Winterdienst
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Winterdienstpflichten in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass die Verpflichtungen zur Schneeräumung sowohl für die Stadt Frankfurt als auch für Grundstückseigentümer:innen bestehen. Die Kommunikation der Zuständigkeiten und der Beauftragten stellt sicher, dass die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Im Geoportal Frankfurt+ findet sich im Bereich Fachdaten/Planen und Bauen ein Layer "Winterdienstflächen" in dem Flächen verzeichnet sind, die durch städtische Ämter von Schnee und Eis geräumt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Daten nicht in allen Bereichen vollständig und aktuell sind. Die Zuständigkeiten und somit die Winterdienstpflichten in Frankfurt am Main ergeben sich aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (siehe § 11 StrS, Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main). Unterschieden wird zwischen Fahrbahn und öffentlichem Gehweg: Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist unser Auftragnehmer für die Durchführung des Winterdienstes. Die FES gewährleistet dabei die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Fahrradwegen. Die Winterdienstpflicht auf Gehwegen wurde gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Dies betrifft auch die Stadt Frankfurt am Main bzw. ihre vermögensverwaltenden Ämter als angrenzende Eigentümerin. Hier beauftragen die jeweiligen Ämter den Winterdienst in eigener Zuständigkeit. In den in der Anfrage genannten Beispielen handelt es sich überwiegend um Grünanlagen in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes. Die Zuständigkeit städtischer Ämter entbindet die übrigen angrenzenden Eigentümer:innen nicht von der eigenen Winterdienstpflicht gemäß Straßenreinigungssatzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2026OFOF 693/8WinterdienstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2026OMOM 8091WinterdienstDirektanregung
- 29. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 994WinterdienstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab