Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, das Parkverbot in der Lamboystraße 18-20 durch Poller abzusichern, um die Einhaltung des Parkverbots zu gewährleisten und einen reibungslosen Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen. Dies wird aufgrund des hohen Parkdrucks in der Umgebung als notwendig erachtet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Lamboystraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Widerrechtliches Parken vor der Lamboystraße 18 unterbinden06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 2019.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Lamboystraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Parkverbot im Bereich Lamboystraße 18-20 durch entsprechende Poller abzusichern.
Begründung
Vor den Häusern in der Lamboystraße 18-20 ist ein Parkverbot angeordnet. Dies hängt damit zusammen, dass in der Lamboystraße ein Zweirichtungsverkehr besteht. Dieser kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Parkverbote vor den Häusern 18-20 eingehalten werden. In diesem Bereich besteht aber, auch aufgrund des dort ansässigen Hotels, ein sehr großer Parkdruck. Dieser führt dazu, dass das Parkverbot missachtet wird und Autos dort parken. Der Zweirichtungsverkehr ist dann kaum noch durchführbar. Polizeikontrollen in diesem Bereich haben auch nicht zur nachhaltigen Beseitigung dieser Problems geführt. Bei einer Absicherung des Parkverbots durch Poller besteht die Möglichkeit des verbotswidrigen Parkens nicht mehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026Sie sind hierOFOF 58/5Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20Ortsbeiratsantrag · BFF
- 19. Juni 2026OMOM 261Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme