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Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hebt die Bedeutung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger bei potenziellen Schäden wie Stromausfällen hervor. Um resiliente Strukturen zu fördern, werden umfassende Notfallpläne erwähnt, die laufend aktualisiert werden. Es wird eine hohe Versorgungssicherheit betont, die durch redundante Systeme und ständige Wartung gewährleistet wird.

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Stellungnahme des Magistrats

Es ist deutlich herauszustellen, dass es für Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer größeren Gasmangellage, unerlässlich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld selbst Vorsorge treffen und Resilienz aufbauen müssen. Der Magistrat weist daher explizit auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die von Seiten der Bevölkerung eigenständig getroffen werden sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes einen größeren Ausfall betroffener Infrastrukturen nicht werden kompensieren können. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen wie folgt: Antwort zu Frage 1: In Frankfurt am Main - und so auch im Ortsbezirk 3 - gewährleisten größtenteils redundante Systeme eine hohe Versorgungszuverlässigkeit. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für einen lokal begrenzten Stromausfall, beispielsweise wenn dieser nur wenige Straßenzüge umfasst, hält die Mainova AG zusätzlich mobile Lösungen bereit, die die Stromversorgung weiterhin gewährleisten kann. Grundsätzlich lässt sich allerdings kein Stromnetz vollständig gegen vorsätzliche Eingriffe oder Anschläge absichern. Ziel der Netzplanung ist es daher, durch geeignete Struktur, Redundanzen und organisatorische Maßnahmen die Auswirkungen möglicher Störungen möglichst gering zu halten. Das Stromnetz der Stadt Frankfurt am Main, einschließlich des Stadtteils Nordend, ist deutlich robuster und widerstandsfähiger ausgelegt als der zuletzt in Berlin betroffene Netzabschnitt. Die zentralen Umspannwerke werden über mehrere unabhängige Stromzuführungen versorgt, die räumlich getrennt verlaufen. Dadurch besteht eine hohe Versorgungssicherheit: Der Ausfall einzelner Leitungen oder technischer Anlagen kann in der Regel durch automatische Umschaltungen oder gezielte betriebliche Maßnahmen ausgeglichen werden, ohne dass es zu großflächigen oder langanhaltenden Stromausfällen kommt. Der Vorfall in Berlin war unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehrere für die Stromversorgung eines großen Stadtgebiets entscheidende Hochspannungsleitungen über eine gemeinsame Infrastruktur (Kabelbrücke über den Teltow-Kanal) gebündelt geführt wurden. Dadurch entstand punktuell eine besondere strukturelle Anfälligkeit mit weitreichenden Auswirkungen in der Folge des Ausfalls. Eine derartige Konzentration zentraler Versorgungsfunktionen auf ein einzelnes Betriebsmittel ist im Frankfurter Netz nicht gegeben. Antwort zu Frage 2: Die Stromversorgung des Frankfurter Nordends erfolgt im Wesentlichen über zentrale Umspannwerke auf der Hoch- und Mittelspannungsebene. Diese Anlagen sind Teil der Kritischen Infrastruktur im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Die entsprechenden Betriebsanlagen sind baulich gesichert und so in das Stadtbild integriert, dass sie von außen nicht ohne Weiteres als Teil der Kritischen Infrastruktur wahrgenommen werden können. Zutritt und Betrieb unterliegen abgestuften technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem bauliche Sicherungen, elektronische Überwachungssysteme sowie eine kontinuierliche Überwachung durch eine rund um die Uhr besetzte Zentrale. Ergänzend bestehen interne Sicherheits-, Melde- und Alarmierungsprozesse sowie eine enge Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden. Aus Gründen der Sicherheit können keine näheren Details zu konkreten Schutzmaßnahmen und betrieblichen Abläufen öffentlich dargestellt werden. Antwort zu Frage 3: Im Kontext hybrider Bedrohungslagen ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit nur abstrakt zu erfassen. Eine konkrete Aussage zu Risiken und Ausfällen Kritischer Infrastruktur kann daher nicht gegeben werden. Grundsätzlich verfügt Deutschland über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Das gilt gleichermaßen sowohl für Hessen als auch für Frankfurt am Main. Seitens der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), ein Tochterunternehmen der Mainova AG, wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, sorgen weitere redundante Betriebsmittel für eine stabile Versorgung. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall aufgrund von Wetterereignissen, technischen Defekten oder externen Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund bestehen abgestufte Alarmierungs-, Störungs- und Notfallkonzepte, die eine geordnete Reaktion auf Versorgungsausfälle ermöglichen. Ziel ist dabei insbesondere die priorisierte Versorgung kritischer Einrichtungen - wie beispielsweise Krankenhäuser - und eine möglichst schnelle Wiederherstellung des Regelbetriebs. Ergänzend finden regelmäßige Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, Netzbetreiber und Einsatz- und Sicherheitsbehörden statt. Diese dienen dazu, die bestehenden Abläufe fortlaufend zu überprüfen und die Krisenfestigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Stärkung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur wird insgesamt als ein kontinuierlicher Prozess verstanden. Antwort zu Frage 4: Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 aufgezeigt, steht die Mainova AG in einem engen Austausch mit der Stadt und den Sicherheitsbehörden. So ist sie beispielsweise Mitglied des Runden Tisches Kritischer Infrastrukturen, der von der Branddirektion organisiert wird, und steht damit in einem regelmäßigem Austausch zu den sicherheitsrelevanten Handlungsfeldern mit dem Magistrat. Das Versorgungsunternehmen verfügt weiterhin über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bzw. der Gaslastverteilungs-Verordnung (GasLastV) abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie ggf. der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Diese Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und damit verbundenen Stromausfällen in Frankfurt am Main (beispielsweise auch durch Sabotage) kommen, bestehen für Feuerwehr und Rettungsdienst weiterführende Maßnahmenpläne im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Der Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahrenlagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Vulnerable Einrichtungen werden in solchen Lagen priorisiert, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3. Ergänzend sei wiederum auf die einleitenden Ausführungen hinsichtlich der Eigenvorsorge der Bevölkerung verwiesen. Antwort zu Frage 5: Der Magistrat steht im Handlungsfeld Krisenmanagement, wie zuvor aufgezeigt, zusammen mit der Mainova AG und dem Land Hessen in einem fortlaufenden Austausch. Unabhängig des Vorfalls in Berlin werden die bestehenden Notfall- und Krisenpläne regelmäßig mit dem Blick auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken hin überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Feuerwehr und Rettungsdienste in Frankfurt sind bereits auf einen möglichen Stromausfall vorbereitet. Einsatzkonzepte und spezifische Einsatzpläne liegen hierzu vor und werden gleichermaßen regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. Zudem beübt die Stadt Frankfurt am Main seit Jahren unterschiedlichste Szenarien mit Großübungen im Stadtgebiet mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in eskalierenden Lagen zu trainieren. Ein Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Die nächste Großübung in Frankfurt am Main findet im September 2026 statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2026OFOF 985/3Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. Februar 2026VV 1407Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?Anfrage
  3. 29. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 984Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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