Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot im Bereich der Lamboystraße 18 bis 20 durch Poller abzusichern, da es trotz bestehender Regelungen immer wieder zu Missachtungen kommt. Eine Sicherung durch Poller soll sicherstellen, dass das Parkverbot eingehalten wird, um den reibungslosen Zweirichtungsverkehr zu gewährleisten.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 20 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot im Bereich der Lamboystraße 18 bis 20 durch entsprechende Poller abzusichern.
Begründung
Vor den Häusern in der Lamboystraße 18 bis 20 ist ein Parkverbot angeordnet. Dies hängt damit zusammen, dass in der Lamboystraße ein Zweirichtungsverkehr besteht. Dieser kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Parkverbote vor den Häusern 18 bis 20 eingehalten werden. In diesem Bereich besteht aber, auch aufgrund des dort ansässigen Hotels, ein sehr großer Parkdruck. Dieser führt dazu, dass das Parkverbot missachtet wird und Autos dort parken. Der Zweirichtungsverkehr ist dann kaum noch durchführbar. Polizeikontrollen in diesem Bereich haben auch nicht zur nachhaltigen Beseitigung dieses Problems geführt. Bei einer Absicherung des Parkverbots durch Poller besteht die Möglichkeit des verbotswidrigen Parkens nicht mehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026OFOF 58/5Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20Ortsbeiratsantrag · BFF
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 261Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats