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Anmietung der Kita-Fläche im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß städtebaulichem Vertrag

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In diesem Vorschlag wird die Anmietung einer Kita-Fläche im Ben-Gurion-Ring 50b behandelt. Ziel ist es, die vertraglichen Verpflichtungen zur Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kinder zu erfüllen. Die Mietkosten sind zunächst bis zur vollständigen Ausschöpfung eines Folgekostenbeitrags durch die Stadt Frankfurt von 4 Millionen Euro mietfrei.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Westerbachstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Beschlussvorschlag

Der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 50b zum Betrieb einer Kita wird zugestimmt. Vermieter: GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main Liegenschaft: Ben-Gurion-Ring 50b Mietfläche: Kita-Fläche im EG (ca. 812,45 m²) mit Freifläche (ca. 1.577 m²) Mietbeginn: 1. des Monats, der auf die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main folgt Laufzeit: 20 Jahre Festlaufzeit Optionen: Option 2 x 5 Jahre Kündigungsfrist: Zwölf Monate zum Ablauf des jeweils geltenden Vertragsendes Miete: Gemäß Sachstandsprotokoll vom 20.12.2023 / 26.02.2024 haben die Stadt Frankfurt und die GWH ein gemeinsames Verständnis aus dem städtebaulichen Vertrag erklärt. Danach soll die Anmietung so lang mietfrei erfolgen, bis der Folgekostenbeitrag der Stadt Frankfurt für die Kindertagesstätte von knapp 4.000.000 € vollständig aufgebraucht, mithin "abgewohnt" ist. Bei einer angesetzten Miete von 18,50€/m², mithin 15.030,33 €/Monat ergibt sich eine mietfreie Zeit von 266 Monaten. Im Anschluss an diese mietfreie Zeit ist die Stadt verpflichtet, Miete zu zahlen, wenn und solange das Objekt dann noch in städtischer Nutzung als Kindertagesstätte ist. Die Höhe der dann zu zahlenden Miete wird in einem Nachtrag festgehalten werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Kita zum 01.04.2022 hätte bezogen werden können. Die mietfreie Zeit wird rückwirkend ab dem 01.04.2022 berechnet. Auf eine Wertsicherung der Miete verzichtet der Vermieter. Betriebskosten: Neben der Grundmiete werden die nachstehenden Betriebskosten in Anlehnung an die Betriebskostenverordnung umgelegt. Auf die Betriebskosten wird eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 4.500 € gezahlt. Diese werden über die PG 20.03 Trägerübergreifende Kitaaufgaben abgewickelt.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung Ausgelöst durch den Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring wurde am 25./26.11.2014 ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen, der unter anderem die Übernahme durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehenden Folgekosten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der aurelis Asset GmbH regelt. Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat die davon betroffenen Grundstücke von der aurelis Asset GmbH erworben und im Zuge dessen als Rechtsnachfolgerin die Rechte und Pflichten dieser aus dem städtebaulichen Vertrag übernommen. Der Städtebauliche Vertrag sieht die Errichtung und betriebsbereite Übergabe einer Kindertagesstätte an die Stadt Frankfurt am Main vor. Gemäß § 3 Ziff. 3 des städtebaulichen Vertrages hat die GWH die Räume der Kindertagesstätte mit allen Nebeneinrichtungen im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß dem "Pflichtenheft Kindertagesstätte" (Neubau von Kindertageseinrichtungen - Flächenanforderungen und Raumbezüge) auf eigene Kosten zu errichten. Die Verpflichtung umfasst auch die Errichtung aller Nebeneinrichtungen mit einer zusammenhängenden Freifläche. Die GWH und die Stadt Frankfurt sind sich darüber einig, dass die Überlassung der Kita für einen bestimmten Zeitraum mietfrei erfolgen soll, welcher unter Berücksichtigung der für die Stadt durch den Bebauungsplan entstandenen Folgekosten angemessen ist. Bei einer Zugrundelegung einer Miete von 18,50€/m² und somit einer monatlichen Miete von 15.030,33€ ergibt sich eine mietfreie Zeit von (gerundet) 266 Monaten. Die Rückrechnung der mietfreien Zeit erfolgt ab dem 01.04.2022. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Festlaufzeit von 20 Jahren die mietfreie Zeit von 266 Monaten "abgewohnt" sein wird.

B. Alternativen

B. Alternativen keine

C. Lösung

C. Lösung Mit der Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 50b können der Flächenbedarf gedeckt und die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrags erfüllt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2026Sie sind hier
    MM 83Anmietung der Kita-Fläche im Ben-Gurion-Ring 50b gemäß städtebaulichem Vertrag
    Magistratsvortrag
  2. 18. Juni 2026FF 149Die Magistratsvorlage M 83/26 legt den Stadtverordneten einen Mietvertrag vor, der die finanzielle Gesamtbelastung für dFragestunde-Frage
  3. 23. Juli 2026AA 17Prüfung der Vertragspraxis und Folgekostenaufklärung der M 83/26STVV-Anfrage · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 15
Sitzung 2 · 12.06.2026
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 83 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeVoltFDP
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschuss)Grüne (Votum im Ältestenausschuss)SPD (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Ältestenausschuss) BSW (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 2 · 25.06.2026
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank durch den Basiszinssatz ersetzt und der Mietvertrag entsprechend der aktuellen Gesetzeslage aktualisiert wird sowie die Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Zeitplan für die Inbetriebnahme der Kita erhält.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeFDPAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank durch den Basiszinssatz ersetzt und der Mietvertrag entsprechend der aktuellen Gesetzeslage aktualisiert wird sowie die Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Zeitplan für die Inbetriebnahme der Kita erhält.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeFDPAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht)

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Ortsbeiratssitzung
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