Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung - Maßnahmen gegen Fütterung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über die Problematik der Taubenfütterung und Sauberkeit im Bereich Galluswarte zu berichten. Dies geschieht, um die durch Verunreinigungen beeinträchtigte Aufenthaltsqualität zu verbessern und um Maßnahmen zur Ordnung und Reinigung zu evaluieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
3. welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fütterungsverbot nach der Gefahrenabwehrverordnung im Ortsbezirk 1 erfolgt sind und in welchem Umfang diese den Bereich Galluswarte betreffen; 4. wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichem Raum und angrenzenden privaten Flächen im Umfeld der Galluswarte bewertet werden; 5. welche Erfahrungen die Stadt aus dem bestehenden Taubenhaus im Bereich Galluswarte gewonnen hat, welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden und wann die Aufstellung eines weiteren Taubenhauses mit verbesserter Umsetzung vorgesehen ist; 6. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für den Bereich Galluswarte prüft oder plant, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Prävention, Information und ordnungsrechtliche Ansprache.
Begründung
Im Bereich Galluswarte kommt es wiederholt zur Verunreinigungen. Dies beeinträchtigt die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an einem stark frequentierten Ort. Der Ortsbeirat bittet daher um eine sachliche Darstellung der bisherigen und geplanten Maßnahmen, der Erfahrungen mit dem bestehenden Taubenhaus sowie der weiteren Schritte zur Verbesserung der Situation vor Ort.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026Sie sind hierOFOF 18/1Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2026VV 45Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet