Zuwendung an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e. V. für die Ausrichtung der Michelin Guide Ceremony 2026 in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt eine Zuwendung in Höhe von 300.000 € an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. vor, um die Michelin Guide Ceremony 2026 durchzuführen. Diese Veranstaltung soll die internationale Profilierung Frankfurts als bedeutenden Gastronomie- und Tourismusstandort unterstützen und positive wirtschaftliche Effekte generieren. Die Gesamtkosten der Veranstaltung betragen 575.500 €, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel und Sponsoren gesichert ist.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., die Michelin Guide Ceremony 2026 in Frankfurt am Main durchführt und Frankfurt damit Ausrichtungsort eines internationalen Branchenevents im Gastronomiesegment ist.
- Der Zuwendung an den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V. zur Durchführung der Veranstaltung Michelin Guide Ceremony in Höhe von 300.000 € unter Beachtung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 99 HGO) wird zugestimmt.
- Die Finanzierung erfolgt durch eine städtische Zuwendung aus vorhandenen Mitteln des Tourismusbeitrags der Stabsstelle Stadtmarketing (Produktgruppe 30.04, Kostenstelle 810001) und durch eine Mitfinanzierung der Tourismus+Congress GmbH in Höhe von 150.000 €, sodass die Gesamtförderung 450.000 € beträgt. Die verbleibenden Kosten werden durch Eigenmittel des DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., sowie durch weitere Drittmittel (Sponsoren) abgedeckt. Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich auf 575.500 €.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Das Frankfurter Hotel- und Gastgewerbe ist mit rund 2.400 gastronomischen Betrieben, über 300 Hotels, rund 100 Clubs und etwa 70.000 Beschäftigten ein bedeutender Bestandteil der städtischen Wirtschaftsstruktur. Die Branche trägt wesentlich zur Attraktivität des Wirtschafts-, Messe- und Tourismusstandorts Frankfurt am Main bei. Die touristisch bedingte Steuerrelevanz beträgt rund 100,3 Mio. € jährlich. Hinzu kommen 17,8 Mio. Übernachtungen sowie 53,5 Mio. Tagesreisende. Das Gastgewerbe ist damit ein zentraler Wertschöpfungs- und Beschäftigungsfaktor. Mit der Förderung der Ausrichtung der Michelin Guide Ceremony 2026 durch den DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, verfolgt die Stadt Frankfurt am Main wirtschafts- und tourismuspolitische Ziele. Hierzu zählen insbesondere:
- die internationale Profilierung des Standorts Frankfurt am Main als leistungsfähiger Gastronomie- und Tourismusstandort,
- die Unterstützung und Sichtbarmachung der Leistungsfähigkeit des lokalen Gastgewerbes,
- die Stärkung der Branchenattraktivität im Hinblick auf Fachkräftegewinnung und Nachwuchsförderung,
- die Generierung positiver Image- und Nachfrageeffekte für den Standort
- die strategische Einbindung in den Masterplan Tourismus 2030 zur langfristigen Stärkung und Weiterentwicklung des touristischen Angebots in Frankfurt. Die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2025 hat zu einer erheblichen Medienresonanz geführt und die Wahrnehmung Frankfurts als qualitätsorientierten Gastronomiestandort gestärkt. Die konkrete Zielerreichung wird im Rahmen eines Verwendungsnachweises geprüft und bewertet.
B. Alternativen
B. Alternativen Ohne eine städtische Förderung kann die Michelin Guide Ceremony nicht vom DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, durchgeführt werden. Zwar verfügt der gemeinnützige Verein über Eigenmittel und Sponsoren, jedoch reichen diese Mittel allein nicht aus.
C. Lösung
C. Lösung Der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt e.V., ist als etablierter Fach- und Branchenverband mit rund 600 Mitgliedsunternehmen der geeignete Partner für Organisation und Umsetzung der Veranstaltung. Der Verband verfügt über ein belastbares Netzwerk innerhalb des regionalen Gastgewerbes sowie über die notwendige operative, organisatorische und kommunikative Expertise. Ein Umsetzungskonzept liegt vor. Dieses umfasst neben der eigentlichen Preisverleihung ein begleitendes Rahmenprogramm, das bestehende Formate integriert, Synergien mit Stadtmarketingaktivitäten nutzt und die Veranstaltung als stadtweites Ereignis positioniert. Ziel ist es, die Zeremonie nicht ausschließlich als Fachveranstaltung, sondern als Impulsgeber für die gesamte Branche und als identitätsstiftendes Ereignis für die Stadtgesellschaft zu etablieren. Durch die strategische Bündelung von Branchennetzwerk, kommunaler Unterstützung, Tourismusmarketing und internationaler Strahlkraft wird ein nachhaltiger Mehrwert für Wirtschaft, Tourismus, Fachkräftesicherung und Stadtmarke erzeugt. Die beihilferechtliche Prüfung ist erfolgt. Auf Grundlage eines vorliegenden Gutachtens ist die Zuwendung als beihilferechtlich unbedenklich einzustufen. Zwar kann aufgrund der internationalen Ausrichtung nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass eine Handelsbeeinträchtigung im Überprüfungsfall anders bewertet würde; die Maßnahme ist jedoch als standortbezogene Marketing- und Strukturfördermaßnahme einzuordnen, deren primärer Zweck nicht die selektive Begünstigung einzelner Unternehmen, sondern die allgemeine Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts ist. Die Förderung erfolgt nicht automatisiert fortlaufend, sondern ist an Zielerreichung, öffentliches Bedürfnis und Angemessenheit gebunden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung)