Benennung von zwei Kinderbeauftragten für den Stadtteil Niederursel
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, eine zusätzliche Kinderbeauftragte für den Stadtteil Nordweststadt zu benennen, um den besonderen Bedürfnissen des Stadtteils im Hinblick auf Kinderbetreuung und Koordination gerecht zu werden. Dies erfolgt aufgrund der überproportionalen Kinderarmut und der großen Fläche, die der Stadtteil umfasst, was eine stärkere Unterstützung benötigt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge auf Vorschlag des Ortsbeirates zusätzlich zu den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel eine eigene Kinderbeauftragte für die Nordweststadt benennen; d.h. die Anzahl der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 8 erhöht sich von bisher zwei auf drei Kinderbeauftragte.
Begründung
Die Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt sieht vor, dass der Ortsbeirat dem Magistrat pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vorschlägt. Allerdings umfasst der Stadtteil Niederursel räumlich und sozial auch die Nordweststadt. Nach dem Seggregationsmonitoring der Stadt Frankfurt ist die Nordweststadt überproportional von Kinderarmut betroffen. Darüber hinaus zeichnet sich die Nordweststadt durch eine große Fläche, zahlreiche Kitas/Schulen sowie vergleichsweise viele Spielplätze aus. Hierdurch entsteht eine deutlich höhere Betreuungs‑, Beteiligungs‑ und Koordinationslast, die eine zusätzliche ehrenamtliche Kinderbeauftragte erfordert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026Sie sind hierOFOF 9/8Benennung von zwei Kinderbeauftragten für den Stadtteil NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke
- 11. Juni 2026OMOM 141Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8Direktanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1308Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme