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- Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz: E-Scooter aus Engstellen heraushaltenOFOB 130.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2026, OF 39/1 Betreff: Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz: E-Scooter aus Engstellen heraushalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, soweit es keine festen Abstellplätze für E-Scooter in Frankfurt gibt, mit den E-Scooter-Anbietern sicherzustellen, dass E-Scooter nicht in Baustellenbereichen und anderen temporären Nutzungseinschränkungen abgestellt werden können, damit der fließende Verkehr dort Priorität genießt. Begründung: E-Scooter stören immer wieder in engen Verkehrssituationen, sei es auf Gehwegen oder Radwegen. Beispielsweise stehen auf Höhe der Gutleutstraße 296 regelmäßig 5-15 E-Scooter im Baustellenbereich. Dies gefährdet den Fuß- und Radverkehr, der an dieser Stelle nur rund 2 Meter Platz hat. Solange es nicht - wie in anderen Städten - flächendeckend feste Abstellmöglichkeiten gibt, soll der Magistrat dafür sorgen, dass die E-Scooter-Anbieter die Baustellen als Abstellverbotszonen in ihrer Software vorhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 195 2026 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzenOFOB 130.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2026, OF 40/1 Betreff: Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge beantworten: Was unternimmt der Magistrat, damit das Feierabendparken bei den Supermärkten im Ortsbezirk noch zahlreicher ermöglicht wird? Begründung: Die Parksituation für Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, ist im Gallus unzufriedenstellend. Parkplätze sind oft durch Dauerparker oder Pendler belegt. Es fehlen Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken. Berufstätige, die in den Stadtvierteln wohnen, in denen es keine Parkgaragen gibt, bleibt oft nach Feierabend nur eine langwierige Parkplatzsuche. Parkplätzen von Supermärkten sind nach 22:00 Uhr oft unbenutzt. Diese brach liegende Ressource ließe sich gut für berufstätige Autofahrende nutzen. Das Feierabendparken würde dafür sorgen, dass Fahrzeuge nicht am Fahrbahnrand stehen und womöglich andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, sondern auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 48 2026 Die Vorlage OF 40/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klärenOFOB 130.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2026, OF 41/1 Betreff: Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klären Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, - welche Innenhöfe, wohnungsnahen Freiflächen und sonstigen halböffentlichen Grün- und Aufenthaltsflächen der Alt- und Innenstadt aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden oder durch die Stadt gepflegt werden, - bei welchen dieser Flächen die Zuständigkeiten für Pflege, Reinigung, Verkehrssicherung, Baumpflege, Grünunterhaltung und Müllbeseitigung nicht eindeutig geregelt oder historisch gewachsen sind, - welche Pflege- und Reinigungsintervalle für diese Flächen vorgesehen sind und ob diese nach Einschätzung des Magistrats dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, - ob dem Magistrat Beschwerden über mangelnde Pflege, nicht entfernten Schmutz, zurückgeschnittene oder ökologisch wenig wertvolle Vegetation oder unzureichende Aufenthaltsqualität auf solchen Flächen bekannt sind, - ob es bereits Gespräche mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen betroffenen Akteur*innen über eine Neuordnung der Zuständigkeiten, Pflegevereinbarungen oder die Übernahme einzelner Flächen gibt, - welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um solche Flächen künftig ganz oder teilweise durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder andere geeignete Träger pflegen und entwickeln zu lassen, - wie dabei sichergestellt werden kann, dass eine bessere Pflege und ökologische Aufwertung nicht zu unangemessenen Mehrbelastungen für Mieter*innen führt - darzulegen welche Ansprechpersonen den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehen, wenn es sich um Anliegen der Reinigung, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, dem Urban Gardening sowie der Grünpflege, der Vermüllung sowie der Fehlnutzung der Flächen handelt. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es zahlreiche Innenhöfe, wohnungsnahe Freiflächen und halböffentliche Grünbereiche, die aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen stammen. Bei einem Teil dieser Flächen sind die heutigen Zuständigkeiten historisch gewachsen oder nicht ausreichend klar geregelt. In der Praxis führt dies immer wieder dazu, dass Pflege, Reinigung und ökologische Entwicklung nicht aus einer Hand erfolgen. Die Folge sind Flächen, die ihr Potenzial für Aufenthaltsqualität, Stadtklima, Biodiversität und nachbarschaftliches Zusammenleben nicht ausschöpfen. Teilweise werden Grünflächen sehr schematisch gepflegt, ohne dass eine naturnahe und klimaangepasste Entwicklung erkennbar ist; an anderer Stelle bleiben Schmutz oder Verwahrlosung zu lange bestehen, weil Zuständigkeiten nicht eindeutig greifen. Ziel des Auskunftsersuchens ist es, zunächst eine belastbare Grundlage zu schaffen: Welche Flächen sind betroffen, wer ist wofür zuständig, wo bestehen Lücken und welche Modelle wären denkbar, um Pflege, Reinigung und Entwicklung dieser Flächen dauerhaft zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob Kooperationen oder Pflegevereinbarungen mit städtischen Gesellschaften sinnvoll sein können, ohne die Mieter:innen unangemessen finanziell zu belasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2026 Die Vorlage OF 41/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wallbox-Warteschleife: Wann kommt genug Strom in Frankfurts Tiefgaragen?OFOB 130.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2026, OF 42/1 Betreff: Wallbox-Warteschleife: Wann kommt genug Strom in Frankfurts Tiefgaragen? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge beantworten: Wann wird die Stromkapazität im Ortsbezirk so ausgebaut sein, dass alle Tiefgaragenstellplatzbesitzer die Möglichkeit haben, mit einem eigenen Stromanschluss ihr E-Auto zu laden? Wie geht die Stadt Frankfurt momentan vor, damit in der Zukunft alle Tiefgaragenstellplatzbesitzer eine Wallbox nutzen können? Welcher Ausbau der Stromleitungen in den Wohnvierteln ist notwendig, um eine ausreichende Stromkapazität in den Wohnstraßen vorzuhalten? Begründung: In den Wohngebäuden im Ortsbezirk reicht die Stromkapazität nicht aus, alle Stellplätze mit einer Wallbox zu versehen. Davon sind selbst Neubauten betroffen, die in direkter Nähe des Heizkraftwerks West liegen, beispielsweise in der Weilburger Straße. Den Bewohnenden wird vom Stromerzeuger, z.B. der Mainova, gesagt, dass die "Kapazität in der Straße" nicht ausreicht, weil die Leitungen die benötigte Strommenge nicht transportieren kann. Wie geschildert betrifft dies selbst Neubaugebiete, in denen ganzen Straßen neu gestaltet wurden. Auch unter Zuhilfenahme eines Lademanagements würde die Kapazität bei weitem nicht ausreichen. Dies lässt viele Menschen zögern, von Vergasern auf E-Autos umzusteigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 50 2026 Die Vorlage OF 42/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-AlleeB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 176 Betreff: Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 108/25 OBR 2 - Zwischenbericht: In einer Quartiersbefragung sowie einer Quartierskonferenz im Rahmen des Projekts Zukunftswerkstatt Kommunen (ZWK) bestätigten die Befragten bzw. Teilnehmer:innen einen Mangel an nachbarschaftlichen Treffpunkten. Deutlich wurde zudem, dass dieser Mangel durch die bestehenden Angebote sozialer Akteur:innen, wie z.B. Kirchengemeinden oder Sportvereine, nicht ausgeglichen werden kann. Auch im Stadteilarbeitskreis Rebstock-Kuhwald besteht ein Interesse der Akteur:innen an gemeinsam nutzbaren Räumen, die aktiv mitgestaltet werden sollen. Gesammelt wurden Ideen und Nutzungsmöglichkeiten für den Raum in der Montgolfier-Allee. Die Zuständigkeiten vor Ort als auch die Frage, wer vor Ort die Räume anmietet, sind konzeptionell noch durch den Stadtteilarbeitskreis in Bearbeitung und scheiterten bislang an Finanzierungsfragen. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt versteht die Notwendigkeit eines Treffpunktes. Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023 (ST 936) hingewiesen. Es hat in der Vergangenheit Beschwerden der Eigentümergemeinschaft über die ehemaligen Nutzungen der Liegenschaft in der Montgolfier-Allee als Lokal/Café wegen Ruhestörung gegeben. Dies sollte bei der Entwicklung einer Konzeption beachtet werden. Des Weiteren befindet sich die Liegenschaft in einer Wohnstraße und ist etwas abseits gelegen. Dies erschwert potentiellen Adressat:innen (die nicht in unmittelbarer Nähe des Ladenlokals wohnen) eine Nutzung. Mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist die Liegenschaft nur über die Busverbindung M50 sowie der Straßenbahnlinie Tram 17 (Stadion Leonardo-da-Vinci-Allee) mit einem Fußweg von ca. 5 Minuten bzw. bei Fahrten bis zum Westbahnhof mit einem Fußweg von ca. 25 Minuten zu erreichen. Grundsätzlich wird die Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee 6 / Gebrüder-Wright-Straße 4 nachvollzogen. Derzeit liegt aber noch kein Konzept vor, in dem der Förderungsempfänger, die Ausrichtung, die Adressat:innen / Personengruppen sowie Angebote / Aktivitäten dargestellt sind. Um die einmaligen Fördergelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die soziale Nutzung der leerstehenden städtischen Liegenschaft in der Montgolfier-Allee 6 bereit stellen zu können, ist, neben einem rechtskräftigen Haushalt, zunächst die Festlegung auf einen Förderungsempfänger sowie die Erstellung eines Konzepts notwendig. Hier finden bereits Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 176 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 176 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 384, 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 17.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitalisierung der Verwaltung – Pilotprojekt SportstättenvergabeB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 177 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7042 - NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, NR 1104/25 CDU, B 439/25 - Zwischenbericht: Die Projektgruppe setzt ihre Arbeit kontinuierlich fort und befindet sich weiterhin in einem intensiven Abstimmungs- und Prüfprozess. Die bereits identifizierten Anforderungen und Rahmenbedingungen werden aktuell weiter konkretisiert und fachlich vertieft. Die enge Abstimmung zwischen den beteiligten Organisationseinheiten trägt dazu bei, ein gemeinsames Verständnis für die Zielsetzung und die weiteren Schritte zu entwickeln. Parallel hierzu werden die Marktsondierung sowie die Prüfung möglicher externer Unterstützung weitergeführt. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung und des Abstimmungsbedarfs innerhalb der beteiligten Bereiche erfordert der Prozess weiterhin eine sorgfältige Bearbeitung. Ziel ist es, eine tragfähige und nachhaltige Grundlage für die weiteren Schritte zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 177 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 201, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt II, Verlängerung U4 – Bockenheimer Warte nach Ginnheim hier: Sachstandsbericht zum Abschnitt „Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Ginnheim Mitte“ und Fokussierung auf drei VariantenB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 178 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt II, Verlängerung U4 - Bockenheimer Warte nach Ginnheim hier: Sachstandsbericht zum Abschnitt "Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Ginnheim Mitte" und Fokussierung auf drei Varianten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5776 (M 16) 1. Das Projekt "Verlängerung U4" im Überblick Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i mit Campus-Anbindung durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für mindestens eine Variante aus einer repräsentativen Auswahl mit verschiedensten Rahmenbedingungen vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Ergebnisse der Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage kann die Stadtverordnetenversammlung dann entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Die geplante Stadtbahntrasse hat eine Gesamtlänge von ca. 4 Kilometern inklusive eines nach aktuellem Stand maschinell aufzufahrenden Tunnelbauwerks von rund 2,2 Kilometern Länge (zwei annähernd parallele Tunnelröhren). Die geplante Trasse startet unterirdisch an der Abstellanlage der Bockenheimer Warte. Von dort verläuft die Trasse unterirdisch mit zwei Tunnelröhren unter dem nördlichen Palmengarten und unter dem südlichen Grüneburgpark hindurch bis zur geplanten unterirdischen Station Campus Westend im Bereich des Theodor-W.-Adorno-Platzes. Von dort führt der Tunnel weiter mit zwei Röhren unter der Bundesautobahn (BAB) 66 hindurch bis in den westlichen Bereich der Miquelanlage und südlich der Wilhelm-Epstein-Straße. Wie die genaue Streckenführung der U4-Verlängerung und die genauen Stationslagen im weiteren Streckenverlauf aussehen könnten, wird im Zuge der nun anstehenden Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Dabei liegt der Fokus auf dem nördlichen Streckenabschnitt der Variante 3i ab der Station Europaturm (ehemals Bundesbank) bis zur Station Ginnheim Mitte. Der südliche Abschnitt der Variante 3i vom Anschluss an der Bockenheimer Warte bis zur Station Europaturm (ehemals Bundesbank) wurde bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie intensiv betrachtet und im Ergebnis eine Trassenführung über den Campus Westend der Goethe Universität durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 5776 zu M 16 2025). Dieser Abschnitt ist deshalb nicht Bestandteil dieses Berichts. Der vorliegende Bericht dient zur Information über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte. Ökologische Aspekte und städtebauliche Potenziale sowie Synergiepotenziale zur Verbesserung der räumlichen Situation im Stadtteil und für eine attraktivere, lebenswerte Stadtentwicklung werden im weiteren Verlauf der Vorplanung genauer betrachtet und fließen in die weitere Bewertung mit ein. Wozu sind in diesem Bericht zum aktuellen Zeitpunkt in der Vorplanung bereits belastbare Aussagen möglich? - Grobe Streckenführung im nördlichen Abschnitt zwischen den Stationen Europaturm (ehemals Bundesbank) und Ginnheim Mitte innerhalb des bereits beschlossen Trassenkorridors der Variante 3i (südlicher Abschnitt beschlossen; § 5776 M 16 vom 27.02.2025) - Auf welchen Ebenen (unterirdisch, oberirdisch niveaugleich, oberirdisch in Höhenlage) Stadtbahn, Durchgangsverkehr, Umleitungsverkehre der BAB 5 sowie Quell- und Zielverkehre verlaufen könnten - Grundsätzliche Machbarkeit sowie grundlegende Unterschiede zwischen den Varianten - Ob der Verkehr während der Bauzeit aufrechterhalten werden kann - Welche Varianten warum weiterverfolgt werden (N0, N4, N5) - Welche Varianten warum nicht weiterverfolgt werden (N1, N2, N3) Wozu sind in diesem Bericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Vorplanung noch keine belastbaren Aussagen möglich? - Genaue Streckenführung und Stationslagen - Anzahl der Stationen - Kosten - Zeitplan/Termine - Auswirkungen auf Stadtbild, Umwelt und Wohnumfeld - Zustand der Hochstraße - Grundwasser (Hydrogeologie) und Untergrund (Geologie und Geotechnik) - Sämtliche verkehrliche Auswirkungen der Varianten im Endzustand auf den Stadtteil wie auch auf den Frankfurter Stadtraum, insbesondere Aufteilung des Verkehrsraums sowie weitergehende genaue Wegeverbindungen Hierzu sind abschließende Aussagen erst mit Abschluss der Vorplanung möglich. 2. Projektziele Mit dem Projekt "Verlängerung U4" wird eine Lücke im Liniennetz Frankfurts geschlossen, womit das ÖPNV-Angebot insgesamt wesentlich verbessert wird und es bereit für die Zukunft macht. Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Ziele sind (§ 5776 / M 16 2025 vom 27.02.2025): - Die Verlängerung der U4 ermöglicht eine zweite attraktive Verbindung aus den nördlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof und kann damit die überlastete A-Strecke (U1, U2, U3, U8) entlasten. - Zudem ermöglicht die neue Verbindung eine größere Flexibilität bei Störungen auf der A-Strecke, da Fahrgäste auf eine zweite Strecke ausweichen können - dadurch wird das Stadtbahnnetz resilienter. - Als zweite Nord-Süd-Achse ermöglicht die neue Verbindung eine Steigerung der Kapazität des Gesamtsystems. - Die Stadtbahnverlängerung bietet eine attraktive Verknüpfung mit der Ringstraßenbahn sowie perspektivisch eine Verknüpfung mit der Regionaltangente West (Abschnitt Nord Stufe 2). - Der Ausbau bedeutet damit eine signifikante Verbesserung des Angebots des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main. Eine noch größere Attraktivität des ÖPNV ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der erforderlichen Mobilitätswende von besonderer Bedeutung und Relevanz. 3. Aktueller Planungsstand Im Rahmen ihres Auftrags führt die SBEV in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), den relevanten Ämtern und Gesellschaften der Stadt Frankfurt am Main sowie mit Expert:innen gegenwärtig die Vorplanung für die Verlängerung der U4 zwischen den heutigen Endstationen Bockenheimer Warte (U4) und Ginnheim Mitte (U1/U9) durch. Dabei wird ergebnisoffen und umfassend untersucht, wo genau die Strecke innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Variante 3i verlaufen wird. Der Fokus der Betrachtung liegt nun auf dem nördlichen Abschnitt der U4-Verlängerung zwischen den Stationen Europaturm (ehemals Bundesbank) und Ginnheim. Ziel ist eine zukunftsfeste und nachhaltige Planung der Stadtbahn-Verlängerung. Die einzelnen Varianten werden im Folgenden detailliert betrachtet. 3.1 Vorgehen bei der Variantenbetrachtung im nördlichen Abschnitt zwischen den Stationen Europaturm (ehemals Bundesbank) und Ginnheim Mitte 3.1.1 Planungsauftrag, Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Varianten Auf Grundlage der von den Stadtverordneten im § 5776 zu M 16 2025 beschlossenen Ziele der Stadt Frankfurt am Main für das Projekt "Verlängerung U4" (siehe "2. Projektziele") hat ein Planungsbüro den folgenden Auftrag erhalten: Es sind technisch wie betrieblich sinnvolle Varianten für den nördlichen Abschnitt zwischen den Stationen Europaturm (ehemals Bundesbank) und Ginnheim Mitte zu entwerfen. Innerhalb dieses Auftrags werden die folgenden Rahmenbedingungen berücksichtigt: - die komplexe Beziehung zwischen Stadtbahntrasse und Rosa-Luxemburg-Straße (Hochstraße); - die Querung der Wilhelm-Epstein-Straße durch die Stadtbahn-Verlängerung (Querung in der Ebene -1, 0 oder +1); - Baurecht, Bauablauf und Bauzeit. Zudem wurden folgende konkrete Anforderungen an das Planungsbüro formuliert, anhand derer alle Varianten geprüft und miteinander verglichen werden: - Der Verkehr auf der Hochstraße kann während der mehrjährigen Bauzeit aufrechterhalten werden. - Ein möglichst konfliktfreier Betrieb der Stadtbahn im Endzustand ist möglich. - Die verkehrliche Leistungsfähigkeit ist im Endzustand für Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr sichergestellt. - Stadträumliche Auswirkungen und städtebaulichen Entwicklungspotenziale sollen berücksichtigt und im weiteren Verlauf der Vorplanung für eine reduzierte Anzahl an Varianten genauer betrachtet werden. - Die Umsetzung ist mit einem möglichst geringen Grüneingriff möglich. 3.1.2 Übergeordnete Informationen zu den Varianten Vorab sind die folgenden übergeordneten Informationen zu den Varianten zu berücksichtigen: - Alle Varianten wirken auf die Projektziele (siehe 2.) hin. - Die Varianten unterscheiden sich insbesondere aufgrund der Lage der betrachteten Verkehrsarten - Stadtbahn, Durchgangsverkehr, Quell- und Zielverkehr - in den drei Ebenen unterirdisch (-1), oberirdisch niveaugleich (0) und oberirdisch in Höhenlage (+1) - Die tatsächliche Anzahl der Stationen und die genauen Stationslagen werden im weiteren Verlauf der Vorplanung umfassend geprüft. In der Variantenbetrachtung wurde in einem ersten Schritt auch die Erschließungswirkung der Stationen betrachtet. Durch eine Verlagerung der Station Europaturm (ehemals Bundesbank) in Richtung Norden und der Station Ginnheim Mitte in Richtung Osten bei den Varianten N1 bis N5 könnte die Station Platensiedung entfallen und die Erschließung weiterhin gewährleistet bleiben; siehe Anlage 3 Karte "Vergleich der Erschließungsradien Variante N0 mit den Varianten N1 bis N5". - Eine erste verkehrliche Betrachtung hat ergeben, dass es sich bei zwei Drittel des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf der Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) um Durchgangsverkehr handelt. Ein Drittel des MIV ist Quell- und Zielverkehr. Diese Daten stammen aus Verkehrsmessungen des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt am Main aus den Jahren 2019, 2023 und 2025. Erste Abschätzungen mit diesem Modell und zusätzlichen Zähldaten ergeben ca. 30.000 Kraftfahrzeuge pro Tag auf der Rosa-Luxemburg-Straße. Aus verkehrsfachlicher Sicht wird in diesem Zusammenhang von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 30.000 pro Tag gesprochen. Im Rahmen der weiteren Vorplanung eine abschließende, valide Prognose erstellt. - Die Hochstraße ist eine offizielle Umleitungsstrecke der Autobahn GmbH bei Sperrungen auf der BAB 5. - Das "N" in der Variantenbezeichnung steht für "Nord". Alle betrachteten Varianten liegen im nördlichen Abschnitt (Station Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Station Ginnheim Mitte) des beschlossenen Trassenkorridors der Variante 3i. - Bei den Stationsnamen handelt es sich um Arbeitstitel. - Nachdem die Bundesbank im Frühjahr 2025 ihren Beschluss verkündete, ihren bisherigen Standort aufzugeben, wurde der Arbeitstitel der Station Bundesbank in Europaturm geändert. 3.1.3 Entwickelte Varianten-Szenarien Die entwickelten Varianten im beschlossenen Trassenkorridor 3i wurden im Rahmen der Planung für den Abschnitt "Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Ginnheim Mitte" in die drei folgenden Szenarien eingeordnet: Stadtbahn-Szenario I (ohne Eingriff in die Hochstraße): N0 (Machbarkeitsstudie; § 5776 / M 16 2025 vom 27.02.2025) U4-Verlängerung: mit drei Stationen (Europaturm (ehemals Bundesbank), Platensiedlung, Ginnheim Mitte) Stadtbahn-Szenario II (um die Stadtbahntrasse zu optimieren, wird in die Hochstraße eingegriffen): N1, N2 U4-Verlängerung: mit zwei Stationen (Europaturm (ehemals Bundesbank), Ginnheim Mitte) Stadtbahn-Szenario III (mit Abbruch der Hochstraße): N3, N4, N5 U4-Verlängerung: mit zwei Stationen (Europaturm (ehemals Bundesbank), Ginnheim Mitte) Im folgenden Abschnitt wird dargestellt, welche Varianten weiterverfolgt und welche nicht weiter betrachtet werden. 3.2 Ergebnisse der Variantenbetrachtung Für eine vertiefte Betrachtung im Rahmen der weiteren Vorplanung ergibt sich folgende Auswahl: Die N0 wird als die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Variante weitergeführt. Die Varianten N4 und N5 werden den beschriebenen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Varianten (siehe 3.1.1) gerecht und werden deshalb weitergeführt. Die Variante N5 wird im weiteren Verlauf der Vorplanung sowohl mit einer oberirdischen als auch mit einer unterirdischen Station Ginnheim Mitte betrachtet. Die Varianten N1, N2 und N3 werden den beschriebenen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Varianten (siehe 3.1.1) nicht gerecht. Sie werden daher im weiteren Verlauf der Vorplanung nicht vertieft betrachtet. 3.2.1 Varianten, die weiter betrachtet werden Im Folgenden werden die Varianten beschrieben, die im weiteren Verlauf der Vorplanung weiter betrachtet werden. Anschließend wird erläutert, warum die Varianten weiterverfolgt werden. Variante N0 Die Variante N0 im Ausgangsszenario aus der Machbarkeitsstudie von 2024 (§ 5776 zu M 16 2025) wird weiterverfolgt als Stadtbahn-Szenario I (ohne Eingriff in die Hochstraße). Hier wird die Stadtbahntrasse, wie in der bisherigen Planung, weitgehend in der Ebene 0 unter Beibehaltung der Hochstraße im Bestand geführt. Durchgangs-, Quell- und Zielverkehre liegen auf der Ebene +1. Abb. 1: Variante N0 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Drei neue Stationen (Europaturm, Platensiedlung, Ginnheim Mitte); - Stadtbahn oberirdisch neben bzw. unter der Hochstraße; - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße in Brückenlage (Station Europaturm = Ebene +1); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt im nördlichen Teil der Miquelanlage (Park). Tab. 1: Wird die Variante N0 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Hinweis: Die Tabelle für die N0 ist grau hinterlegt, da die N0 als die von der StVV beschlossene Variante weitergeführt wird, obwohl sie nicht allen Anforderungen gerecht wird. Die Variante N0 steht aus den folgenden Gründen weiterhin im Fokus der Betrachtung: - Von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Variante (§ 5776 / M 16 2025 vom 27.02.2025) aus der Machbarkeitsstudie von 2024; - Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich; - kein Eingriff in die Rosa-Luxemburg-Straße. Variante N4 Die Variante N4 im Stadtbahn-Szenario III (mit Abbruch der Hochstraße) wird weitergeführt. Die Stadtbahn wird weitgehend oberirdisch niveaugleich auf der Ebene 0 geführt. Der Durchgangsverkehr befindet sich im Straßentunnel auf der Ebene -1, Der Quell- und Zielverkehr verläuft in der Ebene 0. Abb. 2: Variante N4 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Abbruch Hochstraße und Ersatz durch Straßentunnel; - Stadtbahn oberirdisch mittig in Boulevard; - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße oberirdisch (Station Europaturm = Ebene 0); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt im nördlichen Teil in der Miquelanlage (Park); - zwei neue Stationen (Europaturm, Ginnheim Mitte), Stationslagen näher zueinander gerückt. Tab. 2: Wird die Variante N4 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Die Variante N4 steht aus den folgenden Gründen weiterhin im Fokus der Betrachtung: - Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich; - einfache Zugänglichkeit zum ÖPNV durch oberirdische Führung der Stadtbahn, entspricht einem modernen planerischen Entwurfsbild; - Reduzierung der Emissionen durch Verlagerung Durchgangsverkehr MIV in Tunnel; - neue Flächennutzung nach Abbruch der Hochstraße möglich durch Verlagerung Durchgangsverkehr MIV in Tunnelanlagen. Variante N5 Die Variante N5 im Stadtbahn-Szenario III (mit Abbruch der Hochstraße) wird weitergeführt. Hier wird die Stadtbahn bis östlich der oberirdischen Station Ginnheim Mitte im Tunnel (Ebene -1) und dann auf der Ebene 0 geführt. Der Durchgangsverkehr befindet sich im Straßentunnel auf der Ebene -1. Der Quell- und Zielverkehr verläuft in der Ebene 0. Abb. 3: Variante N5 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Abbruch Hochstraße und Ersatz durch Straßentunnel; Stadtbahn unterirdisch bis östlich der oberirdischen Station Ginnheim Mitte (= Ebene 0); - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße unterirdisch (Station Europaturm = Ebene -1); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt westlich der TuS-Makkabi-Sportanlage und nördlich der Miquelanlage (Park); - zwei neue Stationen (Europaturm, Ginnheim Mitte), Stationslagen näher zueinander gerückt. Tab. 3: Wird die Variante N5 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Die Variante N5 wird im weiteren Verlauf der Vorplanung sowohl mit einer oberirdischen Station Ginnheim Mitte betrachtet als auch mit einer unterirdischen Station. Sie bietet ganzheitliches Potenzial und steht aus den folgenden Gründen weiterhin im Fokus der Betrachtung: - Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich; - Reduzierung der Emissionen durch Verlagerung Stadtbahn und Durchgangsverkehr MIV in Tunnelanlagen; - neue Flächennutzung durch Abbruch Hochstraße und durch Stadt- bzw. Straßentunnel möglich; - kaum Barrierewirkung durch Stadtbahn; - kürzeste Fahrzeit von allen Varianten (zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim Mitte); - kein Grüneingriff in der Miquelanlage notwendig, da die Baugrube für die Tiefstation Europaturm (ehemals Bundesbank) als Startbaugrube für die Tunnelbohrmaschine genutzt werden kann. 3.2.2. Varianten, die nicht weiter betrachtet werden Im Folgenden werden die Varianten beschrieben, die in der Vorplanung aus nachstehend erläuterten Gründen nicht weiter betrachtet werden. Variante N1 Die Variante N1 im Stadtbahn-Szenario II (um die Stadtbahntrasse zu optimieren, wird in die Hochstraße eingegriffen) wird nicht weitergeführt. Die Idee: Die Lage der Stadtbahntrasse (weitestgehend in der Ebene 0) wird durch den Rückbau der Zufahrtsrampen der Hochstraße optimiert. Quell- und Zielverkehre befinden sich in der Ebene 0, der Durchgangsverkehr auf der Ebene +1. Abb. 4: Variante N1 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Zwei neue Stationen (Europaturm, Ginnheim Mitte), Stationslagen näher zueinander gerückt; - Abbruch der Zufahrtsrampen der Hochstraße und Bau neuer Anschlüsse an die Knotenpunkte; Stadtbahn in optimierter Lage oberirdisch neben/unter der Hochstraße; - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße in Brückenlage (Station Europaturm = Ebene +1); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt im nördlichen Teil der Miquelanlage (Park). Tab. 4: Wird die Variante N1 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Die Variante N1 wird aus den folgenden Gründen nicht mehr weiterverfolgt: - keine nachhaltige Planung aufgrund möglicher Wechselwirkungen mit dem Sanierungsbedarf der Hochstraße. Wegen der sehr engen baulichen Verflechtung von Stadtbahntrasse und Hochstraße ist nach Fertigstellung der Stadtbahn mit erheblichen Betriebseinschränkungen (bis hin zur temporären Stilllegung) bei Stadtbahn und MIV zu rechnen, wenn die Hochstraße saniert/instandgesetzt werden muss. Daraus folgt: Anforderung "Ein möglichst konfliktfreier Betrieb der Stadtbahn ist im Endzustand möglich" ist bei dieser Variante nicht erfüllt; - als Ersatz für wegfallende Rampen muss eine neue Straßenverbindung zwischen den Knotenpunkten Ginnheimer Landstraße und Wilhelm-Epstein-Straße parallel zur Stadtbahntrasse hergestellt werden; - aufgrund der umfangreichen baulichen Maßnahmen an der Hochstraße steht der Aufwand in keinem guten Verhältnis zum späteren Nutzen: die Rampenbauwerke der Hochstraße müssen sehr aufwendig angepasst werden; keine Neuordnung des Stadtraumes möglich, da die Hauptbauwerke (= Brückenbauwerke) der Hochstraße bestehen bleiben; - die ohnehin vorhandene Zerschneidungswirkung durch die bestehende Hochstraße wird durch die in Parallellage gesetzte oberirdische Stadtbahn (= Ebene) noch verstärkt; - zusätzlicher Flächenverbrauch auf der Ebene 0 durch Stadtbahn und neue Straßenführung, kein Gewinn von nutzbarem Stadtraum. Variante N2 Die Variante N2 im Stadtbahn-Szenario II (um die Stadtbahntrasse zu optimieren, wird in die Hochstraße eingegriffen) wird nicht weitergeführt. Die Idee: Die Lage der Stadtbahntrasse wird durch den Abbruch und Neubau der Hochstraße optimiert. Stadtbahn, Quell- und Zielverkehre befinden sich in der Ebene 0, der Durchgangsverkehr auf der Ebene +1. Abb. 5: Variante N2 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Zwei neue Stationen (Europaturm, Ginnheim Mitte), Stationslagen näher zueinander gerückt; - Abbruch und Neubau Hochstraße (ohne Rampen) mit neuen Anschlüssen an die Knotenpunkte; Stadtbahn oberirdisch in optimierter Lage unter Hochstraße; - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße oberirdisch (Station Europaturm = Ebene 0); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt im nördlichen Teil der Miquelanlage (Park). Tab. 5: Wird die Variante N2 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Die Variante N2 wird aus den folgenden Gründen nicht mehr weiterverfolgt: - keine Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich, da die alte Hochstraße für den Bau der neuen Hochstraße abgebrochen werden muss und eine Führung des Verkehrs durch die Stadt bei gleichzeitiger Bautätigkeit nicht abbildbar ist. Daraus folgt: Anforderung an die Variante ist nicht erfüllt; - reduzierter Neubau der Hochstraße: Aufgrund heute geltender Vorschriften und Richtlinien ist nur ein zwei-streifiger Neubau möglich; denn im Vergleich zum Querschnitt der bestehenden vier-streifigen Hochstraße würde ein zwei-streifiger Neubau aufgrund aktueller Vorschriften einen größeren Querschnitt in Anspruch nehmen - zum Beispiel, weil aktuelle Sicherheitsräume eingehalten werden müssen; - hohes Planfeststellungs-Verfahrensrisiko in Bezug auf den Aspekt Emissionen: Bei Neubau der Hochstraße wird diese sowie die in die Ebene 0 verlagerten Verkehre (= Quell- und Zielverkehre) durch die Planfeststellungsbehörde nach aktuell geltender Gesetzes- und Richtlinienlage bewertet. Daraus können sich mögliche Auflagen ergeben, wie zum Beispiel umfangreiche Lärmschutzwände; - ein Neubau einer Hochstraße in einem engen städtischen Korridor entspricht nicht aktuellen Maßstäben der Verkehrsplanung. Variante N3 Die Variante N3 im Stadtbahn-Szenario III (mit Abbruch der Hochstraße) wird nicht weitergeführt. Die Idee: Alle Verkehre - Stadtbahn, Durchgangs-, Quell- und Zielverkehre - werden nach Abbruch der Hochstraße oberirdisch geführt. Abb. 6: Variante N3 im Schnitt in der vereinfachten Darstellung, siehe auch Anlage 1 Kurzbeschreibung: - Zwei neue Stationen (Europaturm, Ginnheim Mitte), Stationslagen näher zueinander gerückt; - Abbruch Hochstraße und Führung aller Verkehrsträger oberirdisch in Boulevard; - Stadtbahn quert W.-Epstein-Straße oberirdisch (Station Europaturm = Ebene 0); - Startbaugrube für die Vortriebe in Richtung Süden liegt im nördlichen Teil der Miquelanlage (Park). Tab. 6: Wird die Variante N3 den verkehrlichen Anforderungen (siehe Punkt 3.1.1) gerecht? Die Variante N3 wird aus den folgenden Gründen nicht mehr weiterverfolgt: - keine Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich, da die Hochstraße für den Bau des neuen, breiten Straßenzugs für Durchgangsverkehr und Stadtbahn abgebrochen werden muss und eine Führung des Verkehrs durch die Stadt bei gleichzeitiger Bautätigkeit nicht abbildbar ist. Daraus folgt: Anforderung an die Variante ist nicht erfüllt; - Durch die Führung aller Verkehre in der Ebene 0 ist kein möglichst konfliktfreier Betrieb der Stadtbahn im Endzustand möglich. Daraus folgt: Anforderung an die Variante ist nicht erfüllt; - sehr hoher Flächenverbrauch und zerschneidende Wirkung in der Ebene 0 durch sehr breiten Straßenzug und entsprechend dimensionierte Knotenpunkte für MIV (Durchgangsverkehre, Umleitungsverkehre BAB 5, Quell- und Zielverkehre) und Stadtbahn; - sehr hohes Planfeststellungs-Verfahrensrisiko durch Emissionen in der Ebene 0: Alle Verkehre (Durchgangsverkehre, Umleitungsverkehre BAB 5, Quell- und Zielverkehre) sowie die Stadtbahn liegen auf der Ebene 0. Das heißt, dass alle Emissionsquellen neu auf der Ebene 0 sind (= maßgebliche Verschlechterung für den Stadtteil im Vergleich zum Status quo, bei dem ein großer Teil der Emissionsquellen auf der Hochstraße in rund 8 Metern Höhe liegen). Daraus folgt, dass ein entsprechender Immissionsschutz neu in die Ebene 0 verlegt und erstellt werden muss (= Schallschutzmaßnahmen in Form von mehreren Metern hohen Lärmschutzwänden auf der Ebene 0). Denn die Planfeststellungsbehörde wird nach zu erwartendem Ausmaß der Immissionsbelastung und aktueller Gesetz- und Richtlinienlage beurteilen/bewerten. 3.2.3 Frühzeitig verworfene Varianten Folgende Varianten wurden bereits frühzeitig aus den folgenden Gründen nicht näher betrachtet: Führung der Stadtbahn als Hochbahn parallel zur Hochstraße - kein ausreichender Platz, da sehr großer Flächenverbrauch durch zwei parallele Brückenzüge. Führung der Stadtbahn als Hochbahn und Führung des MIV auf Ebene 0 - großer Flächenverbrauch durch Brückenzug für Stadtbahn und breiten Boulevard für MIV (Durchgangs-, Quell- und Zielverkehre); - umfangreiche Schallschutzmaßnahmen in der Ebene 0 notwendig; - schwieriger Bauablauf. Führung der Stadtbahn in der Ebene 0 mit einem kurzen Streckentunnel im Bereich der Platensiedlung, Durchgangsverkehr auf Ebene -1 geführt, Quell- und Zielverkehre auf der Ebene 0 - Zusätzlichen Barrierewirkung für Fuß- und Radverkehre sowie zerschneidende Wirkung durch zwei zusätzliche Tunnelrampen im Quartier im Bereich der Kurve Platensiedlung; - Der Aufwand für die Herstellung eines Kurztunnels steht nicht im Verhältnis zum späteren Nutzen; es wird kaum nutzbarer Stadtraum gewonnen. Unterirdische Führung der Stadtbahn bis westlich der Main-Weser-Bahn (die mit einer Tunnelbohrmaschine herzustellenden Tunnelröhren lägen nicht im Bereich des Straßenverlaufs) - aus technischen Gründen wäre eine sehr große Tiefenlage der mit einer Tunnelbohrmaschine herzustellenden Tunnelröhren notwendig (um eine ausreichende Überdeckung der Röhren zu gewährleisten und um mögliche Tiefgeschosse von Privatgebäuden mit ausreichend großem Abstand zu den Röhren unterfahren zu können); - sehr aufwendige Stationsbauwerke in sehr großer Tiefenlage; - nachteilig ist, dass ein Großteil der Trasse außerhalb öffentlicher Flächen liegt und eine Inanspruchnahme privater Flächen nötig wäre. Führung der Stadtbahn auf Ebene -1 und Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr auf der Ebene 0 - keine Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hochstraße während der mehrjährigen Bauzeit möglich, da die Hochstraße für den Bau des neuen, breiten Straßenzugs für den Durchgangsverkehr abgebrochen werden muss und eine Führung des Verkehrs durch die Stadt bei gleichzeitiger Bautätigkeit nicht abbildbar ist. - Hinzukommt: keine Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Ebene 0 während des Baus der unterirdischen Stadtbahnstrecke möglich, da der Tunnel in offener Bauweise hergestellt werden muss; - hohes Planfeststellungs-Verfahrensrisiko durch Emissionen in der Ebene 0: Alle MIV-Verkehre (Durchgangsverkehre, Umleitungsverkehre BAB 5, Quell- und Zielverkehre) liegen auf der Ebene 0. Das heißt, dass alle Emissionsquellen neu auf der Ebene 0 sind (= maßgebliche Verschlechterung für den Stadtteil im Vergleich zum Status quo, bei dem ein großer Teil der Emissionsquellen auf der Hochstraße in rund 8 Metern Höhe liegen). Daraus folgt, dass ein entsprechender Immissionsschutz (z.B. Lärmschutzwände) neu in die Ebene 0 verlegt und erstellt werden muss. Denn die Planfeststellungsbehörde wird nach zu erwartendem Ausmaß der Immissionsbelastung und aktueller Gesetz- und Richtlinienlage beurteilen/bewerten; - hoher Flächenverbrauch und trennende Wirkung durch breiten Straßenzug und entsprechend dimensionierte Knotenpunkte, um den MIV (= Durchgangsverkehre, Umleitungsverkehre BAB 5, Quell- und Zielverkehre) abwickeln zu können. Führung aller Verkehre (Stadtbahn, Durchgangs-, Quell- und Zielverkehre) auf der Ebene -1 - sehr großer Flächenverbrauch an der Oberfläche durch notwendige Zu- und Abfahrtsrampen für den Straßentunnel; - sehr aufwendige Tunnelbauwerke notwendig, um die Verkehre abwickeln zu können. 4. Nächste Schritte Im Rahmen der frühen Projektphase "Vorplanung": - wird für die näher zu betrachtenden Varianten eine nachhaltige Ausgestaltung des Trassenkorridors konkret untersucht und geprüft; - werden für die näher zu betrachtenden Varianten die tatsächliche Streckenführung, die genauen Stationslagen sowie die Anzahl der Stationen untersucht; - werden zudem für die näher zu betrachtenden Varianten eine erste qualifizierte Kostenschätzung und ein Terminausblick aufgestellt; Im Ergebnis schafft die Vorplanung die Grundlage für eine Richtungsentscheidung für die weiteren Planungsschritte (siehe untenstehende Grafik "Projektphasen"). Ziel dieser Projektphase ist eine zukunftsfeste und nachhaltige Planung der Stadtbahn-Verlängerung. Um die näher zu betrachtenden Varianten N0, N4 und N5 hinsichtlich ihrer Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung nicht nur betriebliche und technische Aspekte betrachtet, sondern zudem auch die folgenden Punkte berücksichtigt: - Die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße wird ergebnisoffen und umfassend untersucht. In die Vorplanung fließen zu diesem Zweck die Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Ergebnissen der laufenden bautechnischen Untersuchung der Rosa-Luxemburg-Straße ein. - Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtungs und -bewertungsmatrix wird fortgeschrieben. Auch ökologische und städtebauliche Potenziale werden darin für jede der drei Varianten ermittelt und miteinander verglichen. Die Ergebnisse werden zum Ende der Vorplanung vorliegen. Konkret betrachtet und bewertet werden folgende Kategorien: "Ökologie" "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse". All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, die seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt sind. - Im Rahmen einer städtebaulichen Begleitplanung werden die Erschließungswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale untersucht und bewertet. - Für den nördlichen Abschnitt zwischen den Stationen Europaturm und Ginnheim Mitte wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. - Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. - Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. - Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Erarbeitung der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung wird die Bau- und Finanzierungsvorlage als Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Abb. 7: Schematische Darstellung der Planungs-/Projektphasen 5. Kommunikation/Beteiligung/Öffentlichkeitsarbeit Damit sich interessierte Bürger:innen über das Projekt "Verlängerung U4" informieren können, wird bereits seit der Machbarkeitsstudie eine umfassende und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Im September 2024 fand in Zusammenhang mit der Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie eine umfassende Information der Öffentlichkeit, der Medien und der politischen Gremien statt. Dabei lag der Fokus auf dem südlichen Abschnitt vom Anschluss an der Bockenheimer Warte bis Europaturm. Weitere Beteiligungsformate waren: Im Juli 2022 luden die Stadt Frankfurt am Main und die VGF in Zusammenhang mit der Herstellung von Grundwassermessstellen im Grüneburgpark zu einem Bürger:innen-Dialog im Park ein. Im November 2022 fand auf dem Campus Westend der Goethe-Universität eine Informationsveranstaltung zu den Inhalten des Magistratsberichts B 429 / 2022 (§ 2710 vom 23.01.2023) statt. Ähnliche Beteiligungsformate sind fortfolgend im Rahmen der Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanungserbnisse geplant, dann mit dem Fokus auf den nördlichen Abschnitt der beschlossenen Variante 3i von Europaturm bis Ginnheim Mitte. Die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main (§ 6092 vom 08.05.2025 M 62) wird im weiteren Projektverlauf berücksichtigt. Anlage 1_Infografiken_vereinf_Laengsschnitte (ca. 485 KB) Anlage 2_Infografiken_vereinf_Draufsichten (ca. 750 KB) Anlage 3_Vergleich_Erschliessungsradien_Varianten (ca. 736 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2026, OF 53/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 293 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 293 2026 1. Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 53/9 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, FDP und BFF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 95 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 178 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage B 178 auf die Tagesordnung I der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage B 178 auf die Tagesordnung I der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. c) Die Wortmeldungen des Stadtverordneten Pfeiffer sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 230, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 60-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kinder- und Familienzentren in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 einrichtenB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 179 Betreff: Kinder- und Familienzentren in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 einrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, §7310 Anlage 13 - EA 28/25 OBR 6 - Gemäß der einzelnen Verfahrensschritte, die einer Weiterentwicklung einer Kindertageseinrichtung zu einem KiFaZ vorausgehen, bzw. zu einer Neugründung führen, erfolgte im Jahr 2025 die Identifizierung neuer KiFaZ-Standorte gemäß dem "JHA-Beschluss zur Vergabe von Förderungen für Kinder- und Familienzentren" vom 14.09.2009. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfung mit dem Jugend- und Sozialamt wurden auf Grundlage des Sozialmonitorings Nied, Gutleut und Zeilsheim als Stadtteile mit besonders hohen Bedarfen und damit als priorisierte Standorte für ein KiFaZ identifiziert. Mit Blick auf die Frankfurter Kinder- und Familienzentren ist eine auskömmliche Förderung essentiell. Die Ausgestaltung der Förderung des Frankfurter KiFaZ-Modells beruht auf einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.02.2021. Seither haben sich einerseits Rahmenbedingungen verändert und andererseits Optimierungspotenziale gezeigt, um im angestrebten Maße Bedarfe von Familien mit verdichteten sozialen Problemlagen aufgreifen zu können. Vor diesem Hintergrund beauftragte die AG §78 Kindertagesbetreuung die Prüfung und Überarbeitung des Finanzierungskonzeptes. Derzeit wird ein "Finanzieller Rahmenstandard KiFaZ" gemeinsam von KiFaZ-Trägern und Stadtverwaltung entwickelt. Um eine nachhaltige und zeitgemäße Förderung für Frankfurter Kinder- und Familienzentren zu erzielen, bedarf es der entsprechenden Berücksichtigung im Haushalt. Ein stadtweites Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung weiterer Kinder- und Familienzentren in den identifizierten Stadtteilen Zeilsheim, Nied und Gutleut läuft seit dem 27.06.2025. Die Bewerbungsfrist für das laufende Verfahren wurde auf den 30.06.2026 terminiert. Die eingehenden Interessenbekundungen werden im Anschluss unter Berücksichtigung fachlicher Kriterien geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.11.2025, EA 28 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 179 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 179 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI uns Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kostenfreie Menstruationsprodukte an Frankfurter SchulenB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 180 Betreff: Kostenfreie Menstruationsprodukte an Frankfurter Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7207 - NR 1534/26 FRAKTION - Ein Evaluationsbericht wurde 2025 bereits dem Magistrat vorgelegt (B 427). Auflistung der entstandenen Kosten: Da es sich um ein einjähriges Pilotprojekt mit einem geringen Finanzvolumen handelte, konnte von einer Vergabe abgesehen werden. Das Projekt wurde aus Mitteln des Stadtschulamtes, Abteilung 40.5 finanziert. Die Anzahl der benötigten Menstruationsprodukte für ein Schuljahr wurde wie folgt ermittelt: Für die Grundschulen wurde die Zahl der Mädchen im 4. Jahrgang als Richtwert verwendet. Für die weiterführenden Schulen wurde die Zahl der Mädchen insgesamt als Richtwert verwendet. Die sechs teilnehmenden Schulen wurden mit Menstruationsprodukten in Form von Binden und Tampons beliefert. Die Anzahl der benötigten Spender war abhängig von der Schulform bzw. Größe der Schule. An Grundschulen wurde ein Spender für ausreichend empfunden, während an weiterführenden Schulen drei Spender benötigt wurden. Für das Pilotprojekt wurde ein Bruttopreis (für 19 Spender plus Produkte) von 6000 Euro verwendet. Auf dieser Basis wurde eine Kostenschätzung für eine Ausweitung auf Grundschulen und alle weiteren Schulen getätigt (Zahlen aus dem Projektjahr 22/23). Kostenschätzung der Spender Einmalige Anschaffungskosten der Spender à 179,- Ausstattung von 81 Grundschulen mit je einem Spender = 14.499 € Ausstattung aller weiteren 78 Schulen mit je drei Spendern = 41.866 € Geschätzte Summe einmalige Anschaffung: 56.365 € Kostenschätzung der Produkte Richtwerte: Anzahl der Mädchen im 4. Jahrgang bei Grundschulen = 2397 Anzahl der Mädchen bei weiteren Schulen = 31926 Grundschulen: 162 x Tampons mini 64 Stück für 4,10 € = 664,20 € 324 x Binden normal 14 Stück für 1,53 € = 495,72 € Weitere Schulen: 3725 x Tampons normal 80 Stück für 5,13 € = 19.109,25 € 14.235 x Binden normal 14 Stück für 1,53 € = 21.779,55 € Geschätzte Summe Produkte für ein Schuljahr: 42.048,72 € 1. Erfahrungen und Rückmeldungen der Schüler*innen Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Stadtschüler:innenrat umgesetzt. Die Auswertung wurde mittels digitaler Fragebögen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden den beteiligten Schulen bei einem Auswertungstreffen präsentiert. Diese sind im vorliegenden Evaluationsbericht bereits enthalten. Die Bewertung des Projekts durch die Schüler:innen fiel insgesamt sehr gut aus. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Die kostenlosen Menstruationsartikel wurden dankbar angenommen, denn die meisten Schulen hatten dieses Angebot bisher nicht. Die Schüler*innen gaben an, die Produkte überwiegend dann zu verwenden, wenn die Periode unerwartet eintritt. Der Umgang mit den Produkten wurde positiv bewertet, Vandalismus sei selten beobachtet worden. Die Spender seien meist gut bestückt. Die Schüler*innen wurden überwiegend über das Angebot und über den richtigen Umgang mit den Produkten informiert, welches als hilfreich empfunden wurde. Dies wurde aber nicht durchgängig zum Anlass genommen, allgemein über das Thema Menstruation aufzuklären. Die meisten befragten Schüler*innen haben sich nicht dafür ausgesprochen, Spender in den Jungen-Toiletten anzubringen. 2. Empfehlungen zur Ausweitung Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse wird eine Verstetigung des Angebots und eine Ausweitung der Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten in allen Schulen empfohlen. Die am Pilotprojekt beteiligten Schulen haben aktuell die Möglichkeit, Menstruationsprodukte zu bestellen und über das Schulbudget abzurechnen. Für eine Ausweitung des Angebots auf alle Schulen wurden die dafür notwendigen Mittel in den Haushaltentwurf 2026 eingebracht, jedoch nicht berücksichtigt und müssen für 2027 erneut angemeldet werden. Sollte eine Zustimmung erfolgen, würde die Ausweitung durch das Stadtschulamt in mehreren Phasen umgesetzt werden. Denkbar wäre eine regionale Ausweitung bzw. eine Ausweitung nach Schulformen. Zu berücksichtigen wäre das vorgeschaltete Vergabeverfahren für die Ausschreibung eines Rahmenvertragspartners für die Spender und Produkte. Bei der Auswahl der Spender sollte darauf geachtet werden, dass Binden und Tampons in verschiedenen Größen herausgegeben werden können. Im Vorfeld sollte eine Klärung mit dem Amt für Bau und Immobilien bezüglich der Anbringung der Spender erfolgen. Ob die Anbringung durch die Schulhausverwalter umgesetzt oder extern vergeben, ist dort zu entscheiden. Die zu empfehlende Anzahl der Spender pro Schule ist ein Spender pro Grundschule und je drei Spender für die weiterführenden Schulen. Entscheidend ist, dass die Produkte gut zugänglich sind. Zu empfehlen ist, dass pro Etage eine Mädchentoilette mit einem Spender ausgestattet ist. Haben Schulen eine "Toilette für Alle" sollte diese ebenfalls mit einem Spender ausgestattet werden. Eine Ausstattung in Jungentoiletten wird derzeit nicht empfohlen. Vor der Ausstattung sollten die hygienischen Entsorgungsmöglichkeiten der Produkte an den Schulen geprüft werden. Es ist zu klären, ob die Toiletten mit speziellen Mülleimern ausgestattet sind oder ob diese angeschafft werden müssen. Es wird empfohlen, dass die regelhafte Bestellung der Produkte über die jeweilige Schulverwaltung abgewickelt wird, vergleichbar wie die Bestellung von Toilettenpapier, Seife und Papierhandtüchern. Dementsprechend sollen die Schulbudgets geprüft bzw. bei Bedarf angehoben werden. Schulen können bei Ausweitung regionsbezogen über das Angebot informiert und im ersten Umsetzungsjahr vom Stadtschulamt beratend unterstützt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2026, NR 1534 Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sicherung des „Musiklokals Südbahnhof“B29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 181 Betreff: Sicherung des "Musiklokals Südbahnhof" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7370 - NR 1556/26 CDU - Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) als Eigentümerin der Veranstaltungsräume wie auch der Magistrat sind bestrebt, die Fortführung der Veranstaltungen "Musiklokal Südbahnhof" zu sichern. Die ABG befindet sich derzeit Gesprächen mit den Veranstaltern, um intensiv nach Lösungen zu suchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.03.2026, NR 1556 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 181 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 289, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Datengrundlage für die Unfallkommission erweiternB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 182 Betreff: Datengrundlage für die Unfallkommission erweitern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7321 - NR 1507/26 GRÜNE/SPD/Volt - Dem Straßenverkehrsamt ist seit der näheren Befassung mit der Unfallhäufungsstelle Krautgartenweg (Bericht auf dem Radfahrportal: https://t1p.de/ldgqi) die Bedeutung einer erweiterten Datenbasis zur Unfallforschung absolut bewusst. Alleinunfälle von Verkehrsteilnehmenden sind hier die naheliegendsten, die mit den Informationen herausgefunden werden könnten. Diese können infrastrukturelle Defizite aufdecken. Bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung, die erfahrungsgemäß die schwersten Unfallfolgen nach sich ziehen, ist in der Regel die Landespolizei beteiligt und diese Unfälle werden somit auch in der offiziellen Statistik erfasst. Aus Sicht des Rettungsdienstes wiederum hat die Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransports, mit dem Kernziel, Menschenleben zu retten und schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, oberste Priorität. Deutschlandweit spitzt sich in den letzten Jahren allerdings die Situation im Rettungsdienst zu. Steigende Einsatzzahlen, die Zunahme von Bagatellfällen, Personalengpässe, Nachwuchskräftemangel und strukturelle Mängel im Gesamtsystem Rettungsdienst erschweren massiv den grundlegenden Auftrag. Die Förderung präventiver Maßnahmen, die gleichsam das Ziel der Reduzierung von Unfällen und damit von Noteinsätzen verfolgen, begrüßt und unterstützt die Branddirektion daher ausdrücklich. Eine vollständige Datenerhebung zur besseren Identifikation von Unfallschwerpunkten im Frankfurter Stadtgebiet und deren Beseitigung gehört dazu. Eine Auswertung von Verkehrsunfällen, bei denen lediglich Rettungsdienste und keine Polizei benachrichtigt werden, ist seitens der Branddirektion systembedingt aktuell jedoch nicht möglich. Der Magistrat wird sich daher bemühen, das Sachgebiet Verkehrssicherheit & Unfallforschung im Straßenverkehrsamt (zugleich Geschäftsführung der Unfallkommission (UKO)) mit den notwendigen personellen Ressourcen auszustatten, um gemeinsam mit Polizei, Branddirektion und anderen relevanten Akteuren eine Methodik zu entwickeln, das o.g. Dunkelfeld zu erhellen. Über den weiteren Fortgang bzw. Ergebnisse wird der Magistrat unaufgefordert im Rahmen des jährlichen UKO-Berichtes informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.01.2026, NR 1507 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 386, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer StraßeB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 183 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim / Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7208 - EA 57/23 OBR 7, B 415/25 - Der Magistrat verfolgt den Ansatz, im Rahmen der Wiederherstellung nach dem Ende der Hochbaumaßnahme, ergänzt mit Mitteln der Unterhaltung, Verbesserungen umzusetzen. Ziel sind eine Aufwertung der Oberflächengestaltung und verbesserte Grünpflanzungen. Die Beteiligung der privaten Investor:innen wird weiterhin angestrebt, konnte aber bisher nicht abschließend geregelt werden. Eine Zeitschiene kann daher derzeit noch nicht genannt werden. Der Magistrat wird den Ortsbeirat bei neuen Erkenntnissen direkt informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.06.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau RiederwaldtunnelB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 184 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7232 - OA 463/24 OBR 11, B 468/25 - Zwischenbericht: Die im letzten Zwischenbericht angekündigte Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost ist noch nicht abgeschlossen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 185 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7224 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 451/25 - Zwischenbericht: Die Rataplan-Architektur ZT GmbH aus Wien hat auf Nachfrage des Magistrats berichtet, dass das Konzept der Fliegenden Gärten aktuell in verschiedenen Städten geprüft wird, eine Realisierung bisher allerdings noch nicht möglich war. Zu den Hauptgründen zählen hierbei die Finanzierung, Brandschutzbestimmungen, die technische Umsetzung von Leitungen und Stützen im begrenzten Stadtraum, komplizierte ämterübergreifende Abstimmungen sowie Eigentumsverhältnisse. In Stuttgart ist man weiterhin auf der Suche nach einem geeigneten Standort, für die Kommune Böblingen/Sindelfingen wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und auch Leipzig hat sich beraten lassen. Der Magistrat wird sich den aktuellen Erkenntnisstand in Bezug auf das Konzept der Fliegenden Gärten in einem virtuellen Termin mit dem Architekturbüro erläutern lassen. Ergänzend wird eine Liste mit möglichen Standorten in Frankfurt geführt, die bei ausreichendem Kenntnisstand, personellen sowie finanziellen Ressourcen geprüft werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Entahlung AfD 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 185 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 290, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurt braucht ein Bestandsmanagement für NilgänseB29.05.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 186 Betreff: Frankfurt braucht ein Bestandsmanagement für Nilgänse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7278 - NR 1393/25 FDP - Die Nilgans ist eine in Deutschland etablierte, ursprünglich nicht heimische Art, die vor allem in urban geprägten Räumen wie Parks, Gewässern und Grünanlagen auftritt. Konflikte entstehen - wie auch bei anderen Gänsearten - hauptsächlich durch Verschmutzungen (Kot), Nutzungskonkurrenzen mit Erholungssuchenden sowie punktuelle Schäden an Vegetation und in Einzelfällen hygienische Probleme. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestandsregulierung, da bislang keine signifikanten negativen Auswirkungen auf heimische Arten oder sensible Ökosysteme nachgewiesen wurden. Zur Befriedung des Nutzungskonfliktes Nilgänse versus Besucher:innen in Parkanlagen, Schwimmbädern und Grünflächen wird seitens der Ämter bzw. Betriebe seit vielen Jahren der Austausch mit Fachbehörden, Ornithologen etc. gesucht und Erkenntnisse anderer Kommunen ausgewertet, um eine nachhaltige Lösung erzielen. Die Nilgans gilt jedoch als hochmobil und anpassungsfähig, wodurch lokale Eingriffe meist nur kurzfristige oder räumlich begrenzte Effekte haben. Zudem sind Maßnahmen rechtlich, organisatorisch und finanziell anspruchsvoll und müssen stets im Kontext von Artenschutz, Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Wirksamkeit bewertet werden. Bisherige Maßnahmen und deren Ergebnisse Zur Vergrämung wurden verschiedene Maßnahmen erprobt, darunter akustische und optische Abschreckung durch Knallgeräusche, Laser oder Attrappen, der Einsatz von Drohnen, Falknern beziehungsweise simulierten Prädatoren sowie das gezielte Aufscheuchen der Tiere oder die Nutzung des Revierverhaltens anderer Arten wie Schwäne. Diese Maßnahmen zeigen in der Regel nur vorübergehend Wirkung, da sich die Tiere schnell an die Störungen gewöhnen, zwischen echten und ungefährlichen Bedrohungen unterscheiden können und rasch in die zuvor genutzten Bereiche zurückkehren. Zudem können solche Maßnahmen auch andere geschützte Tierarten beeinträchtigen. Die Bejagung beziehungsweise Entnahme von Tieren ist rechtlich und praktisch stark eingeschränkt, insbesondere in innerstädtischen Bereichen. Sie ist zudem mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden, da Flächen abgesperrt und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssten. Maßnahmen der Populationskontrolle, etwa durch Gelegemanagement, sind in der Praxis schwer umsetzbar, da die Nilgans häufig an schwer zugänglichen Orten wie auf Bäumen oder Gebäuden brütet. Erfahrungen aus anderen Städten belegen zudem nur begrenzte Effekte. Insgesamt ist der Einfluss auf die Gesamtpopulation gering, da Reduktionen durch Zuwanderung ausgeglichen werden und Effekte aufgrund der hohen Lebenserwartung der Tiere nur sehr langsam eintreten. Ein anderer Ansatz sind Lenkungsmaßnahmen, die auf eine gezielte Steuerung der Raumnutzung abzielen. Im Ostpark wurde hierzu ein entsprechendes Konzept umgesetzt. Durch die Pflanzung einer Hecke zwischen Gewässer und Liegewiese wurde die Sichtverbindung unterbrochen. Zusätzlich wurden an zentralen Stellen Zäune errichtet, um den Zugang zu erschweren. Besonders während der Mauserzeit, wenn die Gänse flugunfähig sind, zeigt sich die Wirkung dieser Maßnahmen: Die Tiere meiden die große Liegewiese häufiger und halten sich verstärkt in weniger frequentierten Uferbereichen auf. Die Anzahl der Gänse auf der Liegewiese konnte so auf etwa ein Drittel reduziert werden. Gleichzeitig handelt es sich um eine räumlich begrenzte Verbesserung, da die Tiere auf andere Flächen ausweichen. Die Erfahrungen im Palmengarten zeigen, dass die dort bislang eingesetzten Vergrämungsmaßnahmen (Drohneneinsatz, Aufstellen von Raubvögelattrappen, Aufscheuchen durch Geräusche u.a.) keinen nachhaltigen Erfolg haben. Letztlich sind zunehmende Schäden an unterschiedlichen und teilweise seltenen Pflanzen, eine Beeinträchtigung von Wiesen, Beeten und Wasserflächen festzustellen. Insbesondere am Wasserspielplatz gehen hiermit auch hygienische Risiken durch Kot einher. Dies führt wiederum dort aber auch im übrigen Garten zu einem steigenden Reinigungsaufwand. Zudem kommt es - allerdings insbesondere bei Kanadagänsen - zu aggressivem Verhalten gegenüber Besucher:innen. Die Bäderbetriebe berichten hingegen aktuell von einer geringeren Belastung als in den Vorjahren. Die zur Verfügung stehenden Vergrämungsmaßnahmen werden dort ausgeschöpft. Monitoring Ein stadtweites Monitoring der Nilgansbestände existiert bislang nicht. Eine solche Erhebung wäre mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand verbunden und methodisch schwierig, da die Tiere oft abseits der Gewässer brüten und sehr mobil sind. Für belastbare Aussagen wäre zudem eine Einbeziehung des Umlands erforderlich. Lediglich im Palmengarten erfolgt ein Monitoring. Dort werden seit mehreren Jahren systematische Bestandserhebungen durchgeführt werden. Diese zeigen insgesamt steigende Bestände, eine je nach Umweltbedingungen schwankende Reproduktion sowie eine Zunahme auch anderer Gänsearten. Zusammenfassung Ein flächendeckendes Bestandsmanagement der Nilgans ist aus fachlicher, praktischer und rechtlicher Sicht nur mit hohem Aufwand umsetzbar. Die meisten bislang erprobten Maßnahmen zeigen lediglich kurzfristige oder lokal begrenzte Effekte. Nachhaltige Ansätze liegen daher am ehesten in der lokalen Lenkung von Nutzungskonflikten sowie in der Reduktion von Anreizen, etwa durch die Einschränkung von Fütterung oder die Anpassung von Flächengestaltungen. Insgesamt ist der Handlungsspielraum weitgehend ausgeschöpft, sodass zusätzliche Maßnahmen stets sorgfältig im Hinblick auf ihren Aufwand und ihren tatsächlichen Nutzen geprüft werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 202, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 79-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Quartierscafé/NachbarschaftstreffM29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 79 Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Quartierscafé/Nachbarschaftstreff Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5205 (M 221) I. Der Baumaßnahme "Quartierscafé / Nachbarschaftstreff" im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring", wird zugestimmt. II. Dem anliegenden Raumprogramm für den Neubau eines Quartierscafés wird zugestimmt. III. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.146 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a. die notwendigen Mittel im Investitionsprogramm der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring in Höhe von 2.146 T€ zur Verfügung stehen (davon ca. 795 T€ Budgetüberträge aus 2025) und davon bis zum 31.12.2025 bereits 36 T€ verausgabt wurden. b. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 30.01.2020 § 5205 Anlage 2 S. 218 ff.). c. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus der Schlussabrechnung. d. die Planung mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat inklusive der Vertreter:innen der Ortsbeiräte 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. e. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; f. die Jahresfolgekosten in Höhe von 95 T€ zukünftige Haushalte belasten. V. Die Budgetüberträge stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2025 durch den Magistrat. Begründung: A. Zielsetzung Zielsetzung des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 13 - Quartierscafé / Nachbarschaftstreff. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum ISEK wurde deutlich, dass in der Siedlung ein zentraler, öffentlich zugänglicher und gegebenenfalls gastronomisch unterstützter Begegnungsort fehlt, der dem Quartiersmanagement, der Bewohnerschaft sowie den lokalen Initiativen ein gemeinsames Dach bietet. Die bestehenden Verfügungsräume sind langfristig vermietet und die Räume der Kirchengemeinde St. Lioba oder der Saalbau GmbH sind nur kostenpflichtig anmietbar. Übergangsweise übernimmt das von der Stadt Frankfurt angemietete Quartiersbüro auf begrenzter Fläche eine Treffpunktfunktion. Dessen Lage und Raumprogramm entsprechen jedoch nicht den Anforderungen an einen zentralen, offenen Nachbarschaftstreff. Aus diesem Grund wurde als eine von 16 Maßnahmen des ISEKs die Maßnahme 13. ‚Quartierscafé/ Nachbarschaftstreff' beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zentralen, öffentlichen Ortes, der neben den Arbeitsräumen des Quartiersmanagements und einem kleinen gastronomischen Angebot auch Räume für das bestehende nachbarschaftliche Engagement bietet. Zu diesen gehören bereits jetzt schon die ehrenamtliche Mieter- und Sozialberatung, eine Sprechstunde mit dem Wachmann vor Ort, ein Basteltreff, eine Hausaufgabenhilfe, das Projekt "Suppenteller", das Projekt "Gesprächscafé" u.v.m. Als Interimslösung für die Planungs- und Bauzeit der Maßnahme wurde 2024 das sogenannte "Haus am See" in Kooperation mit der TU Darmstadt errichtet. Hierbei handelt es sich um einen kleinen Pavillon in Holzbauweise, der im Rahmen eines Design+Build Seminars umgesetzt wurde. Am Bau des Pavillons wurden neben den Studierenden auch die Bewohner:innen beteiligt, was zu einer hohen Akzeptanz und Aneignung des Gebäudes geführt hat. Der Pavillon steht Bewohner:innen und Initiativen im Fördergebiet kostenfrei zur Verfügung und wird im Sommer rege genutzt. Parallel zu dieser Interimslösung wurde die Planung für den Bau eines langfristigen Quartierscafés / Nachbarschaftstreffs erarbeitet. Das Bauvorhaben entsteht in einer Kooperation aus Jugend- und Sozialamt (51, Bauherrin), Amt für Bau und Immobilien (25, bauendes Amt), Grünflächenamt (67, Grundstückseigentümerin), Stadtplanungsamt (61, Steuerung und Finanzierung im Rahmen der Städtebauförderung) und dem Quartiersmanagement (Diakonie, spätere Betreiberin, Frankfurter Programm aktive Nachbarschaften). Nach einer Standortanalyse wurde als zentraler Standort ein Bereich östlich des Bügelsees festgelegt. Ideal ist die Realisierung an diesem Standort durch die Lage im Herzstück der Siedlung (Grünzug, Bügelsee) sowie an der Schnittstelle zwischen dem sich derzeit in Fertigstellung befindenden Neubaugebiet im Nordwesten und den bestehenden Nachbarschaften im Süden und Westen der Siedlung. Die Positionierung des Quartierscafés in diesem zentralen und städtebaulich bedeutenden Ort kann nicht nur räumliche Verbindungen schaffen, sondern auch soziale Brücken zwischen den verschiedenen Nachbarschaften schlagen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Begegnung, Vernetzung und Integration aller Bewohner*innen am Bügel. Das Raumprogramm für das Quartierscafé wurde im Rahmen eines Ämterworkshops erarbeitet. Dabei flossen die Einschätzungen des Quartiersmanagements und des Quartiersbeirats sowie Vergleichswerte und Raumprogramme bestehender Quartierstreffs ein. Auf dieser Grundlage wurde folgendes Raumprogramm festgelegt: - Stadtteiltreff / Gastraum: 70m² - Büro 1: 20m² - Büro 2: 15m² - Küche: 15m² - WC: 15-20m² - Lager: 10-15m² - Müll/Anlieferung: 5-10m² Im Jahr 2025 wurden die Vor- und Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphasen 2 und 3) erarbeitet sowie eine Ämter- und Bürgerbeteiligung zur Planung durchgeführt. Der Entwurf sieht einen Baukörper vor, der an den Bastionsplatz des Neubaugebiets anschließt und sich harmonisch in den angrenzenden Grünzug einfügt. Dabei geht die Platzfläche fließend in die Dachfläche des Quartierscafés über. Durch die Positionierung des Baukörpers ergeben sich sowohl vom Dach als auch aus dem Innenraum Ausblicke auf den Bügelsee und in den Park. Das Gebäude überwindet eine Höhendifferenz von 4,20 m. Diese kann über eine Treppe, einen barrierefreien Weg sowie einen Aufzug überwunden werden. Der Baukörper ist in Hybridbauweise aus Holz und Stahlbeton geplant. Für das Jahr 2026 ist die Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung vorgesehen. Der Bau des Quartierscafés soll nach aktuellem Zeitplan bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Das Quartierscafé wird nach Abschluss der Baumaßnahme an das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt übergeben. Der Betrieb wird durch das ortsansässige Quartiersmanagement (Diakonie, Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaften) gewährleistet. Das Quartierscafé dient dem Quartiersmanagement als Arbeitsort und wird den Institutionen, Initiativen, Vereinen und Bewohner:innen des Ben-Gurion-Rings kostenfrei zur Verfügung gestellt. B. Alternativen Beibehaltung des aktuellen Quartiersbüros im Ben-Gurion-Ring 56 in dezentraler Lage und als zu kleines Mietobjekt. Das Gebäude Ben-Gurion-Ring 52-56 wird in den nächsten Jahren voraussichtlich saniert. Das Quartierbüro würde daher nur noch eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Vergleichbare Mietobjekte stehen im Quartier derzeit nicht zur Verfügung. Die Standortanalyse hat gezeigt, dass kein weiterer Standort die Voraussetzungen von Zentralität und Fläche im öffentlichen Eigentum bei gleichzeitigem minimalem Eingriff in die öffentlichen Grünflächen erfüllen kann. C. Lösung Der Bau des Quartierscafés wird unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE und am geplanten Standort durchgeführt. Die Planung und die Alternativen wurden zwischen den genannten Ämtern, bei der Bürgerbeteiligung und im Quartiersbeirat besprochen. Die vorgelegte Planung stellt das Ergebnis dieser Abstimmungen dar. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Eine Bürgerbeteiligung zum Projekt fand beim ‚Picknick am See' am 25.06.25 im Quartierspavillon Haus am See statt. Das Quartierscafé konnte über VR-Brillen virtuell besichtigt werden. Die Architekten, das Quartiersmanagement und Stadtplanungsamt standen für Fragen zur Verfügung. Alle Anregungen wurden in die Planung eingearbeitet. Im Rahmen der Planung wurde die Öffentlichkeit regelmäßig über den Beirat des Städtebaufördergebiets Ben-Gurion-Ring informiert. Beteiligungsbericht siehe Anlage c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 2.125.000€ a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Planung HOAI Leistungsphase 1-3 abgewickelt und verausgabt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt für Planung (Stand 31.12.2025) 36.189,71 € 2026 209.810,29 € 2027 1.900.000,00 € Gesamt 2.146.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: Keine b) Sachkosten Bauunterhaltung 16.800,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* (2.146.000 €) / 2 24.124,50 € * Zinssatz für den Haushalt 2026 gemäß HH-Rundschreiben vom 03.09.2024 2. Abschreibung (2.146.000 € / 40 Jahre) 53.650,00 € Jahresfolgekosten gesamt: 94.592,50 € Jahresfolgekosten gerundet: 95.000,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter: Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Entfällt Anlage 01_Dokumentation_Buergerbeteiligung (ca. 5,9 MB) Anlage 02_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 902 KB) Anlage 03_1_Erlaeuterungsber_KG_300 (ca. 762 KB) Anlage 03_2_Erlaeuterungsber_KG_400 (ca. 5,2 MB) Anlage 04_Genehmigtes_Raumprogramm (ca. 12,1 MB) Anlage 05_Bauberechn_Planungsdaten_DIN_277 (ca. 674 KB) Anlage 06_1_Kostenberechnung (ca. 1,7 MB) Anlage 06_2_Lebenszykluskosten_Gesamtkosten (ca. 8,1 MB) Anlage 07_1_Massenermittlung_KG_300 (ca. 886 KB) Anlage 07_2_Massenermittlung_KG_400 (ca. 12,5 MB) Anlage 08_Entwurfsplaene_Hochbau (ca. 3 MB) Anlage 09_Entwurfsplaene_Betriebstechnik (ca. 8,7 MB) Anlage 10_Kosten_Architekten-_Ingenieurvertraege (ca. 621 KB) Anlage 11_1_Plaene_A3_KG_300 (ca. 3,2 MB) Anlage 11_2_Plaene_A3_KG_400 (ca. 4 MB) Anlage 11_3_Plaene_DruckA4_300_400 (ca. 14,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme) Die FDP-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Magistratsvortrag M 79 ab: "Verweis auf fehlendes Betriebskonzept." 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die FDP-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Magistratsvortrag M 79 ab: "Verweis auf fehlendes Betriebskonzept." Beschlussausfertigung(en): § 244, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Zuwendung an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e. V. für die Ausrichtung der Michelin Guide Ceremony 2026 in Frankfurt am MainM29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 80 Betreff: Zuwendung an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e. V. für die Ausrichtung der Michelin Guide Ceremony 2026 in Frankfurt am Main 1. Es dient zur Kenntnis, dass der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., die Michelin Guide Ceremony 2026 in Frankfurt am Main durchführt und Frankfurt damit Ausrichtungsort eines internationalen Branchenevents im Gastronomiesegment ist. 2. Der Zuwendung an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. zur Durchführung der Veranstaltung Michelin Guide Ceremony in Höhe von 300.000 € unter Beachtung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 99 HGO) wird zugestimmt. 3. Die Finanzierung erfolgt durch eine städtische Zuwendung aus vorhandenen Mitteln des Tourismusbeitrags der Stabsstelle Stadtmarketing (Produktgruppe 30.04, Kostenstelle 810001) und durch eine Mitfinanzierung der Tourismus+Congress GmbH in Höhe von 150.000 €, sodass die Gesamtförderung 450.000 € beträgt. Die verbleibenden Kosten werden durch Eigenmittel des DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., sowie durch weitere Drittmittel (Sponsoren) abgedeckt. Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich auf 575.500 €. 4. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Das Frankfurter Hotel- und Gastgewerbe ist mit rund 2.400 gastronomischen Betrieben, über 300 Hotels, rund 100 Clubs und etwa 70.000 Beschäftigten ein bedeutender Bestandteil der städtischen Wirtschaftsstruktur. Die Branche trägt wesentlich zur Attraktivität des Wirtschafts-, Messe- und Tourismusstandorts Frankfurt am Main bei. Die touristisch bedingte Steuerrelevanz beträgt rund 100,3 Mio. € jährlich. Hinzu kommen 17,8 Mio. Übernachtungen sowie 53,5 Mio. Tagesreisende. Das Gastgewerbe ist damit ein zentraler Wertschöpfungs- und Beschäftigungsfaktor. Mit der Förderung der Ausrichtung der Michelin Guide Ceremony 2026 durch den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, verfolgt die Stadt Frankfurt am Main wirtschafts- und tourismuspolitische Ziele. Hierzu zählen insbesondere: · die internationale Profilierung des Standorts Frankfurt am Main als leistungsfähiger Gastronomie- und Tourismusstandort, · die Unterstützung und Sichtbarmachung der Leistungsfähigkeit des lokalen Gastgewerbes, · die Stärkung der Branchenattraktivität im Hinblick auf Fachkräftegewinnung und Nachwuchsförderung, · die Generierung positiver Image- und Nachfrageeffekte für den Standort · die strategische Einbindung in den Masterplan Tourismus 2030 zur langfristigen Stärkung und Weiterentwicklung des touristischen Angebots in Frankfurt. Die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2025 hat zu einer erheblichen Medienresonanz geführt und die Wahrnehmung Frankfurts als qualitätsorientierten Gastronomiestandort gestärkt. Die konkrete Zielerreichung wird im Rahmen eines Verwendungsnachweises geprüft und bewertet. B. Alternativen Ohne eine städtische Förderung kann die Michelin Guide Ceremony nicht vom DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, durchgeführt werden. Zwar verfügt der gemeinnützige Verein über Eigenmittel und Sponsoren, jedoch reichen diese Mittel allein nicht aus. C. Lösung Der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., ist als etablierter Fach- und Branchenverband mit rund 600 Mitgliedsunternehmen der geeignete Partner für Organisation und Umsetzung der Veranstaltung. Der Verband verfügt über ein belastbares Netzwerk innerhalb des regionalen Gastgewerbes sowie über die notwendige operative, organisatorische und kommunikative Expertise. Ein Umsetzungskonzept liegt vor. Dieses umfasst neben der eigentlichen Preisverleihung ein begleitendes Rahmenprogramm, das bestehende Formate integriert, Synergien mit Stadtmarketingaktivitäten nutzt und die Veranstaltung als stadtweites Ereignis positioniert. Ziel ist es, die Zeremonie nicht ausschließlich als Fachveranstaltung, sondern als Impulsgeber für die gesamte Branche und als identitätsstiftendes Ereignis für die Stadtgesellschaft zu etablieren. Durch die strategische Bündelung von Branchennetzwerk, kommunaler Unterstützung, Tourismusmarketing und internationaler Strahlkraft wird ein nachhaltiger Mehrwert für Wirtschaft, Tourismus, Fachkräftesicherung und Stadtmarke erzeugt. Die beihilferechtliche Prüfung ist erfolgt. Auf Grundlage eines vorliegenden Gutachtens ist die Zuwendung als beihilferechtlich unbedenklich einzustufen. Zwar kann aufgrund der internationalen Ausrichtung nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass eine Handelsbeeinträchtigung im Überprüfungsfall anders bewertet würde; die Maßnahme ist jedoch als standortbezogene Marketing- und Strukturfördermaßnahme einzuordnen, deren primärer Zweck nicht die selektive Begünstigung einzelner Unternehmen, sondern die allgemeine Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts ist. Die Förderung erfolgt nicht automatisiert fortlaufend, sondern ist an Zielerreichung, öffentliches Bedürfnis und Angemessenheit gebunden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die Durchführung der Michelin Guide Ceremony 2026 entstehen dem DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. Gesamtkosten in Höhe von rund 575.500 €. Zur Finanzierung der Veranstaltung ist eine städtische Zuwendung in Höhe von 300.000 € an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Tourismusbeitrags der Stabsstelle Stadtmarketing (Produktbereich 30.04, Kostenstelle 810001). Darüber hinaus beteiligt sich die Tourismus + Congress GmbH mit einem Betrag in Höhe von 150.000 € an der Finanzierung der Veranstaltung. Die verbleibenden Kosten werden durch Eigenmittel des DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. sowie durch Drittmittel (insbesondere Sponsoring) gedeckt. Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen nicht. Stellenplanmäßige Auswirkungen bestehen nicht. Anlage 0_Schreiben_Hauptamt (ca. 429 KB) Anlage 1_Konzept_Sterne_ueber_Frankfurt (ca. 4,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.06.2026 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.06.2026 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 245, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 78-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHGM29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 81 Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2652 (M 175) Dem Vorschlag des Magistrats, Herrn Dallmann, Prof. Dr. Hans Ulrich -wohnhaft in Frankfurt am Main- Zum Patientenfürsprecher für die Uniklinik Frankfurt am Main zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift des Patientenfürsprechers ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter mit dem jeweiligen Krankenhausträger. B. Alternativen keine C. Lösung Herr Dallmann soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecher in der Uniklinik Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecher tätig sein. Es ist anzumerken, dass Herr Dallmann nicht in der Uniklinik Frankfurt angestellt ist. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 246, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 53-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027M29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) 1) Es dient zur Kenntnis, dass für die 3-Jahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien (M 66 aus dem Jahr 2014) für das Jahr 2027-2029 vorbehaltlich der Beschlussfassung über die jeweiligen Haushalte der Jahre 2027-2029 auf Basis bisheriger Haushalte zunächst insgesamt 3.881 T € innerhalb der Produktgruppe 21.01, Kontengruppe 71, zur Verfügung stehen. Der Theaterbeirat hat in seinen Beratungen trotz eines als dringend notwendig erachteten Fördermittelzuwachses zur Stärkung und Weiterentwicklung der Freien Theaterszene Frankfurts, zumindest jedoch als zwingend notwendig in Höhe eines Inflationsausgleiches, vor dem Hintergrund der restriktiven städtischen Haushaltsvorgaben einen Fördervorschlag erarbeitet (siehe Anlage 1), der für die 3-Jahresförderung mit einem Fördervolumen von nahezu unverändert insgesamt 3.927 T € plant. Das Antragsvolumen seitens der jetzt zur Förderung vorgeschlagenen Theater betrug insgesamt rund 7.279 T €. Eine Budgetausweitung bezogen auf den städtischen Haushalt insgesamt erfolgt insofern nicht, als die Ausweitung in Höhe von 46 T € durch Umschichtungen innerhalb des Förderbudgets der Produktgruppe 21.01 erfolgen wird. Die Laufzeit dieser Förderperiode wird auf voraussichtlich auf ein Jahr verkürzt, sofern der sich im Geschäftsgang befindliche M-Vortrag des Magistrats zur "Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main - Neufassung der Theaterförderrichtlinien" beschlossen wird, um somit ab 2028 die Neukonzeption der Förderung mit der Trennung der Förderung von Spielstätten/Infrastrukturen und künstlerischer Vorhaben und Ensembles einzuführen. 2) Der in Anlage 1 dargestellte Vorschlag zur Vergabe der 3-Jahresförderung ab dem 01.01.2027 (Vergabesumme 3.927 T €) wird mit einer auf das Jahr 2027 begrenzten Laufzeit beschlossen. Sollte der unter Ziffer 1 genannte M-Vortrag nicht beschlossen werden, gilt eine Laufzeit von 3 Jahren. Der Magistrat wird mit der Umsetzung der Förderung beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66), wurde das Ver-fahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt und bezogen auf die Förderdauer von jeweils 3 Jahren mit dem Be-schluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert. Gemäß diesem Auftrag hat der Magistrat durch das zuständige Kulturamt und die Geschäftsstelle des Theaterbeirats Frankfurt die Förderung im Rahmen des 3-Jahreszeitraumes ab dem 01.01.2027 im Herbst 2025 turnusgemäß ausgeschrieben und das Verfahren zur Vergabe eingeleitet. Dieses verläuft gemäß den geltenden Richtlinien mehrstufig. Der Theaterbeirat Frankfurt hat nach intensiver Prüfung der Antragsunterlagen und mehrtägigen Beratungen Empfehlungen ausgesprochen und dem Magistrat vorgelegt. Diese wurden intensiv gemeinsam erörtert, sodass in der Anlage ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag eingebracht wird. Für den Förderzeitraum ab 01.01.2027 wird vorgeschlagen, drei Theater erstmalig in die 3-Jahresförderung aufzunehmen (Freigetanzt e.V. / Judith Altmeyer / Tümay Kılınçel), nähere Informationen finden sich auch in der Anlage 2. Von den bisher geförderten Theaterinstitutionen werden sechs Einrichtungen nicht mehr für eine weitere Förderung vorgeschlagen. Den nicht neu bzw. nicht mehr zur Förderung im Rahmen der Mehrjahresförderung ab 2027 vorgeschlagenen Theatern stehen die Möglichkeiten der Antragsstellung im Rahmen der Projektförderung sowie der kommenden Verfahren zur Vergabe der Mehrjahresförderung, im Falle der Beschlussfassung über den in Ziffer 1 genannten M-Vortrag bereits ab 2028, selbstverständlich weiter offen. B. Alternativen keine C. Lösung Beschlussfassung wie vorgeschlagen. Damit eine Umsetzung ab dem 01.01.20.27 erfolgen kann, ist es notwendig die Antragstellenden frühzeitig zu informieren und ihnen Planungssicherheit in finanziellen Angelegenheiten zu ermöglichen. Eine Beschlussfassung der Vorlage noch vor den Sommerferien 2026 ist daher dringend erforderlich. D. Kosten Zusätzliche Kosten entstehen nicht, die erforderlichen Fördermittel sind in den Haushaltsansätzen der Produktgruppe 21.01 enthalten. Anlage 1_Vergabevorschlag (ca. 137 KB) Anlage 2_Kurzbeschreibung (ca. 101 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2026, NR 18 Antrag vom 19.06.2026, NR 21 Antrag vom 22.06.2026, NR 23 Antrag vom 12.08.2026, NR 39 Anregung vom 19.06.2026, OA 12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2014, M 66 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 170 Antrag vom 19.06.2026, OF 89/5 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 247, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Anmietung der Kita-Fläche im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß städtebaulichem VertragM29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 83 Betreff: Anmietung der Kita-Fläche im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß städtebaulichem Vertrag Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3688 (B 365) Der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 50b zum Betrieb einer Kita wird zugestimmt. Vermieter: GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main Liegenschaft: Ben-Gurion-Ring 50b Mietfläche: Kita-Fläche im EG (ca. 812,45 m²) mit Freifläche (ca. 1.577 m²) Mietbeginn: 1. des Monats, der auf die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main folgt Laufzeit: 20 Jahre Festlaufzeit Optionen: Option 2 x 5 Jahre Kündigungsfrist: Zwölf Monate zum Ablauf des jeweils geltenden Vertragsendes Miete: Gemäß Sachstandsprotokoll vom 20.12.2023 / 26.02.2024 haben die Stadt Frankfurt und die GWH ein gemeinsames Verständnis aus dem städtebaulichen Vertrag erklärt. Danach soll die Anmietung so lang mietfrei erfolgen, bis der Folgekostenbeitrag der Stadt Frankfurt für die Kindertagesstätte von knapp 4.000.000 € vollständig aufgebraucht, mithin "abgewohnt" ist. Bei einer angesetzten Miete von 18,50€/m², mithin 15.030,33 €/Monat ergibt sich eine mietfreie Zeit von 266 Monaten. Im Anschluss an diese mietfreie Zeit ist die Stadt verpflichtet, Miete zu zahlen, wenn und solange das Objekt dann noch in städtischer Nutzung als Kindertagesstätte ist. Die Höhe der dann zu zahlenden Miete wird in einem Nachtrag festgehalten werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Kita zum 01.04.2022 hätte bezogen werden können. Die mietfreie Zeit wird rückwirkend ab dem 01.04.2022 berechnet. Auf eine Wertsicherung der Miete verzichtet der Vermieter. Betriebskosten: Neben der Grundmiete werden die nachstehenden Betriebskosten in Anlehnung an die Betriebskostenverordnung umgelegt. Auf die Betriebskosten wird eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 4.500 € gezahlt. Diese werden über die PG 20.03 Trägerübergreifende Kitaaufgaben abgewickelt. Begründung: A. Zielsetzung Ausgelöst durch den Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring wurde am 25./26.11.2014 ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen, der unter anderem die Übernahme durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehenden Folgekosten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der aurelis Asset GmbH regelt. Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat die davon betroffenen Grundstücke von der aurelis Asset GmbH erworben und im Zuge dessen als Rechtsnachfolgerin die Rechte und Pflichten dieser aus dem städtebaulichen Vertrag übernommen. Der Städtebauliche Vertrag sieht die Errichtung und betriebsbereite Übergabe einer Kindertagesstätte an die Stadt Frankfurt am Main vor. Gemäß § 3 Ziff. 3 des städtebaulichen Vertrages hat die GWH die Räume der Kindertagesstätte mit allen Nebeneinrichtungen im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß dem "Pflichtenheft Kindertagesstätte" (Neubau von Kindertageseinrichtungen - Flächenanforderungen und Raumbezüge) auf eigene Kosten zu errichten. Die Verpflichtung umfasst auch die Errichtung aller Nebeneinrichtungen mit einer zusammenhängenden Freifläche. Die GWH und die Stadt Frankfurt sind sich darüber einig, dass die Überlassung der Kita für einen bestimmten Zeitraum mietfrei erfolgen soll, welcher unter Berücksichtigung der für die Stadt durch den Bebauungsplan entstandenen Folgekosten angemessen ist. Bei einer Zugrundelegung einer Miete von 18,50€/m² und somit einer monatlichen Miete von 15.030,33€ ergibt sich eine mietfreie Zeit von (gerundet) 266 Monaten. Die Rückrechnung der mietfreien Zeit erfolgt ab dem 01.04.2022. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Festlaufzeit von 20 Jahren die mietfreie Zeit von 266 Monaten "abgewohnt" sein wird. Im Zuge der finalen Verhandlungen mit dem Vermieter hat dieser sich bereit erklärt, auf die Wertsicherung zu verzichten; dadurch kann der monatlich "abgewohnte" Betrag über die Festlaufzeit konstant gehalten werden. Die Miete, die für den Fall zu zahlen ist, dass das Mietverhältnis die mietfreie Zeit überdauert, wird in einem Nachtrag festzuhalten sein. Ebenso wird in diesem Nachtrag eine Regelung für den Fall zu treffen sein, dass es ein "Restguthaben" gibt, weil die Mietzeit endet, bevor der Folgenkostenbeitrag "abgewohnt" ist. Es ist von vornherein eine Untervermietung an den Träger der Kita ("Die Johanniter") vorgesehen. Dieser wird zur Tragung der Nebenkosten verpflichtet werden. B. Alternativen keine C. Lösung Mit der Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 50b können der Flächenbedarf gedeckt und die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrags erfüllt werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die Stadt treten vorerst keine Kosten auf. Die Kosten, die aus dem Betrieb der Kita entstehen, übernimmt deren Träger. Anlage 1_Mietvertrag (ca. 72 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.02.2013, M 22 Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 365 Anfrage vom 23.07.2026, A 17 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Ältestenausschuss) BSW (= Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank durch den Basiszinssatz ersetzt und der Mietvertrag entsprechend der aktuellen Gesetzeslage aktualisiert wird sowie die Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Zeitplan für die Inbetriebnahme der Kita erhält. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank durch den Basiszinssatz ersetzt und der Mietvertrag entsprechend der aktuellen Gesetzeslage aktualisiert wird sowie die Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Zeitplan für die Inbetriebnahme der Kita erhält. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) Beschlussausfertigung(en): § 248, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 14-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur GanztagschulentwicklungM29.05.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur Ganztagschulentwicklung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.10.2022, § 2380 (M 91) 1. Der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) (Anlage 1, 2, 3, 4) sowie die darin dargestellte Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG, Errichtung einer Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE), werden beschlossen. 2. Die Erhebung zur Ganztagschulentwicklung zum Schuljahr 2024/25 wird in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis genommen. 3. Der Überprüfung der Zielsetzung eines flächendeckenden Versorgungsziels von 100 % im Ganztag wird zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 die WIB Consult GmbH - vertreten durch Frau Prof. Schneider und Frau Dr. Makles - die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt am Main und die dazugehörigen Berechnungen (Prognose und Monitoring) durchgeführt hat (Anlage 1 und 2). 4.2 die im vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplan Fortschreibung 2025-2034 dokumentierte Schulerrichtung zusätzlich benötigt wird. 4.3 die Planungen im Bereich der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen mit dem Schulentwicklungsplan der berufsbildenden Schulen abgestimmt sind, insbesondere mit Fokus auf den Bereich des Beruflichen Gymnasiums. 4.4 die Planungen zur Errichtung einer neuen Schule mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 4.5 in Kooperation mit dem Institut für Sonderpädagogik der Goethe Universität - Frau Prof. Dr. Vera Moser - aktuell eine wissenschaftliche Evaluation zum "Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt GE in der Stadt Frankfurt" durchgeführt wird. Hierbei werden amtliche Schulstatistiken und förderdiagnostische Stellungnahmen ausgewertet, qualitative Experteninterviews mit Steakholdern im Feld sowie standardisierte Befragungen von Eltern, Schulleitung und pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Die Ergebnisse liegen Ende 2026 vor. 4.6 die formale Anhörung des Stadtelternbeirats und des StadtschülerInnenrats gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 4.7 für jede der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ein einzelschulisches Datenblatt erstellt wurde, das die Schülerzahlentwicklung von 2015 bis 2024, die lt. Melderegister erwarteten Schulpflichtigen bis 2031 und einen Soll-Ist-Vergleich zu Über- oder Unterbelegungen der Einzelschule dokumentiert. Die einzelschulischen Datenblätter sind dem integrierten Schulentwicklungsplan 2025-2034 beigefügt (Anlage 3). 4.8 das Stadtschulamt eine Erhebung zur Ganztagschulentwicklung zum Schuljahr 2024/25 durchgeführt hat. Als Grundlage für diese Analyse diente die sogenannte Novembererhebung aus dem Jahr 2025, in der alle bestehenden Betreuungsplätze an Schulen und in Horten erfasst und analysiert wurden. Die Erhebung ist dem integrierten Schulentwicklungsplan Fortschreibung 2025-2034 beigefügt (Anlage 4). 4.9 die schulspezifischen Einschulungsquoten der Grundschulen im Anhang der Anlage 4 ausgewiesen sind. 4.10 die Analysen der sechs Bildungsregionen zeigen, dass bis zum Schuljahr 2034 in keiner der Bildungsregionen mit einem bedeutenden Rückgang der Schülerzahl in der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu rechnen ist. In einigen Bildungsregionen ist ein stärkerer Zuwachs, in anderen ein leichter Zuwachs oder die langfristige Stagnation der Schülerzahl zu erwarten. Die Schulplatzbedarfe sind im Bestand nicht zu decken, daher sind in vorherigen Schulentwicklungsplänen der Stadt Frankfurt weitere 25 Schulerrichtungen geplant: achtzehn Grundschulen, vier integrierte Gesamtschulen, eine kooperative Gesamtschule, ein Gymnasium und eine gymnasiale Oberstufe. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 5.1 Errichtung einer Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke. 6. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung einer neuen Schule sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. 7. Für die einzelne Maßnahme werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. 8. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 9. Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. 10. Das Dezernat III - Stadtplanungsamt - wird beauftragt, die erforderliche Fläche des neuen Schulstandorts planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen. 11. Das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien - wird beauftragt, die erforderliche Fläche und Liegenschaft zu sichern und gemäß dem Auftrag des Stadtschulamtes die Maßnahme umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung Während die Schülerzahl in Frankfurt am Main insgesamt seit 2015 steigend ist, ist die Zahl der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an den Schulen des Schulträgers aktuell rückläufig. Nach einem Höchststand im Jahr 2020 mit über 4.000 ist die Zahl auf rd. 3.500 Schüler*innen im Schuljahr 2024/25 gesunken. Mit einer steigenden Schülerzahl insgesamt und einer sinkenden Schülerzahl mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, sinkt folglich auch die Förderquote. Neben der sinkenden Förderquote ist auch ein sinkender Inklusionsanteil zu beobachten. Wurden zum Schuljahr 2021/22 noch gut 48% aller Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen beschult, sind es zum Schuljahr 2024/25 nur noch 44%. Der Rückgang zeigt sich nicht gleichermaßen in allen Förderschwerpunkten bzw. Schulzweigen und ist nicht mit einer zunehmenden exklusiven Beschulung zu erklären, denn auch an den Förderschulen ist die Schülerzahl rückläufig (Schuljahr 2021/22: 2.058, Schuljahr 2024/25: 1.968). So ist die Zahl der Schüler*innen im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung konstant. Die Zahl der Schüler*innen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hingegen ist weiter und deutlich gestiegen und zwar zwischen 2017 und 2024 von 331 auf 433 (vgl. Anlage 1, Abb. 2-10, S. 48). Folglich war es notwendig, dass der Schulträger Außenklassen einrichtet. Die Entwicklung der Schülerzahl mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zeigt konkrete notwendige Handlungsbedarfe für die Förderschulen der Stadt auf, insbesondere für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (siehe C. Lösung). B. Alternativen Keine. C. Lösung Schulorganisatorische Maßnahmen Im Planungszeitraum 2025-2034 ist folgende Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG erforderlich. · Errichtung einer Förderschule für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Begründung: Die Schülerzahl im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist steigend. Die Schulkapazitäten der Bestandsschulen sind bereits ausgeschöpft. Damit ergibt sich ein sofortiger Bedarf. Als Referenz für die Kapazität kann die Panoramaschule angelegt werden. Darüber hinaus wird der Schulträger prüfen, an welchen Förderschulstandorten ein gE-Zweig ergänzt werden kann. Weitere Lösungen, die der Schulträger zur ausreichenden Schulplatzversorgung verfolgt, sind die Bildung von Kooperationsklassen. Ganztagschulentwicklung - Erhebung und Auswertung zum Schuljahr 2024/25 (Anlage 4) Im Rahmen des Berichts zur Ganztagsschulentwicklung wird die Verpflichtung des Stadtschulamts zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Betreuungsplatz zum Schuljahr 2026/27 dargelegt. Gemäß des Ganztagsförderungsgesetzes wird dieser Anspruch ab dem genannten Schuljahr zunächst für die ersten Jahrgangsstufen der Grundschulen und Schulen mit Grundstufen eingeführt und sukzessive in jedem darauffolgenden Schuljahr um einen Jahrgang erweitert. Somit wird der Anspruch zum Schuljahr 2029/30 für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 gelten. Die Betreuung umfasst täglich 9,5 Stunden an fünf Tagen in der Woche. Im Bericht wurde der aktuelle Ausbaustand der ganztägigen Betreuung an Grundschulen und Schulen mit Grundstufen für das Schuljahr 2024/25 ermittelt und der zukünftig aufwachsende Bedarf festgestellt. Als Grundlage für diese Analyse diente die sogenannte Novembererhebung des Stadtschulamts aus dem Jahr 2025, in der alle bestehenden Betreuungsplätze an Schulen und in Horten erfasst und analysiert wurden. Die Ermittlung des zukünftigen Betreuungsplatzbedarfs erfolgte anhand der Beteiligungsquoten (Verhältnis der Anzahl der Kinder, die einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen zur Anzahl der tatsächlich eingeschulten Kinder) sowie der Versorgungsquoten (Verhältnis der Anzahl der zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze zur Anzahl der Kinder an einer Schule). Diese Berechnungen wurden schulscharf durchgeführt. Anhand der beiden Quoten konnten die zukünftigen Platzbedarfe bis zum Schuljahr 2029/30 festgestellt werden. Es wurden zwei unterschiedliche Planungsvarianten (Variante 1 und Variante 2) entwickelt. Variante 1 basiert auf den schulspezifischen Einschulungsquoten, während Variante 2 die Annahme zugrunde legt, dass alle im Schulbezirk gemeldeten Schulpflichtigen auch zukünftig angemeldet werden. Nach Variante 1 (mit Einschulungsquote) zeichnet sich ein Defizit an Betreuungsplätzen in folgenden Zeiträumen ab: zum Schuljahr 2026/27 an einer Schule, 2027/28 an vier Schulen, 2028/29 an elf Schulen und 2029/30 an dreiundzwanzig Schulen. Im Rahmen der Variante 2, welche die Einschulungsquote nicht berücksichtigt, ergeben sich folgende Defizite an Betreuungsplätzen: zum Schuljahr 2026/27 eine Schule, 2027/28 vier Schulen, 2028/29 achtzehn Schulen und zum Schuljahr 2029/30 sechsundzwanzig Schulen. Diese Berechnungen berücksichtigen die Ausbauplanungen bis zum Schuljahr 2026/27. Es wird empfohlen, aufgrund der wirtschaftlichen Aspekte die Zielsetzung eines flächendeckenden Versorgungsziels von 100 % zu überprüfen. Zukünftig sollten die Einschulungs- und Beteiligungsquoten verstärkt in die Ausbauplanung integriert werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats ist gemäß §§ 115,123 HSchG die formale Anhörung des Stadtelternbeirats und des StadtschülerInnenrats sowie die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgesehen. und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Am 22.01.2026 hat ein Informationstermin zum integrierten Schulentwicklungsplan Fortschreibung 2025-2024 für den Stadtelternbeirat, StadtschülerInnenrat, die Schulformsprecherinnen und Schulformsprecher und den Gesamtpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer stattgefunden. In allen sechs Bildungsregionen haben zwischen 19.01.-21.01.2026 digitale Sichtungsrunden zum integrierten Schulentwicklungsplan Fortschreibung 2025-2024 für Schulleitungen und deren Schulgemeinden stattgefunden. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Für die Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahme im integrierten Schulentwicklungsplan 2025-2034 werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: Stellenbedarf 1 Planstelle. Die Eingruppierung ist in der Entgeltgruppe 7 TVöD. Der Mittelwert ist ab dem 01.05.2026 68.000€. Es sind Personalkosten in Höhe von 68.000€ zu veranschlagen. Im Bereich der Schulhausverwaltungen werden folgende Ansätze benötigt: Stellenbedarf 1 Planstelle. Die Eingruppierung an Förderschulen ist grundsätzlich in der Entgeltgruppe 6 TVöD, sofern die technischen Ausstattungen der Schulen keine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 7 TVöD rechtfertigen. Es sind Personalkosten in Höhe von 66.000 € bis 68.000 € zu veranschlagen. Anlage 1_iSEP_2025-2034_Langfassung (ca. 36,2 MB) Anlage 2_iSEP_2025-2034_Kurzfassung (ca. 132 KB) Anlage 3_Einzelschul_Datenbl_iSEP_2025-2034 (ca. 9,8 MB) Anlage 4_Ganztagsschulentw_Erhebung_iSEP-2025-2034 (ca. 9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2026, NR 20 Anregung vom 15.06.2026, OA 7 Antrag vom 08.06.2026, OF 68/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 CDU, 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 24 Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen oder einen gesonderten Termin zu vereinbaren, um den Integrierten Schulentwicklungsplan (M 84) vorzustellen. Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 84 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, BFF-FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Annahme); ELF (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 19 Es besteht Einvernehmen, Vertreterinnen und Vertreter des Dezernates XI zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 einzuladen, um Fragen zum Schulentwicklungsplan zu beantworten. Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 54 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, auf Abstimmung ohne weitere Aussprache. Beschluss: Anregung OA 7 2026 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 7 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 68/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Halbsatz aus der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. 1. 2 CDU, 3 GRÜNE, 2 SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 CDU, 2 GRÜNE und AfD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 2. 2 CDU, GRÜNE, 2 SPD und Volt gegen 2 Linke, FDP und AfD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU zu 2. 2 CDU, GRÜNE, Linke und Volt gegen 2 CDU, FDP und AfD (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 35 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats zu der kommenden Sitzung einzuladen, um den Integrierten Schulentwicklungsplan (M 84) vorzustellen. Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84 und OA 7 = Annahme, NR 20 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 84 und NR 20 = Enthaltung, OA 7 = Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag der Linke-Fraktion auf Zurückstellung der Vorlagen M 4, NR 20 und OA 7 mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN, SPD und Volt gegen die Stimmen von Linke, AfD und FDP abgelehnt wurde. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84, NR 20 und OA 7 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke, FDP und BSW (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BSW (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 249, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 40-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sauberkeit und Aufenthaltsqualität durch präventive Information verbessernOFOB 129.05.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 17/1 Betreff: Sauberkeit und Aufenthaltsqualität durch präventive Information verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten geeignete niedrigschwellige Informations- und Präventionsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um wiederkehrenden Verschmutzungen und Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität durch das Füttern von Tauben und anderen Tieren entgegenzuwirken: - Fußgängerweg / Allee Frankenallee vor dem REWE-Markt - Tram-Haltestelle Rebstöcker Straße in Fahrtrichtung Innenstadt - Unterführung Mainzer Landstraße bei der Esso-Tankstelle, beidseitig - Grünstreifen an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Frankenallee bei den Glascontainern - Mittelstreifen an der Galluswarte, Abgang Haus Gallus Dabei sollen insbesondere Maßnahmen geprüft werden, die ohne zusätzliche großflächige Beschilderung auskommen. In Betracht kommen beispielsweise kurze Hinweise an bestehender Infrastruktur, Piktogramme, temporäre Markierungen, digitale Informationen oder eine präventive Ansprache im Rahmen bestehender Präsenz- und Kontrollgänge. Die Maßnahmen sollen sachlich über die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main informieren und dazu beitragen, Verunreinigungen, Futterreste und daraus folgende Beeinträchtigungen des öffentlichen Raums zu vermeiden. Begründung: An den genannten Standorten kommt es wiederholt zur Verschmutzung, unter anderem durch Fütterung von Tauben und damit auch anderen Tieren. Dies führt regelmäßig zu Futterresten, Verschmutzungen und einer Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Ziel des Antrags ist es, Sauberkeit und Nutzbarkeit der betroffenen Bereiche zu verbessern. Im Vordergrund stehen dabei Information und Prävention. Bürgerinnen und Bürger sollen niedrigschwellig auf die geltende Regelung und die Folgen der Fütterung für das unmittelbare Umfeld aufmerksam gemacht werden. Da klassische Hinweisschilder nicht an jedem Standort die geeignetste oder mehrheitsfähige Lösung darstellen, soll der Magistrat ausdrücklich auch alternative Formen der Information und Prävention prüfen. Dadurch kann die Einhaltung bestehender Vorschriften unterstützt werden, ohne vorrangig auf repressive Maßnahmen zu setzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.04.2026, OF 13/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 13/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 17/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Illegale (Sperr-)Müllablagerung in der Uhlandstraße verhindern – Baumscheiben begrünenOFOB 429.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 17/4 Betreff: Illegale (Sperr-)Müllablagerung in der Uhlandstraße verhindern - Baumscheiben begrünen Vorgang: OM 2046/13 OBR 4; ST 890/13; OM 7622/25 OBR 4; ST 102/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Uhlandstraße/Ecke Martin-Elsässer-Weg eine Bepflanzung der Baumscheibe mit niedrigen bis mittelhohen Gewächsen möglich ist und welche Optionen für die Bepflanzung in unmittelbarer Nachbarschaft der Platane bestehen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 890). Ferner möge geprüft werden, ob eine Bepflanzung für weitere unbepflanzte Baumscheiben in der Uhlandstraße möglich ist. Ergänzend wird der Magistrat gebeten zu prüfen und den Ortsbeirat zu unterrichten, ob eine höhere, durchgehende Einzäunung rund um die Baumscheibe eingerichtet werden kann - wie in naheliegenden Straßen der Nachbarschaft. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Aufstellung eines Verbotsschildes für die Ablage von Müll zu prüfen und den Ortsbeirat über das Ergebnis zu unterrichten. Begründung: Die Baumscheibe der Platane in der Uhlandstraße/Ecke Martin-Elsässer-Weg dient als Ablageplatz für illegalen (Sperr-)Müll. Laut Beobachtungen einer Anwohnerin wurde dieser in mindestens einem Fall durch einen Transporter in den frühen Morgenstunden abgeladen. Die Situation besteht seit vielen Jahren (siehe Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2046). Bislang konnte keine für die Anwohnenden zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Durch die illegale Müllablagerung verschlechtert sich das Straßenbild; das Sauberkeitsempfinden der Anwohnenden wird massiv beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass weiterer Müll hinzugestellt bzw. nach der Entfernung neuer Müll abgeladen wird. Häufig wird zeitnah nach der Abholung des illegalen Sperrmülls durch die FES GmbH neuer Müll an der gleichen Stelle abgeladen. Da der Magistrat mit seiner Stellungnahme vom 12.01.2026, ST 102 mitgeteilt hat, dass die Kontrollen der (Sperr-)Müll-Situation im Ortsbezirk Bornheim-Ostend nicht verstärkt werden, ist anzunehmen, dass die verursachenden Personen weiterhin illegalen (Sperr-)Müll abladen werden. Eine Bepflanzung der Baumscheibe könnte einer Ablagerung von illegalem (Sperr-)Müll an dieser Stelle entgegenwirken. Zudem trüge eine Bepflanzung zu einer Verschönerung des Straßenbilds bei und würde dem Ansinnen dienen, die Stadt zu begrünen, an die klimatischen Veränderungen anzupassen und Lebensräume für Insekten zu schaffen. Durch die Etablierung einer erhöhten Einzäunung der Baumscheibe könnte die Ablagerung von Sperrmüll verhindert und die neuen Pflanzen geschützt werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2046 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 890 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7622 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 167 2026 Die Vorlage OF 17/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungOFOB 129.05.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 18/1 Betreff: Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung - Maßnahmen gegen Fütterung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Situation im Bereich Galluswarte im Zusammenhang mit wiederkehrender Taubenfütterung, Futterresten und Verunreinigungen zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden: 1. welche Erkenntnisse der Stadt zu wiederkehrenden Verunreinigungen und Beschwerden im Bereich Galluswarte vorliegen; 2. welche Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren zur Verbesserung von Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ergriffen wurden; 3. welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fütterungsverbot nach der Gefahrenabwehrverordnung im Ortsbezirk 1 erfolgt sind und in welchem Umfang diese den Bereich Galluswarte betreffen; 4. wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichem Raum und angrenzenden privaten Flächen im Umfeld der Galluswarte bewertet werden; 5. welche Erfahrungen die Stadt aus dem bestehenden Taubenhaus im Bereich Galluswarte gewonnen hat, welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden und wann die Aufstellung eines weiteren Taubenhauses mit verbesserter Umsetzung vorgesehen ist; 6. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für den Bereich Galluswarte prüft oder plant, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Prävention, Information und ordnungsrechtliche Ansprache. Begründung: Im Bereich Galluswarte kommt es wiederholt zur Verunreinigungen. Dies beeinträchtigt die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an einem stark frequentierten Ort. Der Ortsbeirat bittet daher um eine sachliche Darstellung der bisherigen und geplanten Maßnahmen, der Erfahrungen mit dem bestehenden Taubenhaus sowie der weiteren Schritte zur Verbesserung der Situation vor Ort. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.04.2026, OF 14/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trampelpfade im SolmsparkOFOB 729.05.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 22/7 Betreff: Trampelpfade im Solmspark Während des Neubaus des Dükers im Solmspark wurde der Bereich um die "Klagemauer" für den Verkehr gesperrt. Relativ schnell haben sich dann Trampelpfade ausgebildet, die in erheblichen Maße zur Bodenverdichtung beigetragen haben. Das Grünflächenamt hatte bei einer Führung für den OBR betont, wie ökologisch Wertvoll diese Flächen sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die ursprünglichen Wegebeziehungen im Solmspark wiederherzustellen mit geeigneten Maßnahmen die weitere Nutzung der Schleichwege zu unterbinden die entstandenen Bodenverdichtungen zu beseitigen Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 172 2026 Die Vorlage OF 22/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eine Toilette Am Weißen Stein sicherstellenOFOB 929.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 34/9 Betreff: Eine Toilette Am Weißen Stein sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Den Ortsbeirat darüber zu informieren, warum die vorhandene Toilette nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich ist und ob dies wieder angedacht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, mit der vor Ort ansässigen Gastronomie oder den Geschäften in Verhandlungen zu gehen, mit dem Ziel, dass mindestens ein Betreiber*in bereit ist, am Programm "NetteToilette" teilzunehmen. Anschließend braucht es einen öffentlichen Hinweis darauf. Begründung: Der weiße Stein ist ein Ort, an dem Busse, U-Bahnen und die nahegelegene S-Bahnstation der S6 aufeinandertreffen und viele Menschen täglich aus- und umsteigen. Zusätzlich befinden sich dort zahlreiche kleine Geschäfte und Gastronomien. Bis vor kurzem gab es eine öffentliche Toilette am Weißen Stein, die durch Münzeinwurf benutzbar war. Leider war diese häufig defekt, was ein ständiges Ärgernis darstellte, so dass als Ausweichmöglichkeit oft nur die Eisdiele oder die Dönerbude bleibt. Seit kurzem ist die Toilette nun komplett gesperrt und nur noch für die Fahrer*innen des ÖPNV mithilfe eines Schlüssels zugänglich. Wenn die Toilette nicht mehr entsprechend geöffnet werden kann oder soll, wäre es wichtig eine Alternative zu schaffen. Daher der Appell, dass der Magistrat aktiv auf die Gewerbetreibenden zugeht und aushandelt, dass diese auch offiziell ihre Toilette der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (Gegen finanzielle Unterstützung: https://www.die-nette-toilette.de/) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 220 2026 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung des Stadteilfestes „Wir im Westend“ aus dem Budget des OrtsbeiratesOFOB 229.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 39/2 Betreff: Förderung des Stadteilfestes "Wir im Westend" aus dem Budget des Ortsbeirates Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget 3.000 EUR für die Durchführung des ersten Stadteilfestes "Wir im Westend" am 06. September 2026 zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden insbesondere für Infrastrukturkosten (u. a. Toiletten, Geschirrmobil, Bierbänke und Kühlschrank mit Getränken, Stromversorgung, Sanitätsdienste sowie etwaige Honorare für Künstler - s. Anhang 1) einzusetzen und an das Familienzentrum im Westend auszuzahlen als federführender Organisator. Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das nicht kommerzielle Stadteilfest "Wir im Westend", das am 06. September 2026 von 12.00 bis 17.00 Uhr auf dem Westend-Platz zum ersten Mal stattfinden soll, ist das erste gemeinsame Projekt des vom Sozialrathaus Bockenheim initiierten Sozialarbeitskreises Westend Süd, der den unterschiedlichen sozialen Institutionen im Westend (von Kitas und Jugendtreffs über Senioren-Begegnungsstätten und Kirchengemeinden bis hin zur einem Treffpunkt für Holocaust-Überlebende - s. Anhang 2) ein fest etabliertes Format zur Begegnung und Vernetzung bieten soll. Besonders wertvoll ist auch die Teilnahme verschiedener jüdischer Sozialorganisationen; so hat das Familienzentrum im Westend dankenswerterweise die Federführung bei der Organisation übernommen. Gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden Antisemitismus auch in Frankfurt ist es wichtig, in unserem Ortsbezirk bewusste Zeichnen des gemeinsamen Lebens im Stadtteil zu setzen. Im Gegensatz zu Bockenheim gibt es bislang im Westend wenig Formate und Stadtteilfeste, die einen offenen Raum für Begegnung, Austausch und Teilhabe bieten. Die bisherigen Treffen des Sozialarbeitskreises Süd, der im November 2025 ins Leben gerufen wurde, erfreuten sich einer sehr großen Teilnehmergruppe und die Initiative zeichnet sich durch eine sehr engagierte und lebhafte Zusammenarbeit aus. Das Stadtteilfest "Wir im Westend" möchte auf dem Westendplatz die soziale Vielfalt unseres Stadtbezirkes als generationsübergreifendes Familienfest für Jung und Alt sichtbar machen. Die unterschiedlichen sozialen und kirchlichen Institutionen sowie auch Sozialrathaus und unser Ortsbeirat werden Raum für die Vorstellung ihrer Aktivitäten bekommen, so dass sich die Bürger und Anwohner niederschwellig über alle Angebote informieren können. Darüber hinaus wird das Familienfest auch ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Einsatzes und Organisation darstellen und ein geeignetes Forum sein, Ehrenamt zu erleben, sich zu informieren und mitzumachen. Stadtteilkultur lebt vom Engagement der Ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Eine Bühne für Aufführungen ist ebenso geplant wie auch der Einsatz des E-Mobils der Sozialrathauses und Spielstationen für Familien mit Kindern. Begründung Der Magistrat hat mitgeteilt, dass eine Förderung aus dem Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgen kann. Etwaige Bewilligungen können nur erfolgen, wenn Restmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden. Einen Ansatz im Jahr 2026 gibt es nicht. Es sei davon auszugehen, dass Restmittel nicht übertragen werden, so dass sämtliche Stadtteilfeste, für die es eine OI gibt und auch bereits Anträge vorliegen, KEINE Förderung erhalten. Von einer gesicherten Finanzierung durch einen Zuschuss kann derzeit NICHT ausgegangen werden. (s. mail vom Kulturamt vom 13.05.2026) Angesichts der bestehenden Finanzierungslücke und der gestiegenen Kosten - insbesondere im Bereich Infrastruktur, erhöhter Sicherheitsanforderungen und etwaiger Künstler-Vergütungen ist eine kurzfristige Unterstützung erforderlich, um die Premiere des Stadteilfestes "Wir im Westend" zu sichern. Der Ortsbeirat 2 kann mit der Bereitstellung der Mittel einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses für den Stadtteil bedeutende Fest zu ermöglichen und damit ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie kulturelle Teilhabe vor Ort zu stärken. Der Antrag ist eilbedürftig, da die Infrastruktur noch vor den Sommerferien bestellt und damit auch finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden müssen. . Anhang 1 Kostenschätzung Infrastruktur (Quelle: Sozialarbeitsskreis Westend Süd) - Anmietung von Bierbänken, Tischen, Kühlschrank 500,-(Angebot) - Mobile Komposttoilette 400,- (Angebot) - Geschirrmobil 400,- (TBD) - Bühne (4x3m) 737,- (Angebot) - Anmietung von Pavilions/Stromleitung 400,- (TBD) - GEMA-Gebühren 150,- (Angebot) - Etwaige Honorare Musiker, Zauberer, Künstler (VHS) 500,- (TBD) - Beitrag Sicherheitsleistungen/Sanitätsdienst 500,-(TBD) Anhang 2: Teilnehmer Sozialarbeitskreis Süd (Quelle: Sozialarbeitsskreis Westend Süd, Sitzungsprotokolle) - Hauke Witzel - Jüd. Pychotherapeut. Beratungszentrum - Naomi Wille - KiTa Warum? - Caroline Pust - Seniorenwohnanlage Brentanostraße - Wolf Schwarz - Kinderbeauftragter Westend - Andreas Engel - KiTa St. Antonius - Ayat El Moussaoui - SRH Bockenheim - Margret Heym - Sozialbezirksvorsteherin 100/170 - Esther Petri-Adiel- Treffpunkt Shoa Überlebende- ZWST - Bernhard Bernardo - SRH Bockenheim - Stephanie Kenedi - Ortsbereit 2 - Susanne Boehlke- Werner - VHS - Daphna Baum - Familienzentrum im Westend - Jacobe de La Tour - Familienzentrum im Westend - Jendricke, Carolin, Bürgerinstitut Frankfurt e.V. - Rockermeier, Andrea, Dompfarrei St. Bartholomäus, St. Antonius - Römer, Lisa, Reko Mitte, Stadtschulamt - Letzgus, Sophia, Sozialrathaus Bockenheim- EGH - Schilling, Annegreth, EV. Hoffnungsgemeinde - Drewniak, Markus, Schülerladen Westend (BVZ) - Hölbl, Iris, Teamleitung Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst Team 1 SRH Bockenheim - El Moussaoui, Ayat, Team Sozialraum Koordination - Bernardo, Bernhard, Leitung SRH Bockenheim - Weers, Christina, Lehrkräfte (Aus-) Bildung, Goethe Uni. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 16 2026 Die Vorlage OF 39/2 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Status Liegenschaft Kettenhofweg 97OFOB 229.05.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 53/2 Betreff: Status Liegenschaft Kettenhofweg 97 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten 1. Wie bewertet der Magistrat den schon lange währenden Leerstand im Kettenhofweg 97. 2. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei der Liegenschaft und sind dem Magistrat geplante bauliche Maßnahmen bekannt? 3. Welche Maßnahmen schlägt die Stadt vor, um die zunehmende Verwahrlosung der Liegenschaft Kettenhofweg 97 zu verhindern? Begründung: Laut Berichten von Anwohnern steht die Liegenschaft Kettenhofweg 97 schon lange Zeit leer. Das Gelände verwahrlost zunehmend. Kürzlich wurden Ratten gesichtet. Vor dem Hintergrund der Beeinträchtigung der Anwohner und des großen Bedarfs an Wohnraum erscheint dieser Zustand unhaltbar. Anlage: Bilder der Liegenschaft Fotos vom Gelände der Liegenschaft Kettenhofweg 97. Die Fotografin ist dem Antragssteller bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2026 Die Vorlage OF 53/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20OFOB 529.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 58/5 Betreff: Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Parkverbot im Bereich Lamboystraße 18-20 durch entsprechende Poller abzusichern. Begründung: Vor den Häusern in der Lamboystraße 18-20 ist ein Parkverbot angeordnet. Dies hängt damit zusammen, dass in der Lamboystraße ein Zweirichtungsverkehr besteht. Dieser kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Parkverbote vor den Häusern 18-20 eingehalten werden. In diesem Bereich besteht aber, auch aufgrund des dort ansässigen Hotels, ein sehr großer Parkdruck. Dieser führt dazu, dass das Parkverbot missachtet wird und Autos dort parken. Der Zweirichtungsverkehr ist dann kaum noch durchführbar. Polizeikontrollen in diesem Bereich haben auch nicht zur nachhaltigen Beseitigung dieser Problems geführt. Bei einer Absicherung des Parkverbots durch Poller besteht die Möglichkeit des verbotswidrigen Parkens nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 261 2026 Die Vorlage OF 58/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Sicherheit und Reduzierung von Nutzungskonflikten am südlichen MainuferOFOB 529.05.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 81/5 Betreff: Verbesserung der Sicherheit und Reduzierung von Nutzungskonflikten am südlichen Mainufer Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. wie die derzeitige Nutzungssituation der Wege am südlichen Mainufer bewertet wird, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie weitere Nutzergruppen; 2. welche Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Nutzungskonflikte zu reduzieren und die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen; 3. ob und in welcher Form eine bessere Strukturierung oder Entzerrung der Verkehre, beispielsweise durch abschnittsweise Trennung, alternative Routenführungen oder angepasste Wegeführungen, möglich ist; 4. welche ergänzenden Maßnahmen (z. B. Beschilderung, Markierungen oder punktuelle geschwindigkeitsreduzierende Elemente) geeignet sind, ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsam genutzten Wegen zu fördern. Begründung: Die Wege am südlichen Mainufer werden intensiv und von unterschiedlichen Nutzergruppen gleichzeitig genutzt. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten kommt es dabei regelmäßig zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr. Die bestehende Infrastruktur ist für diese hohe und vielfältige Nutzung nur eingeschränkt geeignet, sodass gefährliche Situationen entstehen können. Ziel des Antrags ist es daher, Lösungen zu entwickeln, die die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und die Nutzungskonflikte nachhaltig reduzieren. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 278 2026 Die Vorlage OF 81/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unfälle mit E-ScooternOFOB 529.05.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2026, OF 86/5 Betreff: Unfälle mit E-Scootern Der Presse war zu entnehmen, dass die Unfälle mit E-Scootern erheblich zugenommen haben. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, in welchem Umfang der Ortsbezirk 5 hiervon betroffen ist, um diesem Konflikts- und Gefährdungspotential wirksam entgegenwirken zu können. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat in Bezug auf den Ortsbezirk 5 um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele registrierte Unfälle mit E-Scootern hat es 2025 im Ortsbezirk 5 gegeben? Wie verteilen sich diese Unfälle auf die Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad? 2. Gibt es örtliche Unfallschwerpunkte und wenn ja, wo liegen diese? 3. Bei wie vielen E-Scooter-Unfällen kam es zu körperlichen Verletzungen? 4. Was waren die häufigsten Unfallursachen? 5. Wie viele der registrierten Verkehrsunfälle erfolgten unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch ein städtisches Informationsangebot verkehrsgerechtes Verhalten bei Benutzung eines E-Scooters zu fördern? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Auskunftsersuchen V 61 2026 Die Vorlage OF 86/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage BertramswieseSTOB 929.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1000 Betreff: Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8076
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler LandstraßeSTOB 829.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1001 Betreff: Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler Landstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8039
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel unter der Brücke der U-Bahn-Station „Niddapark“STOB 929.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1002 Betreff: Radbügel unter der Brücke der U-Bahn-Station "Niddapark" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8077
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Abstellplätze für ZweiräderSTOB 829.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1003 Betreff: Mehr Abstellplätze für Zweiräder Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8044
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Platz an der Ecke Im Geeren/Im NardholzSTOB 929.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1004 Betreff: Platz an der Ecke Im Geeren/Im Nardholz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7978
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller OrtsterminSTOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1005 Betreff: Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8117
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/FleckenbühlstraßeSTOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1006 Betreff: Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der fehlende Flexipoller wieder aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein zweiter Flexipoller installiert, um die Sichtbarkeit der Elemente zu erhöhen. Hiermit wurden an anderen Orten bereits gute Ergebnisse erzielt. In der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025 (ST 1831) zur OM 7123 wurde eine Schleppkurvenprüfung als nächste Maßnahme vorgeschlagen. Diese wurde nun vorgenommen, mit dem Fazit, dass das Rechts- und Linksabbiegen von dem Oberen Kalbacher Weg in die Fleckenbühlstraße ohne Konflikte funktioniert. Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher keine Notwendigkeit für weitere (bauliche oder markierungstechnische) Maßnahmen gesehen. Ungeachtet dessen wird hier angemerkt, dass Klemmfix-Elemente hier ungeeignet sind, da davon auszugehen ist, dass die Fähnchen im Rechtsabbiegevorgang immer wieder überfahren werden. Durch das Überfahren können sich diese lösen und die auf der Fahrbahn verschraubten weißen Elemente werden zur Gefahrenquelle, wenn sie von Fahrzeugführer:innen nicht bemerkt werden. Aus diesem Grund eignen sich Klemmfix-Elemente zur Spurabtrennung im Geradausverkehr, nicht jedoch in derartigen Abbiegesituationen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)STOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1007 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Zu 1. und 2. Der Magistrat wollte mit der Formulierung "Teilstörung" lediglich zum Ausdruck bringen, dass es sich nicht um sämtliche Leuchten gehandelt hat. Um den Fehler zu finden und zu beheben waren - wie auch in der Stellungnahme des Magistrats 1975/2025 schon ausführlicher dargelegt - Vorarbeiten nötig. Die Reparatur hat daher einige Zeit in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der FriedhofsmauerSTOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1008 Betreff: Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8114
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-StationSTOB 1529.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1009 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-Station Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die aufgeführte Problemstelle in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Die Fußgängerüberwege östlich und westlich des Bahnübergangs sind korrekt beschildert, markiert und beleuchtet. Diese liegen innerhalb einer Tempo 30 Zone. Die Aufstellflächen sind von anderen Verkehrsteilnehmer:innen gut einsehbar. Es bedarf hier keiner weiteren Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8098
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegSTOB 1529.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1010 Betreff: Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Magistrat kann die Umsetzung im betroffenen Streckenabschnitt erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 realisieren, da die Reduzierung der Geschwindigkeit Auswirkungen auf den Fahrplanverlauf des Linienbusverkehrs hat. Die Verkehrsrechtliche Anordnung wird entsprechend rechtzeitig erstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1392
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel WestSTOB 129.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 981 Betreff: Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel West Zu 1.: Aktuell haben zwei Telekommunikationsunternehmen Interesse am Glasfaserausbau im Europaviertel signalisiert: die Deutsche Telekom, die bereits mit dem Ausbau im Bereich Europaviertel Ost begonnen hat, sowie die Firma OXG. Von Seiten der Firma OXG liegt derzeit noch kein verbindlicher Zeitplan vor. Die Deutsche Telekom hat folgende Informationen zur Verfügung gestellt: "Der Ausbauzeitraum für das Europaviertel Ost ist bis Ende 2026 anvisiert, für das Europaviertel West peilen wir eine Fertigstellung bis Ende 2027 spätestens an." Zu 2.: Diese Entscheidung obliegt dem ausbauenden Unternehmen. Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen unter Ziffer 3. Die Deutsche Telekom hat auf Anfrage mitgeteilt: "Der Ausbau im Europaviertel Ost zügiger voranschreitet, da die Anzahl der Haushalte dort mit etwa 3.600 deutlich geringer ist als im Europaviertel West, wo rund 13.700 Haushalte angeschlossen werden müssen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand im Tiefbau sowie bei den Gebäudestichen, was entsprechend längere Bauzeiten zur Folge hat." Zu 3.: Für das Europaviertel bestehen keine konkreten Ausbauvereinbarungen mit einem Telekommunikationsunternehmen. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlage (Grundgesetz in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz) findet der Glasfaserausbau in Deutschland eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen statt. Damit obliegt ihnen auch die Entscheidung über die Ausbaugebiete und die zeitlichen Abläufe. Zu 4.: Beide Unternehmen stellen auf ihren jeweiligen Internetseiten allgemeine Informationen zum Glasfaserausbau bereit. Diese umfassen zunächst eine Übersicht, ob in einer Stadt, einem Viertel oder Bezirk grundsätzlich ein Glasfaserausbau geplant oder bereits im Gange ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine adressgenaue Abfrage durchzuführen, um detailliertere Informationen zu erhalten. Telekom: - Allgemeine Karte: https://www.telekom.de/netz/glasfaser/glasfaserausbau-status - Adressgenaue Abfrage: https://www.telekom.de/netz/glasfaser?ActiveTabID=glasfaser-tarife&wt_mc=ii_ sososoxx_navi-glasfaser-tarife-und-produkte-glasfaser-tarife OXG: Allgemeine Karte als auch adressgenaue Abfrage: https://www.oxg.de/ausbaugebiete/frankfurt/ Sofern beide Informationen nicht ausreichend sind, bieten die Unternehmen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an. Telekom: - Für Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaften: wohnungswirtschaft@telekom.de - Privatkunden: glasfaserausbau-suedwest@telekom.de OXG: - Auswahlmöglichkeit im Formular: https://www.oxg.de/hilfe/kontakt/ Zu 5.: Die im August 2024 eingerichtete Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" koordiniert den Glasfaserausbau seitens der Stadt Frankfurt am Main im gesamten Stadtgebiet. Sie steht mit dem im Europaviertel ausbauenden Unternehmen, der Telekom Deutschland, von Beginn an in Kontakt und für einen Besuch im Ortsbeirat, soweit terminlich möglich gemeinsam mit dem ausbauenden Unternehmen, zur Verfügung. Auf die im Rahmen einer Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher:innen am 03.12.2024 beziehungsweise im Nachgang per Mail zur Verfügung gestellten Unterlagen wird verwiesen. Weitere städtische Informationen zum Glasfaserausbau in Frankfurt sind unter www.frankfurt.de/glasfaserausbau abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1412
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fragen zur Digitalisierung IISTOB 129.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 982 Betreff: Fragen zur Digitalisierung II Zu 1. Im Jahr 2025 wurden deutschlandweit weitere technische Anpassungen und Verbesserungen umgesetzt, die eine Voraussetzung für die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids darstellen. Derzeit befinden wir uns gemeinsam mit mehreren Pilotunternehmen in der Testphase für den neuen digitalen Gewerbesteuerbescheid im PDF-A3-Format. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Tests kann das Verfahren allen Gewerbetreibenden und Unternehmen in Frankfurt zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Nachfrage nach einem digitalen Gewerbesteuerbescheid derzeit sehr gering ist. Bei 130.000 Steuererklärungen wurde bislang lediglich in 52 Fällen (0,05%) eine Einwilligung zur digitalen Bekanntgabe erteilt. Darüber hinaus ist nur eine einstellige Anzahl an Anfragen per E-Mail eingegangen. Zu 2. Im Dezember 2025 wurde die ZPS Hessen Servicestelle "Kommunale Koordination" mit der Arbeitsgruppe "Kommunale Koordination" gegründet. Aufgabe dieser Fachgruppe ist die Koordination der Schnittstellen zwischen KONSENS und der kommunalen Ebene, die Stadt Frankfurt ist Teil dieser Arbeitsgruppe. Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf dem Rollout des digitalen Gewerbesteuerbescheids. Perspektivisch sollen zudem weitere Themen, wie beispielsweise der digitale Grundsteuerbescheid, behandelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1415
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Boulebahn im Seehofpark begradigenSTOB 529.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 983 Betreff: Boulebahn im Seehofpark begradigen Der Anregung wird entsprochen; die Umsetzung wird in diesem Jahr erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8235
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?STOB 329.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 984 Betreff: Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt? Es ist deutlich herauszustellen, dass es für Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer größeren Gasmangellage, unerlässlich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld selbst Vorsorge treffen und Resilienz aufbauen müssen. Der Magistrat weist daher explizit auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die von Seiten der Bevölkerung eigenständig getroffen werden sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes einen größeren Ausfall betroffener Infrastrukturen nicht werden kompensieren können. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen wie folgt: Antwort zu Frage 1: In Frankfurt am Main - und so auch im Ortsbezirk 3 - gewährleisten größtenteils redundante Systeme eine hohe Versorgungszuverlässigkeit. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für einen lokal begrenzten Stromausfall, beispielsweise wenn dieser nur wenige Straßenzüge umfasst, hält die Mainova AG zusätzlich mobile Lösungen bereit, die die Stromversorgung weiterhin gewährleisten kann. Grundsätzlich lässt sich allerdings kein Stromnetz vollständig gegen vorsätzliche Eingriffe oder Anschläge absichern. Ziel der Netzplanung ist es daher, durch geeignete Struktur, Redundanzen und organisatorische Maßnahmen die Auswirkungen möglicher Störungen möglichst gering zu halten. Das Stromnetz der Stadt Frankfurt am Main, einschließlich des Stadtteils Nordend, ist deutlich robuster und widerstandsfähiger ausgelegt als der zuletzt in Berlin betroffene Netzabschnitt. Die zentralen Umspannwerke werden über mehrere unabhängige Stromzuführungen versorgt, die räumlich getrennt verlaufen. Dadurch besteht eine hohe Versorgungssicherheit: Der Ausfall einzelner Leitungen oder technischer Anlagen kann in der Regel durch automatische Umschaltungen oder gezielte betriebliche Maßnahmen ausgeglichen werden, ohne dass es zu großflächigen oder langanhaltenden Stromausfällen kommt. Der Vorfall in Berlin war unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehrere für die Stromversorgung eines großen Stadtgebiets entscheidende Hochspannungsleitungen über eine gemeinsame Infrastruktur (Kabelbrücke über den Teltow-Kanal) gebündelt geführt wurden. Dadurch entstand punktuell eine besondere strukturelle Anfälligkeit mit weitreichenden Auswirkungen in der Folge des Ausfalls. Eine derartige Konzentration zentraler Versorgungsfunktionen auf ein einzelnes Betriebsmittel ist im Frankfurter Netz nicht gegeben. Antwort zu Frage 2: Die Stromversorgung des Frankfurter Nordends erfolgt im Wesentlichen über zentrale Umspannwerke auf der Hoch- und Mittelspannungsebene. Diese Anlagen sind Teil der Kritischen Infrastruktur im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Die entsprechenden Betriebsanlagen sind baulich gesichert und so in das Stadtbild integriert, dass sie von außen nicht ohne Weiteres als Teil der Kritischen Infrastruktur wahrgenommen werden können. Zutritt und Betrieb unterliegen abgestuften technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem bauliche Sicherungen, elektronische Überwachungssysteme sowie eine kontinuierliche Überwachung durch eine rund um die Uhr besetzte Zentrale. Ergänzend bestehen interne Sicherheits-, Melde- und Alarmierungsprozesse sowie eine enge Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden. Aus Gründen der Sicherheit können keine näheren Details zu konkreten Schutzmaßnahmen und betrieblichen Abläufen öffentlich dargestellt werden. Antwort zu Frage 3: Im Kontext hybrider Bedrohungslagen ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit nur abstrakt zu erfassen. Eine konkrete Aussage zu Risiken und Ausfällen Kritischer Infrastruktur kann daher nicht gegeben werden. Grundsätzlich verfügt Deutschland über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Das gilt gleichermaßen sowohl für Hessen als auch für Frankfurt am Main. Seitens der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), ein Tochterunternehmen der Mainova AG, wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, sorgen weitere redundante Betriebsmittel für eine stabile Versorgung. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall aufgrund von Wetterereignissen, technischen Defekten oder externen Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund bestehen abgestufte Alarmierungs-, Störungs- und Notfallkonzepte, die eine geordnete Reaktion auf Versorgungsausfälle ermöglichen. Ziel ist dabei insbesondere die priorisierte Versorgung kritischer Einrichtungen - wie beispielsweise Krankenhäuser - und eine möglichst schnelle Wiederherstellung des Regelbetriebs. Ergänzend finden regelmäßige Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, Netzbetreiber und Einsatz- und Sicherheitsbehörden statt. Diese dienen dazu, die bestehenden Abläufe fortlaufend zu überprüfen und die Krisenfestigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Stärkung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur wird insgesamt als ein kontinuierlicher Prozess verstanden. Antwort zu Frage 4: Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 aufgezeigt, steht die Mainova AG in einem engen Austausch mit der Stadt und den Sicherheitsbehörden. So ist sie beispielsweise Mitglied des Runden Tisches Kritischer Infrastrukturen, der von der Branddirektion organisiert wird, und steht damit in einem regelmäßigem Austausch zu den sicherheitsrelevanten Handlungsfeldern mit dem Magistrat. Das Versorgungsunternehmen verfügt weiterhin über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bzw. der Gaslastverteilungs-Verordnung (GasLastV) abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie ggf. der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Diese Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und damit verbundenen Stromausfällen in Frankfurt am Main (beispielsweise auch durch Sabotage) kommen, bestehen für Feuerwehr und Rettungsdienst weiterführende Maßnahmenpläne im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Der Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahrenlagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Vulnerable Einrichtungen werden in solchen Lagen priorisiert, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3. Ergänzend sei wiederum auf die einleitenden Ausführungen hinsichtlich der Eigenvorsorge der Bevölkerung verwiesen. Antwort zu Frage 5: Der Magistrat steht im Handlungsfeld Krisenmanagement, wie zuvor aufgezeigt, zusammen mit der Mainova AG und dem Land Hessen in einem fortlaufenden Austausch. Unabhängig des Vorfalls in Berlin werden die bestehenden Notfall- und Krisenpläne regelmäßig mit dem Blick auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken hin überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Feuerwehr und Rettungsdienste in Frankfurt sind bereits auf einen möglichen Stromausfall vorbereitet. Einsatzkonzepte und spezifische Einsatzpläne liegen hierzu vor und werden gleichermaßen regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. Zudem beübt die Stadt Frankfurt am Main seit Jahren unterschiedlichste Szenarien mit Großübungen im Stadtgebiet mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in eskalierenden Lagen zu trainieren. Ein Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Die nächste Großübung in Frankfurt am Main findet im September 2026 statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.02.2026, V 1407
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Konsolidierung von OIB-AnträgenSTOB 929.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 985 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Zu 1. OIB 66 vom 02.12.2021; Die Mittel in Höhe von 6.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt 2. OIB 146 vom 07.07.2022; Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt 3. OIB 147 vom 07.07.2022; Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt 4. OIB 148 vom 07.07.2022; Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt 5. OIB 149 vom 07.07.2022; Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt 6. OIB 150 vom 07.07.2022. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden dem Budget des Ortsbeirats 9 wieder zugeführt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in BerkersheimSTOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 986 Betreff: Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in Berkersheim Für den Stadtteil Berkersheim liegen die baulichen Potentiale und die Möglichkeit einer infrastrukturellen Ergänzung insbesondere in der Baulandentwicklung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zum B907 - Berkersheim Ost. Darüber hinaus sind lediglich einzelne private Bauvorhaben oder Umbauhaben zu verzeichnen. Auf Grund von Kontroversen über die Flächeninanspruchnahme ruht das Bebauungsplanverfahren zum B907 - Berkersheim Ost. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche des Geltungsbereichs als potenzielle Wohnbaufläche dar. Der Regionale Flächennutzungsplan sieht im Bereich einer Großstadt für potenzielle Wohnbauflächen eine Dichtevorgabe von mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar vor. Falls das Baugebiet entwickelt werden soll, müsste der städtebauliche Entwurf neu erarbeitet und an aktuelle Anforderungen und Zielsetzungen angepasst werden. Auch wäre eine Änderung des Geltungsbereichs zu prüfen, um die stadträumliche Verbindung zur S-Bahnstation zu gestalten. Anschließend sind Aussagen zur voraussichtlichen Anzahl von Wohnungen möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8119
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tunSTOB 629.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 987 Betreff: Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tun Vorläufige Stellungnahme: Aus Kostengründen wurden Ausbesserungsarbeiten am Parkplatz des Waldfriedhofs Goldstein bislang von Mitarbeiter:innen des Grünflächenamts ausgeführt. Allerdings sind sowohl die personellen als auch die maschinellen Kapazitäten seit geraumer Zeit und bis auf Weiteres eingeschränkt. Es wird deshalb geprüft, ob im Gebührenhaushalt Mittel bereitgestellt werden können, um eine Fachfirma mit der Grundsanierung des Parkplatzes zu beauftragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8162
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)STOB 1029.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 988 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999) Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, die medizinische Versorgung in Frankfurt am Main flächendeckend sicherzustellen. Um allen Beteiligten die Möglichkeit zu bieten, ihre Fragen und Anliegen direkt vor Ort an die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zu stellen, hat das Gesundheitsamt Frankfurt am 16. November 2023 gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Frankfurter Gesundheitsamt organisiert. Alle Ortsbeiräte waren dazu eingeladen. Ziel war es, die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und im Dialog Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärzt:innen zu erreichen. Alle wesentlichen Informationen wurden bei dieser Veranstaltung kommuniziert und in den vorherigen Stellungnahmen wieder aufgegriffen. Die erneute Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung wurde von dem Vorsitzenden des Vorstandes der KV Hessen beantwortet: "Nach einer zwischenzeitlich partiellen Öffnung für die hausärztliche Versorgung, durch die angepassten Einwohnerzahlen ist Frankfurt in allen Bereichen jetzt wieder zu mindestens zu 110% versorgt. [...] Es war also aus unserer Sicht immer eine abstrakte Diskussion, die wir jedenfalls so in dieser Form nicht fortführen. Dabei spielt sicher auch eine Besonderheit eine Rolle. Entfernungen, die für den Rest in Hessen völlig normal sind, scheint für die Bevölkerung in Frankfurt offenkundig unzumutbar." Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht eine Erreichbarkeit von Hausärzt:innen in durchschnittlich 20 Pkw-Minuten vor, Kinderärzt:innen sollen in 30 Pkw-Minuten erreicht werden. Dies wird in der Bedarfsplanung der KVH umgesetzt. Die Entscheidung über die Verteilung von kassenärztlichen Sitzen obliegt der KVH, nicht dem Magistrat. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.