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Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klären

Vorlagentyp: V
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, die Zuständigkeiten bei der Pflege von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in der Alt- und Innenstadt zu klären. Ziel ist es, eine belastbare Grundlage zu schaffen, um die Pflege und ökologische Entwicklung dieser Flächen zu verbessern, ohne die Mieter:innen unangemessen finanziell zu belasten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 36 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten,

- welche Innenhöfe, wohnungsnahen Freiflächen und sonstigen halböffentlichen Grün- und Aufenthaltsflächen der Alt- und Innenstadt aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden oder durch die Stadt gepflegt werden,

- bei welchen dieser Flächen die Zuständigkeiten für Pflege, Reinigung, Verkehrssicherung, Baumpflege, Grünunterhaltung und Müllbeseitigung nicht eindeutig geregelt oder historisch gewachsen sind,

- welche Pflege- und Reinigungsintervalle für diese Flächen vorgesehen sind und ob diese nach Einschätzung des Magistrats dem tatsächlichen Bedarf entsprechen,

- ob dem Magistrat Beschwerden über mangelnde Pflege, nicht entfernten Schmutz, zurückgeschnittene oder ökologisch wenig wertvolle Vegetation oder unzureichende Aufenthaltsqualität auf solchen Flächen bekannt sind,

- ob es bereits Gespräche mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen betroffenen Akteur*innen über eine Neuordnung der Zuständigkeiten, Pflegevereinbarungen oder die Übernahme einzelner Flächen gibt,

- welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um solche Flächen künftig ganz oder teilweise durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder andere geeignete Träger pflegen und entwickeln zu lassen,

- wie dabei sichergestellt werden kann, dass eine bessere Pflege und ökologische Aufwertung nicht zu unangemessenen Mehrbelastungen für Mieter*innen führt

- darzulegen welche Ansprechpersonen den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehen, wenn es sich um Anliegen der Reinigung, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, dem Urban Gardening sowie der Grünpflege, der Vermüllung sowie der Fehlnutzung der Flächen handelt.

Begründung

Im Ortsbezirk 1 gibt es zahlreiche Innenhöfe, wohnungsnahe Freiflächen und halböffentliche Grünbereiche, die aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen stammen. Bei einem Teil dieser Flächen sind die heutigen Zuständigkeiten historisch gewachsen oder nicht ausreichend klar geregelt. In der Praxis führt dies immer wieder dazu, dass Pflege, Reinigung und ökologische Entwicklung nicht aus einer Hand erfolgen. Die Folge sind Flächen, die ihr Potenzial für Aufenthaltsqualität, Stadtklima, Biodiversität und nachbarschaftliches Zusammenleben nicht ausschöpfen. Teilweise werden Grünflächen sehr schematisch gepflegt, ohne dass eine naturnahe und klimaangepasste Entwicklung erkennbar ist; an anderer Stelle bleiben Schmutz oder Verwahrlosung zu lange bestehen, weil Zuständigkeiten nicht eindeutig greifen. Ziel des Auskunftsersuchens ist es, zunächst eine belastbare Grundlage zu schaffen: Welche Flächen sind betroffen, wer ist wofür zuständig, wo bestehen Lücken und welche Modelle wären denkbar, um Pflege, Reinigung und Entwicklung dieser Flächen dauerhaft zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob Kooperationen oder Pflegevereinbarungen mit städtischen Gesellschaften sinnvoll sein können, ohne die Mieter:innen unangemessen finanziell zu belasten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2026OFOF 41/1Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Juni 2026Sie sind hier
    VV 49Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klären
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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