Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klären
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über Zuständigkeiten und Pflegequalitäten von Innenhöfen sowie wohnungsnahen Freiflächen in Frankfurt. Ziel ist es, eine klare Grundlage zu schaffen, um die Pflege und Reinigung dieser Flächen zu verbessern und uneindeutige Zuständigkeiten zu klären. Erwartet wird eine bessere Aufenthaltsqualität und ökologische Aufwertung, ohne die Mieter:innen finanziell zu belasten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, - welche Innenhöfe, wohnungsnahen Freiflächen und sonstigen halböffentlichen Grün- und Aufenthaltsflächen der Alt- und Innenstadt aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden oder durch die Stadt gepflegt werden, - bei welchen dieser Flächen die Zuständigkeiten für Pflege, Reinigung, Verkehrssicherung, Baumpflege, Grünunterhaltung und Müllbeseitigung nicht eindeutig geregelt oder historisch gewachsen sind, - welche Pflege- und Reinigungsintervalle für diese Flächen vorgesehen sind und ob diese nach Einschätzung des Magistrats dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, - ob dem Magistrat Beschwerden über mangelnde Pflege, nicht entfernten Schmutz, zurückgeschnittene oder ökologisch wenig wertvolle Vegetation oder unzureichende Aufenthaltsqualität auf solchen Flächen bekannt sind, - ob es bereits Gespräche mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen betroffenen Akteur*innen über eine Neuordnung der Zuständigkeiten, Pflegevereinbarungen oder die Übernahme einzelner Flächen gibt, - welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um solche Flächen künftig ganz oder teilweise durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder andere geeignete Träger pflegen und entwickeln zu lassen, - wie dabei sichergestellt werden kann, dass eine bessere Pflege und ökologische Aufwertung nicht zu unangemessenen Mehrbelastungen für Mieter*innen führt - darzulegen welche Ansprechpersonen den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehen, wenn es sich um Anliegen der Reinigung, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, dem Urban Gardening sowie der Grünpflege, der Vermüllung sowie der Fehlnutzung der Flächen handelt.
Begründung
Im Ortsbezirk 1 gibt es zahlreiche Innenhöfe, wohnungsnahe Freiflächen und halböffentliche Grünbereiche, die aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen stammen. Bei einem Teil dieser Flächen sind die heutigen Zuständigkeiten historisch gewachsen oder nicht ausreichend klar geregelt. In der Praxis führt dies immer wieder dazu, dass Pflege, Reinigung und ökologische Entwicklung nicht aus einer Hand erfolgen. Die Folge sind Flächen, die ihr Potenzial für Aufenthaltsqualität, Stadtklima, Biodiversität und nachbarschaftliches Zusammenleben nicht ausschöpfen. Teilweise werden Grünflächen sehr schematisch gepflegt, ohne dass eine naturnahe und klimaangepasste Entwicklung erkennbar ist; an anderer Stelle bleiben Schmutz oder Verwahrlosung zu lange bestehen, weil Zuständigkeiten nicht eindeutig greifen. Ziel des Auskunftsersuchens ist es, zunächst eine belastbare Grundlage zu schaffen: Welche Flächen sind betroffen, wer ist wofür zuständig, wo bestehen Lücken und welche Modelle wären denkbar, um Pflege, Reinigung und Entwicklung dieser Flächen dauerhaft zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob Kooperationen oder Pflegevereinbarungen mit städtischen Gesellschaften sinnvoll sein können, ohne die Mieter:innen unangemessen finanziell zu belasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026Sie sind hierOFOF 41/1Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026VV 49Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klärenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD