Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bekräftigt seine Bemühungen um die flächendeckende medizinische Versorgung und organisiert Veranstaltungen zur direkten Ansprache der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Ziel ist es, die aktuelle Situation zu erörtern und Lösungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung zu finden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, die medizinische Versorgung in Frankfurt am Main flächendeckend sicherzustellen. Um allen Beteiligten die Möglichkeit zu bieten, ihre Fragen und Anliegen direkt vor Ort an die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zu stellen, hat das Gesundheitsamt Frankfurt am 16. November 2023 gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Frankfurter Gesundheitsamt organisiert. Alle Ortsbeiräte waren dazu eingeladen. Ziel war es, die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und im Dialog Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärzt:innen zu erreichen. Alle wesentlichen Informationen wurden bei dieser Veranstaltung kommuniziert und in den vorherigen Stellungnahmen wieder aufgegriffen. Die erneute Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung wurde von dem Vorsitzenden des Vorstandes der KV Hessen beantwortet: "Nach einer zwischenzeitlich partiellen Öffnung für die hausärztliche Versorgung, durch die angepassten Einwohnerzahlen ist Frankfurt in allen Bereichen jetzt wieder zu mindestens zu 110% versorgt. [...] Es war also aus unserer Sicht immer eine abstrakte Diskussion, die wir jedenfalls so in dieser Form nicht fortführen. Dabei spielt sicher auch eine Besonderheit eine Rolle. Entfernungen, die für den Rest in Hessen völlig normal sind, scheint für die Bevölkerung in Frankfurt offenkundig unzumutbar." Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht eine Erreichbarkeit von Hausärzt:innen in durchschnittlich 20 Pkw-Minuten vor, Kinderärzt:innen sollen in 30 Pkw-Minuten erreicht werden. Dies wird in der Bedarfsplanung der KVH umgesetzt. Die Entscheidung über die Verteilung von kassenärztlichen Sitzen obliegt der KVH, nicht dem Magistrat. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025OMOM 6789Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller SachstandDirektanregung
- 14. Juli 2025STST 1113Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller SachstandStellungnahme
- 2. September 2025OMOM 7259Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)Direktanregung
- 28. November 2025STST 1999Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)Stellungnahme
- 14. Dezember 2025OFOF 1196/10Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026OMOM 7912Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)Direktanregung
- 29. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 988Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab