Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert, dass er bedauert, in der gegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsordnenden Maßnahmen in der Oberwiesenstraße eventuell zu einem Ortstermin führen könnten. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Situation sowie eine abschließende Position des Magistrats in einer späteren Stellungnahme.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1222/10Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Vor-Ort-TerminOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8117Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller OrtsterminDirektanregung
- 29. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1005Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller OrtsterminStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab