Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung - Maßnahmen gegen Fütterung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, über die wiederkehrenden Verunreinigungen im Bereich Galluswarte zu berichten. Ziel ist es, die bisherigen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit darzustellen. Dies soll zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität an diesem stark frequentierten Ort beitragen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 36 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
3. welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fütterungsverbot nach der Gefahrenabwehrverordnung im Ortsbezirk 1 erfolgt sind und in welchem Umfang diese den Bereich Galluswarte betreffen; 4. wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichem Raum und angrenzenden privaten Flächen im Umfeld der Galluswarte bewertet werden; 5. welche Erfahrungen die Stadt aus dem bestehenden Taubenhaus im Bereich der Galluswarte gewonnen hat, welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden und wann die Aufstellung eines weiteren Taubenhauses mit verbesserter Umsetzung vorgesehen ist; 6. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für den Bereich der Galluswarte prüft oder plant, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Prävention, Information und ordnungsrechtliche Ansprache.
Begründung
Im Bereich der Galluswarte kommt es wiederholt zu Verunreinigungen. Dies beeinträchtigt die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an einem stark frequentierten Ort. Der Ortsbeirat bittet daher um eine sachliche Darstellung der bisherigen und geplanten Maßnahmen, der Erfahrungen mit dem bestehenden Taubenhaus sowie der weiteren Schritte zur Verbesserung der Situation vor Ort.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026OFOF 18/1Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2026Sie sind hierVV 45Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen