Durchsetzung der Gefahrenabwehrverordnung - Maßnahmen gegen illegale Wildtierfütterung im Ortsbezirk
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gefahrenabwehrverordnung zu erläutern und zusätzliche Schritte gegen illegale Wildtierfütterung im Ortsbezirk aufzuzeigen. Der Antrag zielt darauf ab, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und die ordnungsgemäße Anwendung der Gesetze zu gewährleisten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie die Einhaltung des in der Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung normierten Verbots der Fütterung von Tauben im Ortsbezirk derzeit kontrolliert und durchgesetzt wird, 2. zu berichten, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren wegen illegaler Fütterung ergriffen wurden,
3. mitzuteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen zur konsequenten Durchsetzung der bestehenden Rechtslage geplant sind, insbesondere im Hinblick auf bekannte Schwerpunktbereiche, 4. darzustellen, welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen sind, um Bürgerinnen und Bürger über das bestehende Fütterungsverbot und dessen ordnungsrechtlichen Einordnung und Hintergründe aufzuklären, 5. auszuführen, inwieweit das Stadtaubenprojekt sowie kooperierende Taubenvereine in Maßnahmen zur Reduzierung der illegalen Fütterung eingebunden sind und in welchem Umfang deren Arbeit durch unkontrollierte Fütterung beeinflusst wird.
Begründung
Im Ortsbezirk ist an mehreren Stellen wiederholt eine Fütterung von Tauben sowie anderen Wildtieren zu beobachten. Die Fütterung von Tauben im öffentlichen Raum ist nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine konsequente Anwendung geltenden Rechts ist Ausdruck rechtsstaatlicher Ordnung und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Unkontrollierte Fütterung führt zu Verschmutzungen des öffentlichen Raums, erhöhtem Reinigungsaufwand sowie damit verbundenen Kosten für die Allgemeinheit. Darüber hinaus kann sie zusätzliche Nahrungsanreize für weitere Wildtiere, insbesondere Ratten, schaffen und damit unerwünschte Populationsentwicklungen begünstigen. Auch in anderen Städten ist zu beobachten, dass sich durch ein erhöhtes Nahrungsangebot weitere Wildtierarten verstärkt im urbanen Raum ansiedeln. Zudem erschwert die ungeregelte Fütterung die Arbeit betreuter Stadttaubenprojekte, da eine gezielte und tierschutzgerechte Populationskontrolle - etwa durch Eieraustausch in betreuten Taubenschlägen - nur dann wirksam ist, wenn die Nahrungsgrundlage nicht künstlich ausgeweitet wird. Ziel des Antrags ist nicht die Verdrängung einzelner Tierarten, sondern die konsequente Durchsetzung bestehender Vorschriften, die Verbesserung der Stadtsauberkeit sowie die Unterstützung einer nachhaltigen und tiergerechten Populationskontrolle im öffentlichen Interesse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. April 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2026 im OBR 1 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD