sozialen Wohnprojekte von Stiftungen und Genossenschaften in eine Sitzung des Ortsbeirat 16 einzuladen. Diese mögen das Großprojekt Wohnungsbau im "Riedbogen" vorstellen. Die Bürgerinnen und Bürger interessieren insbesondere Themen zur Fertigstellung, Wohnungsgrößen, Anzahl der jeweiligen Wohnungsgrößen und die Modalitäten der Vergabe. Begründung: In der Bevölkerung von Bergen-Enkheim und im gesamten Frankfurter Stadtgebiet besteht ein hohes und berechtigtes Interesse an konkreten zeitlichen Abläufen und den Zugangskriterien für diesen Wohnraum. Viele wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 4/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)
    OFOB 16
    28.05.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 5/16 Betreff: Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim) Im Neubaugebiet "Leuchte" im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim schreiten die Hochbaumaßnahmen der beteiligten Wohnungsbaugesellschaften - darunter das Großprojekt "Riedbogen" der Nassauischen Heimstätte (NHW) sowie die sozialen Wohnprojekte von Stiftungen und Genossenschaften - sichtbar voran. Das Areal soll dringend benötigten Wohnraum schaffen, wobei ein erheblicher Anteil als geförderter, bezahlbarer Wohnungsbau (Sozialwohnungen) realisiert wird. In der Bevölkerung von Bergen-Enkheim und im gesamten Frankfurter Stadtgebiet besteht ein hohes und berechtigtes Interesse an konkreten zeitlichen Abläufen und den Zugangskriterien für diesen Wohnraum. Viele wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wann genau wird die planmäßige Bezugsfertigkeit der ersten und nachfolgenden Wohngebäude (differenziert nach frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnraum) im Baugebiet "Leuchte" erwartet? 2. Ab welchem konkreten Zeitpunkt wird das offizielle Vermietungs- und Zuweisungsverfahren für die dortigen Wohnungen eröffnet, und wo können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger registrieren lassen? 3. Nach welchen spezifischen Kriterien und Förderwegen (z. B. Frankfurter Programm für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen / Förderweg 1 oder 2) bemisst sich die Bezugsberechtigung für die geförderten Wohnungen in diesem Baugebiet? 4. Wird für einen Teil des geförderten Wohnraums oder die Seniorenwohnanlagen der St. Katharinen- und Weißfrauenstiftung ein lokales Vorzugs- oder Belegungsrecht für Einwohnerinnen und Einwohner aus Bergen-Enkheim gemäß § 6 Ziffer des Grenzänderungsvertrages angewendet? 5. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vergabe der geförderten Wohneinheiten transparent und zeitnah zum Fertigstellungstermin über das Amt für Wohnungswesen erfolgt? 6. Wie sind die Vergleichszahlen in 2010, 2015, 2020 und 2025 an Sozialwohnungen mit belegungs- und preisgebundenen Wohnungen in Bergen-Enkheim des 1. Förderweges für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübte bzw. ausübt? Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2026 Die Vorlage OF 5/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssicherheit an der Kreuzung Kettenhofweg/Arndtstraße/Corneliusstraße
    OFOB 2
    28.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 56/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Kettenhofweg/Arndtstraße/Corneliusstraße Vorgang: OM 1227/21 OBR 2; ST 795/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an den Kreuzungen Kettenhofweg/Arndtstraße/Corneliusstraße, Kettenhofweg/Lindenstraße sowie Kettenhofweg/Brentanostraße, entlang der Schulwege über die Arndt-, Linden- bzw. Brentanostraße die fehlenden Fußgängerüberwege einzurichten (siehe Abbildung). 2. zu prüfen und berichten, ob die in der OM 1227 (2021) geforderte Längssperre entlang des Kettenhofwegs an der Kreuzung Kettenhofweg/Arndtstraße/Corneliusstraße aufgrund der sich veränderten Verkehrsverhältnisse an dieser Kreuzung entgegen der damaligen Ablehnung des Magistrat in der ST 795 (2022) doch eingerichtet werden kann. 3. falls die Längssperre weiterhin abgelehnt werden sollte, zu prüfen und berichten, welche anderen Maßnahmen kurz- und mittelfristig ergriffen werden, um die Kreuzung Kettenhofweg/Arndtstraße/Corneliusstraße übersichtlicher und v.a. für zu Fuß gehende Menschen sicherer zu gestalten. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass zunehmend gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Arndtstraße/Kettenhofweg/Corneliusstraße zu beobachten seien. Von allen Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß, Fahrrad, PKW) wird die fünfarmige Kreuzung als unübersichtlich wahrgenommen. Auch Schulkinder passieren diese Kreuzung täglich. Mindestens sollte an der Querung der Arndtstraße ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, über die auch der Schulweg laut Schulwegplan verläuft (siehe Abbildung). Bei dieser Gelegenheit sollten auch direkt Überwege an den beiden benachbarten Kreuzungen entlang der Schulwege eingerichtet werden. Für die Kreuzung Arndtstraße/Kettenhofweg/Corneliusstraße bedarf es allerdings darüberhinausgehende Maßnahmen. Der Ortsbeirat hatte 2021 im Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die Einrichtung der Längssperre an der Kreuzung angeregt, sodass Kfz von der Arndtstraße aus nördlicher Richtung nicht in den Kettenhofweg und aus südlicher Richtung nicht in die Corneliusstraße einfahren können. Dies würde die Konflikte durch das Überqueren der großflächigen Kreuzung durch Kfz deutlich reduzieren. Die Längssperre war ursprünglich in der Planung auch vorgesehen und würde zudem die Möglichkeit eine platzartigen Gestaltung der aktuellen Kreuzung ermöglichen, was neben Verkehrssicherheit auch eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität und Möglichkeit der Begrünung zur Folge hätte. Der Magistrat lehnte dies jedoch seinerzeit ab. Der Abschlussbericht zur temporären Umgestaltung (https://www.radfahren-ffm.de/media/kettenhofweg.pdf) legt nahe, dass hier Handlungsbedarf besteht: "Insbesondere während der Stoßzeiten kommt es zu einer verstärkten Beanspruchung des Knotenpunkts, bei dem wiederholt von Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmenden berichtet wurde. Im Rahmen der Umgestaltung sollte durch die Verbesserung der Übersichtlichkeit sowie Sichtverhältnisse eine höhere Verkehrssicherheit erzielt werden. Vorgezogene Seitenräume im Kreuzungsbereich sowie Rotmarkierungen auf der Fahrbahn sollen als klare Führungselemente dienen. Diese Maßnahmen ermöglichen unter anderem dem Fußverkehr geringere Querungsdistanzen." Hier gilt es zu überprüfen, ob die neue Situation nach der Umgestaltung und veränderten Verkehrssituation vor Ort nicht doch die Einrichtung der Längssperre ermöglicht oder gar erfordert. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 56/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 56/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 56/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und Volt (= Annahme)

  • Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in BergenEnkheim für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt
    OFOB 16
    28.05.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 6/16 Betreff: Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt Das Angebot mit Wohnungen für Haushalte mit höherem bis mittlerem Einkommen - insbesondere zur Eigentumsbildung - konnte erfreulicherweise gestärkt werden. Das Angebot an preiswertem Wohnraum für Geringverdienende ist aber weiter zurückgegangen. Für den OBR 16 ist es deshalb von großer Bedeutung stadtteilbezogene Zahlen zu bekommen, da der Wohnungsmarktbericht keine fundierte Aussage für die Stadtteile macht. Deshalb fragen wir dazu: 1. Welche Vergleichszahlen gibt es für Sozialwohnungen des 1. Förderweges, für die die Stadt Frankfurt am Main in Bergen-Enkheim Belegungsrechte in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025 ausgeübt hat oder noch ausübt? Wie viele Zimmer weisen diese Wohnungen auf? 2. Wie viele dieser Wohnungen waren bzw. sind im Eigentum der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte in den Jahren 2000, 2010, 2020 und bis 2025? 3. Wie viele Wohnungen waren bzw. sind im Besitz von privaten Eigentümern in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025? 4. Wieviel Wohnungen befanden bzw. befinden sich im Eigentum sonstiger (Wohnungsbau)Unternehmen in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025? 5. Wie hoch ist die Sozialwohnungsquote in Bergen-Enkheim 2025 und was sieht der Magistrat für eine angemessene Anzahl für Sozialwohnungen für Bergen-Enkheim? 6. Mit dem Ankauf der Belegungsrechte wurde in Frankfurt 2007 begonnen, konnte der Ankauf von Belegungsrechten seither auch in Bergen-Enkheim positiv umgesetzt werden? Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2026 Die Vorlage OF 6/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Benennung von zwei Kinderbeauftragten für den Stadtteil Niederursel
    OFOB 8
    28.05.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2026, OF 9/8 Betreff: Benennung von zwei Kinderbeauftragten für den Stadtteil Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge auf Vorschlag des Ortsbeirates zusätzlich zu den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel eine eigene Kinderbeauftragte für die Nordweststadt benennen; d.h. die Anzahl der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 8 erhöht sich von bisher zwei auf drei Kinderbeauftragte. Begründung: Die Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt sieht vor, dass der Ortsbeirat dem Magistrat pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vorschlägt. Allerdings umfasst der Stadtteil Niederursel räumlich und sozial auch die Nordweststadt. Nach dem Seggregationsmonitoring der Stadt Frankfurt ist die Nordweststadt überproportional von Kinderarmut betroffen. Darüber hinaus zeichnet sich die Nordweststadt durch eine große Fläche, zahlreiche Kitas/Schulen sowie vergleichsweise viele Spielplätze aus. Hierdurch entsteht eine deutlich höhere Betreuungs‑, Beteiligungs‑ und Koordinationslast, die eine zusätzliche ehrenamtliche Kinderbeauftragte erfordert. In diesem Sinne wird auch auf der Homepage der Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt die Nordweststadt mit einer eigenen Kinderbeauftragten in Personalunion mit Niederursel geführt (https://kinderbeauftragte-frankfurt.de/; Abruf am 18.5.26). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2026 Die Vorlage OF 9/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Urseler Weg / Homburger Landstraße
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 10/15 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Urseler Weg / Homburger Landstraße Vorgang: OM 4981/24 OBR 15; ST 1117/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Urseler Weg/ Homburger Landstraße kommt es weiterhin regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen ist der Abbiegevorgang von Fahrzeugen, die aus Richtung Bad Homburg kommend in den Urseler Weg einfahren und beim Abbiegevorgang die Kurve abkürzen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat noch einmal gebeten, geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der Situation zu prüfen. Denkbar wären insbesondere Fahrbahnmarkierungen zur klaren Führung des Abbiegeverlaufs, optische Leitmaßnahmen oder andere geeignete Maßnahmen, um das Abkürzen der Kurve zu verhindern und den Verkehrsfluss sicherer zu gestalten. Begründung: Bei vielen Fahrzeugen, die aus Richtung Bad Homburg kommend auf den Urseler Weg einbiegen, ist zu beobachten, dass viele Fahrzeugführende nicht den vorgesehenen größeren Abbiegebogen nutzen, sondern die Kurve deutlich abkürzen. Dadurch geraten die Fahrzeuge teilweise in den Gegenbereich des Einmündungsbereichs und schneiden den Einfahrtsbereich. Dies führt regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge, die aus dem Urseler Weg ausfahren möchten, stark abbremsen oder abrupt reagieren müssen, um gefährliche Situationen oder mögliche Zusammenstöße zu vermeiden. Diese Situation stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar und sollte dringend überprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 135 2026 Die Vorlage OF 10/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch auslaufendes Öl oder Benzin, ausgehend von Bussen, am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 11/15 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch auslaufendes Öl oder Benzin, ausgehend von Bussen, am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Vorgang: OM 7038/25 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl oder Benzin) hinterlassen, insofern die Ursache für die Öl-oder Benzinflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Erneut ist es am Bushalteplatz zu einer massiven Verunreinigung durch Öl oder Benzin gekommen. Vorläufige Maßnahmen wurden durch das Aufbringen von Sand als Bindemittel ergriffen. Das latente Auslaufen von Öl oder Benzin stellt eine erhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2026 Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reinigung der Nieder-Eschbacher Ortsschilder am Ortseingang von Ober- und Nieder-Erlenbach kommend
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 12/15 Betreff: Reinigung der Nieder-Eschbacher Ortsschilder am Ortseingang von Ober- und Nieder-Erlenbach kommend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ortsschilder am Ortseingang von Ober- und Nieder-Erlenbach kommend (sowohl Vorder- als auch Rückseiten) reinigen zu lassen. Begründung: Die Schilder sind derzeit stark verschmutzt und unansehnlich, wodurch das Ortsbild erheblich beeinträchtigt wird. Als repräsentative Elemente am Ortseingang tragen sie wesentlich zum ersten Eindruck unseres Stadtteils bei und sollten daher in einem gepflegten Zustand sein. Es wird daher darum gebeten, eine Reinigung der betroffenen Schilder zu veranlassen und die zuständige Stelle zeitnah damit zu beauftragen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 137 2026 Die Vorlage OF 12/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im Tenor die Worte "und Nieder-" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder auf dem Feldweg Am Weidenfeld
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 13/15 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder auf dem Feldweg Am Weidenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder im Bereich des Feldwegs Am Weidenfeld gebeten. Darüber hinaus wird angeregt, die bereits vorhandenen Bodenpiktogramme zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern oder zu ergänzen, da diese teilweise nicht mehr gut sichtbar sind bzw. ihre Warnwirkung verloren haben. Begründung: Auf dem Feldweg Am Weidenfeld kommt es regelmäßig zu kritischen Situationen, bei denen insbesondere spielende Kinder sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet werden. Ursache hierfür ist vor allem der teilweise zu schnelle Verkehr von Rad- und Kraftfahrzeugfahrenden im Bereich des Feldwegs. Insbesondere an den beiden Stellen, an denen kleine Stichwege aus dem angrenzenden Wohngebiet auf den Feldweg führen, besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein erhöhter Handlungsbedarf zur Gefahrenreduzierung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Dabei sollten insbesondere verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie bauliche oder ordnende Eingriffe in Betracht gezogen werden. Der Ortsbeirat bittet vor der Umsetzung etwaiger Maßnahmen um Einbeziehung des Ortsvorstehers. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 138 2026 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Warum stoppt die Urselbach-Renaturierung?
    OFOB 8
    27.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 17/8 Betreff: Warum stoppt die Urselbach-Renaturierung? Der Ortsbeirat möge beschließen: Offenbar ruhen die Arbeiten an der Renaturierung des Urselbachs durch die Deutsche Bahn. Zur Erinnerung: Das Bachbett des Urselbachs wird am Oberwasser des Eschersheimer Wehres derzeit auf rund 400 Meter Länge tiefergelegt, außerdem wird eine neue Verbindung zwischen Nidda und Urselbach geschaffen. Die Urselbach-Renaturierung soll als Ausgleich für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Frankfurt nach Bad Vilbel dienen. Dem Ortsbeirat kam nun zu Ohren, dass die Arbeiter bei den Grabearbeiten auf kontaminierte Schichten gestoßen seien, die man aber mangels Deponiekapazität nicht abtragen könne. Als Fundort wurde genannt der Bereich bei der Urselbachbrücke von der Straße An der Sandelmühle aufs Campingplatzgelände. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, schnellstmöglich für Aufklärung und für eine Fortsetzung der Arbeiten zu sorgen. Insbesondere hat der Ortsbeirat diese Fragen: - Wo genau wurde kontaminierter Boden gefunden? - Wer hat den Boden untersucht oder untersucht ihn noch? - Was ergab die Analyse bzw. was wird vermutet? - Wer könnte der Verursacher gewesen sein? - Wohin kann der Boden entsorgt werden? - Unterstützt die Stadt Frankfurt den Bauträger bei der Suche nach Entsorgungskapazitäten? - Welche Arbeiten an der Renaturierung ruhen nun? - Wann gehen diese Arbeiten weiter? - Wann wird das Niddaufer rund um die Einmündung(en) des Urselbachs wieder zugänglich als Naherholungsfläche für die Bevölkerung? (Diese Wege waren äußerst beliebt.) - Ist der Verusacher der Kontamination bzw. dessen Rechtsnachfolger noch in Haftung zu nehmen? Begründung: Das Wohngebiet Mertonviertel wurde seit Ende der 80er Jahre auf dem ehemaligen Industriegelände der "Metallurgischen Gesellschaft" in Heddernheim erbaut. Der verseuchte Boden war jenseits der Olof-Palme-Straße zu einem Berg aufgehäuft worden. Trotz langjähriger Reinigung und Überwachung des Grundwassers dürfen auch weiterhin in den Gärten keine Privatbrunnen eingerichtet werden. Der Bevölkerung ist das alles sehr bewusst. Dass der lange kanalisierte Urselbach renaturiert werden soll, freut daher alle. Umso beunruhigender wäre es, wenn nun erneut vergiftete Böden entdeckt würden. Eine schnelle Aufklärung wäre wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 165 2026 Die Vorlage OF 17/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Kontaminierte Erdaushübe bei den Renaturierungsarbeiten An der Sandelmühle" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Ausstehende Stellungnahme zu OM 6763/25
    OFOB 3
    27.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 35/3 Betreff: Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Ausstehende Stellungnahme zu OM 6763/25 Vorgang: OM 6763/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die seit über einem Jahr ausstehende Stellungnahme zur OM 6763, Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule, zu veranlassen. Begründung: Bereits seit 2020 bittet der OBR um eine Neugestaltung und Entsiegelung des Platzes vor der Klingerschule. Der Magistrat weicht einer eindeutigen Stellungnahme immer wieder aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6763 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 35/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 568 2026 Die Vorlage OF 35/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

  • Drogenprobleme im südlichen Westend
    OFOB 2
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 41/2 Betreff: Drogenprobleme im südlichen Westend Vorgang: OM 1617/22 OBR 2; ST 1229/22 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, neben über die schon laufenden, bedarfsweisen Polizeieinsätze hinaus ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, um eine nachhaltige Verbesserung der zunehmend besorgniserregenden Sicherheits- und Ordnungslage im Westend Süd zu erreichen, die vor allem durch das angrenzende Bahnhofsviertel hervorgerufen wird. Dies könnten sein: Verstärkung der Polizeipräsenz in der warmen Jahreszeit z.B. durch häufigere Schwerpunktkontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten Erhöhung der Reinigungsintervalle durch die FES Koordination der Maßnahmen zwischen Polizei, Ordnungsamt, Sozial- und Sicherheitsbehörden sowie dem Jugendamt und dem Kinderbeauftragten Prüfung städtebaulicher Maßnahmen wie verbesserte Beleuchtung, ggf. Einzäunung der Spielbereiche Videoüberwachung im rechtlich zulässigen Rahmen; besonders im Umfeld sensibler Einrichtungen wie der jüdischen Kindertagesstätte Verlagerung der Drogenszene aus dem Bahnhofsviertel, um direkt die Ursachen anzugehen (s. z.B. Freiburg, wo die Szene aus dem Colombiplatz in der Innenstadt komplett erfolgreich verlagert wurde) Als erster Schritt sollte ein Ortstermin mit den o.g. Gremien, den betroffenen Anwohnern und Kitas sowie dem Ortsbeirat noch vor den Sommerferien organisiert werden. Begründung: Leider kamen auch in der Vergangenheit immer wieder Hinweise von betroffenen Anwohnern aus Westend-Süd, zumeist in den warmen Monaten (s. auch ST 1229) aus 2022. Leider reichen die bisherigen Bemühungen nicht aus, um der Probleme in den warmen Monaten Herr zu werden. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme von offen wahrnehmbarem Drogenhandel sowie mutmaßlichen Prostitutions- und Ausbeutungsaktivitäten unmittelbar vor einer jüdischen Kindertagesstätte sowie im rückwärtigen Bereich eines gegenüberliegenden Bürogebäudes. Die Vorgänge finden teilweise tagsüber und in Anwesenheit von Kindern statt und umfassen unter anderem offensichtliche Übergaben kleiner Pakete gegen Bargeld, auffällige Fahrzeugbewegungen, sexualisierte Handlungen bzw. mutmaßliche Straßenprostitution, regelmäßige Ansammlungen wechselnder Personen sowie zunehmende Vermüllung des Umfelds. Besondere Besorgnis bereitet die Situation am Westendplatz. Trotz Präsenz der Wachpolizei und wiederholter Hinweise auf Personen aus dem Drogenmilieu werden dort bislang wenig erkennbare Maßnahmen ergriffen. Der Wachpolizei wurden konkret Personen gemeldet, die auf dem dortigen Spielplatz sexuellen Handlungen nachgegangen sind; ebenso sind regelmäßig Personen zu beobachten, die sichtbar auf den Parkbänken schlafen oder sich in einem Rausch- oder Entzugszustand befinden. Gerade der Spielplatz als Schutzbereich für Kinder verdient eine konsequentere Durchsetzung der geltenden Vorschriften, und wir fragen höflich an, ob der Ortsbeirat auf eine aktivere Einbeziehung der Wachpolizei hinwirken könnte. Die bisherigen polizeilichen Maßnahmen - insbesondere Platzverweise - führen häufig lediglich zu kurzfristigen Verlagerungen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenderen Ansatze. Besonders besorgniserregend ist die unmittelbare Nähe zu einer jüdischen Kindertagesstätte, die erhebliche Belange des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Schutzes sensibler religiöser Einrichtungen aufwirft. Hinzu kommt die wahrnehmbare Verlagerung der Szene aus dem eigentlichen Bahnhofsviertel in Wohn- und Familienbereiche sowie die Gefahr einer weiteren Verfestigung an diesem Standort. Die komplexe Situation im Bahnhofsviertel darf nicht dazu führen, dass sich offene Drogen- und Prostitutionsaktivitäten in Wohn- und Kinderumfelder verlagern, ohne dass weitere Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Der Antrag ist eilbedürftig, da die Probleme gerade jetzt besonders virulent sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1617 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1229 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 41/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 41/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

  • Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder Weg
    OFOB 3
    27.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 60/3 Betreff: Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, aufgrund der aktuell zugespitzten Situation auf dem Oeder Weg sowie in der Jahnstraße tätig zu werden, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende durch folgende Maßnahmen zu entlasten: Kontrollen und Sanktionen für Kioske und Spätis bei Lärm durch Musik oder Menschenansammlungen; Verpflichtung der Gastronomiebetriebe, ihre Außenmöbel nach Betriebsschluss so zu sichern oder wegzuschließen, dass sie nachts nicht als Party-Treffpunkt genutzt werden können; Maßnahmen gegen Wildpinkler; Kontrolle und Sanktion der Verursacher von widerrechtlicher Müllentsorgung; abgestimmtes Handeln der beteiligten Ämter Amt für Straßenbau und Erschließung und Ordnungsamt bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen, Musik und Sonderveranstaltungen; Systematische Kontrolle der Bewirtungszeit und der Nutzung der Außengastronomie-Flächen außerhalb dieser Zeiten. Begründung: In den vergangenen Wochen hat der Ortsbeirat zahlreiche Beschwerden aus der Anwohnerschaft rund um den Oeder Weg, der Jahnstraße und der Finkenhofstraße erhalten. Durch massive Ruhestörungen und Vermüllung wird deren Lebensqualität enorm beeinträchtigt. Die Regelwidrigkeiten dürfen nicht hingenommen werden, sondern erfordern ein Handeln des Magistrates, um die Einhaltung der Nachtruhe und eine Sauberkeit des Öffentlichen Raumes zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausschüsse im Ortsbeirat 16
    OFOB 16
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 7/16 Betreff: Ausschüsse im Ortsbeirat 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Für die 13. Legislaturperiode werden im Ortsbeirat 16 folgende Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften gebildet: 1. Finanz AG 2. Verkehrs AG 3. AG Heimatstiftung mit Besitz- und Bespielbare Stadt 4. Jury Bestenehrung II. Der vor längerer Zeit ohne förmlichen Beschluss des Ortsbeirats eingeführte "Runder Tisch der Senioren" wird nicht fortgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.05.2026, OS 15/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 3 1. Der Ortsbeirat führt in der XII. Wahlperiode folgende Arbeitsgruppen (AG) weiter: AG Finanzen, AG Verkehr, AG Heimatstiftung mit Besitz- und Bespielbare Stadt und Jury Bestenehrung. 3. Die Fraktionen werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, baldmöglichst ihre Mitglieder für die einzelnen Arbeitsgruppen zu benennen. 4. Folgende Mitglieder wurden bereits benannt: AG Finanzen Wilfried Bender, Dr. Alexandra Weizel, Thomas Winhold AG Verkehr Marion Kling, Dirk Müller-Mamerow, Katja Sahler, Dr. Angela Schmitt-Gläser AG Heimatstiftung mit Besitz- und Bespielbare Stadt Constanze Nordbrock, Dr. Angela Schmitt-Gläser, Frank Weil, Thomas Winhold, Beschluss: Abstimmung:

  • Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 8/15 Betreff: Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen auf dem derzeit brach liegenden Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch zur Beseitigung des trockenen Gestrüpps sowie zur Reduzierung der Brandgefahr zeitnah veranlasst werden können. Ziel sollte es sein, die Brandlast auf dem Gelände kurzfristig zu reduzieren und eine dauerhafte Gefahrenabwehr sicherzustellen. Begründung: Auf dem Grundstück befinden sich eine größere Menge an vertrocknetem Gestrüpp, Wildwuchs und weiterer abgestorbener Vegetation. Insbesondere in den trockenen Sommermonaten besteht dadurch ein erhöhtes Brandrisiko. Vor dem Hintergrund der Nähe zu angrenzender Wohnbebauung wird die derzeitige Situation als potenzielle Gefahrenquelle im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes bewertet. Eine unkontrollierte Entzündung könnte sich aufgrund der vorhandenen Vegetation schnell ausbreiten und erhebliche Risiken für die Umgebung darstellen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 133 2026 Die Vorlage OF 8/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sitzordnung im Ortsbeirat
    OFOB 16
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 8/16 Betreff: Sitzordnung im Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die 13. Legislaturperiode des Ortsbeirats 16 (Bergen-Enkheim) wird die aus der Anlage zu diesem Antrag ersichtlichen Sitzordnung beschlossen. Anlage 1 (ca. 90 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.05.2026, OS 18/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 7 10. Antrag auf finanzielle Förderung eines Projektes Der Verein E.I.L.T. e. V. hat einen Antrag zur Förderung im Rahmen des Aktionstages "Gestaltung Marktplatz" eingereicht. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird im Gremium darüber beschlossen. Beschluss: Dem Förderantrag vom 29.05.2026 des E.I.L.T. e. V. wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Mitglied der Jury für die Stadtschreiberei Bergen-Enkheim Als neue Bürger-Jurorin wird Frau Martina Stemann vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Beschluss: Als neues Mitglied der Jury für die Stadtschreiberei Bergen-Enkheim wird die folgende Person benannt: Frau Martina Stemann Alfred-Göbel-Weg 22 60388 Frankfurt am Main Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschluss: 1. Die Vorlage OS 18/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass . . 2. Die Sitzordnung wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Herr Rainer Lehmann (Linke) auf der linken Seite zwischen GRÜNE und BFF sitzt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“
    OFOB 15
    27.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2026, OF 9/15 Betreff: Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ortsschilder an der A661 in Fahrtrichtung Bad Homburg sowie in der Gegenrichtung durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" zu ergänzen. Zusätzlich wird beantragt, das Ortsschild an der Anna-Lindh-Allee in Fahrt- und Gegenrichtung Bad Homburg ebenfalls mit dem Zusatz "Nieder-Eschbach" zu versehen. Begründung: Die Schilder sollen um den Zusatz erweitert werden, um eine bessere örtliche Zuordnung und Sichtbarkeit des Stadtteils zu gewährleisten. Ziel des Antrags ist eine klarere und einheitliche Beschilderung, die zur besseren Orientierung beiträgt und die Identität des Stadtteils stärker hervorhebt. In anderen Stadtteilen ist dieser Zusatz ebenfalls vorhanden. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2026 Die Vorlage OF 9/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Quartiersmanagement für Höchst einrichten
    B
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 170 Betreff: Quartiersmanagement für Höchst einrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 29/25 OBR 6 - Das seit 2008 laufende Förderprogramm Innenstadt Höchst des Stadtplanungsamtes wird nach zweimaliger Verlängerung zum 31.12.2026 beendet. Auch das vom Stadtplanungsamt beauftragte Stadtteilmanagement wird zum 31.12.2026 die Arbeit einstellen. Eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft im Jugend- und Sozialamt wird seitens des Magistrats begrüßt. Sie würde dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren erzielten Ergebnisse langfristig zu sichern. Dazu gehören insbesondere die entstandenen Netzwerke, Vertrauensbeziehungen zu den Bürger:innen und die bereits entwickelten Maßnahmen. Gleichzeitig könnte das Quartiersmanagement die Förderung der Partizipation von Bewohner:innen am Quartiersentwicklungsprozess fortführen und das soziale Zusammenleben weiter stärken. Aktuell ist das Jugend- und Sozialamt (Fachteam Aktive Nachbarschaft) in fachlicher Abstimmung mit den Kolleg:innen des Stadtplanungsamtes, um einen Verstetigungsprozess für das Quartiersmanagement Höchst im Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ab 2027 sicherzustellen. Ein Vergabeverfahren zur Auswahl des Trägers wird derzeit durch die Vergabestelle des Jugend- und Sozialamtes vorbereitet. Die Finanzierung des Quartiersmanagements für 2027 und 2028 ist aus Restmitteln des Förderprogramms Innenstadt Höchst des Stadtplanungsamtes weiter gesichert. Für die Folgejahre ist eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln im Haushalt notwendig. Eine entsprechende Anmeldung ist vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.11.2025, EA 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 285, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026

  • Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innen
    B
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 172 Betreff: Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 169/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Auf Basis des Etatantrags E 169 wurden aus dem Produkthaushalt 2024/25 für zunächst zwei Jahre Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro zur Vergabe von Ausstellungsvergütungen an Bildende Künstler*innen der Frankfurter Freien Szene bereitgestellt. Im Rahmen des daraufhin vom Kulturamt konzipierten Pilotprojekts Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innen wurden insgesamt 192 Kunstschaffende in 54 Ausstellungen von 21 Ausstellungsplattformen unterstützt. Die Evaluation zeigt deutlich, dass das Förderprogramm sehr erfolgreich war und aus fachlicher Sicht fortgesetzt werden sollte. Ein detaillierter Bericht, aus dem die Konzeption, Durchführung mit genauer Kostenaufstellung und ein abschließendes Fazit der Projektphase zu entnehmen ist, ist beigefügt. Dieser lag ebenfalls bereits dem Bericht B 120 zum Etat-Antrag E 152 bei. Anlage _Abschlussbericht (ca. 195 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 200, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Saubere und funktionsfähige Grillplätze
    B
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 173 Betreff: Saubere und funktionsfähige Grillplätze Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6898 - NR 1271/25 CDU, l. B 98/26 - Zwischenbericht: Der Magistrat kann derzeit noch nicht abschließend berichten. Der Magistrat wertet aktuell unterschiedliche Lösungsansätze bundesweiter Kommunen sowie Erfahrungen und Maßnahmen der vergangenen Jahre an allen Frankfurter Grillplätzen aus. Dabei wird auch die Einführung einer Onlinereservierung geprüft. Ein abschließender Bericht erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1271 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 98 Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 11 Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) und Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nebelduschen zur Hitzelinderung
    B
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 174 Betreff: Nebelduschen zur Hitzelinderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7214 - NR 1147/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 424/25 - Zwischenbericht: Seit dem letzten Bericht (B 424, § 7214 vom 05.03.2026) haben sich keine wesentlichen neuen Sachstände ergeben. Die dort dargestellten Erkenntnisse aus der Testphase sowie die benannten Kriterien zur Auswahl potenzieller weiterer Standorte behalten weiterhin Gültigkeit. Der Magistrat befindet sich derzeit in der Vorbereitung der weiteren Umsetzungsschritte für zusätzliche Nebelanlagen im öffentlichen Raum. Gegenstand der weiteren Bearbeitung sind insbesondere die vertiefende Standortauswahl und -analyse, die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern, die Einholung notwendiger Genehmigungen sowie die Vorbereitung der Planungs- und Umsetzungsleistungen. Derzeit wird ein Ausschreibungsverfahren vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1147 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 174 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 174 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 287, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
    B
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 175 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7257 - NR 1053/24 CDU, B 480/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand ist unverändert. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Die nächsten Ergebnisse hierzu werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, AfD und FDP gegen CDU (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 175 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 288, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde
    M
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Betreff: Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 (M 70) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main erkennt den vorgelegten Mietspiegel 2026 als qualifizierten Mietspiegel an. Der Magistrat wird beauftragt, die fristgerechte Fortschreibung des Mietspiegels 2026 als qualifizierten Mietspiegel zu gewährleisten. Begründung: A. Zielsetzung Ein durch die Gemeinde anerkannter qualifizierter Mietspiegel hat den Zweck, am Mietwohnungsmarkt Transparenz zu schaffen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In Frankfurt am Main leben rund 80 Prozent aller Haushalte zur Miete (Mikrozensus 2022). Mit dem Mietspiegel lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete für freifinanzierten Mietwohnraum in Frankfurt am Main ermitteln, also die Miete, die für eine Wohnung mit vergleichbaren Merkmalen üblicherweise gezahlt wird. Dies ist das Grundprinzip des deutschen Vergleichsmietensystems. An die ortsübliche Vergleichsmiete knüpfen zahlreiche Vorschriften an, die die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen regeln: · Mieter:innen können mit einem anerkannten Mietspiegel Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen prüfen und sind so vor ungerechtfertigten Erhöhungen geschützt. Bei Neuvermietungen hilft der Mietspiegel, die nach der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) zulässige Miete zu prüfen. · Vermieter:innen erhalten mit dem Mietspiegel eine rechtssichere Grundlage, um Mieterhöhungen zu begründen oder Miethöhen bei Wiedervermietung festzulegen. Wer die Miete anheben oder neu bestimmen möchte, kann sich auf den Mietspiegel berufen. Das reduziert Streit und schafft Klarheit. Über seine mietrechtliche Bedeutung hinaus ist der Mietspiegel auch in anderen Rechtsbereichen wichtiger Bezugspunkt, etwa in der Wohnungsbauförderung, bei den Kosten der Unterkunft, im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie im Steuer- und Erbschaftsrecht. Aufgrund der Neuerungen durch die Beschlüsse des Bundestages (Mietspiegelreformgesetz) und der Bundesregierung (Mietspiegelverordnung) zur Mietspiegel-Erstellung, hält der Magistrat es für geboten, dass die Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt. I. Gesetzlicher Auftrag zur Erstellung eines Mietspiegels für die Stadt Frankfurt am Main Seit dem 1. Januar 2022 ist die Stadt Frankfurt am Main gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen (§ 558c Abs. 4 Satz 2 BGB i. V. m. dem Hessischen Gesetz über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln vom 22. Februar 2022). Bereits zuvor hat die Stadt freiwillig in regelmäßigen Abständen qualifizierte Mietspiegel erstellt und veröffentlicht. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers ist es essenziell, dass Vermieter:innen wie Mieter:innen in Frankfurt am Main ihre vertragsrechtlichen Rechte und Pflichten kennen und geltend machen können. Zentraler Bezugspunkt hierfür ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Für qualifizierte Mietspiegel gilt die gesetzliche Vermutung, dass sie diese besonders gut abbilden (§ 558d Abs. 3 BGB). Auch von Gerichten werden qualifizierte Mietspiegel in Streitfällen gegenüber anderen Begründungsmitteln vorrangig anerkannt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Mietspiegelverordnung (MsV) wird zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln unterschieden. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB muss höhere Standards erfüllen als ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Mit der Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB ist er ein zuverlässiges Instrument für Verwaltungen, Gerichte sowie Bürger:innen, um die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung im Geltungsbereich des Mietspiegels zu ermitteln. Aus diesen Gründen hat sich der Magistrat für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden (Beschluss des Magistrats vom 17.05.2024). Koordiniert wurde die Erstellung des Mietspiegels 2026 von der Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte im Amt für Wohnungswesen. Qualifizierte Mietspiegel sind ausdrücklich kein Instrument zur politischen Festsetzung von Mieten. Sie stellen auf einer repräsentativen empirischen Grundlage das ortsübliche Mietniveau fest und beschreiben mietpreisbildende Merkmale, die in der Auswertung der erhobenen Primärdaten als statistisch signifikant für die Miethöhe identifiziert wurden. Ihre Erstellung folgt den Vorgaben des Bundesgesetzgebers und der Mietspiegelverordnung sowie anerkannten wissenschaftlichen Methoden. Zusammengefasst liefert ein Mietspiegel eine behördliche Auskunft über die ortsüblich gezahlten Mieten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass qualifizierte Mietspiegel alle vier Jahre neu zu erstellen sind (§ 558d Abs. 2 S. 3 BGB). Beim bislang geltenden Mietspiegel 2024 handelte es sich um eine Anpassung der Vollerhebung aus dem Jahr 2022 an die Marktentwicklung (§ 558d Abs. 2 S. 1 BGB). Die Stadt Frankfurt am Main war daher gehalten, im Jahr 2026 einen neuen Mietspiegel auf einer neuen Datengrundlage zu erstellen und zu veröffentlichen. Auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung hat der Magistrat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt, in Bietergemeinschaft mit dem IFAK Institut GmbH & Co. KG Markt- und Sozialforschung, Georg-Ohm-Straße 1, 65232 Taunusstein, beauftragt, die Primärdaten zu erheben, sie nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden im Rahmen einer Regressionsanalyse statistisch auszuwerten und ein Mietspiegelmodell vorzulegen. II. Begleitung der Erstellung durch die in der Mietspiegel-Kommission vertretenen Fachverbände Die Erstellung wurde durch die Mietspiegel-Kommission begleitet. In der Kommission vertreten sind die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e. V., die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e. V., der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V., der DMB Mieterschutzverein Frankfurt a. M. e. V., der DMB Mieterbund Frankfurt e. V., der Interessenverband Mieterschutz Frankfurt e. V. sowie der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V. Geleitet wird die Kommission durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main. Die Verbände haben mit ihrer Expertise an der Redaktion des Fragebogens, der Formulierung von Prüfaufträgen und der Beschreibung der wohnwertbildenden Merkmale mitgewirkt. In den insgesamt elf Kommissionssitzungen wurde der Erstellungsprozess transparent erläutert. Die beauftragten Institute und das Amt für Wohnungswesen haben methodische Entscheidungen dargelegt und zur Diskussion gestellt. III. Methodische Neuerungen gegenüber dem Mietspiegel 2022/2024 Für den Mietspiegel 2026 sind erstmals die Vorgaben des Mietspiegelreformgesetzes (MsRG) und der Mietspiegelverordnung (MsV) bei einer vollständigen Neuerstellung zur Anwendung gekommen. Ihre Berücksichtigung war auch in der Ausschreibung als Anforderung gesetzt. Für Frankfurt am Main waren insbesondere die folgenden Neuerungen wesentlich: · Erstellungspflicht: gesetzliche Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main zur Erstellung eines Mietspiegels; · Verbesserte Datenbasis: gesetzliche Auskunftspflicht für Wohnungseigentümer:innen, Vermieter:innen und Mieter:innen sowie für andere Behörden, verbunden mit konkretisierten Vorgaben zur Datenverarbeitung; · Methodik: Kontrolle des Einflusses außergesetzlicher Merkmale, also von Merkmalen, die nicht Art, Größe, (energetische) Ausstattung, Beschaffenheit oder Lage der Wohnung betreffen, sondern den Mietvertrag oder die Personen (z. B. Vermieter:innentyp, Vertragsart, Vertragslaufzeit); · Neue Vorgaben zu Wohnlagen: Bestimmung des lagebedingten Preiseinflusses vorrangig anhand vor Ort feststellbarer Faktoren. Um Gemeinden zu ermöglichen, der Erstellungspflicht mit vertretbarem Aufwand nachzukommen, hat der Bundesgesetzgeber in Art. 238 § 2 EGBGB eine Auskunftspflicht beschlossen. In Frankfurt am Main wurde damit erstmals eine Erhebung unter den Bedingungen einer gesetzlichen Auskunftspflicht durchgeführt. Sie hat zu einer deutlich verbesserten Ausschöpfung der Zufallsstichprobe und zu einer höheren Datenqualität geführt. Das gestufte Erhebungsdesign - Online-Screening, Hauptbefragung vor Ort bei den Mieter:innen und nachgelagerte schriftliche Befragung der Vermieter:innen - wurde gut angenommen. Ergänzend stand eine telefonische Befragung zur Verfügung, sodass der Auskunftspflicht in jedem Fall nachgekommen werden konnte. Gemäß § 14 Abs. 1 MsV und entsprechend den Handlungsempfehlungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden außergesetzliche Merkmale bei der Wahl des Regressionsmodells herangezogen und ihr Preiseinfluss kontrolliert. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll sich nach dem Willen des Bundesgesetzgebers allein an der Mietsache orientieren, also an den gesetzlichen Wohnwertmerkmalen Art, Größe, (energetische) Ausstattung und Beschaffenheit sowie Lage der Wohnung. Außergesetzliche Merkmale - Vertrags-, Mieter:innen- oder Vermieter:innenmerkmale - haben zwar nachweislich Preiseffekte, dürfen aber bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall nicht berücksichtigt werden. Beim Mietspiegel 2026 ermöglicht die methodische Öffnung, diese Merkmale für Modellbildung und Qualitätssicherung zu nutzen, ohne gegen die gesetzlichen Vorgaben zu verstoßen. Das stärkt die Vorhersagekraft des Modells und verhindert systematische Verzerrungen. Für die Nutzer:innen ist diese Neuerung nicht unmittelbar erkennbar, da sie nur in der Analysephase eine Rolle spielt. Aufgrund der Vorgaben der MsV wurde bei der Bestimmung des lagebedingten Preiseinflusses ein neues methodisches Vorgehen gewählt. Vorgegeben war, im Vorfeld keine normativen Lagedefinitionen zu bilden, sondern diese vorrangig anhand vor Ort feststellbarer Faktoren zu ermitteln. Hierfür wurde zunächst statistisch geprüft, welche Lagefaktoren die Mietpreishöhe signifikant beeinflussen. Für alle Adresspunkte in Frankfurt am Main wurde anschließend der spezifische Einfluss dieser Faktoren ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden Preisklassen gebildet, die in einem Adressverzeichnis einsehbar sind. Eine Lagekarte dient der groben Orientierung. Insbesondere innerstädtische Lagen weisen lagebedingte Zuschläge zur Nettokaltmiete auf. In diesen Lagen waren bereits im bisherigen Modell über die Kategorie "Zentrale Lage" höhere Zuschläge ausgewiesen. Für eine sachgerechte Beschreibung des lagebedingten Preiseinflusses wurden neben sechs weiteren preisbildenden Faktoren auch die normalisierten Bodenrichtwerte berücksichtigt, denen bereits im bisherigen Mietspiegelmodell eine prägende Bedeutung zukam. IV. Daten-Erhebung Für die Neuerstellung des Frankfurter Mietspiegels auf einer neu erhobenen Datengrundlage wurde zunächst in einem Online-Screening ermittelt, ob die per Zufallsstichprobe aus dem Melderegister der Stadt Frankfurt am Main gezogenen Personen in mietspiegelrelevanten Wohnungen leben. Dadurch konnte die Haupterhebung effizient gesteuert und nur in den relevanten Wohnungen durchgeführt werden. Im nächsten Schritt wurden die Mieter:innen in den relevanten Wohnungen in einem ausführlichen Vor-Ort-Interview zu Größe, Art, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung sowie zu Miethöhe, Betriebskosten und weiteren Vertragsmerkmalen befragt. Hierfür wurde gemeinsam mit den Verbänden in den Sitzungen der Mietspiegel-Kommission ein 37-seitiger Fragebogen erstellt. Haushalten aus der Stichprobe, die nicht an einem Vor-Ort-Interview teilnehmen konnten, stand alternativ eine telefonische Befragung offen. Anschließend wurden die Vermieter:innen in einer Online-Befragung zu den Eigenschaften des Gebäudes befragt, insbesondere zu energetischen Merkmalen und Sanierungsmaßnahmen. Vermieter:innen mit größeren Beständen erhielten den Fragebogen in tabellarischer Form. Während und nach der Erhebung wurden Plausibilitätsprüfungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt. Für die Bildung des Mietspiegelmodells umfasst der bereinigte Datensatz 3.554 Fälle. Dieser Umfang entspricht dem in der MsV geforderten Stichprobenumfang für Regressionsmietspiegel. Bedeutender als der reine Umfang ist, dass den Fällen eine Zufallsstichprobe (Repräsentativerhebung) zugrunde liegt und die individuelle Ziehungswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle gewichtet wurde. V. Erläuterung des Modells Das Mietspiegelmodell 2026 weist insgesamt eine sehr hohe Prognose-Kraft auf. Es ist somit gut geeignet vorherzusagen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in Frankfurt am Main ist. Die preisbildenden Merkmale des Modells sind robust und weisen ein hohes Signifikanzniveau auf. Im Vergleich zur Vollerhebung 2022 haben sich mehr Einzelmerkmale als signifikant für die Mietpreishöhe erwiesen. Das Modell erlaubt es, qualitative Unterschiede zwischen Wohnungen differenziert zu beschreiben und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Preisbildung zu bewerten. Das sogenannte Stichprobenmittel ist ein grober Wert, der das allgemeine Mietniveau im Zeitverlauf beschreibt. Eine Gegenüberstellung der Stichprobenmittel über die Jahre ist aufgrund der wiederholten Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre methodisch nicht ohne weiteres möglich. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung kann der Vergleich dennoch helfen, die Ergebnisse der Mietspiegel-Erhebungen einzuordnen. Für den Mietspiegel 2026 liegt das Stichprobenmittel der Nettokaltmiete bei 12,28 €/m². Beim Mietspiegel 2024 lag es bei 11,50 €/m². Daraus ergibt sich eine Steigerung von rund 6,8 Prozent. Gegenüber der letzten Neuerstellung - dem Mietspiegel 2022 - beträgt die Steigerung 19,3 Prozent, die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate 4,52 Prozent. Diese im Vergleich hohe Steigerung erklärt sich einerseits aus dem Nachfrage-Druck und der daraus resultierenden Marktentwicklung. Andererseits dürften methodische Gründe hinzukommen: Bereits bei der Stichproben-Fortschreibung 2024 galt die neue gesetzliche Auskunftspflicht. Es ist davon auszugehen, dass es dadurch zu einem einmaligen Effekt kam, weil neu abgeschlossene Mietverträge - die im Durchschnitt ein höheres Mietpreisniveau aufweisen - besser erfasst wurden. Diese Annahme wird dadurch gestützt, dass die Steigerung des Stichprobenmittels zwischen 2024 und 2026 vergleichbar zu früheren Neuerstellungen ausfällt. Die Mieten in Mietverhältnissen, die in den vergangenen sechs Jahren neu begründet wurden (Neuvertragsmieten), sind gegenüber der letzten Erhebung um 6,9 Prozent gestiegen. Die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen, in denen in den vergangenen sechs Jahren eine Mieterhöhung ausgesprochen wurde (geänderte Bestandsverträge), sind um 7,2 Prozent gestiegen. Erhoben wurden auch Angaben zu Betriebskosten und zur Zusammensetzung der Miete. Der Mietspiegel 2026 enthält daher eine neue datengestützte Betriebskosten-Tabelle sowie Angaben zu durchschnittlichen Kfz-Stellplatzmieten. Sie helfen dabei, die eigenen Kosten überschlägig einzuordnen und bei (Teil-)Inklusivmieten die Nebenkostenanteile herauszurechnen. VI. Prüfung der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit Mit Beschluss § 6240 vom 5. Juni 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, bei der Mietspiegelerhebung 2026 den Preiseinfluss der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Gebäuden stärker zu prüfen. Ferner wurde der Magistrat aufgefordert, in der Vorlage zur Anerkennung des Mietspiegels ausdrücklich auf die Prüfung der Merkmale aus dem Bereich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einzugehen. Nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB sind die energetische Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnungen bereits in der Vergangenheit bei Daten-Erhebung und Modell-Entwicklung zu berücksichtigen gewesen. Regelmäßig fehlte es jedoch an der erforderlichen statistischen Signifikanz, um weitere energetische Merkmale als Zu- oder Abschlag in den Mietspiegel aufzunehmen. Eine Rolle dürfte dabei auch der - vor Einführung der Auskunftspflicht und mangels einheitlicher Vorgaben zur Datenerhebung - geringe Rücklauf bei der Befragung der Vermieter:innen gespielt haben. Die Vorbereitungen zum Mietspiegel 2026 begannen bereits Ende 2024. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren daher wesentliche Vorgaben für die Erstellung bereits festgelegt. Sie wurden jedoch im Sinne des Antrags umgesetzt, da sie sich ohnehin aus den gesetzlichen Verpflichtungen ergaben. In einem qualifizierten Mietspiegel können Merkmale nicht willkürlich festgelegt werden. Erforderlich sind vielmehr ein statistisch nachweisbarer und sachlogisch plausibler Zusammenhang zwischen Merkmal und Mietpreis sowie eine ausreichende Zahl an Fällen in der Stichprobe. Grundlage der Prüfung sind die in der Erhebung eingesetzten Fragebögen. Bei der Erhebung für den Mietspiegel 2026 wurden die folgenden Merkmale aus dem Bereich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit abgefragt und anschließend systematisch auf ihren Preiseinfluss untersucht:

  • Jahresabschlüsse 2024 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 und zur Entlastung des Magistrats für 2024
    M
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 77 Betreff: Jahresabschlüsse 2024 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 und zur Entlastung des Magistrats für 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6837 I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.268.128.435,78 €, Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 212.050.278,80 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 281.853.195,96 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -69.802.917,16 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 302.110.722,27 €, aus Investitionstätigkeit von -583.363.481,34 €, aus Finanzierungstätigkeit von 94.879.824,13 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 118.904.401,74 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag von -67.468.533,20 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 566.507.953,05 €. III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2024 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt: 1. Jahresabschluss konsolidiert Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1.054.823.049,19 €, Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.053.875,24 €. 2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 1.006.222.156,37 €, Jahresergebnis von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 42.768.916,68 €, aus Investitionstätigkeit von -44.987.081,20 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -72.448,03 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von -2.290.612,55 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 13.695.946,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 64.249.301,48 €, Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.053.875,24 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 3.295.501,86 €, aus Investitionstätigkeit von -2.903.008,26 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 480.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 872.493,60 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 1.034.389,55 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 € und einem Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €. V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt. VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2024, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2024 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2024 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden. Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2024 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsurteile sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten. Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2024" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln. Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog dem zum Jahresabschluss 2021 eingeführten Verfahren im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt. B. Alternativen Keine. C. Lösung Kenntnisnahme der Schlussberichte, Beratung der Jahresabschlüsse und des Konsolidierten Gesamtabschlusses, Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse sowie Entlastung des Magistrats. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Anlage 1_Schlussberichte_2024 (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 76 Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 242, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 14-1

  • Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026
    M
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 78 Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 Dem Wirtschaftsplan sowie dem Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt a. M. - Höchst für das Geschäftsjahr 2026 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission hat sich mit dem Wirtschaftsplan 2026 befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt, zu beschließen. A. Zielsetzung Feststellung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2026. B. Alternativen Keine. C. Lösung Feststellung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2026. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Anlage 1_Wirtschaftsplan_2026 (ca. 32 KB) Anlage 2_Entw_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BSW gegen Linke (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 243, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 54

  • Alternative zum Grillplatz Lohrberg
    OFOB 11
    26.05.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 15/11 Betreff: Alternative zum Grillplatz Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat schreibt an das Grünflächenamt mit der Bitte zu prüfen, ob ein Grillplatz nahe am Friedhof Heiligenstock als Alternative zu dem Grillplatz auf dem Lohrberg ausgewiesen werden könnte. Begründung: Um den Verkehr und den Parkdruck auf den Lohrberg zu reduzieren, wäre ein alternativer Grillplatz gegenüber der jetzigen Situation auf dem Lohrberg auszuweisen. Der Ortsbeirat schlägt daher eine Überprüfung vor, ob gemäß dem Bebauungsplan Nr. 574 unterhalb der Kleingartenanlage Heilsberg e.V. ein Grillplatz ausgewiesen werden könnte. Es wäre zu klären, ob eine Mitbenutzung der Toilettenanlage und des Parkplatzes des Friedhofs Heiligenstock möglich wäre. Der vorgeschlagene Grillplatz wäre auch mit dem Bus der Linie 30 erreichbar. Anlage. Bebauungsplan Nr. 574 2 Karten aus Google Maps 26.05.2026 Anlage 1 (ca. 518 KB) Anlage 2 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2026, OF 11/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 34 2026 1. Die Vorlage OF 11/11 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen AfD (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke

  • Wann geht es weiter Am Stockborn?
    OFOB 8
    26.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 22/8 Betreff: Wann geht es weiter Am Stockborn? Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass die aktuellen Kläger ihre Anträge zurückgezogen haben. Deshalb bitten wir den Magistrat, schnellstmöglich zum aktuellen Sachstand des Bebauungsvorhabens zu berichten. Begründung: Da sich das Projekt bereits sehr lange hinzieht, sollte nun, nachdem offensichtlich keine Hemmnisse mehr im Wege stehen, Fahrt aufgenommen und das Projekt schnellst möglich realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2026 Die Vorlage OF 22/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kontaminierte Erdaushübe bei den Renaturierungsarbeiten An der Sandelmühle?
    OFOB 8
    26.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 23/8 Betreff: Kontaminierte Erdaushübe bei den Renaturierungsarbeiten An der Sandelmühle? Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortbeirat wurde zugetragen, dass bei den Erdaushüben kontaminierte Erde festgestellt wurde. Deshalb wurden die Bautätigkeiten vorläufig gestoppt. Wir bitten den Magistrat schnellstmöglich zu berichten, welche Schutzmaßnahmen seitens der Stadt, zum Schutz der Anwohner und der Umwelt im Allgemeinen eingeleitet werden. Begründung: Bei den aktuell trockenen Witterungsverhältnissen wird die Erde, die weder abgedeckt, noch in Schutztüten verpackt ist, weit über das Gelände verweht und stellt damit eine nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefahr dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 23/8 wurde zurückgezogen.

  • Vermüllung in den Stadtteilen wirksam verhindern
    OFOB 2
    26.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 43/2 Betreff: Vermüllung in den Stadtteilen wirksam verhindern Vorgang: OM 7656/25 OBR 2; ST 46/26 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie noch intensiver gegen die wachsende Vermüllung in Bockenheim und Westend (und darüber hinaus) vorgegangen werden kann; 2. ob und welche weitergehenden Maßnahmen und Reinigungsfrequenzen möglich wären, wie sie z.B. in Städten der Schweiz (Basel/ Zürich) ergriffen werden, die dort zu deutlich spürbarerer und sichtbarer Sauberkeit führen; 3. welche der folgenden Maßnahmen in welchem Zeitraum ergriffen werden können, um mehr Sauberkeit zu erreichen: Aufstellung größerer und krähensicherer Mülleimer; höhere Reinigungsfrequenzen, insbesondere auch von Baumscheiben; bessere und häufigere Reinigung entlang von Baustellen, Mainova und FES sollten hier zu einer besseren Kooperation aufgefordert werden. Der Ortsbeirat möge des Weiteren beschließen, baldmöglichst Umweltamt und FES zu einem Sachstandsbericht und Gespräch in den Ortsbeirat 2 einzuladen. Begründung: Der Antrag schließt an den FDP-Antrag 18/2 vom 26.4.26 an. Widersprochen wird hiermit ausdrücklich der Aussage in ST 46 vom 5.1.26, wonach die Ausstattung mit zusätzlichen Papierkörben/ Mülleimern in Bockenheim ausreiche und Beschwerden nicht vorhanden seien. Bürger weisen immer wieder (wie auch in diesem Fall/ Fotos) auf die unkontrollierte Vermüllung in den Stadtteilen hin, insbesondere im Umkreis von Baustellen. Die anliegenden Fotos wurden in den vergangenen acht Wochen u.a. auf der Bockenheimer Landstraße, am Opernplatz und weiteren Orten in und außerhalb des Ortsbezirks aufgenommen. ... (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt ist) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 160 2026 Die Vorlage OF 43/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Abwesenheit 1 Linke

  • Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei Hitze nutzbar machen
    OFOB 2
    26.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 46/2 Betreff: Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei Hitze nutzbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um öffentliche Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei sommerlicher Hitze nutzbar zu machen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob bestehende Sitzbänke, die über längere Zeiträume direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (siehe Anlage), an schattigere Standorte versetzt werden können, - wo zusätzliche Verschattungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Bäume, Pergolen oder Sonnensegel, geschaffen werden können, - und welche weiteren kurz- und mittelfristigen Maßnahmen geeignet wären, die Aufenthaltsqualität auf dem Kurfürstenplatz während Hitzeperioden zu verbessern. - ob zusätzliche öffentliche Sitzmöglichkeiten im Schatten geschaffen werden können. Begründung: Mit zunehmender Hitzeperioden werden viele öffentliche Sitzgelegenheiten insbesondere in den Sommermonaten tagsüber kaum nutzbar. Das gilt auch für Bänke auf dem Kurfürstenplatz. Gerade ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie mobilitätseingeschränkte Personen sind jedoch auf gut nutzbare Sitzmöglichkeiten angewiesen. Um die Sitzmöbel auch an heißen Sommertagen nutzbar zu machen, müssen diese an schattigen Standorten installiert werden bzw. für eine Verschattung der Bänke und Stühle gesorgt werden. Der Park erfreut sich großer Beliebtheit und Platz zum Sitzen und Verweilen ist begrenzt. Zusätzliche Sitzmöglichkeiten wären zu begrüßen. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 46/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 354 2026 Die Vorlage OF 46/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2
    OFOB 2
    26.05.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 47/2 Betreff: Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine angemessene posthume Ehrung der Bürgerrechtlerin, Filmemacherin und Publizistin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2 umgesetzt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob an ihrem früheren Wohnort im Hans-Eick-Weg eine Gedenktafel oder ein vergleichbares Erinnerungszeichen angebracht werden kann, 2. ob eine dauerhafte Informations- oder Erinnerungsstele im öffentlichen Raum möglich ist 3. und wie Vertreter*innen der Sinti- und Roma-Community, wie z.B. den Landesverband Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, insbesondere die Kinothek Asta Nielsen, in die Gestaltung eingebunden werden können. Begründung: Melanie Spitta lebte und arbeitete viele Jahre in Frankfurt am Main und wohnte zuletzt im Hans-Eick-Weg in Bockenheim. Sie war eine der bedeutendsten Stimmen der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in Deutschland und setzte sich insbesondere für die Rechte und Sichtbarkeit von Sintezze sowie für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma ein. Sie engagierte sich als Bürgerrechtlerin insbesondere für die Gleichstellung der Frauen unter den Sinti und in der gesamten Gesellschaft und war als Beraterin und Publizistin tätig. Als Teilnehmerin des ersten Roma-Weltkongresses 1971 in London, als eine von nur zwei teilnehmenden Frauen, als Publizistin, Beraterin und Mitarbeiterin internationaler Einrichtungen (z.B. am United States Holocaust Memorial Museum in Washington) sowie als erste deutsche Sintezza, die Filme realisierte, leistete sie einen herausragenden Beitrag zur historischen Aufarbeitung und gesellschaftlichen Anerkennung der Sinti und Roma. Gemeinsam mit der Regisseurin Katrin Seybold entstanden mehrere bedeutende Dokumentarfilme, darunter "Das falsche Wort", der als erste zusammenhängende filmische Darstellung des Genozids an den deutschen Sinti gilt. Für ihr Engagement wurde Melanie Spitta 1999 mit dem Otto-Pankok-Preis ausgezeichnet. Trotz ihrer großen Bedeutung ist Melanie Spitta in Frankfurt bislang kaum sichtbar gewürdigt worden. Eine Ehrung im öffentlichen Raum wäre ein wichtiges Zeichen gegen Antiziganismus und für eine vielfältige Erinnerungskultur sowie für die Sichtbarkeit von Frauen in der Stadtgeschichte. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2026, OF 69/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 355 2026 1. Die Vorlage OF 47/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der Vorlage OF 69/2 dem Antrag hinzugefügt wird. 2. Die Vorlage OF 69/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 47/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Hindernisfreie Querung an der Kreuzung Bernusstraße/Sophienstraße/Basaltstraße schaffen
    OFOB 2
    26.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2026, OF 49/2 Betreff: Hindernisfreie Querung an der Kreuzung Bernusstraße/Sophienstraße/Basaltstraße schaffen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Bernusstraße / Sophienstraße / Basaltstraße so umzugestalten, dass eine direkte und hindernisfreie Querung der Sophienstraße von der Bernusstraße in Richtung Basaltstraße für Fußgänger*innen und mobilitätseingeschränkte Personen problemlos möglich wird. Dabei sollen die derzeit im Querungsbereich befindlichen Fahrradabstellbügel versetzt werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fahrradabstellmöglichkeiten sollen diese kurzfristig an geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe wieder installiert werden. Dabei ist die Umwandlung einzelner Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellanlagen zu prüfen. Begründung: Anregung eines Bürgers. Die derzeitige Situation im Kreuzungsbereich ist für den Fußverkehr unzureichend und insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen problematisch. Durch Poller und Fahrradabstellbügel existiert aktuell keine direkte problemlose Querungsmöglichkeit. Zufußgehende müssen zum Queren teilweise die Fahrbahn der Bernusstraße oder Basaltstraße betreten, was zu gefährlichen Situationen führt. Eine alternative Querungsmöglichkeit befindet sich erst in größerer Entfernung und würde einen Umweg von deutlich über 100 Metern bedeuten. Dies ist insbesondere für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sowie für ältere Menschen nicht zumutbar. Aus dem Stadtteil gab es bereits mehrfach Beschwerden über die Situation. Auch seitens der Verwaltung wurde eingeräumt, dass die bisherige Gestaltung zulasten des Fußverkehrs erfolgt ist und eine Überarbeitung notwendig erscheint. Gleichzeitig besteht an dieser Stelle ein hoher Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Eine reine Demontage der Fahrradbügel würde voraussichtlich dazu führen, dass Fahrräder verstärkt an Schildermasten oder auf Gehwegen angeschlossen werden und dadurch neue Behinderungen entstehen. Deshalb sollen geeignete Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe geschaffen werden, beispielsweise durch die Umwidmung einzelner Kfz-Stellplätze. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt ist) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 49/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2026 Die Vorlage OF 49/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 Linke

  • Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße
    STOB 3
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 941 Betreff: Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7997

  • Verbesserungen an der Bushaltestelle „Goetheturm"
    STOB 5
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 942 Betreff: Verbesserungen an der Bushaltestelle "Goetheturm" Die Sitzbänke auf dem schmalen Gehweg an der einseitigen Bushaltestelle "Goetheturm" befinden sich seit über zehn Jahren an ihrem aktuellen Standort. Eine Verlagerung in das dahinterliegende, unbefestigte Baumbeet würde die Herstellung von Unterbodenfundamenten erfordern, um die Standsicherheit der Sitzbänke zu gewährleisten. Für die Fundamente müsste vorab geprüft werden, ob der Wurzelbereich des in unmittelbarer Nähe stehenden Baumes betroffen wäre, um eine Beschädigung der Wurzeln zu vermeiden. In Anbetracht des hohen finanziellen und personellen Aufwandes für solch ein Baum- bzw. Wurzelgutachten wird von dieser Maßnahme abgesehen. Sollte sich kein anderer Standort für die Sitzbänke im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle finden, der sich mit geringem Aufwand realisieren lässt, sollten die Sitzbänke am heutigen Standort stehen bleiben. Andernfalls müssten sie zum Nachteil der wartenden Fahrgäste ersatzlos entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8060

  • E-Scooter-Chaos am Südbahnhof endlich beenden
    STOB 5
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 943 Betreff: E-Scooter-Chaos am Südbahnhof endlich beenden Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen der Fahrzeuge, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Darüber hinaus hat die Stadt Frankfurt am Main eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Die mangelhafte Abstellsituation am südlichen Ausgang des Südbahnhofs wurde zum Anlass genommen, um im Austausch mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung zu finden. Konkret wurden mehrere mögliche Abstellflächen identifiziert, die für Entlastung sorgen könnten und das Parken auf Gehwegen oder im Straßenbereich unterbinden sollen. Nach Abstimmung mit den zuständigen Ämtern sollen diese zeitnah eingerichtet werden. E-Scooter, die mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Anbieter-Firmen oder die Nutzenden, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Die Kosten für die Umstellungsmaßnahme werden den Verleihanbietern auferlegt. Die Anbieter reichen diese Kosten z.T. an die Verursacher weiter oder sperren deren Konten. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden und die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Gleichzeitig werden bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8226

  • Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer
    STOB 5
    26.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 944 Betreff: Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer Zu 1. bis 3. Der Magistrat wollte mit der ST 115/2026 zum Ausdruck bringen, dass generell die gesamte Straßenbreite im Zweifel für Begegnungsverkehr genutzt werden kann und somit für alle Verkehrsteilnehmenden mehr als die fünf Meter breite Fahrbahn zum Ausweichen zur Verfügung steht (insbesondere bei der Begegnung von zwei Kraftfahrzeugen). Grundsätzlich bewertet der Magistrat die potenziellen Gefährdungen des Fußverkehrs durch Kraftfahrzeuge höher als durch den Radverkehr. Gleichwohl wird der Magistrat die Möglichkeit ergänzender Maßnahmen (Markierungen und/oder Beschilderungen) in einem späteren Planungsstadium prüfen und abwägen. Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass es sich auch mit planerischen beziehungsweise verkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindern lässt, dass sich ein gewisser Prozentsatz der Menschen bewusst rücksichtslos verhält. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8237

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